Planungstreffen für Gesamtschulen während der Unterrichtszeit

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Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode

 

Antwort auf eine Kleine Anfrage
— Drucksache 12/5168 —

Wortlaut der Kleinen Anfrage des Abg. Pörtner (CDU) — Drs 12/5168

Betr.: Planungstreffen für Gesamtschulen während der Unterrichtszeit

Der Didaktische Leiter der IGS Franzsches Feld in Braunschweig informiert in einem
Schreiben vom 6. 5. 1993 an potentielle neue Kolleginnen und Kollegen des 5. Schul-
jahrgangs „über die von uns ins Auge gefaßten Planungstreffen ... Wir haben die Ter-
mine der Bezirksregierung mitgeteilt. Bitte beantragt für diese Tage Dienstbefreiung
in Eurer Schule. Sollten Eure Dienstvorgesetzen eine Rücksprache für nötig halten, kön-
nen sie sich gerne mit der Bezirksregierung Braunschweig, Dezernat 403 .... in Verbin-
dung setzen ... Unsere gemeinsamen Treffen werden stattfinden am

Donnerstag, 10. 6. 1993, 9.00 bis 16.00 Uhr
Freitag, 11. 6. 1993, 9.00 bis 16.00 Uhr
Montag, 14. 6. 1993, 9.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag, 15. 6. 1993, 14.00 bis 21.30 Uhr“.

Ich frage die Landesregierung:

1.

Warum fördert es die Landesregierung trotz der von ihr beabsichtigten Sparmaßnah-
men im Schulbereich und der katastrophalen Unterrichtsversorgung in Niedersach-
sen, daß Treffen dieser Art wiederholt während der Unterrichtszeit stattfinden?

. Haben ähnliche Planungstreffen bestehender, im Entstehen befindlicher oder vor

der Genehmigung stehender Gesamtschulen zur Unterrichtszeit stattgefunden?

. Wenn ja, welche und zu welchem Zeitpunkt?

. Wenn nein, wieso hat nur eine Gesamtschule derartige Planungstreffen durchge-

führt?

. Wie viele Lehrkräfte haben an der IG$ Franzsches Feld oder an anderen Gesamtschu-

len an den genannten Planungstreffen jeweils teilgenommen? Wie viele haben mit
welcher konkreten Begründung dafür Dienstbefreiung erhalten?

. Wie viele Unterrichtsstunden fanden an den genannten Tagen an den betroffenen

Schulen wegen der Dienstbefreiung nicht statt bzw. mußten vertreten werden?

. Wird Dienstbefreiung auch gewährt, wenn Jahrgangskollegien der Schulen des ge-

gliederten Schulwesens ihre Schuljahresplanung wiederholt während der Unter-
tichtszeit durchführen wollen?

Drucksache 12 / 5483
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Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/5483

 

Antwort der Landesregierung

Niedersächsisches Kultusministerium Hannover, den 1. 10. 1993
— 01 — 01 420/5 — 12/5168 —

Für eine Gesamtschule im Aufbau ist insofern eine besondere Situation gegeben, als
6 Jahre lang mit jedem neuen Schuljahr neue Lehrerinnen und Lehrer in der Regel aus
unterschiedlichen Schulen und Schulformen des gegliederten Systems in einer integrie-
renden und zugleich differenzierenden Schulform mit ihrer pädagogischen Arbeit be-
ginnen. Diese Lehrkräfte sollen sich vor Beginn des jeweiligen Schuljahres mit dem päd-
agogischen Konzept der für sie neuen Schulform, die als IGS zumeist auch Ganztags-
schule ist, auseinandersetzen und sich damit gezielt auf ihre neue Arbeit vorbereiten
können.

Diese Vorbereitung auf die neue Schule und den neuen Schuljahrgang erfordert viel
Zeit. Sie erfolgt in der Regel außerhalb der Unterrichtszeit der Lehrerinnen und Lehrer, -
nicht zuletzt an Wochenenden, gelegentlich aber auch am Vor- und Nachmittag eines
Schultages, so daß eine intensive Planung für die neue Praxis möglich ist. Insgesamt ist
das hohe Engagement und der erhebliche Arbeitseinsatz der Lehrkräfte bei ihrer Vorbe-
reitung auf die Arbeit in einer im Aufbau befindlichen Gesamtschule zu sehen. Dabei
steht einer Dienstbefreiung für Planungstreffen während der Unterrichtszeit eine z. T.
nicht mehr auszugleichende Mehrarbeit der betreffenden Lehrkräfte gegenüber.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:

Zu l:

Eine gründliche Vorbereitung der Lehrerinnen und Lehrer auf die für sie neue Schul-
form und neue Praxis ist für eine erfolgreiche Arbeit in der Gesamtschule erforderlich.
Dabei sind auch im begrenzten Rahmen Planungstreffen während der Unterrichtszeit
vertretbar.

Zu 2 bıs 4:

Für 2 ım Entstehen befindliche Gesamtschulen haben zusätzlich zu den vielen Pla-
nungstreffen außerhalb der Unterrichtszeit folgende dienstliche Veranstaltungen statt-
gefunden:

— für die erweiterte Planungsgruppe der IGS Braunschweig-Querum im Mai 1993 ein
Besuch der Montessori-Gesamtschule (IGS) in Krefeld bei Sonderurlaub der teilneh-
menden Lehrkräfte für fachliche Zwecke für 2 Tage und eine regionale Lehrerfortbil-

dungsveranstaltung für einen ganzen Tag mit Hospitation in der IGS Franzsches
Feld,

— für die Planungsgruppe der IGS Osterholz-Scharmbeck eine Dienstbesprechung zur
Planung der Arbeit im künftigen 5. Schuljahrgang am 6. und 7. 5. 1993 (ganztä-
gig).

Zu 5 und 6:

An den zusätzlichen Planungstreffen der IGS Franzsches Feld haben 9 Lehrkräfte teilge-
nommen; 1 Lehrer hat keine Dienstbefreiung erhalten und hat daher auch nicht teilge-
nommen. Dabei wurden von diesen Lehrkräften 50 Unterrichtsstunden nicht erteilt, 40
davon wurden von anderen Lehrkräften der Schule vertreten. Wegen der Teilnahme an
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Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/5483

diesen Planungstreffen waren von betroffenen Lehrkräften 27 der 50 nicht gegebenen
Unterrichtsstunden schon vorher im Rahmen von Mehrarbeit erteilt worden. Die teil-
nehmenden Lehrkräfte haben damit insgesamt für 23 Unterrichtsstunden Dienstbefrei-
ung erhalten, dagegen stehen 17 Stunden Mehrarbeit, die nicht abgegolten werden
konnten. Die Betreuung der Planungstreffen durch die kollegiale Schulleitung der 1GS
Franzsches Feld verursachte keinen Untertichtsausfall.

An den zusätzlichen Veranstaltungen für die Mitglieder der erweiterten Planungsgrup-
pe der 1GS Braunschweig-Querum haben beim Besuch der Montessori-Gesamtschule in
Krefeld 18 Lehrkräfte, beim regionalen Lehrerfortbildungstag mit Hospitation in der
IGS Franzsches Feld 16 (bzw. am Nachmittag 20) Lehrkräfte teilgenommen.

An der zweitägigen Dienstbesprechung für die Mitglieder der Planungsgruppe Öster-
holz-Scharmbeck haben 12 bzw. 14 Lehrkräfte teilgenommen.

Zu 7:

Nein. Die Lehrkräfte neuer Schuljahrgänge in den Schulen und Schulformen des geglie-
derten Schulsystems wechseln in diesem Falle nicht die Schulform und arbeiten auch
im neuen Schuljahr in einem für sie bekannten Bereich.

Wernstedt

(Ausgegeben am 20. 10. 1993) 3
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