Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/4393
Antwort auf eine Kleine Anfrage
— Drucksache 11/3959 —
Betr.: Fachaufsichtliche Maßnahmen bei gesundheitsgefährdender Altlast
Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abg. Frau Langendorf, Mönninghoff (Grüne) vom
5. 6. 1989
1987 kaufte die Stadt Wolfenbüttel für 800 000 DM von einer Sekte das sogenannte
Glaubenszentrum, um es als Jugendgästehaus zu nutzen. Dieses Gebäude war früher
eine chemische Fabrik und gehörte bis 1965 zur Firma Vahlberg-List AG. Anschließend
wurde es von der Firma Ciba-Geigy aufgekauft, die die Produktion bis 1975 fortsetzte.
Das Gebäude erwies sich als baufällig und wurde inzwischen abgerissen. Laut Zeitungs-
berichten vom 12. März 1989 fanden sich im abtranspottierten Bauschutt Hinweise auf
eine erhebliche Verseuchung des Geländes mit Chemikalien. Einige wenige bisher auf
dem Gelände gezogenen Bodenproben wiesen dramatische Werte auf: Eine Verseu-
chung von über 2 % elementarem Quecksilber (ein Wert, der über dem Gehalt ausbeu-
tungsfähiger Vorkommen liegt), sichtbare Verseuchungen mit Phenylquecksilberacetat
(einer der giftigsten Chemikalien, die die Chemie kennt) und erhebliche Benzolgehal-
te. Da sich Stadt und Landkreis Wolfenbüttel nicht über die Verantwortung für diese
Altlast einig werden können (dem Vernehmen nach soll zu dieser Frage ein Rechtsgut-
achten in Auftrag gegeben werden), sind seit drei Monaten keine weiteren Untersu-
chungen des Geländes erfolgt. Durch die Entfernung der Gebäudefundamente von
dem Gelände ist der verseuchte Boden Luft und Regenwasser ausgesetzt und zu einem
erheblichen Gefahrenpotential für die ansässige Bevölkerung geworden: angesichts des
warmen Wetters der letzten Wochen ist mit einer erheblichen Ausdünstung leichtflüch-
tiger Quecksilberdämpfe zu rechnen, Regenwasser kann die Altlast in die wasserführen-
den Schichten abschwermmen.
Angesichts dieser Zustände fragen wir die Landesregierung:
1. Sind ihr die geschilderten Tatbestände bekannt, und kann sie sie bestätigen?
2. Hält sie es im Rahmen ihrer Fachaufsicht für dringend notwendig, hier einzugreifen,
wenn der Landkreis als untere Abfallbehörde nicht tätig wird, um Schaden von der
Bevölkerung abzuwenden?
3. In welchen Mengen sind Produktionsrückstände der Fabrik und Abbruchmaterial
aus dem Abriß angefallen, und wohin sind sie gebracht worden?
Antwort der Landesregierung
Niedersächsisches Umweltministerium Hannover, den 26. 9. 1989
— Z4 — 01425/13 — 93 —
Bei den Abbrucharbeiten einer ehemaligen chemischen Fabrik in der Stadt Wolfenbüt-
tel wurden aufgrund stichprobenartiger Untersuchungen des Labors für Geoanalytik
Kontaminationen festgestellt.
Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/4393
Der von dem Abbruchunternehmen zum Wegebau eingesetzte Bauschutt wurde zwi-
schenzeitlich auf Kontaminationen untersucht und die kontaminierten Bestandteile
wieder auf das Abbruchgrundstück in Wolfenbüttel verbracht. Dort ist dieses Material
mit einer Plane überdeckt worden, um den Eintritt von Wasser und Emissionen zu ver-
hindern.
Daraufhin hat der Landkreis Wolfenbüttel mit Bescheid vom 9. 5. 1989 der Stadt Wol-
fenbüttel aufgegeben, den stark kontaminierten Bauschutt dieses Grundstückes zu ent-
sorgen. Den hiergegen von der Stadt Wolfenbüttel eingelegten Widerspruch hat die
Bezirksregierung Braunschweig mit Widerspruchsbescheid von Anfang August 1989 zu-
rückgewiesen.
In Kürze wird ein Fachbüro vom Landkreis Wolfenbüttel beauftragt, die Sanierungser-
kundung für das kontaminierte Grundstück durchzuführen. Damit soll eine umfassen-
de Feststellung des Schadensbildes erreicht und Sanierungsmöglichkeiten aufgezeigt
werden.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:
Zu I:
Die geschilderten Tatsachen hinsichtlich der Kontamination des Grundstückes sind den
zuständigen Landesbehörden bekannt. Die daraus gezogenen Schlußfolgerungen kön-
nen nicht bestätigt werden.
Zu 2:
Da der Landkreis Wolfenbüttel als untere Wasser- und Abfallbehörde tätig geworden
ist, ist ein fachaufsichtliches Einschreiten derzeit nicht erforderlich.
Zu 3:
Die bei den Abbrucharbeiten aufgefundenen Produktionsstoffe und Produktion ück-
stände sind vom Landeskriminalamt Niedersachsen (LKA) untersucht worden. Die Er-
gebnisse liegen z. Z. noch nicht vor, so daß über die Entsorgung dieser Stoffe noch keine
Angaben gemacht werden können.
Das Abbruchmaterial aus dem Abriß ist aufgrund von Analyseergebnissen in zwei Kon-
taminationsgruppen eingeteilt worden. Das schwach kontaminierte Abbruchmaterial
(rd. 50 m? Bauschutt und rd. 200 m? Abbruchholz) ist auf die Kreishausmülldeponie
des Landkreises Wolfenbüttel verbracht worden. Die mengenmäßig nicht genau bezif-
ferbare Menge von stärker kontaminiertem Bauschutt wurde der Niedersächsischen Ge-
sellschaft zur Endablagerung von Sonderabfällen mbH (NGS) zur Ablagerung auf der
Sonderabfalldeponie Hoheneggelsen angedient.
Dr. Remmers
2 (Ausgegeben am 13. 10. 1989)