Flankierende Hilfsangebote für seelisch Behinderte im Versorgungsbereich des Landeskrankenhauses Wunstorf gefährdet?
Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/3811 a tes, u re ee een, Antwort auf eine Kleine Anfrage — Drucksache 11/3592 — Betr.: Flankierende Hilfsangebote für seelisch Behinderte im Versorgungsbereich des Landeskrankenhauses Wunstorf gefährdet? Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abg. Groth, Aller (SPD) vom 17. 2. 1989 Die zum Versorgungsraum des Landeskrankenhauses Wunstorf gehörenden „‚flankie- renden‘ Einrichtungen (Heime, Übergangswohnheime und Pflegeheime für seelisch Behinderte) befinden sich seit geraumer Zeit in einer Lage, die Patienten, Angehörige und Mitarbeiter der Einrichtungen beunruhigt. Beispiele dafür sind: ı. Das Haus Hockemeier, Münchehagen, ca. 60 Bewohnerplätze, ging in Konkurs, der ehemalige Eigentümer soll sich ‚„‚abgesetzt‘‘ haben. 2. Die Häuser „Viola“, Steinhude, Badenhausen, Warpe, ca. 180 Bewohnerplätze, mußten nach Verhaftung der Eigentümerin und Eröffnung eines Konkursverfahrens in neues Eigentum übergehen. 3. Das Haus Beißner, ca. 200 Bewohnerplätze, drohte kürzlich in Konkurs zu gehen. Auffangmaßnahmen waren erforderlich, ein Eigentümerwechsel steht wohl unmit- telbar bevor. 4. Die Häuser Stemm in Mohmühle, Mellendorf und Wiehenberg, ca. 240 Bewohner- plätze, sollen derzeit in eine GmbH überführt werden, angeblich um die wirtschaft- liche Lage des Betriebes zu verbessern. Diese Gesamtlage der flankierenden Einrichtungen zum Landeskrankenhaus Wunstorf trifft zusammen mit der Ankündigung der Landesregierung, weitere Plätze im Landes- krankenhaus Wunstorf (ca. 100 bis 120 Plätze bis 1992) abzubauen. Die vorhandenen flankierenden Einrichtungen können diese zusätzliche Aufgabe mangels freier Kapazi- tät nicht übernehmen. Vorbereitete Entlassungen aus den Heimen z.B. in finanzierte, betreute Wohnungen erfolgen kaum mangels Angebot. Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Konzeption verfolgt die Landesregierung zur Konsolidierung der vorhan- denen flankierenden Heime zum Landeskrankenhaus Wunstorf? Wo sollen die zur Entlassung anstehenden weiteren ca. 100 bis 120 Patienten des Landeskrankenhau- ses Wunstorf untergebracht werden? Sind weitere Heime geplant, und wenn ja, in wessen „Trägerschaft‘‘ und an welchen Orten? Sind betreute Wohnungen ge- plant? Wenn ja, durch wen und mit welcher Finanzierung der Betreuung? 2. Waren die in den genannten flankierenden Einrichtungen tätigen, in der Regel öf- fentlich bediensteten, Konsilliarärzte in der Vergangenheit in der Lage, die geschil- derten, teils eingetretenen krisenhaften Entwicklungen in den genannten Häusern zu erkennen?
Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/3811 3. War die Heimaufsicht regelmäßig in den genannten Häusern tätig und personell und fachlich in der Lage, die geschilderten krisenhaften Entwicklungen zu erken- nen? Wurden solche Entwicklungen berichtet? Wenn ja, an wen, und was wurde aufgrund der Berichte der Heimaufsicht veranlaßt? 4. Für welchen Zeitraum sind für die einleitend genannten Einrichtungen endgültige Pflegesätze vereinbart? Wann wurden die Vereinbarungen getroffen? War anhand laufend konttollierter und zeitnah erstellter Selbstkostenblätter die krisenhafte Entwicklung durch den Hauptkostenträger zu erkennen, und wenn ja, wem wurde die jeweilige Entwicklung berichtet, und was wurde veranlaßt? 5. Wer hat die Häuser ‚„‚Viola“ gekauft? Ist der Käufer auch Betreiber? Ist der Berrei- ber fachlich qualifiziert, um mit Behinderten konzeptionell akzeptabel zu arbei- ten? Welches Konzept verfolgt der Betreiber? 6. Trifft es zu, daß der Käufer mehr bezahlt hat, als der Sequester bei anderen Ver- kaufsverhandiungen gefordert hat? Wurde der Kaufpreis durch Neubewertung pflegesatzwirksam anerkannt bzw. ist eine solche Anerkennung im Pflegesatz in Aussicht gestellt bzw. zugesagt? Welcher Preis wird pflegesatzwirksam anerkannt? Falls ein höherer als der vom Sequester geforderte Preis bezahlt wurde: Ist die soge- nannte „Spitzenberrags-‘ Vereinbarung eventuell doch nicht kostenverursa- chungsgerecht? 7. Sind aus dem Kaufpreis, der für die Häuser „Viola‘“ gezahlt wurde oder noch ge- zahlt wird, alle Forderungen in vollem Umfange, insbesondere angeblich ausste- hende Löhne und Gehälter sowie Darlehen der Arbeitnehmer, an den früheren Ar- beitgeber bezahlt? Wurden die angeblich den Bewohnern „fehlenden“ Taschen- gelder, Arbeitsprämien und Spargelder in vollem Umfang an diese aus dem Kauf- preis erstattet? 8. Sind die Häuser ‚Viola‘ nach Anzahl und Qualifikation mit ausreichendem Perso- nal besetzt? Wenn ja, wie stellt sich die Ist/Soll-Besetzung in den jeweiligen Ar- beitsbereichen im Januar und Februar 1989 nach Anzahl und Qualifikation dar? 9. Istsichergestellt, daß Mitarbeiter, die an eventuellen Benachteiligungen der Heim- bewohner durch den früheren Heimträger mittel- oder unmittelbar beteiligt waren, nun nicht mehr als Bezugstherapeuten den Behinderten gegenüber auf- treten? 10. Sieht die Landesregierung sich veranlaßt, aufgrund der krisenhaften Lage einer flankierenden Versorgungskette im Bereich des Landeskrankenhauses Wunstorf in der außerklinischen Betreuung in Fachplanung, Heimaufsicht und Pflegesatzge- staltung Veränderungen vorzunehmen? Antwort der Landesregierung Der Niedersächsische Sozialminister Hannover, den 7. 4. 1989 — Z/1 — 01 425/01 — Die Landesregierung hat seit Mitte der 70er Jahre die psychiatrischen Landeskranken- häuser (NLKH) umfassend neugestaltet und ihre Ausstattung wesentlich verbessert. Die erreichten Verbesserungen in der baulichen Gestaltung und bei der personellen Beset- zung sind vor allem den Langzeitkranken zugute gekommen. Inzwischen sind Voraus-
Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/3811 setzungen erreicht, die es erlauben, auch die Überführung solcher Patienten, die der besonderen Pflege, Betreuung und Aktivierung in einem Heim bedürfen, in komple- mentäre Einrichtungen zu intensivieren und abzuschließen. Das NLKH Wunstorf verfügte noch 1975 über 1400 Betten. Die heutige Zahl von 680 Planbetten wird sich bis 1992 voraussichtlich weiter auf rund 600 vermindern lassen. Die meisten der zu entlassenden psychisch Langzeitkranken können in komplementä- ren Einrichtungen soweit gefördert werden, daß sie ein eigenverantwortliches Leben führen können. Ein Teil von ihnen findet in diesen Einrichtungen ein dauerhaftes Zu- hause. Bei vielen alten Menschen konnten die psychischen Störungen soweit gebessert werden, daß eine Anschlußbetreuung in Alten- und Pflegeheimen möglich wurde. Im Einzugsbereich des NLKH Wunstorf werden über die in der Anfrage genannten Ein- richtungen hinaus noch die folgenden Heime für seelisch Behinderte vorgehalten: — Wohn- und Übergangswohnheim der Gesellschaft für psychosoziale Hilfen e.V., Nordfelder Reihe 25, 3000 Hannover (21 Plätze) — Langzeitwohnheim „Gut Mönchehof“ in 3050 Wunstorf-Kohlenfeld (31 Plätze) — Wohnheim für chronisch depravierte Alkoholiker „Haus Neuwerk‘, 2939 Freistatt (36 Plätze). Zu den in der Kleinen Anfrage namentlich genannten vier Einrichtungen ist im übrigen richtigstellend folgendes festzuhalten: 1. Haus Hockemeyer, Münchehagen Bis zum 22. 2. 1982 war Frau Jutta Hockemeyer Trägerin des Pflegeheimes „Haus Son- nenburg“ für seelisch behinderte alte Menschen in Rehburg-Loccum, Ortschaft Mün- chehagen. Ab 23. 2. 1982 wurde diese Einrichtung von Herrn Michael Rabe übernom- men; vom 1. 8. 1986 bis zum 30. 6. 1988 war der Verein „Christianitas e.V.“ Träger dieser Einrichtung. Seit dem 1. 7. 1988 wird das „Geronto-psychiatrische Pflegeheim Sonnenburg‘“ mit 43 Plätzen nunmehr von Herrn Peter Kaßing betrieben. Ein Konkurs oder ein „Absetzen“ gleich welchen Trägers ist der Landesregierung nicht bekannt. 2. Häuser „Viola“ ın Wunstorf, Steinhude, Badenhausen Als komplementäre Einrichtung für seelisch Behinderte zum NLKH Wunstorf sind von der ehemaligen Eigentümerin dieser Häuser lediglich die Einrichtungen „Häuser Vio- la‘ mit den Standorten Wunstorf und Steinhude betrieben worden. Diese Einrichtun- gen bieten insgesamt 72 Pätze an. Das Wohnheim für chronisch depravierte Alkoholi- ker „Haus Viola‘ in Badenhausen mit 40 Plätzen ist dem NLKH Göttingen komple- mentär zugeordnet. Das Pflegeheim Viola für seelisch behinderte alte Menschen in Ba- denhausen (43 Plätze) fällt in die sachliche Zuständigkeit des örtlichen Trägers der So- zialhilfe. Bei dem Gebäude in Warpe handelt es sich um keine stationäre Behinderten- einrichtung in sachlicher Zuständigkeit des Landes. Über das Vermögen der bisherigen Betreiberin, Frau Renate Schmidt, ist im Oktober letzten Jahres vom Amtsgericht Nienburg die Sequestration beschlossen worden. Soweit bekannt ist, wird ein Vergleich angestrebt. Seit dem 1. 1. 1989 sind die Einrichtungen von einem neuen Betreiber übernommen worden (siehe unter „Zu 5°‘). Belange der Be- wohner sind dadurch nicht beeinträchtigt worden. 3. Haus Beißner, Rinteln-Steinbergen In Rinteln-Steinbergen bestehen zwei ehemals von Herrn Beißner betriebene Einrich- tungen für seelisch Behinderte: — das Wohnheim für seelisch Behinderte „Zur Traube“ mit 49 Plätzen — das Pflegeheim für seelisch behinderte alte Menschen „Haus Wiesengrund‘“ mit 151 Plätzen.
Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/3811 Für die zuletzt genannte Einrichtung ist die Zuständigkeit des örtlichen Trägers der So- zialhilfe gegeben. Derzeitiger zunächst kommissarischer Betreiber beider Einrichtungen ist der Kreisverband Schaumburg e.V. des DRK. Obwohl das Land grundsätzlich kei- nen Einfluß auf die Wirtschaftsführung der Einrichtungen nehmen kann, hat sich das Sozialministerium mit Erfolg bemüht, in Gesprächen zwischen Einrichtungsträger, Kre- ditinstirtuten und kommissarischem Betreiber sicherzustellen, daß die Einrichtung — ggf. in neuer Trägerschaft — weitergeführt und die Belange der Bewohner nicht be- einträchtigt werden. 4. Häuser Stamm in Mohmühle, Wieckenberg und Schwanewiek Die Einrichtung für seelisch Behinderte ‚Häuser Stamm“ (Wohn- und Pflegeheim“) besteht aus vier Bereichen (Haupthaus Wieckenberg, Landhaus Wieckenberg, Moh- mühle und Schwanenwiek) mit insgesamt 167 Plätzen. Träger der Gesamteinrichtung ist Frau Ruth Stamm. Seit einigen Monaten werden seitens des Trägers Verhandlungen mit dem Ziel geführt, einen Nachfolgeträger für die Einrichtung anzubieten. Informationen, die Einrichtung in eine GmbH zu überführen, liegen bisher nicht vor; eine solche Rechtsform kann jedoch nicht als ungewöhnlich für den Träger einer Behin- derteneinrichtung angesehen werden. Der überörtliche Sozialhilfeträger hat im übrigen keine Rechtsgrundlage, auf entsprechende Absichten eines Trägers Einfluß zu nehmen. Eine etwaige Betriebsübergabe an eine GmbH hätte auf die gegenwärtige Versorgungs- situation im Bereich des NLKH Wunstorf jedenfalls keinen Einfluß. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt: Zu 1: Der weitere noch vorgesehene Abbau von bis zu 80 Plätzen im NLKH Wunstorf wird sich über einen Zeitraum von voraussichtlich vier Jahren erstrecken. Gegenwärtig wird mit dem Birkenhof Hannover über die Schaffung von 25 bis 30 Plätzen und mit dem Sozialpsychiattischen Freundeskreis Wunstorf e. V. (SPFK) über ein Langzeitwohnheim mit ca. 12 bis 15 Plätzen verhandelt. Mit Abschluß dieser beiden Projekte wäre der un- mittelbare Platzbedarf für die z.Z. entlassungsfähigen Patienten des NLKH Wunstorf zunächst gedeckt. Die Schaffung weiterer Heimplätze wird sich am Bedarf sowie an Art und Schwere der Behinderung weiterer entlassungsfähiger seelisch Behinderter orientie- ren. Die Einrichtung von Wohngemeinschaftsplätzen für seelisch Behinderte ist nicht Auf- gabe des Landes als überörtlichem Träger der Sozialhilfe. Das Land gewährt jedoch den örtlichen Trägern als freiwillige Leistung für die Dauer von fünf Jahren Zuschüsse in Höhe von 50 v.H. der Personalkosten, die für die Betreuung der Bewohner in den Wohngemeinschaften entstehen. In Wunstorf können — insbesondere wegen der begrüßenswerten Beteiligung des Land- kreises Hannover — z.Z. 24 solcher Wohngemeinschaftsplätze in Trägerschaft des Ver- eins zur Förderung beschützender Wohngemeinschaften und beschützender Arbeits- möglichkeiten e.V. vorgehalten werden. Das für die Betreuung der Bewohner notwen- dige Personal wird zu je 50 v.H. vorn Landkreis Hannover und — für eine Übergangs- zeit von fünf Jahren — zu 50 v.H. vom Land finanziert. Zu 2: Die Konsiliarärzte haben die Aufgaben der Qualitätssicherung der Betreuung, der Bera- tung der Mitarbeiter und der Zusammenarbeit mit der Heimleitung bei der Strukturie- rung von Pflege und Betreuung. Alle Konsiliarärzte haben durch ihre Tätigkeit im Lan- deskrankenhaus Wunstorf umfassende Kenntnisse der Chronisch-Kranken-Psychiatrie
Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/3811 erworben. Durch sie wird des weiteren eine enge Zusammenarbeit zwischen Heim und Krankenhaus bei der Krisenintervention sichergestellt. Für die Überprüfung der wirt- schaftlichen Leistungsfähigkeit des Trägers der Einrichtung haben die Konsiliarärzte keine Zuständigkeit. ' Zu 3: Die Heimaufsicht des Landessozialamtes Niedersachsen hat die genannten Einrichtun- gen über die regelmäßigen Nachschauen gem. $9 Heimgesetz hinaus häufiger über- prüft. Die Erkenntnisse sind in den jeweiligen Nachschauberichten festgehalten wor- den. Zu 4: Solange für Einrichtungen kein endgültiger Pflegesatz vereinbart ist, gewährt das Lan- dessozialamt regelmäßig Abschlagszahlungen, bis eine Vereinbarung getroffen ist. In einigen Fällen in der Vergangenheit lagen die Abschlagszahlungen sogar über den letzt- lich vereinbarten Pflegesätzen. Aufgrund der Zahlungen ergaben sich jedenfalls regel- mäßig für die Einrichtungen aus Verzögerungen bei der Abgabe von Pflegesatzangebo- ten bzw. deren endgültiger Vereinbarung keine wirtschaftlichen Gefährdungen. Für das „Geronto-psychiatrische Pflegeheim Haus Sonnenburg“ sind die Verhandlun- gen über den Pflegesatz ab 1. 7. 1988 noch nicht abgeschlossen. Dies u.a. deshalb, weil der neue Einrichtungsträger bisher die ihm angebotene Pflegesatzvereinbarung noch nicht unterschrieben hat. Mit den früheren Heimberreibern sind bisher wegen eines an- hängigen Verwaltungsstreitverfahrens für die Zeit ab 1980 noch keine Pflegesätze zu- stande gekommen. Der Pflegesatz für das Jahr 1984 für die „Häuser Viola‘ in Wunstorf und Steinhude wurde am 25. 1. 1985 vereinbart. Bei der Bearbeitung der im Juli 1987 vorgelegten Seibstkostenblätter für die Jahre 1985 bis 1987 wurden erhebliche Unregelmäßigkeiten festgestellt, die durch eine Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung nach der mit dem Einrichtungsträger bestehenden Pflegesatzvereinbarung durch ein Wirtschafts- prüfungsunternehmen geklärt werdensollten. Das Prüfungsvorhaben wurde am 6. 7. 1988 dem Heimträger mitgeteilt; die Prüfung konnte bisher nicht durchgeführt werden, weil im Zuge der dort im September 1988 eingeleiteten staatsanwaltschaftlichen Ermittlun- gen auch die Pflegesatzakten des Landessozialamtes beschlagnahmt wurden. Ein Pflegesatz für die Heime „Zur Traube“ und „Haus Wiesengrund‘“ in Rinteln- Steinbergen ist zuletzt für das Jahr 1980 am 18. 9. 1981 vereinbart worden. Wegen staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen, die zwischenzeitlich eingestellt wurden, konnten die Pflegesätze für die Jahre 1981 bis 1985 bisher nicht endgültig vereinbart werden. Die Selbstkostenblätter ab 1986 für das weiterhin in überörtlicher Zuständigkeit befind- liche Wohnheim „Zur Traube“ sind trotz mehrfacher Anmahnung bisher nicht vorge- legt worden. Für die „Häuser Stamm“ wurde der letzte Pflegesatz für das Jahr 1984 am 30. 8. 1985 vereinbart. Im Zuge der Bearbeitung der Selbstkostenblätter für die Zeit ab 1985 hat sich die Notwendigkeit ergeben, verschiedene Kostenpositionen im Rahmen einer Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung nach der bestehenden Pflegesatzver- einbarung zu untersuchen. Der Einrichtungsträger wurde darüber am 17. 2. 1989 un- terrichtet. Zu 5: Herr Dipl.-Kaufmann Peter Scharz hat dem Landessozialamt Niedersachsen mitgeteilt, daß er und Herr Dipl.-Kaufmann Karl-Heinz Huth die Häuser Viola in Steinhude, Wunstorf und Badenhausen gekauft haben und zum 1. 1. 989 übernehmen werden.
Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/3811 Das Landessozialamt hat den Betreibern eine Erlaubnis nach dem Heimgesetz erteilt. Der Erwerber Scharz betreibt bereits ein Altenpflegeheim in Homburg/ Saar. Beanstan- dungen der Heimaufsicht haben sich nach Auskunft der zuständigen Heimaufsicht in Saarbrücken nicht ergeben. Die Betreiber haben angekündigt, daß künftig eine Betriebs--GmbH die Heime führen soll. Mit der GmbH wird eine Pflegesatzvereinba- rung entsprechend $ 93 (2) BSHG auf der Grundlage einer Inanspruchnahmevereinba- rung getroffen werden. Nach dem Heimgesetz hat der Betreiber einer Einrichtung durch die Beschäftigung fachlich qualifizierter Mitarbeiter sicherzustellen, daß die Heimbewohner entsprechend einem geeigneten Konzept der Einrichtung betreut werden. In dem vorstehend erwähn- ten Schreiben hat Herr Scharz erklärt, daß er die Häuser Viola entsprechend der bisheti- gen Heimkonzeption weiterführen wird. Der Heimaufsicht liegen gegenteilige Erkennt- nisse nicht vor. Zu 6 und ?7: Bei Trägerwechsel durch Kauf wird grundsätzlich ein katasteramtliches Wertgutachten gefordert, das auch als Begrenzung des pflegesatzwirksamen Anschaffungswerts dient. Mit dem neuen Träger wurde ein Pflegesatz vereinbart, der dem bisherigen Abschlags- pflegesatz entspricht. Mit der in Gründung befindlichen Betriebs-GmbH werden end- gültige Pflegesätze noch zu vereinbaren sein. Für die Abwicklung des privatrechtlichen Kaufvertrages besteht im übrigen keine Zu- ständigkeit der Landesregierung; sie verfügt dementsprechend auch über keine diesbe- züglichen detaillierten Kenntnisse. Zu 8: Von den im Stellenplan für die beiden Häuser in Wunstorf und Steinhude vorgesehe- nen 26,5 Stellen sind nach Angaben des neuen Trägers Ende Januar 1,5 Stellen und Ende Februar 0,5 Stellen nicht besetzt gewesen. Zu 9: Der Landesregierung liegen bisher keine Erkenntnisse vor, ob und inwieweit Mitarbeiter an evıl. finanziellen Benachteiligungen der Heimbewohner durch den früheren Heim- träger mittel- oder unmittelbar beteiligt waren. Das Ergebnis staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen bleibt abzuwarten. Zu 10: Unter Hinweis auf die Antworten zu den vorstehenden Fragen besteht keine Veranlas- sung für Veränderungen der angesprochenen Art. In Vertrerung Dr. von Richthofen 6 (Ausgegeben am 27. 4. 1989)