Skinheadkonzerte im Land Niedersachsen
Niedersächsischer Landtag − 16. Wahlperiode Drucksache 16/4530 Kleine Anfrage mit Antwort Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Pia-Beate Zimmermann (LINKE), eingegangen am 10.01.2012 Skinheadkonzerte im Land Niedersachsen Auch im Jahr 2011 haben wiederum zahlreiche neonazistische Skinheadkonzerte in Niedersachsen stattgefunden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Konzerte mit neonazistischen Skinheadbands haben im Jahr 2011 im Land Nieder- sachsen in welchen Orten stattgefunden? 2. Aus welchen Bundesländern haben wie viele Personen jeweils an diesen Konzerten teilge- nommen? 3. Welche Bands haben jeweils an diesen Konzerten teilgenommen? 4. Welche Konzerte wurden während der Durchführung aus welchen Gründen von der Polizei beendet? 5. Welche Konzerte konnten bereits im Voraus verhindert werden? 6. Wie viele und welche Straftaten wurden während der Durchführung der Konzerte jeweils re- gistriert? (An die Staatskanzlei übersandt am 16.01.2012 - II/72 - 1215) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 27.02.2012 für Inneres und Sport - P 23.22-01425/2 - Die niedersächsischen Sicherheitsbehörden gehen konsequent gegen den Rechtsextremismus in Niedersachsen vor. Hierzu gehört auch eine effektive Strategie zur Verhinderung von rechtsextre- mistischen Musikveranstaltungen, da diese Musik ein wichtiges Ausdrucks- und Propagandamittel für die rechtsextremistische Szene ist. Sie hat insbesondere als Integrationsfaktor eine hohe Be- deutung und bildet damit eine Grundlage für den Zusammenhalt rechtsextremistischer Organisatio- nen. Des Weiteren dient sie der Gewinnung von vorwiegend jugendlichem Nachwuchs und Sympa- thisanten für die rechtsextremistische Szene. Die Planung und Durchführung dieser Veranstaltun- gen erfolgt überwiegend konspirativ und bei der Anmietung von geeigneten Räumlichkeiten häufig unter Angabe eines falschen Hintergrundes. In vielen Fällen werden mehrere Objekte angemietet, um den Veranstaltungsort erst kurzfristig vor Veranstaltungsbeginn festlegen zu können. Im Zu- sammenhang mit rechtsextremistischen Musikveranstaltungen besteht darüber hinaus die Gefahr der Begehung von anlassbezogenen Straftaten, wie z. B. dem Verwenden von Kennzeichen ver- fassungswidriger Organisationen oder Körperverletzungsdelikten. 1
Niedersächsischer Landtag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/4530 Den niedersächsischen Sicherheitsbehörden ist es u. a. im engen Zusammenwirken mit den Kom- munen und privaten Betreibern von Veranstaltungsräumlichkeiten gelungen, die Anzahl von durch- geführten rechtsextremistischen Musikveranstaltungen in Niedersachsen insgesamt zu reduzieren und auf diesem niedrigen Niveau zu halten. Auch in der vom Minister für Inneres und Sport am 16.01.2012 vorgestellten Gesamtkonzeption gegen Rechtsextremismus findet sich als Bekämpfungsschwerpunkt, dass niedersächsische Si- cherheitsbehörden weiterhin rechtsextremistische Musikveranstaltungen konsequent zu verhindern haben. Aufgrund aktueller Auswertungen der Erkenntnisse beim Landeskriminalamt Niedersachsen (teil- weise wurden vorhandene Erkenntnisse neu bewertet, teilweise sind neue Erkenntnisse in die Auswertung eingeflossen) weichen die nachfolgend aufgeführten Informationen geringfügig von der Darstellung in der Antwort auf die Kleine Anfrage „Skinheadkonzerte im Land Niedersachsen“ (Drs. 16/3972) ab. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage auf Grundlage der Berichterstattung des Landes- kriminalamtes Niedersachsens namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1 bis 3: Nach Erkenntnissen der niedersächsischen Sicherheitsbehörden fanden im Jahr 2011 in Nieder- sachsen fünf Konzerte rechtsextremistischer Skinheadbands sowie zwei Konzerte der Hooligan- band Kategorie C - Hungrige Wölfe, die in der Regel auch von Rechtsextremisten besucht werden, statt. Veranstaltungs- Anzahl Teilnehmer nach Bundesländern Beteiligte Bands ort Teilnehmer Einbeck ca. 40 überwiegende Anzahl der Teil- Kai Müller (ungesicherte nehmer aus Niedersachsen; ge- Erkenntnis) ringe Beteiligung aus Thüringen und Nordrhein-Westfalen Stadthagen ca. 100 überwiegende Anzahl der Teil- Kategorie C - Hungrige nehmer aus Niedersachsen; Wölfe weitere Teilnehmer aus Branden- burg, Bremen, Hessen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig- Holstein, Thüringen, Sachsen- Anhalt Salzgitter ca. 70 überwiegende Anzahl der Teil- Terroritorium, Blackout, nehmer aus Niedersachsen; wei- Priorität 18, „Brad“ (Solist) tere Teilnehmer aus Sachsen- Anhalt, Sachsen und Schleswig- Holstein Ebstorf ca. 100 Teilnehmer aus verschiedenen Faustrecht, Short Cropped, Bundesländern (genaue Auf- Les Vilains schlüsselung liegt nicht vor) Groß ca. 150 Keine Erkenntnisse Endstufe, Bunker 16, Vier- Mackenstedt länder Jungs Bad Münder ca. 250 überwiegende Anzahl der Teil- Kategorie C - Hungrige nehmer aus Niedersachsen; Wölfe geringere Beteiligung aus Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Sachsen-Anhalt, Schleswig- Holstein und Thüringen Braunschweig ca. 80 Keine Erkenntnisse Blackout, Section 88 Erkenntnisse zur Herkunft der Teilnehmer wurden vorwiegend anhand der vor Ort festgestellten Kraftfahrzeuge abgeleitet. Demzufolge sind diese Feststellungen lediglich als Hinweis auf die Her- kunft der Teilnehmer und nicht als gesicherte Information zu werten. 2
Niedersächsischer Landtag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/4530 Zu 4 und 5: Zu dem tatsächlichen Gesamtumfang der aufgrund von Präventionsansätzen bzw. Verhinderungs- strategien der niedersächsischen Sicherheitsbehörden nicht durchgeführten Konzerte lassen sich keine genauen Aussagen treffen. Da die Vorbereitung und Durchführung von rechtsextremistischen Konzerten oft unter Angabe eines falschen Hintergrundes gegenüber den Vermietern von entspre- chenden Veranstaltungsräumlichkeiten erfolgt, werden potenzielle Vermieter frühzeitig und häufig unabhängig von einem konkreten Ereignis durch die Polizei entsprechend sensibilisiert. Für diese zielgerichteten Aufklärungsmaßnahmen steht auch ein Informationsblatt, welches Verdachtsmo- mente und Handlungsempfehlungen für bevorstehende rechtsextremistische Veranstaltungen auf- zeigt, zur Verfügung. Am 22.01.2011 sollte im Rahmen einer Geburtstagsfeier in Tostedt eine rechtsextremistische Mu- sikveranstaltung stattfinden. Im Vorfeld der Veranstaltung hat der Vermieter der Räumlichkeiten den Mietvertrag aufgelöst, sodass das Konzert nicht durchgeführt wurde. Weitere Anmietversuche zur Durchführung des Konzertes in Buchholz, Frielingen und Neuenkirchen blieben erfolglos. Am 16.04.2011 war ein Skinheadkonzert in Leese geplant. Der Mietvertrag wurde durch den Ver- mieter der Veranstaltungsräumlichkeiten angefochten, da er unter Angabe falscher Tatsachen ab- geschlossen wurde. Am 25.06.2011 sollte eine Musikveranstaltung in Wunstorf stattfinden. Diese kam nach Anfechtung des Mietvertrages durch den Vermieter nicht zustande. Eine Veranstaltung an einem alternativen Veranstaltungsort in Stuckenborstel konnte im Zusammenwirken der Polizei mit der Gemeinde auf- grund fehlender gaststättenrechtlicher Konzession untersagt werden. Zu 6: Im Zusammenhang mit dem geplanten Konzert in Leese (siehe Antwort zu den Fragen 4 und 5) kamen die anwesenden Personen der Aufforderung des Vermieters, die Örtlichkeit zu verlassen, nicht nach. Der Vermieter erstattete daraufhin Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch gemäß § 123 StGB. Darüber hinaus begingen unbekannte Täter an einem Funkstreifenwagen der Polizei eine Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB, indem sie den Schriftzug „ACAB“ oberhalb eines Rad- kastens anbrachten. Uwe Schünemann 3 (Ausgegeben am 09.03.2012)