Munitionsdepot und Schießstand bei Bad Essen
Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/3073 Antwort auf eine Kleine Anfrage , — Drucksache 11/2885 — Betr.: Munitionsdepot und Schießstand bei Bad Essen Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abg. Frau Hammerbacher-Richter (Grüne) vom 25. 8. 1988 Nach Berichten aus dem Wittlager Kreisblatt sowie nach mündlichen Auskünften aus der Region ist im Bereich Bad Essen geplant, ein Munitionsdepot von Osnabrück-Haste und Osnabrück-Honeburg nach Brockhausen zu verlagern. Außerdem sei der Bau eines 100-Meter-Schießstandes geplant. Ich frage die Landesregierung: 1. Kann sie die genannten Planungen bestätigen und ihren jeweiligen Stand darlegen? 2. Falls die Informationen über die Einrichtung des Schießstandes zutreffen: aus wel- chen Gründen meint die Landesregierung, dies den Bürgern in Niedersachsen zu- muten zu können, nachdem ein solches Vorhaben im benachbarten NRW bereits an massiven Protesten gescheitert ist? 3. Welche Geschosse sollen auf dern geplanten Schießplatz verwendet werden? 4. Welche Art von Munition wird in dem verlagerten Munitionsdepot gelagert, und wie wird sie gesichert? 5. Wann und mit welchem Inhalt wird sich die Landesregierung gegenüber welchen Stellen zu den geplanten Maßnahmen äußern? 6. Warum hält die Landesregierung die Belastung mit weiteren Militäreinrichtungen für vereinbar damit, daß Bad Essen Kurort ist? Antwort der Landesregierung Der Niedersächsische Minister des Innern Hannover, den 7. 10. 1988 — 54 — 459 — 15241 — 2/N I — Zu 1: Der Bundesminister der Verteidigung beabsichtigt, in Bad Essen, Ortsteil Brockhausen, eine Munitionsniederlage sowie einen 100-m-Schießstand für die britischen Streitkräfte zu errichten. Das Vorhaben ‚Bau einer Munitionsniederlage‘‘ war Gegenstand eines 1982 eingeleite- ten raumordnerischen Anhörungsverfahrens auf der Grundlage des $ 1 Abs. 3 Schutz- bereichsgesetz sowie der analog angewandten Vorschriften des $ 1 Abs. 2 Landbeschaf- fungsgesetz. Die Landesregierung hat der Planung in ihrer abschließenden Stellungnah- me vom 31. 1. 1984 unter der Voraussetzung zugestimmt, daß bestimmte Auflagen und Bedingungen beachtet werden. Der Beginn der Bauarbeiten ist für 1989 vor- gesehen.
_ Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Im Zusammenhang mit der Schießstandplanung hat der Bundesminister der Verteidi- gung die Durchführung eines Anhörungsverfahrens gem. $ 4 Abs. 5 Raumordnungsge- setz sowie $ 1 Abs. 3 Schutzbereichsgesetz beantragt. Aufgrund hier vorliegender Unter- lagen ist jedoch bereits jetzt zu befürchten, daß bei einer Realisierung des Vorhabens an dem vorgesehenen Standort in Brockhausen mit nicht unerheblichen Lärmimmissio- nen für die nächstgelegene Wohnbebauung zu rechnen ist. Ich habe daher den Bundes- minister der Verteidigung — vor Einleitung des o.g. Anhörungsverfahrens — mit “ Schreiben vom 4. 8. 1988 gebeten, die Standortwahl noch einmal zu überprüfen. Das Ergebnis dieser Prüfung bleibt zunächst abzuwarten. Zu 2: Die Festlegung von Standorten für militärische Infrastrukturmaßnahmen obliegt dem Bundesminister der Verteidigung als Träger des jeweiligen Vorhabens. Die Landestegie- rung kann hierauf nur im Rahmen der o.g. Anhönungsverfahren Einfluß nehmen, in- dem sie evtl. von dem Vorhaben betroffene zivile Belange im Zuge ihrer abschließen- den Stellungnahme vorträgt. Diese Stellungnahme hat jedoch lediglich den Charakter eines gutachtlichen Vorums. Zu 3: Nach Auskunft des Bundesministers der Verteidigung ist vorgesehen, auf dem Schieß- stand Geschosse mit den Kalibern 9 mm parabellum, 7,62 mm sowie 5,56 mm zu ver- wenden. Zu 4: Angaben über die Art der einzulagernden Munition unterliegen der Geheimhaltung. Die Landesregierung kann daher keine entsprechenden Auskünfte erteilen. Dies gilt auch für die Art der Sicherung von Munition. Aufgrund der hierbei zu beachtenden baufachlichen und militärischen Sicherheitsbestimmungen kann jedoch nach Angaben des Bundesministers der Verteidigung eine Gefährdung von unbeteiligten Dritten aus- geschlossen werden. Zu 5: Der geplanten Errichtung einer Munitionsniederlage hat die Landesregierung in ihrer dem Bundesminister der Verteidigung gegenüber abgegebenen Stellungnahme am 31. 1. 1984 grundsätzlich zugestimmt. Zeitpunkt und Inhalt einer gleichfalls dem Bun- desminister der Verteidigung gegenüber abzugebenden Stellungnahme zu der beab- sichtigten Errichtung eines 100-m-Schießstandes sind noch nicht absehbar. Zu 6: Der Bau der Munitionsniederlage beruht auf einer Forderung der Landesregierung aus dem Jahre 1969. Die Verteidigungsanlage ist als Ersatz für die beiden im Stadtgebiet von Osnabrück gelegenen Munitionsniederlagen Hohneburg und Dodesheide vorgese- hen. Die mit der Lagerung von Munition in der Nähe von Wohngebieten verbundenen’ Gefahren sind auf Dauer nicht hinnehmbar. Im übrigen wird darauf hingewiesen, daß für die Realisierung dieses Vorhabens das Gelände einer ehemaligen Flugabwehrrake- tenstellung in Anspruch genommen wird. Soweit sich die Frage auf den Bau eines Schießstandes bezicht, wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Hasselmann (Ausgegeben am 17. 10. 1988) Drucksache 11/3073