Förderung und Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf

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Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode                                                        Drucksache 14/2501 Schulform                      Relation                   Niedersachsen Bundesgebiet Schule für Lernhilfe           Schüler-Lehrer-Relation           8,8           8,9 Stunden je Schüler                2,7           2,6 Klassenfrequenz                 10,4           12,0 sonstige Sonderschulen         Schüler-Lehrer-Relation           5,6           5,4 Stunden je Schüler                4,3           4,4 Klassenfrequenz                   7,7           8,7 Die Entwicklung der Schülerzahlen in den einzelnen Behinderungsarten (= sonderpäda- gogischen Förderschwerpunkten) ist sehr unterschiedlich. Im Vergleich zum Schüleran- stieg an allen Sonderschulen seit 1989 um 41,0 % lag der Zuwachs bei den Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Schwerpunkt Lernen bei 35,1 %, dagegen bei den anderen Förderschwerpunkten bei 54,9 %. Die Arbeit mit diesen Schülerinnen und Schülern erfordert auf Grund niedrigerer Klassenfrequenzrichtwerte und eines höheren Ansatzes an Lehrerstunden insgesamt einen höheren Einsatz von Lehrkräften als in der Schule für Lernhilfe, sodass die zusätzlichen Lehrerstellen über- wiegend den Schulen mit diesen Schülerinnen und Schülern zugewiesen wurden. Schülerinnen und Schüler 1) Behinderungsart bzw.                              1989          2000    Differenz in % 2) (Förderschwerpunkt) Lernhilfe                                        18 265       24 667         35,1 (Lernen) geistig Behinderte                                2 947        4 556         54,6 (Geistige Entwicklung) Sprachbehinderte                                  1 228        2 738        123,0 (Sprache) Erziehungshilfe                                   1 233        1 816         47,3 (Emotionale und soziale Entwicklung) Körperbehinderte                                  1 287        1 740         35,2 (Körperliche und motorische Entwick- lung) Sehbehinderte                                        62            80        29,0 (Sehen) Blinde, Taubblinde                                  177           192          8,5 (Sehen) Gehörlose                                           328           278       -15,2 (Hören) Schwerhörige                                        589           752        27,7 (Hören) Insgesamt                                        26 116       36 819         41,0 1) ohne Sonderschulkindergärten und -vorklassen 2) Förderschwerpunkt gemäß KMK-Empfehlungen von 1994 ff. Die im Vorspann der Großen Anfrage auf Seite 1, Abs. 2 genannten Zahlen zur Unter- richtsversorgung beziehen sich nur auf die Schulen für Lernhilfe. Zum Prozess der Veränderungen in der sonderpädagogischen Förderung Die Veränderungen in den sonderpädagogischen Handlungsfeldern sind durch eine Viel- zahl von Entwicklungen angestoßen worden: Das niedersächsische Schulgesetz bestimmt 11
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Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode                                                         Drucksache 14/2501 seit 1993 den Vorrang der Integration in der sonderpädagogischen Förderung. 1994 wur- de das Diskriminierungsverbot in das Grundgesetz aufgenommen, die Bundesrepublik Deutschland unterzeichnete die Erklärung von Salamanca von 1994 und die Kultusmi- nisterkonferenz verabschiedete Empfehlungen zur sonderpädagogischen Förderung und zu den einzelnen Förderschwerpunkten ab 1994. Vor diesem Hintergrund hat 1996 der Landtag eine Entschließung mit der Forderung an die Landesregierung angenommen, ei- ne Rahmenplanung für die Fortführung des gemeinsamen Unterrichts vorzulegen (Fort- führung der Integration von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem För- derbedarf, Drucksache 13/1657). Dem wurde zwei Jahre später mit der Veröffentlichung der Rahmenplanung Lernen unter einem Dach entsprochen. Die Rahmenplanung wurde in allen Regierungsbezirken vorgestellt und ist Grundlage der regionalen bildungspoliti- schen Diskurse. Die notwendige Weiterentwicklung des Systems der sonderpädagogischen Hilfen in Richtung auf mehr gesellschaftliche Integration ist grundsätzlich nicht mehr strittig. Der schwierige Prozess von einem akzentuiert separierenden zu einem deutlicher integrativen System kann jedoch nur gelingen, wenn Entwicklungen kleinschrittig und verantwor- tungsvoll im Sinne des § 4 NSchG unter Berücksichtigung der organisatorischen, perso- nellen und sächlichen Gegebenheiten betrieben werden. Die Frage der sonderpädagogi- schen Förderung und der Integration verlangt ein solidarisches Handeln im Interesse der Betroffenen. Alle Verantwortlichen müssen Kooperation und Konsens anstreben, wenn der gesellschaftliche Auftrag der Integration erfüllt und die Rechte der Kinder und Ju- gendlichen mit besonderen Bedarfen verwirklicht werden sollen. Rahmenplanung und Regionale Integrationskonzepte Kernstück der Rahmenplanung Lernen unter einem Dach sind die Regionalen Integrati- onskonzepte. Die Weiterentwicklung der Angebote sonderpädagogischer Förderung voll- zieht sich im Wirkungsbereich einer regionalen Schule für Lernhilfe. Diese ist als einzi- ger Sonderschultyp flächendeckend eingeführt. Mit der Regionalisierung der sonderpä- dagogischen Angebote wird dem Umstand Rechnung getragen, dass es in den sehr unter- schiedlich geprägten Regionen des Landes aufgrund der Schülerzahlen und der auftreten- den sonderpädagogischen Förderbedarfe von jeher sehr unterschiedliche stationäre und ambulante Hilfen und Unterstützungssysteme gegeben hat und auch künftig geben wird. Regionale Integrationskonzepte umfassen alle Organisationsformen sonderpädagogischer Förderung. In ihnen wird ausgewiesen, wie unter der Zielsetzung des gemeinsamen Un- terrichts Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in allen För- derschwerpunkten auf allen Schulstufen unterstützt und gefördert werden sollen und wel- che präventiven Angebote für die Schülerinnen und Schüler vorhanden sind, bei denen noch kein sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt, aber ein solcher Bedarf entstehen kann. Damit wird grundsätzlich das gesamte Netz sonderpädagogischer Hilfen dargestellt - auch mit seinen Verknüpfungen zur Jugendhilfe und zu den Trägern anderer Maßnah- men. Regionale Integrationskonzepte schließen die Sonderschulen als sonderpädagogi- sche Förderzentren und damit als Träger der regionalen Integrationskonzepte notwendi- ger Weise und ausdrücklich ein. Schulgesetzlich bestimmt haben die Sonderschulen als Förderzentren die Aufgabe, den gemeinsamen Unterricht zu unterstützen. Der zusätzliche Aufwand, den die Leiterinnen und Leiter von sonderpädagogischen Förderzentren bei der Organisation des Regionalkonzepts aufbringen, wird berücksichtigt. Grundsätze für die Einrichtung Regionaler Integrationskonzepte Die Dialogphase im Anschluss an die Veröffentlichung der Rahmenplanung führte zu folgenden Grundsätzen: –    Es wird eine regionalspezifische Gestaltung aller Organisationsformen sonderpäda- gogischer Förderung in Richtung auf mehr gemeinsamen Unterricht und mehr ge- meinsame Erziehung angestrebt. Den Sonderschulen kommt dabei eine zweifache Aufgabe zu: Sie bündeln Hilfen und von ihnen gehen Hilfen aus. In Niedersachsen 12
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Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode                                                          Drucksache 14/2501 wird an dem Angebot besonderer Einrichtungen für Schülerinnen und Schüler mit spezifischem Förderbedarf festgehalten. In einzelnen Bereichen ist dieses Angebot sogar ausgeweitet worden (z. B. Einrichtung der Abschlussstufe an den Schulen für geistig Behinderte ab 1992). Gleichwohl sollen intensiver als bisher die vielfältigen Möglichkeiten eines integrativen Schulbesuchs genutzt werden. Die mögliche Ein- führung einer sonderpädagogischen Grundversorgung ausschließlich für die Förder- schwerpunkte Lernen, Sprache, emotionales und soziales Verhalten und allein im Primarbereich in einer Region gefährdet dabei in keiner Weise den Bestand des ent- sprechenden Sonderschultyps. Die sonderpädagogische Grundversorgung leistet ei- nen Beitrag zur Steigerung der Tragfähigkeit der Grundschule für die große Hetero- genität der Lern- und Leistungsvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler. –    Es wird an den vorhandenen Strukturen und Ressourcen angeknüpft. Es gibt keine landesweite Vorgabe, nach der das regionale Konzept der sonderpädagogischen För- derung in einer bestimmten Weise und in einer bestimmten Zeit umzusetzen ist. Es werden ausdrücklich die Entwicklungen gefördert und zugelassen, die innerhalb der Rahmenbedingungen der Landesregierung von den Beteiligten in einer Region ange- strebt werden. Dabei ist die Zielvorgabe durch das Schulgesetz des Landes normiert. –    Alle Beteiligten und Betroffenen wirken bei der Planung und Umgestaltung mit. Die Voraussetzungen und Bedingungen in einer Region können am Besten die einschät- zen, die in der jeweiligen Region leben und deren Strukturen mitgestalten. Dazu ge- hören die sächlichen und räumlichen Ausstattungen ebenso wie die grundsätzlichen Haltungen aller Beteiligten hinsichtlich der möglichen Förderorte. Integration als verantwortlicher gesellschaftlicher Auftrag kann nur gelingen, wenn sie nicht ver- ordnet, sondern von den Beteiligten gewollt und getragen wird. Deshalb ist die Ent- wicklung Regionaler Integrationskonzepte insbesondere Angelegenheit von Eltern, Lehrkräften, Schulträgern und zuständiger Schulbehörde in einer jeweiligen Region. Die Landesregierung unterstützt durch Integrationsteams und durch die Bereitstel- lung von zusätzlichen Ressourcen für eine sonderpädagogische Grundversorgung die Planung und Umsetzung integrativ ausgerichteter Konzepte sonderpädagogischer Förderung. Die Veränderungen des Systems der sonderpädagogischen Hilfen erfol- gen auf der Grundlage gemeinsam entwickelter und abgestimmter und vom jeweili- gen Schulträger beantragter Konzepte. –    Die Weiterentwicklung erfolgt schrittweise und unter Wahrung der vorhandenen Standards sonderpädagogischer Förderung. Die einzelnen Regionen umfassen eine größere Anzahl von Schulen, die sich aus unterschiedlichen Gründen nicht alle gleichzeitig auf die Veränderungen einstellen können oder wollen. Um Veränderun- gen auf den Weg bringen zu können, ist die Einrichtung von Teilkonzepten möglich. Die Erfahrung mit den bisher genehmigten Konzepten zeigt, dass die Teilkonzepte kontinuierlich, mit unterschiedlichem Tempo und mit unterschiedlichem Umfang, ausgeweitet werden. Kooperation und Integration entwickeln sich in Prozessen, die Aufgeschlossenheit der allgemein bildenden Schulen für die Integration wächst. –    Die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf erhalten un- abhängig vom Förderort die ihnen angemessenen sonderpädagogischen Hilfen. Das setzt sowohl eine sorgfältige Diagnostik als auch das Erstellen entsprechender indi- vidueller Förderpläne und entsprechendes didaktisch-methodisches Handeln voraus. Auf die Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs kann in der sonder- pädagogischen Grundversorgung insbesondere bei zieldifferenter Förderung aus pä- dagogischen und aus rechtlichen Gründen nicht verzichtet werden. Gleichwohl kann das Verfahren zur Erstellung einer Kind-Umfeld-Analyse im Zusammenhang eines Beratungsgutachtens als Entscheidungsgrundlage für die Schulbehörde anders und aussagekräftiger, zum Beispiel als begleitende Langzeitdiagnostik, angelegt werden. Hier sieht die Landesregierung eine vorrangige Möglichkeit, das gegenwärtig prakti- zierte aufwändige Verfahren zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbe- darfs zu verändern. 13
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Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode                                                    Drucksache 14/2501 3. Stadt Goslar,     Pestalozzi-     Alle Grundschulen der   Arbeitskreis soll Landkreis Goslar  schule,         Stadt Goslar            gebildet werden; Schule für                              Ziel: Einführung Lernhilfe;                              zum Schuljahr 2002/2003. Calvöer         Schule am Harly, Vie- Schule          nenburg, Schule für Clausthal-      geistig Behinderte Zellerfeld, Schule für Lernhilfe Bezirksregierung Hannover Schulträger                 Beteiligte Schulen          Diskussionsstand Förderzent-    Grundschulen und Son- rum            derschulen 1. Stadt Hannover,    Albrecht-      Grundschulen: Comeni-   Arbeitskreis Region Mitte       Dürer-         us, Mengendamm,         wurde gebildet. Schule,        Fridtjof-Nansen, Johan- Schule für     na-Friesen, Bonifatius, Lernhilfe      Alemannstraße GB: Heinrich-Ernst- Stötzner-Schule EH: Schule auf der Bult SR: Albert-Liebmann- Schule KB: Werner-Dicke- Schule Schule in freier Trägerschaft 2. Stadt Hannover,    Ihmeschule, Grundschulen: Am Lin-      Erste Gespräche Region Linden      Schule für     dener Markt, Egestorff, wurden geführt. Lernhilfe      Eleonorenstraße, Goe- theplatz, Albert- Schweitzer, Eichen- dorff, Salzmannstraße GB: Wilhelm- Schade- Schule EH: Schule auf der Bult SR: Albert- Liebmann- Schule KB: Werner- Dicke- Schule Schule in freier Trägerschaft 19
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Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode                                                     Drucksache 14/2501 3. Stadt Hannover    Astrid-       Grundschulen: Fried-       Arbeitskreis soll Lindgren-     rich-Ebert, Ahlem,         gebildet werden, Schule,       Kastanienhof, An der       Ziel: Einführung Schule für    Steinbreite                zum Schuljahr Lernhilfe                                2002/03. GB: Wilhelm-Schade- Schule EH: Schule auf der Bult SR: Albert-Liebmann- Schule KB: Werner-Dicke- Schule Schule in freier Trä- gerschaft 4. Stadt Bad Pyrmont Pestalozzi-   Grundschulen: Herder, Erste Gespräche schule,       Bad Pyrmont, Holzhau- wurden geführt. Schule für    sen, Baarsen, Hagen Lernhilfe 5. Landkreis Holz-   Schule an der Grundschulen: Bevern,      Arbeitskreis minden            Weser,        Heinsen, Polle, Neu-       wurde gebildet. Schule für    haus, Lauenförde, Boff- Lernhilfe     zen; Kath. Grundschule, Teichen, Karlstraße Sollingstraße, (alle Holzminden) 6. Stadt Bad Nenn-   Schule am     Vier Grundschulen der      Erste Gespräche dorf              Deister,      Stadt Bad Nenndorf         wurden geführt. Schule für Lernhilfe 7. Stadt Hildesheim  Anne-Frank-   Alle Grundschulen der      Arbeitskreis Schule,       Stadt Hildesheim           wurde gebildet, Schule für                               in der Erarbei- Lernhilfe     GB/KB: Schule am           tungsphase. Bockfeld SR:      Dietrich-Pin-     Anne-Frank- ning-Schule,      Schule arbeitet GS mit Sprach     mit 85 Koopera- heilklassen       tionsstunden an den Grundschu- len. 8. Stadt Hameln,     Albert-       Alle Grundschulen der      Arbeitskreis Region Hameln-    Schweitzer-   Stadt Hameln               wurde gebildet, Nord              Schule,                                  in der Erarbei- Schule für    GB: Heinrich-Kielhorn-     tungsphase. Lernhilfe          Schule, Hameln EH: Schule auf der Bult, Hannover SR: Sprachheilklassen an den GS Tün- dern und Aerzen 20
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