Förderung und Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf
Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 Schulform Relation Niedersachsen Bundesgebiet Schule für Lernhilfe Schüler-Lehrer-Relation 8,8 8,9 Stunden je Schüler 2,7 2,6 Klassenfrequenz 10,4 12,0 sonstige Sonderschulen Schüler-Lehrer-Relation 5,6 5,4 Stunden je Schüler 4,3 4,4 Klassenfrequenz 7,7 8,7 Die Entwicklung der Schülerzahlen in den einzelnen Behinderungsarten (= sonderpäda- gogischen Förderschwerpunkten) ist sehr unterschiedlich. Im Vergleich zum Schüleran- stieg an allen Sonderschulen seit 1989 um 41,0 % lag der Zuwachs bei den Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Schwerpunkt Lernen bei 35,1 %, dagegen bei den anderen Förderschwerpunkten bei 54,9 %. Die Arbeit mit diesen Schülerinnen und Schülern erfordert auf Grund niedrigerer Klassenfrequenzrichtwerte und eines höheren Ansatzes an Lehrerstunden insgesamt einen höheren Einsatz von Lehrkräften als in der Schule für Lernhilfe, sodass die zusätzlichen Lehrerstellen über- wiegend den Schulen mit diesen Schülerinnen und Schülern zugewiesen wurden. Schülerinnen und Schüler 1) Behinderungsart bzw. 1989 2000 Differenz in % 2) (Förderschwerpunkt) Lernhilfe 18 265 24 667 35,1 (Lernen) geistig Behinderte 2 947 4 556 54,6 (Geistige Entwicklung) Sprachbehinderte 1 228 2 738 123,0 (Sprache) Erziehungshilfe 1 233 1 816 47,3 (Emotionale und soziale Entwicklung) Körperbehinderte 1 287 1 740 35,2 (Körperliche und motorische Entwick- lung) Sehbehinderte 62 80 29,0 (Sehen) Blinde, Taubblinde 177 192 8,5 (Sehen) Gehörlose 328 278 -15,2 (Hören) Schwerhörige 589 752 27,7 (Hören) Insgesamt 26 116 36 819 41,0 1) ohne Sonderschulkindergärten und -vorklassen 2) Förderschwerpunkt gemäß KMK-Empfehlungen von 1994 ff. Die im Vorspann der Großen Anfrage auf Seite 1, Abs. 2 genannten Zahlen zur Unter- richtsversorgung beziehen sich nur auf die Schulen für Lernhilfe. Zum Prozess der Veränderungen in der sonderpädagogischen Förderung Die Veränderungen in den sonderpädagogischen Handlungsfeldern sind durch eine Viel- zahl von Entwicklungen angestoßen worden: Das niedersächsische Schulgesetz bestimmt 11
Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 seit 1993 den Vorrang der Integration in der sonderpädagogischen Förderung. 1994 wur- de das Diskriminierungsverbot in das Grundgesetz aufgenommen, die Bundesrepublik Deutschland unterzeichnete die Erklärung von Salamanca von 1994 und die Kultusmi- nisterkonferenz verabschiedete Empfehlungen zur sonderpädagogischen Förderung und zu den einzelnen Förderschwerpunkten ab 1994. Vor diesem Hintergrund hat 1996 der Landtag eine Entschließung mit der Forderung an die Landesregierung angenommen, ei- ne Rahmenplanung für die Fortführung des gemeinsamen Unterrichts vorzulegen (Fort- führung der Integration von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem För- derbedarf, Drucksache 13/1657). Dem wurde zwei Jahre später mit der Veröffentlichung der Rahmenplanung Lernen unter einem Dach entsprochen. Die Rahmenplanung wurde in allen Regierungsbezirken vorgestellt und ist Grundlage der regionalen bildungspoliti- schen Diskurse. Die notwendige Weiterentwicklung des Systems der sonderpädagogischen Hilfen in Richtung auf mehr gesellschaftliche Integration ist grundsätzlich nicht mehr strittig. Der schwierige Prozess von einem akzentuiert separierenden zu einem deutlicher integrativen System kann jedoch nur gelingen, wenn Entwicklungen kleinschrittig und verantwor- tungsvoll im Sinne des § 4 NSchG unter Berücksichtigung der organisatorischen, perso- nellen und sächlichen Gegebenheiten betrieben werden. Die Frage der sonderpädagogi- schen Förderung und der Integration verlangt ein solidarisches Handeln im Interesse der Betroffenen. Alle Verantwortlichen müssen Kooperation und Konsens anstreben, wenn der gesellschaftliche Auftrag der Integration erfüllt und die Rechte der Kinder und Ju- gendlichen mit besonderen Bedarfen verwirklicht werden sollen. Rahmenplanung und Regionale Integrationskonzepte Kernstück der Rahmenplanung Lernen unter einem Dach sind die Regionalen Integrati- onskonzepte. Die Weiterentwicklung der Angebote sonderpädagogischer Förderung voll- zieht sich im Wirkungsbereich einer regionalen Schule für Lernhilfe. Diese ist als einzi- ger Sonderschultyp flächendeckend eingeführt. Mit der Regionalisierung der sonderpä- dagogischen Angebote wird dem Umstand Rechnung getragen, dass es in den sehr unter- schiedlich geprägten Regionen des Landes aufgrund der Schülerzahlen und der auftreten- den sonderpädagogischen Förderbedarfe von jeher sehr unterschiedliche stationäre und ambulante Hilfen und Unterstützungssysteme gegeben hat und auch künftig geben wird. Regionale Integrationskonzepte umfassen alle Organisationsformen sonderpädagogischer Förderung. In ihnen wird ausgewiesen, wie unter der Zielsetzung des gemeinsamen Un- terrichts Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in allen För- derschwerpunkten auf allen Schulstufen unterstützt und gefördert werden sollen und wel- che präventiven Angebote für die Schülerinnen und Schüler vorhanden sind, bei denen noch kein sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt, aber ein solcher Bedarf entstehen kann. Damit wird grundsätzlich das gesamte Netz sonderpädagogischer Hilfen dargestellt - auch mit seinen Verknüpfungen zur Jugendhilfe und zu den Trägern anderer Maßnah- men. Regionale Integrationskonzepte schließen die Sonderschulen als sonderpädagogi- sche Förderzentren und damit als Träger der regionalen Integrationskonzepte notwendi- ger Weise und ausdrücklich ein. Schulgesetzlich bestimmt haben die Sonderschulen als Förderzentren die Aufgabe, den gemeinsamen Unterricht zu unterstützen. Der zusätzliche Aufwand, den die Leiterinnen und Leiter von sonderpädagogischen Förderzentren bei der Organisation des Regionalkonzepts aufbringen, wird berücksichtigt. Grundsätze für die Einrichtung Regionaler Integrationskonzepte Die Dialogphase im Anschluss an die Veröffentlichung der Rahmenplanung führte zu folgenden Grundsätzen: – Es wird eine regionalspezifische Gestaltung aller Organisationsformen sonderpäda- gogischer Förderung in Richtung auf mehr gemeinsamen Unterricht und mehr ge- meinsame Erziehung angestrebt. Den Sonderschulen kommt dabei eine zweifache Aufgabe zu: Sie bündeln Hilfen und von ihnen gehen Hilfen aus. In Niedersachsen 12
Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 wird an dem Angebot besonderer Einrichtungen für Schülerinnen und Schüler mit spezifischem Förderbedarf festgehalten. In einzelnen Bereichen ist dieses Angebot sogar ausgeweitet worden (z. B. Einrichtung der Abschlussstufe an den Schulen für geistig Behinderte ab 1992). Gleichwohl sollen intensiver als bisher die vielfältigen Möglichkeiten eines integrativen Schulbesuchs genutzt werden. Die mögliche Ein- führung einer sonderpädagogischen Grundversorgung ausschließlich für die Förder- schwerpunkte Lernen, Sprache, emotionales und soziales Verhalten und allein im Primarbereich in einer Region gefährdet dabei in keiner Weise den Bestand des ent- sprechenden Sonderschultyps. Die sonderpädagogische Grundversorgung leistet ei- nen Beitrag zur Steigerung der Tragfähigkeit der Grundschule für die große Hetero- genität der Lern- und Leistungsvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler. – Es wird an den vorhandenen Strukturen und Ressourcen angeknüpft. Es gibt keine landesweite Vorgabe, nach der das regionale Konzept der sonderpädagogischen För- derung in einer bestimmten Weise und in einer bestimmten Zeit umzusetzen ist. Es werden ausdrücklich die Entwicklungen gefördert und zugelassen, die innerhalb der Rahmenbedingungen der Landesregierung von den Beteiligten in einer Region ange- strebt werden. Dabei ist die Zielvorgabe durch das Schulgesetz des Landes normiert. – Alle Beteiligten und Betroffenen wirken bei der Planung und Umgestaltung mit. Die Voraussetzungen und Bedingungen in einer Region können am Besten die einschät- zen, die in der jeweiligen Region leben und deren Strukturen mitgestalten. Dazu ge- hören die sächlichen und räumlichen Ausstattungen ebenso wie die grundsätzlichen Haltungen aller Beteiligten hinsichtlich der möglichen Förderorte. Integration als verantwortlicher gesellschaftlicher Auftrag kann nur gelingen, wenn sie nicht ver- ordnet, sondern von den Beteiligten gewollt und getragen wird. Deshalb ist die Ent- wicklung Regionaler Integrationskonzepte insbesondere Angelegenheit von Eltern, Lehrkräften, Schulträgern und zuständiger Schulbehörde in einer jeweiligen Region. Die Landesregierung unterstützt durch Integrationsteams und durch die Bereitstel- lung von zusätzlichen Ressourcen für eine sonderpädagogische Grundversorgung die Planung und Umsetzung integrativ ausgerichteter Konzepte sonderpädagogischer Förderung. Die Veränderungen des Systems der sonderpädagogischen Hilfen erfol- gen auf der Grundlage gemeinsam entwickelter und abgestimmter und vom jeweili- gen Schulträger beantragter Konzepte. – Die Weiterentwicklung erfolgt schrittweise und unter Wahrung der vorhandenen Standards sonderpädagogischer Förderung. Die einzelnen Regionen umfassen eine größere Anzahl von Schulen, die sich aus unterschiedlichen Gründen nicht alle gleichzeitig auf die Veränderungen einstellen können oder wollen. Um Veränderun- gen auf den Weg bringen zu können, ist die Einrichtung von Teilkonzepten möglich. Die Erfahrung mit den bisher genehmigten Konzepten zeigt, dass die Teilkonzepte kontinuierlich, mit unterschiedlichem Tempo und mit unterschiedlichem Umfang, ausgeweitet werden. Kooperation und Integration entwickeln sich in Prozessen, die Aufgeschlossenheit der allgemein bildenden Schulen für die Integration wächst. – Die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf erhalten un- abhängig vom Förderort die ihnen angemessenen sonderpädagogischen Hilfen. Das setzt sowohl eine sorgfältige Diagnostik als auch das Erstellen entsprechender indi- vidueller Förderpläne und entsprechendes didaktisch-methodisches Handeln voraus. Auf die Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs kann in der sonder- pädagogischen Grundversorgung insbesondere bei zieldifferenter Förderung aus pä- dagogischen und aus rechtlichen Gründen nicht verzichtet werden. Gleichwohl kann das Verfahren zur Erstellung einer Kind-Umfeld-Analyse im Zusammenhang eines Beratungsgutachtens als Entscheidungsgrundlage für die Schulbehörde anders und aussagekräftiger, zum Beispiel als begleitende Langzeitdiagnostik, angelegt werden. Hier sieht die Landesregierung eine vorrangige Möglichkeit, das gegenwärtig prakti- zierte aufwändige Verfahren zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbe- darfs zu verändern. 13
Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 Die notwendigen Materialien für die Diagnostik stehen auch am Förderort Grund- schule zur Verfügung, denn sie werden von den Sonderschulen gestellt (z. B. for- melle Testverfahren) oder von den Sonderschullehrkräften erstellt (z. B. informelle Tests). Eine Vertretungsreserve für Zwecke der Diagnostik ist nicht vorgesehen. – Die Entwicklung von Regionalen Integrationskonzepten wird durch das Land auf verschiedene Weise unterstützt. Es ist ein landesweites Unterstützungssystem durch Integrationsteams bei allen Bezirksregierungen eingerichtet worden. Den Teams ge- hören die Generaliendezernentinnen und -dezernenten für Integration und jeweils ei- ne Beraterin für Integration an. Zu dem jeweiligen regionalen Integrationsteam gehö- ren außerdem die zuständige Dezernentin oder der zuständige Dezernent in einer Re- gion. Jährlich finden mehrere zentrale Dienstbesprechungen statt, an denen die Gene- raliendezernentinnen und -dezernenten und nach Möglichkeit die Beraterinnen für Integration teilnehmen. Das NLI unterstützt durch Fortbildungsangebote die Vorbe- reitung auf die Planung Regionaler Integrationskonzepte und die Arbeit an den Kon- zepten. Es ist eine Steuerungsgruppe gebildet worden, zu der die Generaliendezer- nentinnen und -dezernenten für Integration, die Beraterinnen für Integration, Vertre- terinnen und Vertreter des NLI und des Ministeriums gehören. Darüber hinaus stehen bei allen Außenstellen der Bezirksregierungen sonderpädagogische Fachberaterinnen und -berater zur Verfügung, die bei der Entwicklung Regionaler Integrationskon- zepte beraten und unterstützen. Einzelne Regionalkonzepte organisieren Fortbildun- gen zusammen mit Lehrerverbänden und Universitäten. Für die Fach- und die interessierte Öffentlichkeit hat das Ministerium in Kooperation mit einem Verlag ein Beispiele-Heft publiziert, in dem alle sonderpädagogischen Organisationsformen aus der Praxis heraus dargestellt werden und auch Eltern zu Wort kommen. Mehrere Beiträge in diversen Fachzeitschriften haben zu einer Inten- sivierung der Diskussion um Regionale Integrationskonzepte beigetragen. Weitere Aktivitäten wie ein öffentliches Diskursprojekt zur regionalen Integration sind in Vorbereitung. – Der Ausbau Regionaler Integrationskonzepte geht nicht zulasten der Unterrichtsver- sorgung der Sonderschulen. Für Sonderschullehrkräfte im Bereich der sonderpäda- gogischen Grundversorgung werden zusätzliche Stellen - bis zu 30 im Jahr - bereit gestellt. Diese werden innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren jedes Jahr zur Ver- fügung gestellt. – Regionale Integrationskonzepte werden zurzeit noch als befristete Schulversuche ge- nehmigt, weil die Erfahrungen aus den Schulversuchen dazu beitragen sollen, die konzeptionellen Vorgaben abzusichern oder gegebenenfalls zu modifizieren. Auf ge- sicherter Grundlage können dann rechtliche Regelungen getroffen werden. – Der Status des Schulversuchs erfordert seit der letzten Novellierung des Schulgeset- zes keine wissenschaftliche Begleitung mehr. Gleichwohl arbeiten Steuerungsgrup- pen aus verschiedenen Regionalkonzepten in diesem Sinne mit Lehrstuhlinhabern aus Hannover, Oldenburg und Bielefeld zusammen. Personal in Sonderschulen Sonderpädagogische Förderung wird in Niedersachsen fast ausschließlich von qualifi- zierten und kompetenten Sonderschullehrerinnen und -lehrern geleistet. Einer Erhebung des Verbandes Deutscher Sonderschulen, Fachverband für Behindertenpädagogik, zufol- ge befindet sich Niedersachsen mit dem Anteil der sonderpädagogisch ausgebildeten Lehrkräfte an Sonderschulen im Ländervergleich in der Spitzengruppe. Die Landesregierung unternimmt auch weiterhin erhebliche Anstrengungen, den Schüle- rinnen und Schülern die benötigte Anzahl spezifisch qualifizierter Sonderschullehrkräfte zur Verfügung zu stellen. Die Absolventinnen und Absolventen der Ausbildungsseminare tendieren dazu, eher in den städtischen Regionen die Arbeit aufzunehmen, Stellen in ländlichen Bereichen sind daher gelegentlich schwer oder gar nicht zu besetzen. Gerade 14
Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 die Vielfalt der Organisationsformen und die möglichen Veränderungen sind aber ande- rerseits ein Anreiz für junge Menschen, diesen Beruf zu wählen und auch in nicht- städtischen Räumen auszuüben und sich auf die besonderen Gestaltungsaufgaben einzu- lassen, die sich durch die Rahmenplanung eröffnen. In Niedersachsen werden Lehrkräfte für das Lehramt für Sonderpädagogik an zwei Standorten, Hannover und Oldenburg, in allen relevanten sonderpädagogischen Fach- richtungen ausgebildet (Pädagogik bei Lernbehinderungen, Geistigbehinderten-, Sprach- behinderten-, Körperbehindertenpädagogik und Pädagogik bei Verhaltensstörungen). Insbesondere an der Universität Hamburg besteht darüber hinaus die Möglichkeit, weite- re sonderpädagogische Fachrichtungen (Gehörlosen- und Schwerhörigenpädagogik, Seh- behinderten- und Blindenpädagogik) zu studieren. In der zweiten Ausbildungsphase stehen nach der Neueinrichtung eines Ausbildungsse- minars für das Lehramt an Sonderschulen in Lüneburg vier Ausbildungsseminare zur Verfügung (Osnabrück, Lüneburg, Wolfenbüttel, Hannover). Damit werden erhebliche Anstrengungen unternommen, auch in der zweiten Phase der Ausbildung die notwendi- gen Sonderschullehrkräfte in der Anzahl und in der fachspezifischen Ausrichtung zu qualifizieren. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt: I. Sachstand Zu 1: Genehmigung Regionaler Integrationskonzepte zum Schuljahr 2000/2001 Neueinrichtungen 1. Region Georgsmarienhütte, 2. Region Gemeinde Weyhe, Landkreis Osnabrück Landkreis Diepholz (nördlicher Teil) Grundschulen: Marienschule, Gemein- Grundschulen: Erichshof, Kirchweyhe, schaftsschule, Freiherr-v.-Stein-Schule, Lahausen, Leeste, Sudweyhe, Melchiors- Dröperschule, Harderberg, Antonius- hausen schule, Graf-Ludolf-Schule Michaeli- schule Förderzentrum: Comeniusschule, Förderzentrum: Hacheschule, Schule für Schule für Lernhilfe, Georgsmarien- Lernhilfe mit Klassen für Sprachbehin- hütte derte, Syke 15
Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 Erweiterungen genehmigter Konzepte (weitere Schulen) 3. Region Samtgemeinde Neuenhaus 4. Region Stadt Nordhorn Landkreis Grafschaft Bentheim Grundschulen: Neuenhaus, Lage, Os- Grundschulen: Klausheide, Pestalozzi terwald und Georgsdorf (Fortführung im und Brandlecht 2. Schuljahr) Neu: Veldhausen, Itterbeck, Uelsen Neu: Blumensiedlung, Burgschule, Ma- (Einrichtung im 1. Schuljahr) rienschule (alle Schuljahre) Förderzentrum: Burgschule, Schule für Förderzentrum: Anne-Frank-Schule, Lernhilfe, Neuenhaus Schule für Lernhilfe, Nordhorn 5. Region Loxstedt/Hagen, Landkreis Cuxhaven Grundschulen: Bexhövede, Stotel, Lox- stedt (erweitert um 3. Jahrgang) Neu: Hagen, Uthlede, Bramstedt (1/2. Jahrgang) Förderzentrum: Schule für Lernhilfe, Schule Am Feldkamp, Schiffdorf Erweiterungen bestehender Konzepte (aufsteigende Klassen) 6. Region Hessisch-Oldendorf, 7. Region Stadt Delmenhorst - Süd Landkreis Hameln-Pyrmont Grundschulen: Fischbeck, Heßlingen, Grundschulen: Adelheide, Am grünen Hemeringen, Rohden, Großenwieden, Kamp, Annenheide, Astrid-Lindgren, Tündern Bernard Rein, Hermann Allmers, Iprump, Overberg, Stickgras Neu: erweitert um 3. Jahrgang Neu: erweitert um 2. Jahrgang Förderzentrum: Albert-Schweitzer- Förderzentrum: Fröbelschule, Schule für Schule, Schule für Lernhilfe, Hameln Lernhilfe, Delmenhorst 8. Region Stadt Osnabrück-Dodesheide Alle acht Grundschulen im Nordostbe- reich der Stadt (Stadtteile Schinkel, Wi- dukindland, Dodesheide, Haste, Son- nenhügel) Förderzentrum: Schule in der Dodeshei- de, Schule für Lernhilfe, Osnabrück 16
Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 Zu 2: Genehmigte Anträge zum Schuljahr 2001/2002 Neueinrichtungen 1. Region Gemeinde Stuhr, 2. Region Samtgemeinde Niedern- Landkreis Diepholz wöhren, Landkreis Schaumburg Grundschulen: Brinkum, Moordeich, Grundschulen: Lauenhagen, Meerbeck, Varrel (mit SKG), Heiligenrode (mit Niedernwöhren SKG), Seckenhausen Förderzentrum: Hacheschule, Schule für Förderzentrum: Hans-Christian- Lernhilfe, Syke Andersen-Schule, Schule für Lernhilfe, Stadthagen 3. Region Gemeinden Emmerthal/ 4. Region Stadt Bassum, Aerzen, Landkreis Diepholz Landkreis Hameln-Pyrmont Grundschulen: Mittelstraße, Bassum; Grundschulen: Börry, Kirchohsen, Petermoor, Bassum; Bramstedt; Neu- Grohnde, Amelgatzen, Aerzen, Groß bruchhausen; Nordwohlde Berkel (ab 2002) Förderzentrum: Albert-Schweitzer- Förderzentrum: Hacheschule, Schule für Schule, Schule für Lernhilfe, Hameln Lernhilfe, Syke 5. Region Stadt Varel/Gemeinde Zetel, 6. Region Samtgemeinde Schüttorf, Landkreis Friesland Landkreis Grafschaft Bentheim Grundschulen: Altjührden, Büppel, Am Grundschulen: Auf dem Süsteresch, Schloßplatz/Varel, Neuenburg Katholische Grundschule, Quendorf Förderzentrum: Pestalozzischule, Schule Förderzentrum: Erich-Kästner-Schule, für Lernhilfe, Varel Schule für Lernhilfe, Schüttorf 7. Region Stadt Oldenburg 8. Region Stadt Braunschweig Grundschulen: Dietrichsfeld, Bloherfel- Grundschulen: Heinrichstraße, Honde- de, Haarentor, Röwekamp lage, Isoldestraße, Lehndorf-Siedlung, Veltenhof, Watenbüttel, Am Lehman- ger, Broitzem, Bürgerstraße, Edith Stein, Hinter der Masch, Hohestieg, Il- menaustraße, Timmerlah, Volkmarode, Bebelhof, Comeniusstraße, Melverode, Rüningen, Stöckheim, Streitberg Förderzentren: Fröbelschule, Schule für Förderzentren: Astrid-Lindgren-Schule, Lernhilfe, Oldenburg Kielhornschule, Helen-Keller-Schule Schule für Körperbehinderte, Borchers- (alle Schule für Lernhilfe), Hans-Würtz- weg, Oldenburg Schule, Schule für Körperbehinderte, Oswald-Berkhan-Schule, Schule für geistig Behinderte 17
Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 9. Region Stadt Salzgitter 10. Region Stadt Göttingen Grundschulen: Dürerring, Gerhard Ge- Grundschulen: Bonifatiusschule, Hain- semann, St. Michael bundschule, Friedland, Groß Lengden Förderzentrum: Pestalozzischule, Schule Förderzentrum: Martin-Luther-King- für Lernhilfe Schule, Schule für Lernhilfe Erweiterungen von genehmigten Teilkonzepten (weitere Schulen, aufsteigende Jahr- gänge) 12. Region Hessisch Oldendorf, 13. Region Stadt Nordhorn, Landkreis Hameln-Pyrmont Landkreis Grafschaft Bentheim Grundschulen: Am Rosenbusch (Hess. Grundschulen: Altendorferschule, Blan- Oldendorf), Fischbeck, Großenwieden, ke, Bookholt, Elisabethschule, Am Hemeringen, Rohden, Sonnental- Roggenkamp, Südblanke, Waldschule Heeßlingen Förderzentrum: Albert-Schweitzer- Förderzentrum: Anne-Frank-Schule, Schule, Schule für Lernhilfe, Hameln Schule für Lernhilfe, Nordhorn 14. Region Gemeinde Hagen, Landkreis Cuxhaven Grundschulen: Bexhövede, Stotel, Lox- stedt (erweitert um 4. Jahrgang); Hagen, Uthlede, Bramstedt (erweitert um 3. Jahrgang) Förderzentrum: Schule Am Feldkamp, Schule für Lernhilfe, Schiffdorf Zu 3: Alle genehmigten Konzepte sind in der Regel zu Beginn Teilkonzepte. Eine Aus- nahme bildet das Regionale Integrationskonzept Georgsmarienhütte. In dieses wur- den alle acht Grundschulen der Stadt einbezogen. Zu 4: Zurzeit befinden sich folgende Regionale Integrationskonzepte in der Diskussion: Bezirksregierung Braunschweig Schulträger Beteiligte Schulen Diskussionsstand Förderzent- Grundschulen und Son- rum derschulen 1. Stadt Seesen Sonderschule Alle Grundschulen der Erste Gespräche Seesen, Stadt Seesen wurden geführt. Schule für Lernhilfe 2. Stadt Herzberg Lebenshilfe Grundschule Nicolai- Erste Gespräche Herzberg schule wurden geführt. 18
Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 3. Stadt Goslar, Pestalozzi- Alle Grundschulen der Arbeitskreis soll Landkreis Goslar schule, Stadt Goslar gebildet werden; Schule für Ziel: Einführung Lernhilfe; zum Schuljahr 2002/2003. Calvöer Schule am Harly, Vie- Schule nenburg, Schule für Clausthal- geistig Behinderte Zellerfeld, Schule für Lernhilfe Bezirksregierung Hannover Schulträger Beteiligte Schulen Diskussionsstand Förderzent- Grundschulen und Son- rum derschulen 1. Stadt Hannover, Albrecht- Grundschulen: Comeni- Arbeitskreis Region Mitte Dürer- us, Mengendamm, wurde gebildet. Schule, Fridtjof-Nansen, Johan- Schule für na-Friesen, Bonifatius, Lernhilfe Alemannstraße GB: Heinrich-Ernst- Stötzner-Schule EH: Schule auf der Bult SR: Albert-Liebmann- Schule KB: Werner-Dicke- Schule Schule in freier Trägerschaft 2. Stadt Hannover, Ihmeschule, Grundschulen: Am Lin- Erste Gespräche Region Linden Schule für dener Markt, Egestorff, wurden geführt. Lernhilfe Eleonorenstraße, Goe- theplatz, Albert- Schweitzer, Eichen- dorff, Salzmannstraße GB: Wilhelm- Schade- Schule EH: Schule auf der Bult SR: Albert- Liebmann- Schule KB: Werner- Dicke- Schule Schule in freier Trägerschaft 19
Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 3. Stadt Hannover Astrid- Grundschulen: Fried- Arbeitskreis soll Lindgren- rich-Ebert, Ahlem, gebildet werden, Schule, Kastanienhof, An der Ziel: Einführung Schule für Steinbreite zum Schuljahr Lernhilfe 2002/03. GB: Wilhelm-Schade- Schule EH: Schule auf der Bult SR: Albert-Liebmann- Schule KB: Werner-Dicke- Schule Schule in freier Trä- gerschaft 4. Stadt Bad Pyrmont Pestalozzi- Grundschulen: Herder, Erste Gespräche schule, Bad Pyrmont, Holzhau- wurden geführt. Schule für sen, Baarsen, Hagen Lernhilfe 5. Landkreis Holz- Schule an der Grundschulen: Bevern, Arbeitskreis minden Weser, Heinsen, Polle, Neu- wurde gebildet. Schule für haus, Lauenförde, Boff- Lernhilfe zen; Kath. Grundschule, Teichen, Karlstraße Sollingstraße, (alle Holzminden) 6. Stadt Bad Nenn- Schule am Vier Grundschulen der Erste Gespräche dorf Deister, Stadt Bad Nenndorf wurden geführt. Schule für Lernhilfe 7. Stadt Hildesheim Anne-Frank- Alle Grundschulen der Arbeitskreis Schule, Stadt Hildesheim wurde gebildet, Schule für in der Erarbei- Lernhilfe GB/KB: Schule am tungsphase. Bockfeld SR: Dietrich-Pin- Anne-Frank- ning-Schule, Schule arbeitet GS mit Sprach mit 85 Koopera- heilklassen tionsstunden an den Grundschu- len. 8. Stadt Hameln, Albert- Alle Grundschulen der Arbeitskreis Region Hameln- Schweitzer- Stadt Hameln wurde gebildet, Nord Schule, in der Erarbei- Schule für GB: Heinrich-Kielhorn- tungsphase. Lernhilfe Schule, Hameln EH: Schule auf der Bult, Hannover SR: Sprachheilklassen an den GS Tün- dern und Aerzen 20