Förderung und Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf
Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 9. Gemeinde Uetze Stötzner- Grundschulen: Eltze, Arbeitskreis Schule, Obershagen, Uetze, wurde gebildet. Schule für Dollbergen, Hänigsen Lernhilfe, Uetze GB/KB: Schule am Wasserwerk, Burgdorf 10. Landkreis Han- Schule am Grundschulen: Frielin- Erste Gespräche nover, Hespe, gen, Stelingen, Rats- wurden geführt. Region Garbsen Schule für schule Garbsen, Georg- Lernhilfe, straße, Osterwald, Garbsen evtl. Auf der Horst GB/KB: Schule am Wasserwerk, Burgdorf 11. Landkeis Hanno- Schule am Grundschulen: Schloss Erste Gespräche ver, Kleegrund, Ricklingen, Saturnring wurden geführt. Region Garbsen Schule für Garbsen, Garbsen-Mit- Lernhilfe, te, Ratsschule Garbsen, Garbsen Osterberg, Havelse, evtl. Auf der Horst 12. Landkreis Han- Pestalozzi- SR: Gutzmann-Schule Eine Elterniniti- nover, schule, ative Region Langen- Schule für führte erste Ge- hagen Lernhilfe, spräche. Langenhagen Bezirksregierung Lüneburg Schulträger Beteiligte Schulen Diskussionsstand Förderzent- Grundschulen und Son- rum derschulen 1. Landkreis Celle Erich- Erste Gespräche Kästner- wurden geführt. Schule, Schule für Lernhilfe 2. Landkreis Cuxha- Es hat sich eine ven Elterninitiative gebildet 3. Landkreis Lü- Wilhelm- Grundschulen: Clenze, Der Schulaus- chow-Dannenberg Warmbold- Bergen, Gartow, Küs- schuss hat die Schule, ten, Lemgow, Plate, Schulen beauf- Schule für Schnega, Trebel, Wol- tragt, ein Kon- Lernhilfe, tersdorf, Wustrow zept zu entwi- Lüchow ckeln. GB: Wendlandschule, Lüchow, Schule in freier Trägerschaft EH: Christophorus- Schule, Rosche 21
Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 4. Landkreis Lü- Erich- Grundschulen: Brese- Der Schulaus- chow-Dannenberg Kästner- lenz, Dannenberg, Gus- schuss hat die Schule, born, Prisser, Zernien, Schulen beauf- Schule für Hitzacker, Neu Darchau trag, ein Konzept Lernhilfe, zu entwickeln. Dannenberg 5. Landkreis Oster- Christoph- Grundschulen: Falken- Ein Konzept liegt holz, Tornée- berg, Trupermoor, vor, ist jedoch Region Lilienthal Schule, Schroeterschule, Worp- noch nicht ge- Schule für hausen, St. Jürgen- nehmigungsfä- Lernhilfe Frankenburg, Seebergen hig. Lilienthal (alle Lilienthal); Schne- ga, Rautendorf, Worps- wede, Hüttenbusch GB: Schule am Kloster- platz, Osterholz 6. Stadt Lüneburg/ Johannes- Grundschulen: Lüne, Auftaktveran- Landkreis Lüne- Rabeler- Häcklingen, Hagen, staltung zur burg Schule, Im Rotenfeld, Anne- Konzepterstel- Schule für Frank-Schule, Hasen- lung hat stattge- Lernhilfe, burger Berg, Kreide- funden. Lüneburg berg, Heiligengeist- schule, Ochtmissen, Hermann-Löns-Schule (alle Lüneburg) Aden- dorf, Bardowick, Ba- rendorf, Wendisch- Evern, Brietlingen GB: Schule am Knie- berg, Lüneburg 7. Stadt Lüneburg/ Schule an der Grundschulen: Hasen- Auftaktveran- Landkreis Lüne- Schaperdrift, burger Berg, Hermann- staltung zur burg Schule für Löns-Schule, (beide Lü- Konzepterstel- Lernhilfe, neburg); Amelinghau- lung hat stattge- Lüneburg sen, Betzendorf, So- funden. derstorf, Kirchgellersen, Reppenstedt, Wester- gellersen, Deutsch Evern, Melbeck GHS Embsen GB: Schule am Knieberg, Lüneburg 8. Landkreis Soltau- Pestalozzi- Grundschulen: Freu- Ein vorliegendes Fallingbostel schule, denthal, Hermann- Konzept wurde Schule für Billung, Wilhelm-Busch vom Förderzent- Lernhilfe, (alle Soltau) rum abgelehnt, es Soltau fehlen noch Zu- Grund- und Hauptschu- stimmungen von len: Bispingen, Wiet- einigen Grund- zendorf, Neuenkirchen schulen. 22
Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 9. Landkreis Stade Astrid- Grundschulen: Balje, Lindgren, Oederquart, Freiburg, Schule für Wischhafen, Dornbusch, Lernhilfe, Drochtersen, Assel Freiburg/ GB: Tagesbildungsstätte Elbe der Lebenshilfe, Stade SR: Sprachheilklassen an der GS Bock- horster Weg, Stade Bezirksregierung Weser-Ems Schulträger Beteiligte Schulen Diskussionsstand Förderzent- Grundschulen und Son- rum derschulen 1. Stadt Osnabrück Pestalozzi- Grundschulen: Altstäd- Konzeptentwurf schule, ter, Astrid-Lindgren, wird diskutiert. Schule für Atter, Backhaus, Elisa- Lernhilfe, beth, Eversburg, Franz- Osnabrück Hecker, Heinrich-Schü- ren, Hellern, Jelling- haus, Johannis, Kalkhü- gel, Overberg, Pye, Ro- senplatz, Rückert, St. Antonius, Sutthausen, Teutoburger Schule, Waldschule, Lüstringen; Wüste 2. Gemeinde Wallen- Ickerbach- Grundschulen: Erich- Konzept wird er- horst, schule, Kästner-Hollage; St.- arbeitet. Landkreis Osna- Schule für Bernhard - Rulle; Wal- brück Lernhilfe, lenhorst, Lechtingen, Belm Johannis 3. Quakenbrück, Hasetal- Grundschulen: Mensla- Konzept wird er- Landkreis Osna- schule, ge, Ankum, Alfhausen, arbeitet. brück Schule für Johannesschule, Rieste; Lernhilfe, Bersenbrück, Egger- Quaken- mühlen, Gehrde, Nort- brück rup, Hengelage, Neu- stadt, Am Langen Esch, (alle Quakenbrück); GHS Kettenkamp GHS und OS Badbergen 5. Stadt Dissen, Teutoburger- Grundschulen: Bad Konzeptentwurf Landkreis Osna- Wald- Laer, Remsede; Bad wird diskutiert brück Schule, Rothenfelde, Dissen, Schule für GHS Süderberg, Hilter Lernhilfe, Dissen 23
Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 6. Gemeinden Hagen Comenius- Grundschulen: St. Mar- Konzept ist er- und Hasbergen, schule, tin, Hagen; Hüggel- stellt. Landkreis Osna- Schule für schule; Gaste, (beide Z. Z. jedoch kei- brück Lernhilfe, Hasbergen) ne Zustimmung Georgsma- GHS Gellenbeck, Hagen der Schulen. rienhütte 7. Gemeinde Bohmte, Astrid- Grundschulen: Christo- Konzept wird er- Landkreis Osna- Lindgren- phorus, Herringhausen, arbeitet. brück Schule, Erich-Kästner Schule für GHS und OS: Hunte- Lernhilfe, burg Bohmte 8. Stadt Westerstede Schule an Grundschulen: August- Konzept wird er- der Goethe- fehn I, Apen, Nordloh- arbeitet. straße, Apen, Am Stahlwerk, Schule für Augustfehn II, Ocholt, Lernhilfe, Halsbek, Westerloy, Westerstede Hössenschule, Gießen- horst, Brakenhoff 9. Gemeinden Ede- Astrid- Grundschulen: Rostrup, Konzept wird er- wecht und Bad Lindgren- Petersfehn, Ofen, Bad arbeitet. Zwischenahn, Schule, Zwischenahn, Uhland- Landkreis Am- Schule für straße, (alle Bad Zwi- merland Lernhilfe, schenahn), Elmendorf- Edewecht Aschhausen, Friedrichs- fehn, Edewecht, Jedde- loh, (alle Edewecht) 10. Gemeinden Ras- Schule am Grundschulen: Feldbrei- Konzeptentwurf tede und Voßbarg, te, Wahnbek, Hahn- wird diskutiert. Wifelstede, Schule für Lemden, Leuchtenburg, Landkreis Am- Lernhilfe, Loy, (alle Rastede); Ra- merland Westerstede stede-Kleibrok, Wiefel- stede, Metjendorf, Wie- felstede 11. Gemeinde Els- Pestalozzi- Grundschulen: Moor- Konzept wird er- fleth, schule riem, Lienen, Elsfleth arbeitet. Landkreis Weser- Schule für Marsch Lernhilfe, Brake 12. Samtgemeinden Christian- Grundschulen: Dornum, Konzept wird er- Holtriem und Wilhelm- Westerholt, Ochtersum, arbeitet. Dornum, Schneider- Blomberg-Neuschoo Landkreis Witt- Schule, mund Schule für Lernhilfe, Esens 13. Gemeinde Pew- Schule für Grundschulen: Hinte, Konzept wird er- sum/Krummhörn, Lernhilfe, Lopppersum-Hinte; arbeitet. Landkreis Aurich Krummhörn Jennelt, Ubbo-Emmius Greetsiel, Pewsum, Süd 14. Stadt Norden, An der Grundschulen: Süder- Konzept wird er- Landkreis Aurich Wildbahn, neuland, Norden, An der arbeitet. Schule für Leybucht, Linteler Lernhilfe, Schule, Norddeich Norden 24
Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 15. Stadt Leer, Pestalozzi- Grundschulen: Ludgeri, Vorarbeiten zur Landkreis Leer schule, Logabirum, Bingum, Konzepterstel- Schule für Hoheellern, Eichenwall, lung wurden be- Lernhilfe, Daaler, Plytenberg gonnen. Leer 16. Stadt Emden Pestalozzi- Grundschulen: Früchte- Vorarbeiten zur schule, burg, Wolthusen, Wes- Konzepterstel- Schule für terburg, Petkum-Wid- lung wurden be- Lernhilfe, delswehr, Nesserland, gonnen. Emden Larrelt, Herrentor, Grü- ner Weg, Emsschule GHS und OS Wybelsum 17. Stadt Delmen- Lessing- Grundschulen: Marien, Vorarbeiten zur horst schule, An der Beethovenstraße, Konzepterstel- Schule für Käthe-Kollwitz, Park- lung wurde be- Lernhilfe, schule, Wilhelm- gonnen. Delmenhorst Niermann, Bungerhof- Hasbergen, Deichhorst Zu 5: Mit Stichtag vom 14.09.2000 wurden 15 269 Schülerinnen und Schüler in 74 Schulen in Regionalen Integrationskonzepten beschult. Zum Schuljahr 2001/2002 wird mit rund 11 000 zusätzlichen Schülerinnen und Schülern gerechnet. Die Aufgliederung nach Regierungsbezirken, Landkreisen und Schulen ist Anlage 3 zu entnehmen. Zu 6: Die Anzahl der Integrationsklassen, die in ihnen geförderten Schülerinnen und Schüler sowie die für diese eingesetzten Lehrerstunden haben sich seit 1995 wie folgt entwickelt: Jahr Schulen Integrati- geförderte Schülerinnen und Schüler Lehrer- ons-Klassen LH GB GB/KB insgesamt stunden 1995 139 206 321 129 66 516 2 837,7 1996 145 202 351 129 68 548 2 813,2 1997 159 231 637 3 015,8 1998 154 240 471 153 60 684 3 078,0 1999 146 230 440 174 71 685 3 011,5 1997 konnten die Angaben der Schulen nicht plausibel auf die Behinderungsarten aufgeteilt werden. Die Daten für das Schuljahr 2000/01 liegen noch nicht vor. Die Aufgliederung nach Schulformen ist der Anlage 4 zu entnehmen. 25
Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 Zu 7: Mit Mobilen Diensten wurden gefördert: Jahr Schulen geförderte Schülerinnen und Schüler Lehrer- KB SB/BL SH/GL VH SR insgesamt stunden 1995 168 107 56 26 114 23 326 762,4 1996 180 115 57 37 99 48 356 757,3 1997 166 104 48 32 86 153 423 748,9 1998 164 76 50 36 67 146 375 727,3 1999 177 71 53 52 73 125 374 754,5 Die Daten für das Schuljahr 2000/01 liegen noch nicht vor. Die Aufgliederung nach Schulformen ist der Anlage 5 zu entnehmen. Die Zusammenarbeit zwischen Grundschulen und Sonderschulen hat sich wie folgt entwickelt: Jahr Schulen Klassen Lehrerstunden 1995 862 2 494 3 313,9 1996 860 2 551 3 327,8 1997 759 2 662 2 649,3 1998 827 3 117 3 014,8 1999 883 3 365 3 417,0 Die Daten für das Schuljahr 2000/01 liegen noch nicht vor. Beim Sprachsonderunterricht waren folgende Veränderungen festzustellen: Jahr Schulen Klassen Schüler Lehrerstunden 1995 1 196 2 476 9 062 2 608,1 1996 1 130 2 199 8 216 2 331,7 1997 828 1 814 6 911 1 904,0 1998 842 1 761 6 869 1 909,7 1999 811 1 807 7 079 1 897,5 Die Daten für das Schuljahr 2000/01 liegen noch nicht vor. Zu 8: Die in den Bezirken beantragten Integrationsklassen konnten bis auf eine Ausnahme im Regierungsbezirk Lüneburg im Schuljahr 2000/01 genehmigt werden. Ein Kind besucht statt einer Integrationsklasse eine Kooperationsklasse. 26
Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 Bezirksregierung Braunschweig Nr. Schulform Schule Sonderschullehrkräfte- stunden 1. HS Rothenburg, Braunschweig 14 2. IGS Franzsches Feld, Braunschweig 3 3. IGS Querum, Braunschweig 15 4. GS Brüder-Grimm, Göttingen 16 5. GS Adolf-Reichwein, Göttingen 16 6. IGS G.-C.-Lichtenberg, Göttingen 3 Insgesamt 67 Bezirksregierung Hannover Nr. Schulform Schule Sonderschullehrkräfte- stunden 1. GS Niedernwöhren 3 2. GS Wilhelm-Bock (2 Kl.), Hagenburg 8 3. GS Friedrich-Ebert, (2 Kl.), Hannover 20 4. GS Comeniusschule, Hannover 20 5. IGS Linden (2 Kl.), Hannover 26 6. GS Linden, Hannover 9 7. GS Kaltenweide, Langenhagen 2 Insgesamt 88 Bezirksregierung Lüneburg Nr. Schulform Schule Sonderschullehrkräfte- stunden 1. GS Hagen 15 2. GS Visselhövede 2 3. GS Wilstedt 5 4. GS Stadtschule Rotenburg 5 5. GS Rhade 5 6. GS Engeo 4 7. GS Selsingen 2 8. GS Wilhelm Busch, (GS III) Soltau 8 9. OS Buxtehude-Süd 9 10. GS Assel 11 11. GHRS/OS Oldendorf 9 12. GS Astrid-Lindgren-Schule, Clenze 9 13. GS Lindenstraße, Osterholz 10 14. GS Tostedt 12 15. GS Garstedt 10 16. GS Baden, Achim 5 Insgesamt 121 27
Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 Bezirksregierung Weser-Ems Nr. Schulform Schule Sonderschullehrkräfte- stunden 1. GS Streekermoor, Hatten 6 2. GS Nadorst, Oldenburg 18 3. GS Klingenberg, Oldenburg 12 4. GS Hafenschule, Wilhelmshaven 14 5. GS Wiefelstede 14 6. GS Johannisschule, Wallenhorst 10 7. GS Altstädter, Osnabrück 15 8. OS Nogatstraße, Wilhelmshaven 16 9. HS Nogatstraße, Wilhelmshaven 14 10. HORS Glandorf 8 11. HS Carl-Stahmer, Georgsmarienhütte 17 12. HOS Dollart, Emden, (Verlängerung in 13 Kl. 10) Insgesamt 157 Im Schuljahr 2000/01 wurden damit in Niedersachsen insgesamt 41 Integra- tionsklassen mit 433 Lehrerstunden genehmigt. II. Umsetzung Zu 9: Statistische Angaben zu Maßnahmen zur Vorbereitung, Erarbeitung und Umsetzung regionaler Integrationskonzepte werden nicht erhoben. Bei jeder der vier Bezirksregierungen wird seit 1998 eine Beraterin für Integration eingesetzt. Sie erhält für diese Tätigkeit, die Beratung in Bezug auf alle Integrati- onsmaßnahmen umfasst, eine Anrechnung von bis zu zehn Wochenstunden. Zu 10: Die Festlegung des Wertes erfolgt in Orientierung an den in den Sonderschulen vor- handenen Stundenansätzen. Die durchschnittliche Zuweisung von zwei Stunden zu- sätzlicher sonderpädagogischer Förderung pro Grundschulklasse geht über das Ge- samtkontingent der vorhanden Stunden für die sonderpädagogische Förderung im Primarbereich der Schulen für Lernhilfe, Sprachbehinderte und Erziehungshilfe hin- aus. Bei einer landesweiten Umsetzung der sonderpädagogischen Grundversorgung sind dies 300 Stellen. Zu 11: Die Stellen in der sonderpädagogischen Grundversorgung werden dem Bedarf ent- sprechend fachspezifisch ausgeschrieben. Zu 12: Die Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs ist in der Verordnung zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs vom 01.11.1997 (SVBl. 11/1997, Seite 384 ff.) und in den Ergänzenden Bestimmungen zu dieser Verordnung vom 06.11.1997 (SVBL. 11/1997, Seite 385 ff.) geregelt. Das Verfahren wird durch die Schule oder durch einen Antrag der Erziehungsberechtigten bei der Schule eingelei- tet, die Schulbehörde ist bis zur Entscheidung über die sonderpädagogische Förde- 28
Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 rung nicht beteiligt. Die Einleitung des Verfahrens durch die Schulen soll bis zum 15.02. eines Jahres vorgenommen werden, die Erziehungsberechtigten können jeder- zeit einen Antrag stellen. Zu 13: In den Vorbemerkungen werden im Abschnitt Feststellung eines sonderpädagogi- schen Förderbedarfs die Ziele dieses Verfahrens dargestellt. Ein solches Verfahren wird eingeleitet, wenn vermutet wird, dass ein Kind nicht mehr mit den Möglichkei- ten der Grundschule ausreichend gefördert werden kann. In allen anderen Fällen wird darauf verzichtet. Zu 14: Jeder gezielten Förderung geht diagnostische Tätigkeit voraus. Zu 15: Im Durchschnitt acht Lehrerstunden. Zu 16: In Niedersachsen hat es zu keiner Zeit zusätzliche Sonderschullehrerstunden für die diagnostische Tätigkeit gegeben. Die Erstellung von Beratungsgutachten im Rahmen des Verfahrens zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs ist Bestandteil der Arbeit der Sonderschulen. Es ist nicht beabsichtigt, hierfür Stunden zu gewähren. Zu 17: Eine Vertretungsreserve ist nicht vorgesehen. Zu 18: Vertretung bei längerfristigen Erkrankungen von Sonderschullehrkräften in der son- derpädagogischen Grundversorgung werden ebenso geregelt wie bei anderen Lehr- kräften, z. B. durch den Einsatz von Feuerwehrlehrkräften oder durch Abordnungen. Auf die Antworten zu III. wird verwiesen. Zu 19: Ja. Eine durchgängige Präsenz von Sonderschullehrkräften zur integrativen Förde- rung der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Schwerpunkten Lernen, emotionale und soziale Entwicklung oder Sprache im Rah- men einer sonderpädagogischen Grundversorgung ist nicht notwendig. Der Unterricht in der Grundschule ist differenziert und individualisiert, sodass auch von den Grundschullehrkräften zieldifferente Lernangebote gemacht werden. Zu 20: Die Umsetzung einer sonderpädagogischen Grundversorgung von Grundschulen im Rahmen Regionaler Integrationskonzepte steht vorrangig vor der Zuweisung einzel- ner Stunden für die Zusammenarbeit von Grundschulen und Sonderschulen, weil sie stärker integrativ ausgerichtet ist. An den Grundschulen, an denen eine sonderpäda- gogische Grundversorgung eingeführt wird, gehen die Stunden für Kooperation und Sprachsonderunterricht in die sonderpädagogische Grundversorgung ein, in der auch diese Aufgaben erfüllt werden. Zu 21: Wie in den Vorbemerkungen zum Abschnitt sonderpädagogische Grundversorgung ausgeführt, werden Sonderschullehrkräftestunden für eine sonderpädagogische Grundversorgung zugewiesen. Sonderschullehrkräftestunden für Sprachsonderunter- richt und Zusammenarbeit zwischen Sonderschule und Grundschule können nur dann eingesetzt werden, wenn die Unterrichtsversorgung der zuständigen Sonder- schule es erlaubt. 29
Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 Die Schulbehörden weisen auf diese Situation hin, wenn sie Schulen bezüglich der Teilnahme an einem Regionalen Integrationskonzept beraten. Zu 22: Die Zahl der für die sonderpädagogische Grundversorgung bereitgestellten Sonder- schullehrkräftestunden liegt erheblich über denen, die in einer Region für den Unter- richt in der Primarstufe der Sonderschule eingesetzt werden (z. B.: Region Delmen- horst-Süd: Im Schuljahr 1998/99 wurden für die Primarstufenklassen der Schule für Lernhilfe 81 Stunden (100 % = 90 Lehrerstunden) eingesetzt; darüber hinaus 33 Stunden für Sprachsonderunterricht und Kooperation. Auf der Basis von zwei Stunden pro Grundschulklasse wären für den Einzugsbereich der Schule im gleichen Jahr 164 Sonderschullehrkräftestunden einzusetzen gewesen). Durch Strukturierung des Einsatzes des für die Region bereitstehenden Kontingents an Sonderschullehrkräftestunden werden differenzierte Maßnahmen zur Förderung möglich, sodass präventiv gearbeitet wird und darüber hinaus alle Kinder mit son- derpädagogischem Förderbedarf nachhaltig gefördert werden. Somit ist eine Überweisung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Schwerpunkten Lernen, emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache nicht mehr erforderlich. Zu 23: Über das Vorhandensein von Materialien erfolgen keine Erhebungen. In der Praxis stellen die Sonderschulen als Förderzentren Materialien bereit, andere werden neu beschafft. Zu 24: In Niedersachsen besuchen zurzeit 8 862 Schülerinnen und Schüler den Primarbe- reich der Schule für Lernhilfe, Sprachbehinderte oder Erziehungshilfe in öffentlicher Trägerschaft. Zurzeit bestehen 16 800 Grundschulklassen. Wenn alle Schülerinnen und Schüler im Rahmen einer sonderpädagogischen Grundversorgung in den Grund- schulklassen verblieben, wäre dies statistisch nicht einmal eine Schülerin oder ein Schüler pro Klasse. Ein erheblicher zusätzlicher Raumbedarf lässt sich daraus nicht ableiten. Zu 25: Es gelten die Klassenfrequenzrichtwerte für die Grundschule. Die durchschnittliche Frequenz liegt im Schuljahr 2000/2001 bei 21,5 Schülerinnen und Schüler je Klasse. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 24 verwiesen. Zu 26: Das Niedersächsische Schulgesetz sieht ein Recht auf Berücksichtigung des Eltern- willens bezüglich des Förderortes bei festgestelltem sonderpädagogischen Förderbe- darf nicht vor. In § 68 Abs. 2 NSchG ist festgelegt, dass hier die Schulbehörde ent- scheidet. Zu 27: Nein, der Schulträger stellt nach Beschluss seiner politischen Gremien den Antrag auf Genehmigung eines Regionalen Integrationskonzeptes. Die Schulen erarbeiten unter Beteiligung der Eltern die Konzepte. Zu 28 und 29: In § 22 Abs. 2 NSchG wird ausgeführt, dass Schulversuche nach Möglichkeit wis- senschaftlich begleitet werden. Diese Begleitung erfolgt in mehreren Regionen durch eine Zusammenarbeit zwischen Steuerungsgruppen und Lehrstuhlinhabern an Uni- versitäten. 30