Förderung und Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf

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Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode                                                       Drucksache 14/2501 9. Gemeinde Uetze     Stötzner-       Grundschulen: Eltze,      Arbeitskreis Schule,         Obershagen, Uetze,        wurde gebildet. Schule für      Dollbergen, Hänigsen Lernhilfe, Uetze           GB/KB: Schule am Wasserwerk, Burgdorf 10. Landkreis Han-    Schule am       Grundschulen: Frielin-    Erste Gespräche nover,            Hespe,          gen, Stelingen, Rats-     wurden geführt. Region Garbsen    Schule für      schule Garbsen, Georg- Lernhilfe,      straße, Osterwald, Garbsen         evtl. Auf der Horst GB/KB: Schule am Wasserwerk, Burgdorf 11. Landkeis Hanno- Schule am         Grundschulen: Schloss Erste Gespräche ver,              Kleegrund,      Ricklingen, Saturnring    wurden geführt. Region Garbsen Schule für         Garbsen, Garbsen-Mit- Lernhilfe,      te, Ratsschule Garbsen, Garbsen         Osterberg, Havelse, evtl. Auf der Horst 12. Landkreis Han-    Pestalozzi-     SR: Gutzmann-Schule       Eine Elterniniti- nover,            schule,                                   ative Region Langen-    Schule für                                führte erste Ge- hagen             Lernhilfe,                                spräche. Langenhagen Bezirksregierung Lüneburg Schulträger                  Beteiligte Schulen            Diskussionsstand Förderzent-     Grundschulen und Son- rum             derschulen 1. Landkreis Celle    Erich-                                    Erste Gespräche Kästner-                                  wurden geführt. Schule, Schule für Lernhilfe 2. Landkreis Cuxha-                                             Es hat sich eine ven                                                          Elterninitiative gebildet 3. Landkreis Lü-      Wilhelm-        Grundschulen: Clenze,     Der Schulaus- chow-Dannenberg Warmbold-          Bergen, Gartow, Küs-      schuss hat die Schule,         ten, Lemgow, Plate,       Schulen beauf- Schule für      Schnega, Trebel, Wol-     tragt, ein Kon- Lernhilfe,      tersdorf, Wustrow         zept zu entwi- Lüchow                                    ckeln. GB: Wendlandschule, Lüchow, Schule in freier Trägerschaft EH: Christophorus- Schule, Rosche 21
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Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode                                                     Drucksache 14/2501 4. Landkreis Lü-     Erich-        Grundschulen: Brese-      Der Schulaus- chow-Dannenberg Kästner-        lenz, Dannenberg, Gus-    schuss hat die Schule,       born, Prisser, Zernien,   Schulen beauf- Schule für    Hitzacker, Neu Darchau    trag, ein Konzept Lernhilfe,                              zu entwickeln. Dannenberg 5. Landkreis Oster-  Christoph-    Grundschulen: Falken-     Ein Konzept liegt holz,             Tornée-       berg, Trupermoor,         vor, ist jedoch Region Lilienthal Schule,       Schroeterschule, Worp-    noch nicht ge- Schule für    hausen, St. Jürgen-       nehmigungsfä- Lernhilfe     Frankenburg, Seebergen    hig. Lilienthal    (alle Lilienthal); Schne- ga, Rautendorf, Worps- wede, Hüttenbusch GB: Schule am Kloster- platz, Osterholz 6. Stadt Lüneburg/   Johannes-     Grundschulen: Lüne,       Auftaktveran- Landkreis Lüne-   Rabeler-      Häcklingen, Hagen,        staltung zur burg              Schule,       Im Rotenfeld, Anne-       Konzepterstel- Schule für    Frank-Schule, Hasen-      lung hat stattge- Lernhilfe,    burger Berg, Kreide-      funden. Lüneburg      berg, Heiligengeist- schule, Ochtmissen, Hermann-Löns-Schule (alle Lüneburg) Aden- dorf, Bardowick, Ba- rendorf, Wendisch- Evern, Brietlingen GB: Schule am Knie- berg, Lüneburg 7. Stadt Lüneburg/   Schule an der Grundschulen: Hasen-      Auftaktveran- Landkreis Lüne-   Schaperdrift, burger Berg, Hermann-     staltung zur burg              Schule für    Löns-Schule, (beide Lü-   Konzepterstel- Lernhilfe,    neburg); Amelinghau-      lung hat stattge- Lüneburg      sen, Betzendorf, So-      funden. derstorf, Kirchgellersen, Reppenstedt, Wester- gellersen, Deutsch Evern, Melbeck GHS Embsen GB: Schule am Knieberg, Lüneburg 8. Landkreis Soltau- Pestalozzi-   Grundschulen: Freu-       Ein vorliegendes Fallingbostel     schule,       denthal, Hermann-         Konzept wurde Schule für    Billung, Wilhelm-Busch    vom Förderzent- Lernhilfe,    (alle Soltau)             rum abgelehnt, es Soltau                                  fehlen noch Zu- Grund- und Hauptschu-     stimmungen von len: Bispingen, Wiet-     einigen Grund- zendorf, Neuenkirchen     schulen. 22
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Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode                                                   Drucksache 14/2501 9. Landkreis Stade    Astrid-        Grundschulen: Balje, Lindgren,      Oederquart, Freiburg, Schule für     Wischhafen, Dornbusch, Lernhilfe,     Drochtersen, Assel Freiburg/      GB: Tagesbildungsstätte Elbe                der Lebenshilfe, Stade SR: Sprachheilklassen an der GS Bock- horster Weg, Stade Bezirksregierung Weser-Ems Schulträger                Beteiligte Schulen          Diskussionsstand Förderzent- Grundschulen und Son- rum            derschulen 1. Stadt Osnabrück    Pestalozzi-    Grundschulen: Altstäd-  Konzeptentwurf schule,        ter, Astrid-Lindgren,   wird diskutiert. Schule für     Atter, Backhaus, Elisa- Lernhilfe,     beth, Eversburg, Franz- Osnabrück      Hecker, Heinrich-Schü- ren, Hellern, Jelling- haus, Johannis, Kalkhü- gel, Overberg, Pye, Ro- senplatz, Rückert, St. Antonius, Sutthausen, Teutoburger Schule, Waldschule, Lüstringen; Wüste 2. Gemeinde Wallen- Ickerbach-       Grundschulen: Erich-    Konzept wird er- horst,             schule,        Kästner-Hollage; St.-   arbeitet. Landkreis Osna-    Schule für     Bernhard - Rulle; Wal- brück              Lernhilfe,     lenhorst, Lechtingen, Belm           Johannis 3. Quakenbrück,       Hasetal-       Grundschulen: Mensla-   Konzept wird er- Landkreis Osna-    schule,        ge, Ankum, Alfhausen,   arbeitet. brück              Schule für     Johannesschule, Rieste; Lernhilfe,     Bersenbrück, Egger- Quaken-        mühlen, Gehrde, Nort- brück          rup, Hengelage, Neu- stadt, Am Langen Esch, (alle Quakenbrück); GHS Kettenkamp GHS und OS Badbergen 5. Stadt Dissen,      Teutoburger- Grundschulen: Bad         Konzeptentwurf Landkreis Osna-    Wald-          Laer, Remsede; Bad      wird diskutiert brück              Schule,        Rothenfelde, Dissen, Schule für     GHS Süderberg, Hilter Lernhilfe, Dissen 23
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Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode                                                 Drucksache 14/2501 6. Gemeinden Hagen   Comenius-   Grundschulen: St. Mar-   Konzept ist er- und Hasbergen,    schule,     tin, Hagen; Hüggel-      stellt. Landkreis Osna-   Schule für  schule; Gaste, (beide    Z. Z. jedoch kei- brück             Lernhilfe,  Hasbergen)               ne Zustimmung Georgsma-   GHS Gellenbeck, Hagen    der Schulen. rienhütte 7. Gemeinde Bohmte, Astrid-      Grundschulen: Christo-   Konzept wird er- Landkreis Osna-   Lindgren-   phorus, Herringhausen,   arbeitet. brück             Schule,     Erich-Kästner Schule für  GHS und OS: Hunte- Lernhilfe,  burg Bohmte 8. Stadt Westerstede Schule an   Grundschulen: August-    Konzept wird er- der Goethe- fehn I, Apen, Nordloh-   arbeitet. straße,     Apen, Am Stahlwerk, Schule für  Augustfehn II, Ocholt, Lernhilfe,  Halsbek, Westerloy, Westerstede Hössenschule, Gießen- horst, Brakenhoff 9. Gemeinden Ede-    Astrid-     Grundschulen: Rostrup,   Konzept wird er- wecht und Bad     Lindgren-   Petersfehn, Ofen, Bad    arbeitet. Zwischenahn,      Schule,     Zwischenahn, Uhland- Landkreis Am-     Schule für  straße, (alle Bad Zwi- merland           Lernhilfe,  schenahn), Elmendorf- Edewecht    Aschhausen, Friedrichs- fehn, Edewecht, Jedde- loh, (alle Edewecht) 10. Gemeinden Ras-   Schule am   Grundschulen: Feldbrei-  Konzeptentwurf tede und         Voßbarg,    te, Wahnbek, Hahn-       wird diskutiert. Wifelstede,      Schule für  Lemden, Leuchtenburg, Landkreis Am-    Lernhilfe,  Loy, (alle Rastede); Ra- merland          Westerstede stede-Kleibrok, Wiefel- stede, Metjendorf, Wie- felstede 11. Gemeinde Els-    Pestalozzi- Grundschulen: Moor-      Konzept wird er- fleth,           schule      riem, Lienen, Elsfleth   arbeitet. Landkreis Weser- Schule für Marsch           Lernhilfe, Brake 12. Samtgemeinden    Christian-  Grundschulen: Dornum, Konzept wird er- Holtriem und     Wilhelm-    Westerholt, Ochtersum, arbeitet. Dornum,          Schneider-  Blomberg-Neuschoo Landkreis Witt-  Schule, mund             Schule für Lernhilfe, Esens 13. Gemeinde Pew-    Schule für  Grundschulen: Hinte,     Konzept wird er- sum/Krummhörn, Lernhilfe,    Lopppersum-Hinte;        arbeitet. Landkreis Aurich Krummhörn   Jennelt, Ubbo-Emmius Greetsiel, Pewsum, Süd 14. Stadt Norden,    An der      Grundschulen: Süder-     Konzept wird er- Landkreis Aurich Wildbahn,   neuland, Norden, An der  arbeitet. Schule für  Leybucht, Linteler Lernhilfe,  Schule, Norddeich Norden 24
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Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode                                                         Drucksache 14/2501 15. Stadt Leer,         Pestalozzi-    Grundschulen: Ludgeri,     Vorarbeiten zur Landkreis Leer      schule,        Logabirum, Bingum,         Konzepterstel- Schule für     Hoheellern, Eichenwall,    lung wurden be- Lernhilfe,     Daaler, Plytenberg         gonnen. Leer 16. Stadt Emden         Pestalozzi-    Grundschulen: Früchte-     Vorarbeiten zur schule,        burg, Wolthusen, Wes-      Konzepterstel- Schule für     terburg, Petkum-Wid-       lung wurden be- Lernhilfe,     delswehr, Nesserland,      gonnen. Emden          Larrelt, Herrentor, Grü- ner Weg, Emsschule GHS und OS Wybelsum 17. Stadt Delmen-       Lessing-       Grundschulen: Marien,      Vorarbeiten zur horst               schule,        An der Beethovenstraße,    Konzepterstel- Schule für     Käthe-Kollwitz, Park-      lung wurde be- Lernhilfe,     schule, Wilhelm-           gonnen. Delmenhorst Niermann, Bungerhof- Hasbergen, Deichhorst Zu 5: Mit Stichtag vom 14.09.2000 wurden 15 269 Schülerinnen und Schüler in 74 Schulen in Regionalen Integrationskonzepten beschult. Zum Schuljahr 2001/2002 wird mit rund 11 000 zusätzlichen Schülerinnen und Schülern gerechnet. Die Aufgliederung nach Regierungsbezirken, Landkreisen und Schulen ist Anlage 3 zu entnehmen. Zu 6: Die Anzahl der Integrationsklassen, die in ihnen geförderten Schülerinnen und Schüler sowie die für diese eingesetzten Lehrerstunden haben sich seit 1995 wie folgt entwickelt: Jahr    Schulen    Integrati-    geförderte Schülerinnen und Schüler      Lehrer- ons-Klassen      LH       GB     GB/KB insgesamt         stunden 1995     139        206          321      129        66         516        2 837,7 1996     145        202          351      129        68         548        2 813,2 1997     159        231                                         637        3 015,8 1998     154        240          471      153        60         684        3 078,0 1999     146        230          440      174        71         685        3 011,5 1997 konnten die Angaben der Schulen nicht plausibel auf die Behinderungsarten aufgeteilt werden. Die Daten für das Schuljahr 2000/01 liegen noch nicht vor. Die Aufgliederung nach Schulformen ist der Anlage 4 zu entnehmen. 25
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Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode                                                        Drucksache 14/2501 Zu 7: Mit Mobilen Diensten wurden gefördert: Jahr    Schulen             geförderte Schülerinnen und Schüler           Lehrer- KB     SB/BL SH/GL           VH      SR insgesamt      stunden 1995     168        107      56        26      114        23    326        762,4 1996     180        115      57        37       99        48    356        757,3 1997     166        104      48        32       86      153     423        748,9 1998     164          76     50        36       67      146     375        727,3 1999     177          71     53        52       73      125     374        754,5 Die Daten für das Schuljahr 2000/01 liegen noch nicht vor. Die Aufgliederung nach Schulformen ist der Anlage 5 zu entnehmen. Die Zusammenarbeit zwischen Grundschulen und Sonderschulen hat sich wie folgt entwickelt: Jahr               Schulen            Klassen           Lehrerstunden 1995                 862                 2 494             3 313,9 1996                 860                 2 551             3 327,8 1997                 759                 2 662             2 649,3 1998                 827                 3 117             3 014,8 1999                 883                 3 365             3 417,0 Die Daten für das Schuljahr 2000/01 liegen noch nicht vor. Beim Sprachsonderunterricht waren folgende Veränderungen festzustellen: Jahr           Schulen           Klassen         Schüler       Lehrerstunden 1995            1 196             2 476           9 062           2 608,1 1996            1 130             2 199           8 216           2 331,7 1997              828             1 814           6 911           1 904,0 1998              842             1 761           6 869           1 909,7 1999              811             1 807           7 079           1 897,5 Die Daten für das Schuljahr 2000/01 liegen noch nicht vor. Zu 8: Die in den Bezirken beantragten Integrationsklassen konnten bis auf eine Ausnahme im Regierungsbezirk Lüneburg im Schuljahr 2000/01 genehmigt werden. Ein Kind besucht statt einer Integrationsklasse eine Kooperationsklasse. 26
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Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode                                                    Drucksache 14/2501 Bezirksregierung Braunschweig Nr. Schulform      Schule                               Sonderschullehrkräfte- stunden 1.   HS            Rothenburg, Braunschweig                         14 2.   IGS           Franzsches Feld, Braunschweig                     3 3.   IGS           Querum, Braunschweig                             15 4.   GS            Brüder-Grimm, Göttingen                          16 5.   GS            Adolf-Reichwein, Göttingen                       16 6.   IGS           G.-C.-Lichtenberg, Göttingen                      3 Insgesamt             67 Bezirksregierung Hannover Nr. Schulform      Schule                               Sonderschullehrkräfte- stunden 1.   GS            Niedernwöhren                                     3 2.   GS            Wilhelm-Bock (2 Kl.), Hagenburg                   8 3.   GS            Friedrich-Ebert, (2 Kl.), Hannover               20 4.   GS            Comeniusschule, Hannover                         20 5.   IGS           Linden (2 Kl.), Hannover                         26 6.   GS            Linden, Hannover                                  9 7.   GS            Kaltenweide, Langenhagen                          2 Insgesamt             88 Bezirksregierung Lüneburg Nr. Schulform      Schule                               Sonderschullehrkräfte- stunden 1.   GS            Hagen                                            15 2.   GS            Visselhövede                                      2 3.   GS            Wilstedt                                          5 4.   GS            Stadtschule Rotenburg                             5 5.   GS            Rhade                                             5 6.   GS            Engeo                                             4 7.   GS            Selsingen                                         2 8.   GS            Wilhelm Busch, (GS III) Soltau                    8 9.   OS            Buxtehude-Süd                                     9 10.  GS            Assel                                            11 11.  GHRS/OS       Oldendorf                                         9 12.  GS            Astrid-Lindgren-Schule, Clenze                    9 13.  GS            Lindenstraße, Osterholz                          10 14.  GS            Tostedt                                          12 15.  GS            Garstedt                                         10 16.  GS            Baden, Achim                                      5 Insgesamt           121 27
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Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode                                                        Drucksache 14/2501 Bezirksregierung Weser-Ems Nr. Schulform      Schule                               Sonderschullehrkräfte- stunden 1.    GS           Streekermoor, Hatten                              6 2.    GS           Nadorst, Oldenburg                               18 3.    GS           Klingenberg, Oldenburg                           12 4.    GS           Hafenschule, Wilhelmshaven                       14 5.    GS           Wiefelstede                                      14 6.    GS           Johannisschule, Wallenhorst                      10 7.    GS           Altstädter, Osnabrück                            15 8.    OS           Nogatstraße, Wilhelmshaven                       16 9.    HS           Nogatstraße, Wilhelmshaven                       14 10.   HORS         Glandorf                                          8 11.   HS           Carl-Stahmer, Georgsmarienhütte                  17 12.   HOS          Dollart, Emden, (Verlängerung in                 13 Kl. 10) Insgesamt           157 Im Schuljahr 2000/01 wurden damit in Niedersachsen insgesamt 41 Integra- tionsklassen mit 433 Lehrerstunden genehmigt. II. Umsetzung Zu 9: Statistische Angaben zu Maßnahmen zur Vorbereitung, Erarbeitung und Umsetzung regionaler Integrationskonzepte werden nicht erhoben. Bei jeder der vier Bezirksregierungen wird seit 1998 eine Beraterin für Integration eingesetzt. Sie erhält für diese Tätigkeit, die Beratung in Bezug auf alle Integrati- onsmaßnahmen umfasst, eine Anrechnung von bis zu zehn Wochenstunden. Zu 10: Die Festlegung des Wertes erfolgt in Orientierung an den in den Sonderschulen vor- handenen Stundenansätzen. Die durchschnittliche Zuweisung von zwei Stunden zu- sätzlicher sonderpädagogischer Förderung pro Grundschulklasse geht über das Ge- samtkontingent der vorhanden Stunden für die sonderpädagogische Förderung im Primarbereich der Schulen für Lernhilfe, Sprachbehinderte und Erziehungshilfe hin- aus. Bei einer landesweiten Umsetzung der sonderpädagogischen Grundversorgung sind dies 300 Stellen. Zu 11: Die Stellen in der sonderpädagogischen Grundversorgung werden dem Bedarf ent- sprechend fachspezifisch ausgeschrieben. Zu 12: Die Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs ist in der Verordnung zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs vom 01.11.1997 (SVBl. 11/1997, Seite 384 ff.) und in den Ergänzenden Bestimmungen zu dieser Verordnung vom 06.11.1997 (SVBL. 11/1997, Seite 385 ff.) geregelt. Das Verfahren wird durch die Schule oder durch einen Antrag der Erziehungsberechtigten bei der Schule eingelei- tet, die Schulbehörde ist bis zur Entscheidung über die sonderpädagogische Förde- 28
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Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode                                                          Drucksache 14/2501 rung nicht beteiligt. Die Einleitung des Verfahrens durch die Schulen soll bis zum 15.02. eines Jahres vorgenommen werden, die Erziehungsberechtigten können jeder- zeit einen Antrag stellen. Zu 13: In den Vorbemerkungen werden im Abschnitt Feststellung eines sonderpädagogi- schen Förderbedarfs die Ziele dieses Verfahrens dargestellt. Ein solches Verfahren wird eingeleitet, wenn vermutet wird, dass ein Kind nicht mehr mit den Möglichkei- ten der Grundschule ausreichend gefördert werden kann. In allen anderen Fällen wird darauf verzichtet. Zu 14: Jeder gezielten Förderung geht diagnostische Tätigkeit voraus. Zu 15: Im Durchschnitt acht Lehrerstunden. Zu 16: In Niedersachsen hat es zu keiner Zeit zusätzliche Sonderschullehrerstunden für die diagnostische Tätigkeit gegeben. Die Erstellung von Beratungsgutachten im Rahmen des Verfahrens zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs ist Bestandteil der Arbeit der Sonderschulen. Es ist nicht beabsichtigt, hierfür Stunden zu gewähren. Zu 17: Eine Vertretungsreserve ist nicht vorgesehen. Zu 18: Vertretung bei längerfristigen Erkrankungen von Sonderschullehrkräften in der son- derpädagogischen Grundversorgung werden ebenso geregelt wie bei anderen Lehr- kräften, z. B. durch den Einsatz von Feuerwehrlehrkräften oder durch Abordnungen. Auf die Antworten zu III. wird verwiesen. Zu 19: Ja. Eine durchgängige Präsenz von Sonderschullehrkräften zur integrativen Förde- rung der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Schwerpunkten Lernen, emotionale und soziale Entwicklung oder Sprache im Rah- men einer sonderpädagogischen Grundversorgung ist nicht notwendig. Der Unterricht in der Grundschule ist differenziert und individualisiert, sodass auch von den Grundschullehrkräften zieldifferente Lernangebote gemacht werden. Zu 20: Die Umsetzung einer sonderpädagogischen Grundversorgung von Grundschulen im Rahmen Regionaler Integrationskonzepte steht vorrangig vor der Zuweisung einzel- ner Stunden für die Zusammenarbeit von Grundschulen und Sonderschulen, weil sie stärker integrativ ausgerichtet ist. An den Grundschulen, an denen eine sonderpäda- gogische Grundversorgung eingeführt wird, gehen die Stunden für Kooperation und Sprachsonderunterricht in die sonderpädagogische Grundversorgung ein, in der auch diese Aufgaben erfüllt werden. Zu 21: Wie in den Vorbemerkungen zum Abschnitt sonderpädagogische Grundversorgung ausgeführt, werden Sonderschullehrkräftestunden für eine sonderpädagogische Grundversorgung zugewiesen. Sonderschullehrkräftestunden für Sprachsonderunter- richt und Zusammenarbeit zwischen Sonderschule und Grundschule können nur dann eingesetzt werden, wenn die Unterrichtsversorgung der zuständigen Sonder- schule es erlaubt. 29
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Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode                                                        Drucksache 14/2501 Die Schulbehörden weisen auf diese Situation hin, wenn sie Schulen bezüglich der Teilnahme an einem Regionalen Integrationskonzept beraten. Zu 22: Die Zahl der für die sonderpädagogische Grundversorgung bereitgestellten Sonder- schullehrkräftestunden liegt erheblich über denen, die in einer Region für den Unter- richt in der Primarstufe der Sonderschule eingesetzt werden (z. B.: Region Delmen- horst-Süd: Im Schuljahr 1998/99 wurden für die Primarstufenklassen der Schule für Lernhilfe 81 Stunden (100 % = 90 Lehrerstunden) eingesetzt; darüber hinaus 33 Stunden für Sprachsonderunterricht und Kooperation. Auf der Basis von zwei Stunden pro Grundschulklasse wären für den Einzugsbereich der Schule im gleichen Jahr 164 Sonderschullehrkräftestunden einzusetzen gewesen). Durch Strukturierung des Einsatzes des für die Region bereitstehenden Kontingents an Sonderschullehrkräftestunden werden differenzierte Maßnahmen zur Förderung möglich, sodass präventiv gearbeitet wird und darüber hinaus alle Kinder mit son- derpädagogischem Förderbedarf nachhaltig gefördert werden. Somit ist eine Überweisung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Schwerpunkten Lernen, emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache nicht mehr erforderlich. Zu 23: Über das Vorhandensein von Materialien erfolgen keine Erhebungen. In der Praxis stellen die Sonderschulen als Förderzentren Materialien bereit, andere werden neu beschafft. Zu 24: In Niedersachsen besuchen zurzeit 8 862 Schülerinnen und Schüler den Primarbe- reich der Schule für Lernhilfe, Sprachbehinderte oder Erziehungshilfe in öffentlicher Trägerschaft. Zurzeit bestehen 16 800 Grundschulklassen. Wenn alle Schülerinnen und Schüler im Rahmen einer sonderpädagogischen Grundversorgung in den Grund- schulklassen verblieben, wäre dies statistisch nicht einmal eine Schülerin oder ein Schüler pro Klasse. Ein erheblicher zusätzlicher Raumbedarf lässt sich daraus nicht ableiten. Zu 25: Es gelten die Klassenfrequenzrichtwerte für die Grundschule. Die durchschnittliche Frequenz liegt im Schuljahr 2000/2001 bei 21,5 Schülerinnen und Schüler je Klasse. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 24 verwiesen. Zu 26: Das Niedersächsische Schulgesetz sieht ein Recht auf Berücksichtigung des Eltern- willens bezüglich des Förderortes bei festgestelltem sonderpädagogischen Förderbe- darf nicht vor. In § 68 Abs. 2 NSchG ist festgelegt, dass hier die Schulbehörde ent- scheidet. Zu 27: Nein, der Schulträger stellt nach Beschluss seiner politischen Gremien den Antrag auf Genehmigung eines Regionalen Integrationskonzeptes. Die Schulen erarbeiten unter Beteiligung der Eltern die Konzepte. Zu 28 und 29: In § 22 Abs. 2 NSchG wird ausgeführt, dass Schulversuche nach Möglichkeit wis- senschaftlich begleitet werden. Diese Begleitung erfolgt in mehreren Regionen durch eine Zusammenarbeit zwischen Steuerungsgruppen und Lehrstuhlinhabern an Uni- versitäten. 30
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