Förderung und Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf

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Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode                                                         Drucksache 14/2501 Zu 30: Die verschiedenen Aspekte der Verlässlichen Grundschule (z. B. Fremdsprachenler- nen) sind auf die Schülerschaft der Schule für Lernhilfe und deren organisatorischen Rahmen nicht ohne weiteres übertragbar. Verlässliche Grundschulen mit sonderpädagogischer Grundversorgung nehmen Schülerinnen und Schülern mit einem individuellem Förderbedarf im Schwerpunkt Lernen, emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache auf. Zu 31: Es werden Stellen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung gestellt, so- fern es sich um Ganztagsschulen handelt. Zurzeit erhalten zwei von drei Ganztags- schulen je eine halbe Stelle für Sozialpädagoginnen oder -pädagogen, Erzieherinnen oder Erzieher. An Schulen für Lernhilfe können darüber hinaus Sozialarbeiterinnen oder Sozialarbeiter eingesetzt werden, wenn die Schule im Rahmen eines Präventi- ons- und Integrationsprogramms schulischer Standort für ein entsprechendes Projekt ist. III. Unterrichtsversorgung Zu 32: Kurzfristige Ausfälle von Lehrkräften können an jeder Schule vorkommen, nicht nur an Sonderschulen. Das ist ein Problem, mit dem Schulen schon immer zurechtkom- men mussten, da es nicht immer möglich ist, jeden Unterrichtsausfall sofort und vollständig durch die Bereitstellung von Ersatzlehrkräften zu kompensieren. Bisher konnte dieses Problem für den Grundschulbereich durch zusätzliche Geldmittel für Vertretung gelöst werden. Zu 33: Unterrichtsausfälle im laufenden Schulhalbjahr sind grundsätzlich mit den vorhande- nen Lehrkräften abzudecken. Hierzu gibt es die Möglichkeit des flexiblen Unter- richtseinsatzes. Bei längerfristigen Ausfällen sind erforderlichenfalls Abordnungen oder Versetzungen durchzuführen. Nur in besonders schwerwiegenden Fällen, wenn die Unterrichtsversorgung deutlich unterschritten wird oder in einem Fach ein gra- vierender Mangel entsteht, können im Rahmen eines begrenzten Kontingents Ver- tretungslehrkräfte eingesetzt werden. Zu 34: Es ist ständige Aufgabe der Bezirksregierungen, für eine möglichst gleichmäßige Unterrichtsversorgung an den Schulen gemäß den zugewiesenen Einstellungen und bekannt gegebenen Planungswerten zu sorgen. Sofern zu Beginn eines Schuljahres bzw. Schulhalbjahres dies nicht erreicht wurde, hat der Ausgleich spätestens zu Be- ginn des nächsten Schulhalbjahres zu erfolgen. Dies ist auch im Landkreis Wittmund geschehen, wo die Unterrichtsversorgung der Sonderschulen am 08.02.2001 0,3 % unter dem Landesdurchschnitt für Sonderschu- len lag. Zu 35: Die Unterrichtsversorgung der Sonderschulen ist, wie in den Vorbemerkungen im Abschnitt Entwicklung der Unterrichtsversorgung an den Sonderschulen dargelegt, noch als ausreichend zu bezeichnen. Eine nachhaltige Anpassung an den Durch- schnitt aller allgemein bildenden Schulen ist, wie auch in den vergangenen Jahren, wegen fehlender Sonderschullehrkräfte nicht möglich. 31
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Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode                                                         Drucksache 14/2501 Zu 36: Für die noch bis zum Jahre 2004 um rund sieben Prozent ansteigenden Schülerzahlen an den Sonderschulen würden rd. 300 zusätzliche Stellen über den Ersatzbedarf hin- aus benötigt, um die Schüler-Lehrer-Relation des Jahres 2000 zu halten. Zu 37: Die für die Regionalen Integrationskonzepte zusätzlich erforderlichen Lehrerstellen wurden über die für die Unterrichtsversorgung vorgesehenen Lehrerstellen hinaus den Bezirksregierungen zugewiesen. Zum Einstellungstermin 06.08.2001 waren dies 30 Stellen, die zu den vorgesehenen 110 Stellen hinzukamen. Zu 38: Die Landesregierung wird weiterhin dafür sorgen, möglichst so viele Einstellungs- möglichkeiten für Sonderschullehrkräfte bereitzustellen, wie hierfür geeignete und regional mobile Bewerberinnen und Bewerber zu erwarten sind. Zu 39: Eine genaue Planung der Einstellungen zum Schuljahresbeginn 2002/03 kann erst aufgrund der im Februar 2002 erhobenen Daten zur Unterrichtsversorgung vorge- nommen werden. Dabei werden die zusätzlichen und die frei werdenden Lehrerstel- len zusammen verteilt. Wie auch zu den vorherigen Terminen werden die Sonder- schulen mehr Einstellungen erhalten, als dort Lehrkräfte ausscheiden. Es wird abzu- warten sein, in welchem Umfang Bewerbungen von Sonderschullehrkräften aus an- deren Ländern erfolgen. Zu 40: Bei der Planung zum Schuljahresbeginn 2001/02 gelten die zuvor genannten Grund- sätze. IV. Lehrermangel Zu 41: Zum 21.08.2000 wurden 108 und zum 01.02.2001 50 Einstellungen für Sonder- schullehrkräfte bekannt gegeben. Die Stellen im Einzelnen sind der Anlage 6 zu ent- nehmen. Zu 42: Von den 108 zum 21.08.2000 bekannt gegebenen Stellen konnten mangels geeigne- ter Bewerbungen sieben Stellen nur mit Lehrkräften mit dem Lehramt an Grund- und Hauptschulen besetzt werden. Eine Stelle wurde mangels Bewerbung an eine Real- schule gegeben. Bei 15 Stellen hatte die eingestellte Sonderschullehrkraft eine ande- re Fachrichtung. 41 Stellen wurden zusätzlich zur Fachrichtung mit einem Unter- richtsfach ausgeschrieben, hierfür konnten in acht Fällen nicht die passenden Lehr- kräfte gefunden werden. Zum 01.02.2001 wurden 51 Stellen ausgeschrieben. Zwei Stellen mussten mit Grund- und Hauptschullehrkräften besetzt werden. Fünf Sonderschullehrkräfte hatten eine andere Fachrichtung. Von elf mit einem Unterrichtsfach bekannt gegebenen Stellen wurde eine mit einem anderen Unterrichtsfach besetzt. Die Stellen, bei denen das Lehramt oder die geforderte Fachrichtung bzw. das gefor- derte Fach nicht mit der eingestellten Lehrkraft übereinstimmten, sind in der Anlage 7 aufgeführt. Zu 43: Bis 2010 wird jährlich mit folgendem Ersatzbedarf an Sonderschullehrkräften ge- rechnet: 32
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Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode                                                          Drucksache 14/2501 Jahr                Grundbedarf 2001                    142 2002                    151 2003                    168 2004                    168 2005                    155 2006                    155 2007                    162 2008                    170 2009                    178 2010                    188 Eine differenzierte Berechnung nach Fachrichtungen und Unterrichtsfächern liegt nicht vor. Zu 44: Die Kapazitäten, Einschreibungen und Zahl der Studierenden in den sonderpädago- gischen Fachrichtungen (Personen) und nach Unterrichtsfächern ist in Anlage 8 auf- geführt. Zu 45: Für den Zeitraum bis 2010 wird seit 1994 ein jährlicher Einstellungsbedarf von 200 Sonderschullehrkräften prognostiziert. Damit werden sowohl die jährlich aus- scheidenden 170 Lehrkräfte ersetzt als auch jährlich 30 zusätzliche Einstellungen für die Einrichtung Regionaler Integrationskonzepte ermöglicht. Die Schülerzahl an den Sonderschulen des Jahres 2010 wird in etwa bei der des Jahres 2000 liegen; deshalb entsteht mittelfristig kein veränderter Einstellungsbedarf. Der Einstellungsbedarf von jährlich 200 Sonderschullehrkräften kann gedeckt wer- den, wenn zusätzlich zu den in Niedersachsen ausgebildeten Sonderschullehrkräften weitere aus anderen Ländern eingestellt werden können. Zu 46: Für den nachgefragten Zeitraum bestanden sowohl für Hannover als auch für Olden- burg Zulassungsbeschränkungen für das Lehramt für Sonderpädagogik. In den Zu- lassungszahlenverordnungen der Studienjahre 1997/98 bis 2000/02 wird die Zuord- nung der Zulassungszahlen zu den sonderpädagogischen Fachrichtungen an den bei- den Standorten nicht ausgewiesen; die Zuordnung ist Angelegenheit der Hochschule. An der Universität Hannover waren über die sonderpädagogischen Fachrichtungen hinaus im Studienjahr 1997/98 auch die Unterrichtsfächer Deutsch, ev. Religion und Sachunterricht zulassungsbeschränkt. In den Folgejahren wurde die Zulassungsbe- schränkung für die Unterrichtsfächer in Hannover aufgehoben. In Oldenburg waren im gesamten Beobachtungszeitraum die Unterrichtsfächer Deutsch, Kunst, Sachunterricht und Sport zulassungsbeschränkt. Zu 47: Wie bereits oben ausgeführt, ist der zu erwartende Bedarf mit den gegenwärtig vor- gehaltenen Anfängerplätzen abzudecken. Bei Aufhebung der Zulassungsbeschrän- kungen ist zu erwarten, dass eine große Zahl von Studienanfängerinnen und -anfängern diesen Studiengang belegen würden und damit das Land gezwungen wä- re, mit Überlastmitteln zusätzliche Studienanfängerplätze zu schaffen. Diese hierfür erforderlichen Mittel werden jedoch gegenwärtig benötigt, um die notwendigen Stu- dienanfängerplätze für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen den Be- darfszahlen anzupassen. 33
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Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode                                                     Drucksache 14/2501 Zu 48, 49, und 50: Das Auswahlverhalten der Studienanfängerinnen und -anfänger für die Unterrichts- fächer ist vergleichbar mit den Entscheidungen für die Fächerwahl in den anderen Lehramtsstudiengängen. Schul- und Hochschulseite versuchen mit verstärkten Wer- bemaßnahmen dieses Defizit zu beheben. Trotz intensiver Werbung sind auch zum vergangenen Wintersemester keine Einschreibungen zu verzeichnen gewesen. Bei der Ausbildung der Sonderschullehrkräfte stehen fachrichtungsbezogene vor unterrichtsfachbezogenen Inhalten im Vordergrund. Ein fachfremder Einsatz ist an der Sonderschule auch von daher häufiger gegeben, weil die Sonderschullehrkräfte aus erzieherischen Gründen mit einem möglichst großen Stundenkontingent als Klassenlehrerin oder Klassenlehrer eingesetzt werden. Zu 51: Die Werbemaßnahmen beziehen sich auf alle Lehrämter. Seit Anfang 1999 weist die Kultusministerin intensiver auf den steigenden Lehrerbedarf hin. Gemeinsame Ver- anstaltungen zur Werbung für den Beruf der Lehrerin oder des Lehrers sind zusam- men mit dem Wissenschaftsminister durchgeführt worden. Gemeinsam mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (Landesbezirk Niedersachsen-Bremen), dem Verband Bildung und Erziehung, dem Verband der Lehrerinnen und Lehrer an Wirtschafts- schulen, der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft und dem Schulleitungsver- band Niedersachsen ist ein Aufruf an alle Oberstufenschülerinnen und Oberstufen- schüler gestartet worden („Gute Leute machen Schule“). In Kürze erscheint eine In- formationsbroschüre. In allen Lehramtsbereichen ist ein Ansteigen der Immatrikula- tionszahlen feststellbar. Zu 52: Die Unterrichtsversorgung ist in den 90er-Jahren durch die Landesregierung schritt- weise verbessert worden. In Niedersachsen gibt es an den unterschiedlichen Sonder- schulformen sehr niedrige Klassenfrequenzen und sehr gute Relationen zwischen Schülern und Lehrkräften und zusätzlichem Personal. Jürgens-Pieper 34
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Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode                                          Drucksache 14/2501 Anlage 1 Entwicklung der Unterrichtsversorgung an den Sonderschulen Schüle-            Schül.         Schül.        Lehrerstunden rinnen Jahr        und   Klassen     je    VZLE     je                 je       je Schüler            Klasse         Lehrer insgesamt  Klasse    Schül. 1980        43.450    3.620     11,1  4.711     9,2   106.698     29,5      2,46 1981        40.652    3.478     11,7  4.567     8,9   103.253     29,7      2,54 1982        37.753    3.412     11,1  4.468     8,4   101.063     29,6      2,68 1983        35.132    3.323     10,6  4.319     8,1   101.300     30,5      2,88 1984        32.379    3.259      9,9  4.274     7,6    99.712     30,6      3,08 1985        30.376    3.177      9,6  4.259     7,1    98.826     31,1      3,25 1986        28.617    3.090      9,3  4.277     6,7    98.714     31,9      3,45 1987        28.054    2.998      9,4  4.213     6,7    97.206     32,4      3,46 1988        26.184    2.910      9,0  4.117     6,4    96.149     33,0      3,67 1989        26.116    2.947      8,9  4.123     6,3    93.847     31,8      3,59 1990        26.629    2.982      8,9  4.345     6,1    97.312     32,6      3,65 1991        27.152    3.041      8,9  4.438     6,1    99.372     32,7      3,66 1992        27.961    3.136      8,9  4.501     6,2   100.281     32,0      3,59 1993        28.831    3.207      9,0  4.555     6,3   101.572     31,7      3,52 1994        29.801    3.320      9,0  4.639     6,4   107.170     32,3      3,60 1995        30.461    3.313      9,2  4.649     6,6   105.168     31,7      3,45 1996        31.736    3.440      9,2  4.626     6,9   104.973     30,5      3,31 1997        33.116    3.564      9,3  4.628     7,2   106.577     29,9      3,22 1998        34.385    3.686      9,3  4.679     7,3   110.452     30,0      3,21 1999        35.576    3.807      9,3  4.764     7,5   114.693     30,1      3,22 2000        36.819    3.919      9,4  4.886     7,5   117.448     30,0      3,19 35
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Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode                                                   Drucksache 14/2501 Anlage 2 Entwicklung der rechnerischen Unterrichtsversorgung an den öffentlichen Sonderschulen Jahr          alle     SoS insge-     Differenz Schulen       samt 1980            95,0          97,7        2,7 1) 1981             96,6          97,2        0,6 1) 1982             98,8          97,0       -1,8 1983          101,8          100,8       -1,0 1) 1984           104,3          100,7       -3,6 1) 1985           103,9          101,8       -2,1 1) 1986           104,1          100,1       -4,0 1987          105,7          101,6       -4,1 1988          106,2          101,2       -5,0 2) 1989           104,5           97,6       -6,9 1990          103,6          100,0       -3,6 1991          102,8           99,4       -3,4 1) 1992            99,3          94,2       -5,1 1993            97,1          91,5       -5,6 2) 1994            98,3          92,7       -5,6 1) 1995            97,5          94,7       -2,8 1) 1996            96,8          93,5       -3,3 1) 1997            97,1          92,9       -4,2 2) 1998            97,0          93,0       -4,0 2) 1999            97,2          93,3       -3,9 2) 2000            97,2          93,4       -3,8 Anmerkung: 1) Zu diesen Jahren wurde jeweils die Berechnung des Unterrichtsbedarfs geändert, so dass die Prozentwerte nicht mit denen des Vorjahres vergleichbar sind. 2) 1989 wurde die Arbeitszeit der Lehrkräfte verkürzt, 1994 wieder erhöht, 1998 bis 2001 das verpflichtende Arbeitszeitkonto eingeführt, wodurch sich die erteilten Unterrichts- stunden entsprechend veränderten. 36
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Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode                   Drucksache 14/2501 Anlage 3 Regionales Integrationskonzept                            Stichtag: 14.09.2000 Landkreis/kreisfreie Stadt             Schule     Schüler Hannover-Stadt             GS Am Stöckener Bach       290 GS An der Uhlandstraße     195 GS Auf dem Loh             312 GS Fichteschule            282 GS Fuhsestraße             199 GS Glücksburger Weg        190 GS Kreuzriede              343 GS Marienwerder             99 GS Vinnhorst               279 GS Wendlandstraße          228 Hannover-Stadt             10 Schulen              2.417 Diepholz                   GS Erichshof               204 GS Lahausen                303 GS Sudweyhe                258 GS Kirchweyhe              356 GS Leeste                  268 GS Melchiorhausen           82 Diepholz                   6 Schulen               1.471 Hameln                     GS Bakede                  167 GS Eimbeckhausen           219 GS Flegessen                67 GS Hachmühlen               73 GS Bad Münder              420 GS Hessisch-Oldendorf      489 GS Fischbeck               287 GS Hemeringen               70 GS Großenwieden             77 GS Sonnental               125 GS Rohden                   68 GS Tündern                 141 Hameln                     12 Schulen              2.203 Bez Reg Hannover           28 Schulen               6.091 Cuxhaven                   GS Bexhövede               181 GS Stotel                  410 GS Loxstedt                278 GS Hagen                   284 GS Uthlede                 104 GS Brahmstedt              104 Cuxhaven                   6 Schulen               1.361 Bez Reg Lüneburg           6 Schulen                1.361 37
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Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode                        Drucksache 14/2501 Landkreis/kreisfreie Stadt              Schule          Schüler Osnabrück-Stadt            GS Kreuzschule                   118 GS Stüveschule                   209 GS Albert-Schweitzer-Schule      151 GS Heilig-Geist-Schule           242 GS Haste                         257 GS Widukindland                  173 GS Diesterwegschule              280 GS Johannisschule                196 Osnabrück-Stadt            8 Schulen                     1.626 Aurich                     GS Mittelgroßefehn              196 GS Holtrop                       164 GS Spetzerfehn                   225 GS Wiesmoor-Am Ottermeer         213 GS Wiesmoor-Mitte                285 GS Wiesmoor-Süd                  238 GS Strackhold                    256 Aurich                     7 Schulen                     1.577 Grafschaft Bentheim        GS Neuenhaus                    384 GS Lage                           60 GS Osterwald                      83 GS Georgsdorf                     92 GS Klausheide                     63 GS Pestalozzischule              170 GS Brandlecht                     84 GS Velthausen                    226 GS Itterbeck                      94 GS Uelsen                        333 GS Blumensiedlung                255 GS Burgschule                    117 GS Marienschule                  139 Grafschaft Bentheim        13 Schulen                    2.100 Osnabrück-Land             GS Marien GMH                    234 GS Freiherr-v.-Stein GMH         260 GS Hardenberg GMH                132 GS Alt-Georgsmarienhütte GMH     173 GS Dröperschule                   93 GS Antoniusschule                217 GS Michaelisschule               240 GS Graf-Ludolf-Schule            274 Osnabrück-Land             8 Schulen                     1.623 Wesermarsch                GS Rodenkirchen                  234 GS Schwei                        102 GS Seefeld                       101 Wesermarsch                3 Schulen                       437 Wittmund                   GS Horsten                       200 GS Reepshold                     115 GS Friedeburg                    264 38
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Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode             Drucksache 14/2501 Landkreis/kreisfreie Stadt            Schule Schüler Wittmund                   3 Schulen            579 Bez Reg Weser-Ems          42 Schulen          7.942 Land Niedersachsen 74 Schulen                15.394 39
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Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode                  Drucksache 14/2501 Anlage 3 Regionales Integrationskonzept                           Stichtag 14.09.2001 Sonderpädagogische Förderung Neuanträge zum Schuljahr 2001/2002 Landkreis/kreisfreie Stadt          Schule      Schüler Braunschweig               GS Heinrichstraße         364 GS Hondelage              231 GS Isoldestraße           255 GS Lehndorf-Siedlung      501 GS Veltenhof              158 GS Watenbüttel            115 GS Am Lehmanger           315 GS Broitzem               193 GS Bürgerstraße           354 GS Edith Stein            167 GS Hinter der Masch       112 GS Hohestieg              163 GS Ilmenaustraße          405 GS Timmerlah              139 GS Volkmarode             150 GS Bebelhof                96 GS Commeniusstraße        404 GS Melverode              121 GS Rüningen               145 GS Stöckheim              332 GS Streitberg              73 Braunschweig               21 Schulen              4.793 Salzgitter                 GS Dürerring              245 GS Gerhard Gesemann       137 GS St. Michael            200 Salzgitter                 3 Schulen                 582 Göttingen                  GS Bonifatiusschule       241 GS Hainbundschule         253 GS Friedland              163 GS Groß Lengden            88 Göttingen                  4 Schulen                 745 BR Braunschweig            28 Schulen              6.120 Diepholz                   GS Brinkum                340 GS Moordeich              244 GS Varrel                 167 GS Heiligenrode           289 GS Seckenhausen           147 Diepholz                   5 Schulen               1.187 Hameln                     GS Börry                  124 GS Kirchohsen             340 GS Grohnde                 64 40
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