Förderung und Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf
Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 Zu 30: Die verschiedenen Aspekte der Verlässlichen Grundschule (z. B. Fremdsprachenler- nen) sind auf die Schülerschaft der Schule für Lernhilfe und deren organisatorischen Rahmen nicht ohne weiteres übertragbar. Verlässliche Grundschulen mit sonderpädagogischer Grundversorgung nehmen Schülerinnen und Schülern mit einem individuellem Förderbedarf im Schwerpunkt Lernen, emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache auf. Zu 31: Es werden Stellen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung gestellt, so- fern es sich um Ganztagsschulen handelt. Zurzeit erhalten zwei von drei Ganztags- schulen je eine halbe Stelle für Sozialpädagoginnen oder -pädagogen, Erzieherinnen oder Erzieher. An Schulen für Lernhilfe können darüber hinaus Sozialarbeiterinnen oder Sozialarbeiter eingesetzt werden, wenn die Schule im Rahmen eines Präventi- ons- und Integrationsprogramms schulischer Standort für ein entsprechendes Projekt ist. III. Unterrichtsversorgung Zu 32: Kurzfristige Ausfälle von Lehrkräften können an jeder Schule vorkommen, nicht nur an Sonderschulen. Das ist ein Problem, mit dem Schulen schon immer zurechtkom- men mussten, da es nicht immer möglich ist, jeden Unterrichtsausfall sofort und vollständig durch die Bereitstellung von Ersatzlehrkräften zu kompensieren. Bisher konnte dieses Problem für den Grundschulbereich durch zusätzliche Geldmittel für Vertretung gelöst werden. Zu 33: Unterrichtsausfälle im laufenden Schulhalbjahr sind grundsätzlich mit den vorhande- nen Lehrkräften abzudecken. Hierzu gibt es die Möglichkeit des flexiblen Unter- richtseinsatzes. Bei längerfristigen Ausfällen sind erforderlichenfalls Abordnungen oder Versetzungen durchzuführen. Nur in besonders schwerwiegenden Fällen, wenn die Unterrichtsversorgung deutlich unterschritten wird oder in einem Fach ein gra- vierender Mangel entsteht, können im Rahmen eines begrenzten Kontingents Ver- tretungslehrkräfte eingesetzt werden. Zu 34: Es ist ständige Aufgabe der Bezirksregierungen, für eine möglichst gleichmäßige Unterrichtsversorgung an den Schulen gemäß den zugewiesenen Einstellungen und bekannt gegebenen Planungswerten zu sorgen. Sofern zu Beginn eines Schuljahres bzw. Schulhalbjahres dies nicht erreicht wurde, hat der Ausgleich spätestens zu Be- ginn des nächsten Schulhalbjahres zu erfolgen. Dies ist auch im Landkreis Wittmund geschehen, wo die Unterrichtsversorgung der Sonderschulen am 08.02.2001 0,3 % unter dem Landesdurchschnitt für Sonderschu- len lag. Zu 35: Die Unterrichtsversorgung der Sonderschulen ist, wie in den Vorbemerkungen im Abschnitt Entwicklung der Unterrichtsversorgung an den Sonderschulen dargelegt, noch als ausreichend zu bezeichnen. Eine nachhaltige Anpassung an den Durch- schnitt aller allgemein bildenden Schulen ist, wie auch in den vergangenen Jahren, wegen fehlender Sonderschullehrkräfte nicht möglich. 31
Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 Zu 36: Für die noch bis zum Jahre 2004 um rund sieben Prozent ansteigenden Schülerzahlen an den Sonderschulen würden rd. 300 zusätzliche Stellen über den Ersatzbedarf hin- aus benötigt, um die Schüler-Lehrer-Relation des Jahres 2000 zu halten. Zu 37: Die für die Regionalen Integrationskonzepte zusätzlich erforderlichen Lehrerstellen wurden über die für die Unterrichtsversorgung vorgesehenen Lehrerstellen hinaus den Bezirksregierungen zugewiesen. Zum Einstellungstermin 06.08.2001 waren dies 30 Stellen, die zu den vorgesehenen 110 Stellen hinzukamen. Zu 38: Die Landesregierung wird weiterhin dafür sorgen, möglichst so viele Einstellungs- möglichkeiten für Sonderschullehrkräfte bereitzustellen, wie hierfür geeignete und regional mobile Bewerberinnen und Bewerber zu erwarten sind. Zu 39: Eine genaue Planung der Einstellungen zum Schuljahresbeginn 2002/03 kann erst aufgrund der im Februar 2002 erhobenen Daten zur Unterrichtsversorgung vorge- nommen werden. Dabei werden die zusätzlichen und die frei werdenden Lehrerstel- len zusammen verteilt. Wie auch zu den vorherigen Terminen werden die Sonder- schulen mehr Einstellungen erhalten, als dort Lehrkräfte ausscheiden. Es wird abzu- warten sein, in welchem Umfang Bewerbungen von Sonderschullehrkräften aus an- deren Ländern erfolgen. Zu 40: Bei der Planung zum Schuljahresbeginn 2001/02 gelten die zuvor genannten Grund- sätze. IV. Lehrermangel Zu 41: Zum 21.08.2000 wurden 108 und zum 01.02.2001 50 Einstellungen für Sonder- schullehrkräfte bekannt gegeben. Die Stellen im Einzelnen sind der Anlage 6 zu ent- nehmen. Zu 42: Von den 108 zum 21.08.2000 bekannt gegebenen Stellen konnten mangels geeigne- ter Bewerbungen sieben Stellen nur mit Lehrkräften mit dem Lehramt an Grund- und Hauptschulen besetzt werden. Eine Stelle wurde mangels Bewerbung an eine Real- schule gegeben. Bei 15 Stellen hatte die eingestellte Sonderschullehrkraft eine ande- re Fachrichtung. 41 Stellen wurden zusätzlich zur Fachrichtung mit einem Unter- richtsfach ausgeschrieben, hierfür konnten in acht Fällen nicht die passenden Lehr- kräfte gefunden werden. Zum 01.02.2001 wurden 51 Stellen ausgeschrieben. Zwei Stellen mussten mit Grund- und Hauptschullehrkräften besetzt werden. Fünf Sonderschullehrkräfte hatten eine andere Fachrichtung. Von elf mit einem Unterrichtsfach bekannt gegebenen Stellen wurde eine mit einem anderen Unterrichtsfach besetzt. Die Stellen, bei denen das Lehramt oder die geforderte Fachrichtung bzw. das gefor- derte Fach nicht mit der eingestellten Lehrkraft übereinstimmten, sind in der Anlage 7 aufgeführt. Zu 43: Bis 2010 wird jährlich mit folgendem Ersatzbedarf an Sonderschullehrkräften ge- rechnet: 32
Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 Jahr Grundbedarf 2001 142 2002 151 2003 168 2004 168 2005 155 2006 155 2007 162 2008 170 2009 178 2010 188 Eine differenzierte Berechnung nach Fachrichtungen und Unterrichtsfächern liegt nicht vor. Zu 44: Die Kapazitäten, Einschreibungen und Zahl der Studierenden in den sonderpädago- gischen Fachrichtungen (Personen) und nach Unterrichtsfächern ist in Anlage 8 auf- geführt. Zu 45: Für den Zeitraum bis 2010 wird seit 1994 ein jährlicher Einstellungsbedarf von 200 Sonderschullehrkräften prognostiziert. Damit werden sowohl die jährlich aus- scheidenden 170 Lehrkräfte ersetzt als auch jährlich 30 zusätzliche Einstellungen für die Einrichtung Regionaler Integrationskonzepte ermöglicht. Die Schülerzahl an den Sonderschulen des Jahres 2010 wird in etwa bei der des Jahres 2000 liegen; deshalb entsteht mittelfristig kein veränderter Einstellungsbedarf. Der Einstellungsbedarf von jährlich 200 Sonderschullehrkräften kann gedeckt wer- den, wenn zusätzlich zu den in Niedersachsen ausgebildeten Sonderschullehrkräften weitere aus anderen Ländern eingestellt werden können. Zu 46: Für den nachgefragten Zeitraum bestanden sowohl für Hannover als auch für Olden- burg Zulassungsbeschränkungen für das Lehramt für Sonderpädagogik. In den Zu- lassungszahlenverordnungen der Studienjahre 1997/98 bis 2000/02 wird die Zuord- nung der Zulassungszahlen zu den sonderpädagogischen Fachrichtungen an den bei- den Standorten nicht ausgewiesen; die Zuordnung ist Angelegenheit der Hochschule. An der Universität Hannover waren über die sonderpädagogischen Fachrichtungen hinaus im Studienjahr 1997/98 auch die Unterrichtsfächer Deutsch, ev. Religion und Sachunterricht zulassungsbeschränkt. In den Folgejahren wurde die Zulassungsbe- schränkung für die Unterrichtsfächer in Hannover aufgehoben. In Oldenburg waren im gesamten Beobachtungszeitraum die Unterrichtsfächer Deutsch, Kunst, Sachunterricht und Sport zulassungsbeschränkt. Zu 47: Wie bereits oben ausgeführt, ist der zu erwartende Bedarf mit den gegenwärtig vor- gehaltenen Anfängerplätzen abzudecken. Bei Aufhebung der Zulassungsbeschrän- kungen ist zu erwarten, dass eine große Zahl von Studienanfängerinnen und -anfängern diesen Studiengang belegen würden und damit das Land gezwungen wä- re, mit Überlastmitteln zusätzliche Studienanfängerplätze zu schaffen. Diese hierfür erforderlichen Mittel werden jedoch gegenwärtig benötigt, um die notwendigen Stu- dienanfängerplätze für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen den Be- darfszahlen anzupassen. 33
Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 Zu 48, 49, und 50: Das Auswahlverhalten der Studienanfängerinnen und -anfänger für die Unterrichts- fächer ist vergleichbar mit den Entscheidungen für die Fächerwahl in den anderen Lehramtsstudiengängen. Schul- und Hochschulseite versuchen mit verstärkten Wer- bemaßnahmen dieses Defizit zu beheben. Trotz intensiver Werbung sind auch zum vergangenen Wintersemester keine Einschreibungen zu verzeichnen gewesen. Bei der Ausbildung der Sonderschullehrkräfte stehen fachrichtungsbezogene vor unterrichtsfachbezogenen Inhalten im Vordergrund. Ein fachfremder Einsatz ist an der Sonderschule auch von daher häufiger gegeben, weil die Sonderschullehrkräfte aus erzieherischen Gründen mit einem möglichst großen Stundenkontingent als Klassenlehrerin oder Klassenlehrer eingesetzt werden. Zu 51: Die Werbemaßnahmen beziehen sich auf alle Lehrämter. Seit Anfang 1999 weist die Kultusministerin intensiver auf den steigenden Lehrerbedarf hin. Gemeinsame Ver- anstaltungen zur Werbung für den Beruf der Lehrerin oder des Lehrers sind zusam- men mit dem Wissenschaftsminister durchgeführt worden. Gemeinsam mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (Landesbezirk Niedersachsen-Bremen), dem Verband Bildung und Erziehung, dem Verband der Lehrerinnen und Lehrer an Wirtschafts- schulen, der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft und dem Schulleitungsver- band Niedersachsen ist ein Aufruf an alle Oberstufenschülerinnen und Oberstufen- schüler gestartet worden („Gute Leute machen Schule“). In Kürze erscheint eine In- formationsbroschüre. In allen Lehramtsbereichen ist ein Ansteigen der Immatrikula- tionszahlen feststellbar. Zu 52: Die Unterrichtsversorgung ist in den 90er-Jahren durch die Landesregierung schritt- weise verbessert worden. In Niedersachsen gibt es an den unterschiedlichen Sonder- schulformen sehr niedrige Klassenfrequenzen und sehr gute Relationen zwischen Schülern und Lehrkräften und zusätzlichem Personal. Jürgens-Pieper 34
Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 Anlage 1 Entwicklung der Unterrichtsversorgung an den Sonderschulen Schüle- Schül. Schül. Lehrerstunden rinnen Jahr und Klassen je VZLE je je je Schüler Klasse Lehrer insgesamt Klasse Schül. 1980 43.450 3.620 11,1 4.711 9,2 106.698 29,5 2,46 1981 40.652 3.478 11,7 4.567 8,9 103.253 29,7 2,54 1982 37.753 3.412 11,1 4.468 8,4 101.063 29,6 2,68 1983 35.132 3.323 10,6 4.319 8,1 101.300 30,5 2,88 1984 32.379 3.259 9,9 4.274 7,6 99.712 30,6 3,08 1985 30.376 3.177 9,6 4.259 7,1 98.826 31,1 3,25 1986 28.617 3.090 9,3 4.277 6,7 98.714 31,9 3,45 1987 28.054 2.998 9,4 4.213 6,7 97.206 32,4 3,46 1988 26.184 2.910 9,0 4.117 6,4 96.149 33,0 3,67 1989 26.116 2.947 8,9 4.123 6,3 93.847 31,8 3,59 1990 26.629 2.982 8,9 4.345 6,1 97.312 32,6 3,65 1991 27.152 3.041 8,9 4.438 6,1 99.372 32,7 3,66 1992 27.961 3.136 8,9 4.501 6,2 100.281 32,0 3,59 1993 28.831 3.207 9,0 4.555 6,3 101.572 31,7 3,52 1994 29.801 3.320 9,0 4.639 6,4 107.170 32,3 3,60 1995 30.461 3.313 9,2 4.649 6,6 105.168 31,7 3,45 1996 31.736 3.440 9,2 4.626 6,9 104.973 30,5 3,31 1997 33.116 3.564 9,3 4.628 7,2 106.577 29,9 3,22 1998 34.385 3.686 9,3 4.679 7,3 110.452 30,0 3,21 1999 35.576 3.807 9,3 4.764 7,5 114.693 30,1 3,22 2000 36.819 3.919 9,4 4.886 7,5 117.448 30,0 3,19 35
Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 Anlage 2 Entwicklung der rechnerischen Unterrichtsversorgung an den öffentlichen Sonderschulen Jahr alle SoS insge- Differenz Schulen samt 1980 95,0 97,7 2,7 1) 1981 96,6 97,2 0,6 1) 1982 98,8 97,0 -1,8 1983 101,8 100,8 -1,0 1) 1984 104,3 100,7 -3,6 1) 1985 103,9 101,8 -2,1 1) 1986 104,1 100,1 -4,0 1987 105,7 101,6 -4,1 1988 106,2 101,2 -5,0 2) 1989 104,5 97,6 -6,9 1990 103,6 100,0 -3,6 1991 102,8 99,4 -3,4 1) 1992 99,3 94,2 -5,1 1993 97,1 91,5 -5,6 2) 1994 98,3 92,7 -5,6 1) 1995 97,5 94,7 -2,8 1) 1996 96,8 93,5 -3,3 1) 1997 97,1 92,9 -4,2 2) 1998 97,0 93,0 -4,0 2) 1999 97,2 93,3 -3,9 2) 2000 97,2 93,4 -3,8 Anmerkung: 1) Zu diesen Jahren wurde jeweils die Berechnung des Unterrichtsbedarfs geändert, so dass die Prozentwerte nicht mit denen des Vorjahres vergleichbar sind. 2) 1989 wurde die Arbeitszeit der Lehrkräfte verkürzt, 1994 wieder erhöht, 1998 bis 2001 das verpflichtende Arbeitszeitkonto eingeführt, wodurch sich die erteilten Unterrichts- stunden entsprechend veränderten. 36
Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 Anlage 3 Regionales Integrationskonzept Stichtag: 14.09.2000 Landkreis/kreisfreie Stadt Schule Schüler Hannover-Stadt GS Am Stöckener Bach 290 GS An der Uhlandstraße 195 GS Auf dem Loh 312 GS Fichteschule 282 GS Fuhsestraße 199 GS Glücksburger Weg 190 GS Kreuzriede 343 GS Marienwerder 99 GS Vinnhorst 279 GS Wendlandstraße 228 Hannover-Stadt 10 Schulen 2.417 Diepholz GS Erichshof 204 GS Lahausen 303 GS Sudweyhe 258 GS Kirchweyhe 356 GS Leeste 268 GS Melchiorhausen 82 Diepholz 6 Schulen 1.471 Hameln GS Bakede 167 GS Eimbeckhausen 219 GS Flegessen 67 GS Hachmühlen 73 GS Bad Münder 420 GS Hessisch-Oldendorf 489 GS Fischbeck 287 GS Hemeringen 70 GS Großenwieden 77 GS Sonnental 125 GS Rohden 68 GS Tündern 141 Hameln 12 Schulen 2.203 Bez Reg Hannover 28 Schulen 6.091 Cuxhaven GS Bexhövede 181 GS Stotel 410 GS Loxstedt 278 GS Hagen 284 GS Uthlede 104 GS Brahmstedt 104 Cuxhaven 6 Schulen 1.361 Bez Reg Lüneburg 6 Schulen 1.361 37
Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 Landkreis/kreisfreie Stadt Schule Schüler Osnabrück-Stadt GS Kreuzschule 118 GS Stüveschule 209 GS Albert-Schweitzer-Schule 151 GS Heilig-Geist-Schule 242 GS Haste 257 GS Widukindland 173 GS Diesterwegschule 280 GS Johannisschule 196 Osnabrück-Stadt 8 Schulen 1.626 Aurich GS Mittelgroßefehn 196 GS Holtrop 164 GS Spetzerfehn 225 GS Wiesmoor-Am Ottermeer 213 GS Wiesmoor-Mitte 285 GS Wiesmoor-Süd 238 GS Strackhold 256 Aurich 7 Schulen 1.577 Grafschaft Bentheim GS Neuenhaus 384 GS Lage 60 GS Osterwald 83 GS Georgsdorf 92 GS Klausheide 63 GS Pestalozzischule 170 GS Brandlecht 84 GS Velthausen 226 GS Itterbeck 94 GS Uelsen 333 GS Blumensiedlung 255 GS Burgschule 117 GS Marienschule 139 Grafschaft Bentheim 13 Schulen 2.100 Osnabrück-Land GS Marien GMH 234 GS Freiherr-v.-Stein GMH 260 GS Hardenberg GMH 132 GS Alt-Georgsmarienhütte GMH 173 GS Dröperschule 93 GS Antoniusschule 217 GS Michaelisschule 240 GS Graf-Ludolf-Schule 274 Osnabrück-Land 8 Schulen 1.623 Wesermarsch GS Rodenkirchen 234 GS Schwei 102 GS Seefeld 101 Wesermarsch 3 Schulen 437 Wittmund GS Horsten 200 GS Reepshold 115 GS Friedeburg 264 38
Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 Landkreis/kreisfreie Stadt Schule Schüler Wittmund 3 Schulen 579 Bez Reg Weser-Ems 42 Schulen 7.942 Land Niedersachsen 74 Schulen 15.394 39
Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 Anlage 3 Regionales Integrationskonzept Stichtag 14.09.2001 Sonderpädagogische Förderung Neuanträge zum Schuljahr 2001/2002 Landkreis/kreisfreie Stadt Schule Schüler Braunschweig GS Heinrichstraße 364 GS Hondelage 231 GS Isoldestraße 255 GS Lehndorf-Siedlung 501 GS Veltenhof 158 GS Watenbüttel 115 GS Am Lehmanger 315 GS Broitzem 193 GS Bürgerstraße 354 GS Edith Stein 167 GS Hinter der Masch 112 GS Hohestieg 163 GS Ilmenaustraße 405 GS Timmerlah 139 GS Volkmarode 150 GS Bebelhof 96 GS Commeniusstraße 404 GS Melverode 121 GS Rüningen 145 GS Stöckheim 332 GS Streitberg 73 Braunschweig 21 Schulen 4.793 Salzgitter GS Dürerring 245 GS Gerhard Gesemann 137 GS St. Michael 200 Salzgitter 3 Schulen 582 Göttingen GS Bonifatiusschule 241 GS Hainbundschule 253 GS Friedland 163 GS Groß Lengden 88 Göttingen 4 Schulen 745 BR Braunschweig 28 Schulen 6.120 Diepholz GS Brinkum 340 GS Moordeich 244 GS Varrel 167 GS Heiligenrode 289 GS Seckenhausen 147 Diepholz 5 Schulen 1.187 Hameln GS Börry 124 GS Kirchohsen 340 GS Grohnde 64 40