Personalsituation in den Landeskrankenhäusern des Landes Niedersachsen

/ 4
PDF herunterladen
Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/3329
nn

Antwort auf eine Kleine Anfrage
— Drucksache 11/3077 —

Betr.: Personalsituation in den Landeskrankenhäusern des Landes Niedersachsen

Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abg. Graeber, Groth, Mientus (SPD) vom
12. 10. 1988

Die seit Jahren knapp bemessene Personaldecke ist immer kleiner geworden. Die Bela-
stung des Personals ist zum Teil unerträglich. Die Aufgabenerfüllung muß trotz verbes-
serter Fassaden häufig in Frage gestellt werden. Die Lage wird insgesamt auch nicht da-
durch verbessert, daß die Verweildauer verkürzt oder Patienten auf flankierende Ein-
richtungen verlagert werden. Die Grundlagen der Personalbemessung entbehren der
Praxisnähe. Trotz verschiedener Hinweise blieben Verbesserungsvorschläge unberück-
sichtigt, z.B. daß der Trend zur Intensivpflege mehr Personal erfordert.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Warum werden Stellen, die von den Krankenkassen bei Pflegesatzverhandlungen
anerkannt werden, nicht besetzt?

2. Wofür werden die für neue Stellen zur Verfügung gestellten Finanzierungsmirtet
verwendet?

3. Warum werden vorhandene Planstellen nicht besetzt?

4. Welche Maßnahmen wurden getroffen, um die Arbeitsbedingungen, insbesondere
des Pflegepersonals, zu verbessern?

5. Warum werden die tatsächlichen Abwesenheitszeiten bei der Personalbemessung
nicht berücksichtigt?

6. Durch welche Maßnahmen wird sichergestellt, daß ausreichendes Fachpersonal in
den Landeskrankenhäusern ausgebildet wird?

7. Wieviel Überstunden wurden in den einzelnen Häusern im Jahre 1987/88 geleistet?

Antwort der Landesregierung

Der Niedersächsische Sozialminister Hannover, den 2. 12. 1988
— Z/1 — 01 425/01 —

Die Landesregierung hat in den letzten Jahren im Zusammenhang mit der Anpassung
der Aufgaben und Kapazitäten der psychiatrischen Landeskrankenhäuser an die Erfor-
dernisse der gemeindenahen Psychiatrie die Personalschlüssel in den Landeskranken-
1

"Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode

häusern wesentlich verbessert. Heute sind in den landeseigenen psychiatrischen Kran-
kenhäusern mit 5364 Betten insgesamt 4804 Mitarbeiter tätig. Der Personalschlüssel für
die Krankenpflege liegt im Mittel aller Landeskrankenhäuser bei 1 zu 2,5. Damit ist
in allen Häusern die von den Krankenkassen anerkannte „mittlere Personalausstat-
tung“ erreicht.

Die Landesregierung hat erst kürzlich in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage des Ab-
geordneten Groth zur „Personalausstattung in den Landeskliniken" (Drs 11/2934 vom
26. 8. 1988) darauf hingewiesen, daß noch 1987 dem Landessozialamt weitere Stellen
zur Verfügung gestellt worden sind. Sie sind an die Häuser weitergegeben worden, de-
nen von den Kostenträgern zusätzliche Stellen zugestanden worden sind. In der Ant-
wort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Riege, Milde, Groth, Schmaistieg
und Pistorius zu „Leistungs- und Bertenreduzierungen in psychiatrischen Krankenan-
stalten“ (Drs 11/3031 vom 23. 9. 1988) hat die Landesregierung darüber hinaus die
von ihr beabsichtigten Strukturmaßnahmen in den Landeskrankenhäusern erläutert
und darauf verwiesen, daß das gute Angebot an gemeindenahen Nachsorgeeinrichtun-
gen es ermöglicht, Langzeitpatienten und pflegebedürftige alte Menschen aus den
Krankenhäusern zu entlassen. Die damit für die Landeskrankenhäuser gegebene Mög-
lichkeit zur weiteren Konzentration auf ihre klinischen Behandlungsaufgaben führt zu
einer zusätzlichen Verbesserung bei der Verdichtung der Personalschlüssel. Schließlich
hat der Sozialminister bei der ersten parlamentarischen Beratung zum Entschließungs-
antrag der Fraktion der SPD zur „Bekämpfung des Notstandes in der stationären
Kranken- und Altenpflege‘ (Drs 11/3019 vom 20. 9. 1988) die derzeitige Situation der
Krankenpflege und die in den landeseigenen Krankenhäusern erreichten Verbesserun-
gen erläutert. Auf die erwähnten Ausführungen wird verwiesen.

Die Landesregierung wird in den nächsten Jahren ihre Bemühungen zur Verminderung
der Bettenzahl der psychiatrischen Landeskrankenhäuser fortsetzen. Unter anderem sol-
len weitere Entlassungen von chronisch psychisch Kranken und seelisch Behinderten in
nachsorgende Einrichtungen ermöglicht werden.

Mit Sorge beobachtet die Landesregierung, daß die Schwere der psychischen Störungen
und damit die Behandlungsintensität von Patienten in den psychiatrischen Kranken-
häusern seit Jahren zunimmt. Die Landesregierung wird sich daher auch künftig dafür
einsetzen, daß den zunehmenden Anforderungen in der Behandlung und Betreuung
durch Anpassungen der Personalschlüssel Rechnung getragen wird.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 3:

Das Verfahren der Einbringung solcher Stellen in den Landeshaushalt, die über die bis-
herigen Personalansätze hinaus aus den Budgets finanzierbar sind, wurde bereits in der
Antwort zur Kleinen Anfrage Dis 11/2934 erläutert. Hierauf wird verwiesen.

Vorhandene Planstellen der Landeskrankenhäuser werden, wenn Mittel im Budget zur
Verfügung stehen, ohne Ausnahme wieder besetzt. Allerdings ist häufig eine Wieder-
besetzung nicht sofort möglich, weil qualifizierte Bewerber nicht sofort auf dem Ar-
beitsmarkt zu finden sind oder zum Beispiel Auszubildende aus kurz vor dem Abschluß
stehenden Kursen übernommen werden sollen.

Zu 2:

Den Budgets der Krankenhäuser liegen Prognosen zur Entwicklung der Pflegetage, zum
therapeutischen Angebot und zur erwarteten notwendigen Personalausstattung zugrun-
de. Das vereinbarte Budget und der daraus abgeleitete Pflegesatz bilden einen Rahmen,
innerhalb dessen das Krankenhaus Entscheidungen zur Wirtschaftsführung zu treffen

Drucksache 11/3329
2

Niedersächsischer Landrag — Elfte Wahlperiode ,

hat. Innerhalb des Budgets können deshalb auch Mittel zwischen den Kostenstellen
umgesetzt werden.

Vor diesern Hintergrund ergeben sich aus Verzögerungen bei der Besetzung von Stellen
keine erheblichen finanziellen Vorteile im Budget.

Im übrigen gehen zum Ende des Budgetjahres erwirtschaftete Überschüsse in die Rück-
lagen des jeweiligen Krankenhauses ein. Dies gilt auch für Überschüsse aufgrund von
Unterschreitungen der Ansätze für Personalkosten.

Zu 4:

In den landeseigenen Krankenhäusern wurden die Arbeitsbedingungen für alle Mitar-
beitergruppen, dabei insbesondere auch für das Pflegepersonal, in den vergangenen
Jahren wesentlich verbessert. Hierzu haben vor allem beigetragen:

— die absolute Vermehrung der Stellen bei gleichzeitigem Abbau der Betten;
— die Verkleinerung der Stationen;

— durch Bau- und Sanierungsmaßnahmen erzielte Verbesserungen der Gebäudezu-
schnitte, der sanitären Anlagen sowie der Dienst- und Sozialtäurme der Mitarbeiter;

— die Fortentwicklung der Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebote sowie

— das verstärkte Angebot an Teilzeitbeschäftigungsstellen, das vor allem Berufsanfän-
gern und Krankenschwestern mit Familie zugute kam.

Zu 5:

Der von den Krankenhäusern an die Budgerverhandlungen eingebrachte Personalbe-
darf wird von den Vereinbarungsbeteiligten auf seine Notwendigkeit und Wirtschaft-
lichkeit geprüft. Hierbei werden auch die im einzelnen Krankenhaus entstandenen
Ausfallzeiten berücksichtigt.

Zu 6:

Die Krankenpflegeausbildung in den Landeskrankenhäusern entspricht der in anderen
Krankenhäusern. Mit 751 Plätzen in den Krankenpflegeschulen der Landeskrankenhäu-
ser werden nach wie vor mehr junge Menschen ausgebildet, als dort absehbar auch
übernommen werden können. Für Absolventen der Krankenpflegeschulen mit guten
Zeugnissen bestehen für spätere Anstellungen in anderen Krankenhäusern erfahrungs-
gemäß gute Aussichten.

Zu 7:

Um in den Landeskrankenhäusern eine qualifizierte Personalbesetzung zu gewährlei-
sten und um Engpässe zum Beispiel zu Urlaubszeiten zu überbrücken, sind bezahlte
Überstunden nicht gänzlich zu vermeiden. 1987 sind beim Krankenpflegepersonal in
den Landeskrankenhäusern durchschnittlich 0,8 bezahlte Überstunden pro Pflegekraft
im Monat entstanden; dies entspricht 0,5 % der Monatsarbeitszeit,

Drucksache 11/3329
3

'Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/3329

 

Allerdings bestanden 1987 hinsichtlich der Zahl der bezahlten Überstunden zwischen
den einzelnen Landeskrankenhäusern erhebliche Unterschiede:

NLKH bez. Überst.

Göttingen 5578
Hildesheim 25
Königslutter 1120
Lüneburg 546
Moringen 589
Osnabrück 4747
Wehnen 5437
Wunstorf 1927
Tiefenbrunn 823
Unterstedt 205
Landesfrauenklinik Hannover 1805
Brauel —_

Die Überstundenanteile erklären sich unter anderem aus betriebsorganisatorischen
Gründen und solchen der Stellenbesetzung, wie sie bei der Antwort zu den Fragen 1
und 3 ausgeführt wurden.

Die Landesregierung wird weiterhin die ihr gegebenen Möglichkeiten ausschöpfen, die
Zahl der Überstunden noch zu vermindern.

Für 1988 liegt die Zahl der Überstunden noch nicht vor.

Schnipkoweit

4 (Ausgegeben am 19. 12. 1988)
4