Personalsituation in den Landeskrankenhäusern des Landes Niedersachsen
Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/3329 nn Antwort auf eine Kleine Anfrage — Drucksache 11/3077 — Betr.: Personalsituation in den Landeskrankenhäusern des Landes Niedersachsen Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abg. Graeber, Groth, Mientus (SPD) vom 12. 10. 1988 Die seit Jahren knapp bemessene Personaldecke ist immer kleiner geworden. Die Bela- stung des Personals ist zum Teil unerträglich. Die Aufgabenerfüllung muß trotz verbes- serter Fassaden häufig in Frage gestellt werden. Die Lage wird insgesamt auch nicht da- durch verbessert, daß die Verweildauer verkürzt oder Patienten auf flankierende Ein- richtungen verlagert werden. Die Grundlagen der Personalbemessung entbehren der Praxisnähe. Trotz verschiedener Hinweise blieben Verbesserungsvorschläge unberück- sichtigt, z.B. daß der Trend zur Intensivpflege mehr Personal erfordert. Wir fragen die Landesregierung: 1. Warum werden Stellen, die von den Krankenkassen bei Pflegesatzverhandlungen anerkannt werden, nicht besetzt? 2. Wofür werden die für neue Stellen zur Verfügung gestellten Finanzierungsmirtet verwendet? 3. Warum werden vorhandene Planstellen nicht besetzt? 4. Welche Maßnahmen wurden getroffen, um die Arbeitsbedingungen, insbesondere des Pflegepersonals, zu verbessern? 5. Warum werden die tatsächlichen Abwesenheitszeiten bei der Personalbemessung nicht berücksichtigt? 6. Durch welche Maßnahmen wird sichergestellt, daß ausreichendes Fachpersonal in den Landeskrankenhäusern ausgebildet wird? 7. Wieviel Überstunden wurden in den einzelnen Häusern im Jahre 1987/88 geleistet? Antwort der Landesregierung Der Niedersächsische Sozialminister Hannover, den 2. 12. 1988 — Z/1 — 01 425/01 — Die Landesregierung hat in den letzten Jahren im Zusammenhang mit der Anpassung der Aufgaben und Kapazitäten der psychiatrischen Landeskrankenhäuser an die Erfor- dernisse der gemeindenahen Psychiatrie die Personalschlüssel in den Landeskranken-
"Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode häusern wesentlich verbessert. Heute sind in den landeseigenen psychiatrischen Kran- kenhäusern mit 5364 Betten insgesamt 4804 Mitarbeiter tätig. Der Personalschlüssel für die Krankenpflege liegt im Mittel aller Landeskrankenhäuser bei 1 zu 2,5. Damit ist in allen Häusern die von den Krankenkassen anerkannte „mittlere Personalausstat- tung“ erreicht. Die Landesregierung hat erst kürzlich in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage des Ab- geordneten Groth zur „Personalausstattung in den Landeskliniken" (Drs 11/2934 vom 26. 8. 1988) darauf hingewiesen, daß noch 1987 dem Landessozialamt weitere Stellen zur Verfügung gestellt worden sind. Sie sind an die Häuser weitergegeben worden, de- nen von den Kostenträgern zusätzliche Stellen zugestanden worden sind. In der Ant- wort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Riege, Milde, Groth, Schmaistieg und Pistorius zu „Leistungs- und Bertenreduzierungen in psychiatrischen Krankenan- stalten“ (Drs 11/3031 vom 23. 9. 1988) hat die Landesregierung darüber hinaus die von ihr beabsichtigten Strukturmaßnahmen in den Landeskrankenhäusern erläutert und darauf verwiesen, daß das gute Angebot an gemeindenahen Nachsorgeeinrichtun- gen es ermöglicht, Langzeitpatienten und pflegebedürftige alte Menschen aus den Krankenhäusern zu entlassen. Die damit für die Landeskrankenhäuser gegebene Mög- lichkeit zur weiteren Konzentration auf ihre klinischen Behandlungsaufgaben führt zu einer zusätzlichen Verbesserung bei der Verdichtung der Personalschlüssel. Schließlich hat der Sozialminister bei der ersten parlamentarischen Beratung zum Entschließungs- antrag der Fraktion der SPD zur „Bekämpfung des Notstandes in der stationären Kranken- und Altenpflege‘ (Drs 11/3019 vom 20. 9. 1988) die derzeitige Situation der Krankenpflege und die in den landeseigenen Krankenhäusern erreichten Verbesserun- gen erläutert. Auf die erwähnten Ausführungen wird verwiesen. Die Landesregierung wird in den nächsten Jahren ihre Bemühungen zur Verminderung der Bettenzahl der psychiatrischen Landeskrankenhäuser fortsetzen. Unter anderem sol- len weitere Entlassungen von chronisch psychisch Kranken und seelisch Behinderten in nachsorgende Einrichtungen ermöglicht werden. Mit Sorge beobachtet die Landesregierung, daß die Schwere der psychischen Störungen und damit die Behandlungsintensität von Patienten in den psychiatrischen Kranken- häusern seit Jahren zunimmt. Die Landesregierung wird sich daher auch künftig dafür einsetzen, daß den zunehmenden Anforderungen in der Behandlung und Betreuung durch Anpassungen der Personalschlüssel Rechnung getragen wird. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu 1 und 3: Das Verfahren der Einbringung solcher Stellen in den Landeshaushalt, die über die bis- herigen Personalansätze hinaus aus den Budgets finanzierbar sind, wurde bereits in der Antwort zur Kleinen Anfrage Dis 11/2934 erläutert. Hierauf wird verwiesen. Vorhandene Planstellen der Landeskrankenhäuser werden, wenn Mittel im Budget zur Verfügung stehen, ohne Ausnahme wieder besetzt. Allerdings ist häufig eine Wieder- besetzung nicht sofort möglich, weil qualifizierte Bewerber nicht sofort auf dem Ar- beitsmarkt zu finden sind oder zum Beispiel Auszubildende aus kurz vor dem Abschluß stehenden Kursen übernommen werden sollen. Zu 2: Den Budgets der Krankenhäuser liegen Prognosen zur Entwicklung der Pflegetage, zum therapeutischen Angebot und zur erwarteten notwendigen Personalausstattung zugrun- de. Das vereinbarte Budget und der daraus abgeleitete Pflegesatz bilden einen Rahmen, innerhalb dessen das Krankenhaus Entscheidungen zur Wirtschaftsführung zu treffen Drucksache 11/3329
Niedersächsischer Landrag — Elfte Wahlperiode , hat. Innerhalb des Budgets können deshalb auch Mittel zwischen den Kostenstellen umgesetzt werden. Vor diesern Hintergrund ergeben sich aus Verzögerungen bei der Besetzung von Stellen keine erheblichen finanziellen Vorteile im Budget. Im übrigen gehen zum Ende des Budgetjahres erwirtschaftete Überschüsse in die Rück- lagen des jeweiligen Krankenhauses ein. Dies gilt auch für Überschüsse aufgrund von Unterschreitungen der Ansätze für Personalkosten. Zu 4: In den landeseigenen Krankenhäusern wurden die Arbeitsbedingungen für alle Mitar- beitergruppen, dabei insbesondere auch für das Pflegepersonal, in den vergangenen Jahren wesentlich verbessert. Hierzu haben vor allem beigetragen: — die absolute Vermehrung der Stellen bei gleichzeitigem Abbau der Betten; — die Verkleinerung der Stationen; — durch Bau- und Sanierungsmaßnahmen erzielte Verbesserungen der Gebäudezu- schnitte, der sanitären Anlagen sowie der Dienst- und Sozialtäurme der Mitarbeiter; — die Fortentwicklung der Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebote sowie — das verstärkte Angebot an Teilzeitbeschäftigungsstellen, das vor allem Berufsanfän- gern und Krankenschwestern mit Familie zugute kam. Zu 5: Der von den Krankenhäusern an die Budgerverhandlungen eingebrachte Personalbe- darf wird von den Vereinbarungsbeteiligten auf seine Notwendigkeit und Wirtschaft- lichkeit geprüft. Hierbei werden auch die im einzelnen Krankenhaus entstandenen Ausfallzeiten berücksichtigt. Zu 6: Die Krankenpflegeausbildung in den Landeskrankenhäusern entspricht der in anderen Krankenhäusern. Mit 751 Plätzen in den Krankenpflegeschulen der Landeskrankenhäu- ser werden nach wie vor mehr junge Menschen ausgebildet, als dort absehbar auch übernommen werden können. Für Absolventen der Krankenpflegeschulen mit guten Zeugnissen bestehen für spätere Anstellungen in anderen Krankenhäusern erfahrungs- gemäß gute Aussichten. Zu 7: Um in den Landeskrankenhäusern eine qualifizierte Personalbesetzung zu gewährlei- sten und um Engpässe zum Beispiel zu Urlaubszeiten zu überbrücken, sind bezahlte Überstunden nicht gänzlich zu vermeiden. 1987 sind beim Krankenpflegepersonal in den Landeskrankenhäusern durchschnittlich 0,8 bezahlte Überstunden pro Pflegekraft im Monat entstanden; dies entspricht 0,5 % der Monatsarbeitszeit, Drucksache 11/3329
'Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/3329 Allerdings bestanden 1987 hinsichtlich der Zahl der bezahlten Überstunden zwischen den einzelnen Landeskrankenhäusern erhebliche Unterschiede: NLKH bez. Überst. Göttingen 5578 Hildesheim 25 Königslutter 1120 Lüneburg 546 Moringen 589 Osnabrück 4747 Wehnen 5437 Wunstorf 1927 Tiefenbrunn 823 Unterstedt 205 Landesfrauenklinik Hannover 1805 Brauel —_ Die Überstundenanteile erklären sich unter anderem aus betriebsorganisatorischen Gründen und solchen der Stellenbesetzung, wie sie bei der Antwort zu den Fragen 1 und 3 ausgeführt wurden. Die Landesregierung wird weiterhin die ihr gegebenen Möglichkeiten ausschöpfen, die Zahl der Überstunden noch zu vermindern. Für 1988 liegt die Zahl der Überstunden noch nicht vor. Schnipkoweit 4 (Ausgegeben am 19. 12. 1988)