Ersatzmaßnahmen nach § 12 Abs. 2 NNatG

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Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode Drucksache 13/ 3551

Kleine Anfrage mit Antwort

Wortlaut der Kleinen Anfrage
des Abg. von Hofe (GRÜNE), eingegangen am 1. 10. 1997

Betr.: Ersatzmaßnahmen nach $ 12 Abs. 2 NNatG

$ 12 Abs. 2 NNatG bestimmt: Kann der Verursacher nicht selbst für die Ersatzmaßnahmen
sorgen, so läßt die Naturschutzbehörde die Ersatzmaßnahmen auf Kosten des Verursachers
durchführen. Diese Vorschrift wird immer wieder angesprochen, wenn vor Ort darüber
geklagt wird, daß es nach dem geltenden Naturschutzrecht nicht möglich ist, Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen zumindest teilweise finanziell abzugelten. Verwiesen wird auf zum Teil
starke Flächenkonkurrenzen, aber auch auf die Finanzknappheit im Zusammenhang mit der
Landschaftspflege und die Zersplitterung in zu viele Einzelmaßnahmen.

Ich frage die Landesregierung:
1. Wie oft wurde in den letzten drei Jahren von dieser Vorschrift Gebrauch gemacht?
2. Um welche Fälle handelte es sich?

3. Gibt es Pläne der Landesregierung, über eine Gesetzesänderung die teilweise oder volle
finanzielle Abgeltung von Kompensationsmaßnahmen möglich zu machen?

(An die Staatskanzlei übersandt am 15. 10. 1997 — 11/721 — 997)

Antwort der Landesregierung

Niedersächsisches Umweltministerium Hannover, den 27. 12. 1997
- 109 - 01425/7/1-55 -

Zut:

In den letzten drei Jahren wurde 21 Mal von der Vorschrift des $ 12 Abs. 2 Niedersächsi-
sches Naturschutzgesetz (NNatG) Gebrauch gemacht.

Zu 2:

In folgenden Fällen wurden Kostenbeiträge für Ersatzmaßnahmen nach $ 12 Abs. 2 NNatG
erhoben:
1

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Stadt Emden:

— Erdgasfernleitung MIDAL (Mittel-Deutschland-Anbindungs-Leitung);
Es handelt sich hier lediglich um eine Restkompensationsmaßnahme, für die der Stadt
Emden Geldmittel zur Verfügung gestellt wurden. Die übzigen Kompensationsmaßnah-
men (Feuchtwiesen u.ä.) sind bereits vom Vorhabenträger durchgeführt worden.

— Verbindungsleitungen Statoil-BEB (BEB Erdgas und Erdöl GmbH);
Es wurde eine ca. 1000 m lange Verbindungsleitung zwischen zwei Hauptgasleitungen
verlegt. Betroffen ist davon auch ein Stationsgelände des Vorhabenträgers.

— Windkraftanlage;
Die Windkraftanlage der Stadtwerke Emden befindet sich im Larrelter Polder. Ein rechts-
kräftiger Bebauungsplan liegt vor.

— Grabenverrohrung; .
Das Autohaus Siemens in Emden befindet sich in einem Gewerbegebiet. Ein entsprechen-
der Bebauungsplan liegt vor. Die Firma hat ihre Ausstellungsfläche vergrößert. Aus diesem
Grunde war ein Graben zu verrohren.

Im übrigen sucht die Stadt Emden derzeit noch nach Kompensationsmaßnahmen für die
genannten vier Projekte.

Landkreis Oldenburg:

— Gasleitungen der Firma BEB zum Untergrundspeicher Dötlingen III;
Herstellung von Ausweichen in der Zufahrt zur Baustelle.

— Gasleitungen der Firma BEB zu Untergrundspeicher Dötlingen;
I. Verlängerung des Sichtschutzwalls am Bohrsammelplatz II,
II. Zeitweiliger Kahlschlag für die Errichtung einer weiteren Bohrung auf dem Bohrsam-
melplatz II.

Stadt Wilhelmshaven:

— Genehmigung nach $ 28 a NNatG — Besonders geschützte Biotope -;
Baumaßnahme Güterstraße innerhalb eines rechtskräftigen Bebauungsplanes; die Stadt
übernimmt eine Grundstücksherrichtung an anderer Stelle.

— Zwei Bauvorhaben im Außenbereich
a) Windpark der Firmen Preussen-Elektra und Gas- und E-Werk Wilhelmshaven;
Ortstandbegrünung in Sengwarden durch die Stadt,
b) Erweiterung eines Autohauses innerhalb eines alten sechtskräftigen
Bebauungsplanes; Krötenschutzmaßnahme (Betonmauer wurde gezogen, um Kröten
daran zu hindern, in ihr altes Revier [Fläche des Erweiterungsbaus] zurückzukehren).
Landkreis Aurich:
- Windenergieanlage Scharwies,
— Firma Statoil — Errichtung einer Überlanderdgasleitung,
— Windpark Georgshof,
— Windenergieanlage Hagena,
— Firma Ruhrgas AG— Eitichtung von Rohrlagem und einer Armaturenstation für die 0.g.
Überlanderdgasleitung der Firma Statoil,
- Windpark Petjenburg,
— Windenergienanlage Vißer,
—- Windkraft Westerender Hof,
— Windenergieanlage Habben.

Die für diese Maßnahmen erhobenen Kostenbeiträge wurden zur Finanzierung von
zwei Naturschutzkonzepten verwendet:

— Grünland „an den Teichen“ bei Dyksterburg/Krummhöm,

— Extensivgrünland „Eiland“ in Domumergrode.
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Landkreis Cloppenburg:

Die Verlegung der Ferngasleitung MIDAL, Betreiber Firma Wintershall, von Emden über
Kassel nach Ludwigshafen machte Kompensationsmaßnahmen erforderlich. Die Betreiber
hatten bereits Ersatzmaßnahmen ins Auge gefaßt. Da letztendlich ein Grundstückseigentü-
mer sein Einverständnis widerzief, führte dies nicht zum Erfolg. Nunmehr wird der Land-
kreis Cloppenburg tätig werden. Zur Zeit wird nach einer geeigneten Fläche gesucht.

Landkreis Grafschaft Bentheim:

Im Rahmen einer Trassenverlagerung dutch die Firma BEB war es erforderlich, ein Wiesen-
vogelgebiet zu durchkreuzen. Für den mit der Trassenverlegung verbundenen Eingriff wurde
festgelegt, daß die Firma BEB als Ersatz eine 1,5 ha große Grünlandfläche im Wiesenvogel-
gebiet zur Verfügung zu stellen hat. Trotz intensiver Bemühungen konnte die Firma BEB die
1,5 ha große Fläche nicht erwerben, da seitens der Landwirtschaft im Suchraum keine Be-
reitschaft zum Verkauf bestand. Aus diesem Grund wurde mit der Firma BEB vereinbart,
daß sie im Haushaltsjahr 1998 einen Pauschalbetrag in Höhe von 40000 DM zur Verfügung
stellt, damit der Landkreis Grund erwerben oder in den Wiesenvogelgebieten entsprechende
Optimierungsmaßnahmen durchführen kann.

Zu 3:

Pläne der Landesregierung, über eine Gesetzesänderung die teilweise oder volle finanzielle
Abgeltung von Kompensationsmaßnahmen möglich zu machen, gibt es nicht.

Griefahn

(Ausgegeben am 22. 1. 1998)

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