Förderung von Laienmusik und Amateurrock- und -jazzmusik

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Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/3280

Antwort auf eine Kleine Anfrage
— Drucksache 11/2829 —

Betr.: Förderung von Laienmusik und Amateurrock- und -jazzmusik

Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abg. Frau Hammerbacher-Richter (Grüne) vom
8. 8. 1988

Immer mehr Menschen musizieren in ihrer Freizeit. Hierfür benötigen sie die sachkun-
dige Anleitung durch fachlich qualifiziertes Personal. In einigen Bundesländern wie
z.B. in Baden-Württemberg und Bayern und den Stadtstaaten Berlin und Hamburg
wird die traditionelle Laienmusik, aber auch die Amateurrock- und -jazzmusik durch
entsprechende Programme staatlich gefördert. In Berlin ist mit der Einrichtung des
„Rockbeauftragten‘ eine Maßnahme zur Förderung der Amateurrockmusik geschaffen
worden.

Im Programm des Landes Niedersachsen zur Förderung des kulturellen Lebens heißt es
1981 programmatisch: „Musik ist die einzige Kunstform — und zusammen mit dem
Sport die wichtigste gesellschaftliche Erscheinung —, die das Freizeitverhalten des Men-
schen in hohen Maße beeinflußt. Das Land will die Aus- und Weiterbildung von Lei-
tern sowie die Unterstützung herausragender Veranstaltungen von überregionaler Be-
deutung verstärkt fördern. Neben der Qualifizierung von Multiplikatoren durch Kurse
der geplanten ‚Bundesakademie für kulturelle Bildung‘ in Wolfenbüttel sind zusätzli-
che, erweiterte Angebote regional zu organisieren.“

1986 antwortete die Landesregierung in der Weißen Mappe auf die Rote Mappe des
Niedersächsischen Heimatbundes: „Entsprechend der Förderung des Breitensports hat
die Landesregierung in diesem Jahr erstmals Haushaltsmittel in Höhe von 90000 DM
zur Mitfinanzierung von Übungsleiterhonoraren (Instrumentalbereich) bereitgestellt.
Es ist absehbar, daß diese Mittel in drei bis vier Jahren nicht mehr ausreichen, um den
Bedarf aller Instrumentalensembles zu decken, deren Ausbilder bzw. Dirigenten die
fachlichen Voraussetzungen für eine Mitfinanzierung erfüllen. Die Maßnahme soll auch
auf den vokalen Bereich ausgeweitet werden.“

Ich frage die Landesregierung:
1. a) In welcher Höhe wurde 1987 die Laienmusik gefördert?
b) In welcher Höhe wird die Laienmusik 1988 gefördert?
2. a) In welcher Höhe wurde die Amateurtock- und -jazzmusik 1987 gefördert?
b) In welcher Höhe. wird die Amateurrock- und -jazzmusik 1988 gefördert?

3. In welcher Höhe sind in den Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg die
Laienmusik, die Amateurtock- und -jazzmusik, die Popularmusik und der Breiten-
sport 1987 und 1988 gefördert worden?

4. Wie viele vom Land geförderte Laienmusikvereinigungen gibt es in Niedersachsen
(bitte aufgliedern nach Chören, Instrumentalgruppen, z.B. Spielmannszügen,
Blasorchestern, Akkordeonorchestern, Zupfinstrumentengruppen; Mitgliederzah-
len, Geschlecht, Alter)?
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5. Welche Fortbildungsmaßnahmen gab es 1987 und gibt es 1988 für Leiterinnen und
Leiter von Laienmusikgruppen?

6. Welche vom Land geförderten Fortbildungsangebote gibt es für erwachsene Laien-
musikerinnen und -musiker?

7. Wie beurteilt die Landesregierung die Einrichtung eines Rockbüros (vgl. NRW)
und/oder eines Rockbeauftragten (vgl. Berlin) auf Landesebene?

8. Laut einer aktuellen Infas-Untersuchung haben 14% der Erwachsenen Interesse
daran, ein Musikinstrument zu erlernen. Welche Möglichkeiten bestehen in Nie-
dersachsen für Erwachsene, noch ein Musikinstrument zu erlernen?

9. Wie fördert die Landesregierung Amateurrockgruppen (z.B. durch Wettbewerbe)?

10. Will die Landesregierung auch zukünftig das „Jazz-Podium“ fördern? Wenn ja,
in welcher Höhe?

Antwort der Landesregierung

Der Niedersächsische Minister Hannover, den 23. 11. 1988
für Wissenschaft und Kunst
— 401 —- 01 420/5 —

In Niedersachsen wird die Laienmusik sowie auch die Amateurtock- und -jazzmusik seit
einer Reihe von Jahren in enger Zusammenarbeit mit dem Landesmusikrat Niedersach-
sen, der Hochschule für Musik und Theater Hannover sowie den jeweiligen Fachverbän-
den gefördert. -

Beispielhaft seien folgende Förderungsmaßnahmen genannt im Bereich der

a) instrumentalen Laienmusik: Mitfinanzierung qualifizierter Chorleiter (Übungslei-
terpauschale), Mitfinanzierung der Bundesmusikschule des Deutschen Turnerbun-
des in Altgandersheim

b) Amateurrockmusik: Mitfinanzierung der Seminarwoche und des Landesrockfestivals
des Deutschen Rockmusikerverbandes

c) Amateurjazzmusik: Mitfinanzierung des Jazz-Podiums Niedersachsen (Konzerte
ausgewählter Gruppen aus Niedersachsen).

Darüber hinaus finanziert das Land einen beim Landesmusikrat eingestellten Bildungs-
referenten für Fortbildungsmaßnahmen im Jugendbereich.

Mit der Einrichtung einer hauptamtlichen Professur für Popularmusik im Bereich der
Musikpädagogik an der Hochschule für Musik und Theater Hannover im Jahre 1986
bietet Niedersachsen neben wenigen anderen Musikhochschulen (u.a. Hamburg, Köln,
Essen und Detmold (Abt. Dortmund) die Möglichkeit zur professionellen Qualifi-
zierung.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu 1:
a) 718250 DM,
.b) 615930 DM.
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Zu 2:
a) 123077 DM,
b) 128900 DM.

Zu 3:

Zur Situation der Förderung der traditionellen Laienmusik sowie der Amateurrock- und
-Jazzmusik in anderen Bundesländern liegen keine Informationen vor.

Zu 4:
a) Chöre

Landesförderung erhalten die beiden nachfolgend genannten weltlichen Chorver-
bände sowie Veranstalter weltlicher und geistlicher Konzerte.

1. Im Sängerbund Nordwestdeutschland sind 1517 Chöre, davon 643 Männerchöre,
168 Frauenchöre, 574 Gemischte Chöre, 39 Jugendchöre, 93 Kinderchöre zusam-
mengeschlossen. Diesen Chören gehören 53302 Sängerinnen und Sänger an.

27043 Sänger und 20687 Sängerinnen sind über 25 Jahre alt; 5572 Mitglieder
sind jugendliche Sängerinnen und Sänger. Ferner gibt es 38765 fördernde Mit-
glieder. Die genannten Zahlen geben den Stand Anfang 1987 wieder. In diesen
Zahlen sind die in Bremen organisierten Chöre enthalten, nicht jedoch die nie-
dersächsischen Chöre, die in anderen Sängerbünden des Deutschen Sängerbun-
des aus historischen Gründen organisiert sind, wie z.B. im Mitteldeutschen Sän-
gerbund und im Sängerbund Hamburg.

2. Der Landesgruppe Niedersachsen des Deutschen Allgemeinen Sängerbundes ge-
hören 620 Chöre mit ca. 28900 aktiven Sängerinnen und Sängern an sowie ca.
34000 fördernde Mitglieder. Eine Spezifizierung nach Chorarten sowie nach Ge-
schlecht und Alter der singenden Mitglieder ist nicht möglich.

b) Instrumentalgruppen

1. Blasorchester und Spielmannszüge (einschl. Fanfarenzüge)
Die Zahl der Blasorchester beträgt 374, die der Spielmannszüge (einschl. Fanfa-
renzüge) 1127.

Organisiert sind

— ım Niedersächsischen Volksmusikerverband 83 Blasorchester und 31 Spiel-
mannszüge,

— im Arbeitskreis Musikwesen des Landesfeuerwehrverbandes Niedersachsen 68
Blasorchester und 257 Spielmannszüge,

— in der Fachgruppe Spielmanns- und Fanfarenzüge des Nieders. Sportschüt-
zenverbandes 20 Blasorchester und 280 Spielmannszüge,

— im Fachgebiet Musik und Spielmannswesen des Nieders. Turnerbundes 30
Blasorchester und 42 Spielmannszüge,

— in der Spielmannszugvereinigung Niedersachsen 15 Blasorchester und 208
Spielmannszüge.

Weitere 158 Blasorchester und 309 Spielmannszüge, die keinen der o.a. Verbän-
de angehören, sind beim Landesmusikrat adressenmäßig bekannt.
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ng.

Den Ensembles gehören durchschnittlich 35 aktive Mitwirkende an. Der Anteil
der Jugendlichen unter 25 Jahre liegt in Blasorchestern bei 50% und in Spiel-
mannszügen bei 70%. Der Anteil der weiblichen Mitglieder beträgt bei Blasor-
chestern ca. 35 % und in Spielmannszügen ca. 50% mit jeweils steigender Ten-
denz.

2. Im Landesverband Niedersachsen des Deutschen Harmonikaverbandes sind 86
Akkordeonorchester organisiert. Angaben zum Anteil der Jugendlichen und der
weiblichen Mitglieder können nicht gemacht werden. “

3. Dem Landesverband Niedersachsen des Bundes Deutscher Zupfmusiker gehören
34 Zupforchester mit insgesamt 1650 aktiven Mitgliedern an. Der Anteil der Ju-
gendlichen unter 25 Jahren beträgt 40%, der Anteil der weiblichen Mitglieder
etwas mehr als 50 %.

4. In den Landesgliederungen des Arbeitskreises für Musik in der Jugend, des Inter-
nationalen Arbeitskreises für Musik und der musikalischen Jugend Deutschlands
sind ca. 80 Chöre und Orchester mit etwa 3500 Mitwirkenden tätig. Dabei be-
trägt der Anteil der Jugendlichen unter 25 Jahren etwa 75%.

Zu 5 und 6:

Von allen o.g. Verbänden wurden 1987 und werden 1988 Fortbildungsmaßnahmen für
Leiter von Laienmusikensembles und für erwachsene Laienmusiker, vor allem auch ım
Hinblick auf Leitungsaufgaben, angeboten. Darüber hinaus bieter die Bundesmusik-
schule des Deutschen Turnerbundes in Altgandersheim überverbandlich Qualifika-
tionslehrgänge an. Die Bundesakademie für kulturelle Bildung Wolfenbüttel hat mit
Lehrgängen für Chorleiter begonnen. Ferner bietet der Landesmusikrat überverbandli-
che Qualifikationsmaßnahmen an. Vereinzelt führen Mitgliedsschulen des Landsver-
bandes niedersächsischer Musikschulen Lehrgangsmaßnahmen zur Qualifizierung von
Laienmusikern durch.

Für „Musikalische Übungsleiter‘ in Instrumentalensembles konnten 1986 erstmals in
140 Fällen sowie 1987 ın 191 Fällen Landeszuschüsse zu den Honoraren gewährt wer-
den. Das Vergabeverfahren für 1988 ist noch nicht abgeschlossen; voraussichtlich wird
die Zahl der Berechtigten auf ca. 230 steigen.

Zu 7:

a) Rockbüro in NRW:
Das ‚‚Rockbüro NW‘ wurde 1986 gegründet. Es ist Bestandteil des „Sekretariats für
gemeinsame Kulturarbeit in NW", das 1974 gegründet, heute von 25 Städten
Nordrhein-Westfalens getragen wird und Zuschüsse des Landes vor allem für Projek-
te erhält. In Niedersachsen gibt es keine dem nordrhein-westfälischen Sekretariat
entsprechende Einrichtung eines kommunalen Trägerverbandes. Zudem sind nur ei-
nige der vom Rockbüro geleisteten Arbeiten von landesweitem Interesse. Für die
programmatische Ausweitung landesweiter Aufgaben bedarf es nicht der Einrich-
tung eines Rockbüros durch das Land, da hier die Bereitschaft von Verbänden (wie
dem Deutschen Rockmusikerverband) und von Institutionen (wie der Bundesakade-
mie für kulturelle Bildung) zur Durchführung entsprechender Projekte gegeben ist.

b) Rockbeauftragter in Berlin:
Der Berliner Senat fördert die Rockmusik seit 1979. Zu den seither entwickelten
Aufgaben gehören:

1. Mitfinanzierung von Übungsräumen,
2. Einrichtung eines „Pädagogischen Tonstudios‘ sowie eines Tonstudios zur Ferti-
gung von Aufnahmen für Demokassetten,
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3. Sicherung von Veranstaltungsorten für Live-Programme (u.a. Installierung von
Ton- bzw. Lichtanlagen),

4. Mitfinanzierung von Tourneen Berliner Gruppen außerhalb Berlins,

5. Mitfinanzierung des Wettbewerbs „Rock News Berlin‘, ausgeschrieben für Berli-
ner Bands,

6. Vergabe von Förderpreisen (ä 10000 DM an jeweils fünf Bands jährlich).

Die unter 1 und 3 genannten Aufgaben sind kommunale Aufgaben bzw. Aufgaben
eines Stadıstaates. .

Für die Durchführung entsprechender Aufgaben bedarf es in Niedersachsen keines
Rockbeauftragten, da — im Falle der Finanzierungsmöglichkeit — die Fachverbände
und verschiedene Einrichtungen als Träger in Frage kommen.

Zu 8:

Im Bereich der instrumentalen Laienmusik wird neben den 0.g. Aus- und Fortbildungs-
möglichkeiten der Unterricht zu einem Großteil durch qualifizierte Mitglieder der ein-
zelnen Ensembles angeboten.

Möglichkeiten des instrumentalen Anfängerunterrichts bestehen weiterhin bei Privat-
musikerziehern, von denen sich einige inzwischen auf den Instrumentalunterricht für
Erwachsene spezialisiert haben. Darüber hinaus halten vereinzelt Mitgliedschulen des
Landesverbandes niedersächsischer Musikschulen Unterrichtsangebote für Erwachsene
bereit.

Die privaten bzw. kommerziell betriebenen Musikschulen halten in der Regel ihre Un-
terrichtsangebote auch für Erwachsene offen, häufig sind diese allerdings auf bestimmte
Instrumente beschränkt (elektronische Orgel, Akkordeon, Gitarre, Klavier) und von
sehr unterschiedlicher pädagogischer Qualität.

Die nach dem Erwachsenenbildungsgesetz anerkannten Träger haben weitgehend ihre
Angebote zum Erlernen eines Instrumentes eingestellt, da diese durch den Gesetzgeber
von der Förderuung ausgeschlossen worden sind.

Schließlich gibt es vereinzelt Angebote von Freizeiteinrichtungen und im Rahmen kon-
fessioneller Einrichtungen häufig auf das Instrument Gitarre bezogen.

Angesichts der Bevölkerungsentwicklung und ausgeweiteter arbeitsfreier Zeit wird es ei-
ne zunehmend größere gesellschaftspolitische Aufgabe sein, Erwachsenen, die in der
Regel wegen fehlender Möglichkeiten in ihrer Kindheit und Jugend keine musikali-
schen Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben konnten, durch entsprechende Angebote
die Voraussetzungen zum Erlernen eines Musikinstruments zu eröffnen.

Zu 9:

Die Landesregierung finanziert jährlich die Woche der Popularmusik und den Landes-
rockwettbewerb des Deutschen Rockmusikerverbandes mit. Für diese beiden Maßnah-
men wurden 1988 insgesamt 15000 DM Landesmittel, zuzüglich 10000 DM Bundes-
mittel bereitgestellt. Daneben gewähren die Bezirksregierungen Projektförderungen für
kleinere regional bedeutsame Veranstaltungen im Bereich der Popularmusik.

Zu 10:

Ja. Es ist vorgesehen, im Haushaltsjahr 1989 — wie in 1988 — Landesmittel in Höhe
von 40000 DM bereitzustellen.

In Vertretung

Dr. Schreiber

(Ausgegeben am 7. 12. 1988)

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