Verbesserung der Rahmenbedingungen für eine naturnahe Waldentwicklung
Niedersächsischer Landtag —- 13. Wahlperiode Drucksache 13 / 2693 Kleine Anfrage mit Antwort Wortlaut der Kleinen Anfrage des Abg. von Hofe (GRÜNE), eingegangen am 23. 10. 1996 Betr.: Verbesserung der Rahmenbedingungen für eine naturnahe Waldentwicklung Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) hat im Juni 1996 eine Studie vorgelegt, die einen Ländervergleich der Rahmenbedingungen für eine naturnahe Waldwirtschaft vor- nimmt. Mit der Gesamtnote „mangelhaft“ bildet Niedersachsen, gemeinsam mit Bayern und Rheinland-Pfalz, das Schlußlicht in der Landeswaldpolitik. Auch wenn für die Landesforsten das Programm der „Langfristigen Ökologischen Waldentwicklung (LÖWE)“ beschlossen ist, führen die Verhältnisse im überwiegenden Teil der niedersächsischen Forsten, dem Körper- schafts- und Privatwald, zu einer negativen Bewertung. Dabei werden insbesondere Defizite bei der Festlegung waldökologischer Ziele und Maßnahmen im Landeswaldgesetz festge- stellt. Die mit der EU-Verordnung 2080/92 im Rahmen der flankierenden Maßnahmen einge- führten Beihilfen für Erstaufforstungen bieten Gestaltungsfreiheit für eine ökologische Ziel- setzung. Die 45. Umweltministerkonferenz (UMK) hat am 30. 11. 1995 in Magdeburg einen entsprechenden Beschluß gefaßt, in dem es u.a. heißt: „Die Begründung naturnaher Wälder soll auf geeigneten freiwerdenden landwirtschaftlichen Flächen auf der Grundlage eines zwischen dem Naturschutz und der Forstwirtschaft abgestimmten Konzeptes erfolgen.“ Auch die Landesregierung teilt die Meinung, daß natumaher Wald sowohl in ökologischer als auch ökonomischer Sicht stabiler ist als der Altersklassenwald (Drs 13/1304). Eine entspre- chende Anpassung der Förderrichtlinien für forstwirtschaftliche Maßnahmen steht allerdings noch aus. Auch in den Herkunftsempfehlungen für forstwirtschaftliches Vermehrungsgut finden sich ökologisch bedenkliche Aussagen. Von besonderer Bedeutung für eine naturnahe Entwicklung sind außerdem an das Ökosystem Wald angepaßte Wildbestände. Ich frage die Landestegierung: 1. Beabsichtigt sie, das Landeswaldgesetz zu novellieren, um die vom NABU kritisierte mangelhafte Berücksichtigung des Naturschutzes und sonstiger waldökologischer Be- lange zu korrigieren? 2. Beabsichtigt sie, ein Aufforstungskonzept im Sinne des UMK-Beschlusses zu erarbei- ten, und wann und in welcher Weise soll das ggf. geschehen? 21. Wird sie diesem Konzept z.B. durch die Einbindung in eine Richtlinie die erforderliche Verbindlichkeit verschaffen? 2.2. Wie beurteilt sie in diesem Zusammenhang die Ausweisung potentieller Aufforstungs- flächen, wie sie in anderen Bundesländern bereits praktiziert wird, als Alternative zu verwaltungsmäßig aufwendigen Einzelgenehmigungen? 3. Wann und in welchen Bereichen wird die Richtlinie des ML vom 15. 8. 1988 für die Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen im Land Niedersachsen mit der Zielbe- stimmung einer naturnahen Waldwirtschaft fortgeschrieben? Insbesondere:
Niedersächsischer Landtag - 13. Wahlperiode Drucksache 13/2693 3.1. Welche Ausschlußkriterien für Waldneuanlagen sind vorgeschen? 3.2. Sollen auch Waldneuanlagen gefördert werden, die durch Sukzession entstehen, wenn ja, in welchem Umfang; wenn nein, warum nicht? 3.3. Sollen auch zukünftig Aufforstungen mit Baumarten gebietsftemder Herkunft (z.B. Hybriden aus japanischer Birke statt heimischer Birkenarten) gefördert werden? 3.4. Wird die Anlage reiner Nadelbaumbestände künftig von der Förderung ausgeschlos- sen? 3,5. Mit welchen Maßnahmen will die Landesregierung die Umwandlung von Nadelbaum- Monokulturen in naturnahe Waldformen fördern? 3,6. Mit welchen Fördermaßnahmen beabsichtigt sie, die Erstellung moderner Standortkar- tierungswerke für den Privatwald und den Genossenschafts- und Körperschaftswald zu beschleunigen? 4. Wie hat sich die Rehwildstrecke je 100 ha seit Oktober 1996 entwickelt? (An die Staatskanzlei übersandt am 29. 10. 1996 — 11/721 - 651) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Ilanaover, den 10. 2. 1997 für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — 404 F 01425 - 360 — Der Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU) hat in einem Dossier zur „Forstwirtschaft in Deutschland“ aufgrund einer Analyse, die den Anspruch erhebt, die Waldgesetze sowie die Waldbau- und Waldschutzgebietsprogramme der Länder auf naturnahe Nutzung geprüft zu haben, neben Bayern und Rheinland-Pfalz auch Niedersachsen mit der Gesamtuote „mangehaft“ bewertet, weil angeblich weder die Waldgesetze noch die Waldbauprogramme den vier vom NABU gestellten Anforderungen genügen. Abgesehen davon, daß die NABU-Studie sich nicht am tatsächlichen Waldzustand, sondern ausschließlich an gesetzlichen Rahmenbedingungen orientiert, teilt die Landesregierung diese Binschätzung nicht: Niedersachsen hat als eines der ersten Bundesländer 1991 ein ökologisches Waldbaupro- gramm (LÖWE) für die Landesforsten verabschiedet. Die Grundsätze dieses Programms sollen auch im Nichtstaatswald Anwendung finden. Dazu wurden 1993 die „Richtlinien für die Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen im Land Niedersachsen“, RdErl.d.ML vom 15. 8. 1988, ergänzt und die Umstellung auf naturnahe Waldbewictschaftung im Mischwald- bereich mit bis zu 70 %, im Laubwaldbereich mit bis zu 85 % der Kosten förderfähig. Durch die Umsetzung der Fördermöglichkeiten der VO (EWG) Nr. 2080/92 - Aufforstungsmaß- nahmen in der Landwirtschaft - hat die Bildung von Laub- und Mischwald weitere Impulse erhalten. So führten im Jahre 1995 über 98 % aller geförderten Aufforstungen zu Laub- und Mischwald. Die Waldbesitzer sind bestrebt, trotz unzureichender Erträge, ihren Wald nach den Grund- sätzen ordentlicher Forstwirtschaft zu bewittschaften. Es gilt sie zu unterstützen, damut sie in der T.age sind, diesem Anspruch des Landes nachhaltig zu genügen. Vor diesem I Iintergrund beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:
Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode Drucksache 13/2693 I Leite nn et tn dd nm Zul: Eine Novellierung des Landeswaldgesetzes aufgrund der nicht am tatsächlichen Waldzustand orientierten Bewertung des NABU ist nicht vorgesehen, jedoch sind Änderungen des Lan- deswaldgesetzes im Zuge der Verwaltungsreform beabsichtigt. Zu 2: Die Landesregierung hat sich in zwei Fachminister- und -ministerinnenkonferenzen mit der Bedeutung von naturnahen Erstaufforstungen für die Umwelt befaßt. Ziel ist es, vermehrte Anstrengungen zur Ausdehnung der Waldfläche in Niedersachsen vorzunehmen, um neben wirtschaftlichen und ökologischen Belangen, insbesondere im Sinne der Agenda 21, dem Klimaschutz Rechnung zu tragen. Im Rahmen der Neufassung der Richtlinien für die Förderung forstwirtschaftlicher Maß- nahmen im Lande Niedersachsen sowie im Rahmen der Erarbeitung eines Merkblattes „Erstaufforstung“ werden auch noch zu entwickelnde Kriterien des Naturschutzes beachtet. Neben den nach Naturschutzrecht geschützten Bereichen werden auch weitere für den Na- turschutz wertvolle Bereiche Berücksichtigung finden. In Forstlichen Rahmenplänen werden Flächen, deren Aufforstung angestrebt wird, darge- stellt. Bei der Bildung neuen Waldes finden in Niedersachsen die Grundsätze ordentlicher Forst- wirtschaft mit einer ökologisch tragfähigen Entwicklung Anwendung. Standortgerechte Baumartenwahl ist Voraussetzung für die Förderung, Naturnähe wird grundsätzlich ange- strebt. Den Entschluß zur Erstaufforstung faßt im Einzelfall der Grundstückseigentümer nach betrieblichen und persönlichen Belangen (Betriebsstruktur, Betriebserfolg, Alter, Fırb- folge etc.). Die Aufforstung bisher nicht als Wald genutzter Grundstücke unterliegt einem im Landes- waldgesetz geregelten Genehmigungsvorbehalt. Die behördliche Entscheidung über den Erstaufforstungsantrag ergeht nach dem Landeswaldgesetz. Das trifft auch zu, wenn im Rahmen des Beteiligungsverfahrens festgestellt worden ist, daß die beantragte Eirstauffor- stung ausnahmsweise einen Eingriff im Sinne des Nds. Naturschutzgesetzes darstellt. In Niedersachsen sind anders als in den meisten anderen Ländern nicht Forstfachbehörden, sondern die Landkreise als Bündelungsbehörden für die Genehmigung der Erstaufforstun- gen zuständig. Sie sollen sich dabei des Fachverstandes der Beratungsforstämter bedienen. Den Belangen der Raumordnung, des Naturschutzes, der Landschaftspflege und ggf. weiterer Betroffener wird im Genehmigungsverfahren durch Beteiligung Rechnung getragen. Wegen der geringen Bewaldung des Landes ist nicht beabsichtigt, darüberhinausgehend die Aufforstung durch Gebietsvorgaben zu begrenzen. Auch würde eine Gebietskonzeption zur Aufforstung den Widerstand der Besitzer landwirt- schaftlicher Nutzflächen und deren Organisationen hervorrufen. Eine Wertminderung ihres Grundbesitzes wäre Folge einer Ausweisung als Aufforstungsgebiet. Ebenso sind die Kom- munen mit derartigen Planungen nicht einverstanden, da sie darin Eingriffe in ihre Pla- nungshoheit sehen. Wegen der unterschiedlichen Voraussetzungen in den einzelnen Ländern (Bewaldungsdichte, Besitzstruktur, Flächenausstattung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe) ist es sinn- voll, jedem Land zu überlassen, das Ziel der Waldmehrung nach ökologischen und ökonomi- schen Vorgaben regional angepaßt unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzel- falles umzusetzen. 2.1: Die Ziele der Landesregierung werden in der Neufassung der Richtlinien berücksichtigt.
Niedersächsischer Landtag - 13. Wahlperiode Drucksache 13/2693 ——— 2.2: Siehe Antwort zu 2. Zu 3: Die Herausgabe einer Neufassung der „Richtlinien für die Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen im Land Niedersachsen“ ist noch in diesem Jahr (1997) beabsichtigt. Sie wird ergänzt durch ein Merkblatt zur Bildung neuen Waldes auf ehemals landwirtschaftlich ge- nutzten Flächen, das gegenwärtig erarbeitet wird. Es soll Besitzern, Genehmigungsbehörden und Forstdienststellen Hinweise zu Erstaufforstungen geben, damit artenreiche, stabile und nachhaltig nutzbare Waldbestände entwickelt werden können. Zu 3.1 bis 3.4: Neben der Berücksichtigung der Fördergrundsätze für Forstwirtschaft in der Gemein- schaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ sind für die Neu- fassung der Richtlinien weitere Abstimmungen zwischen den betroffenen Ressorts erforder- lich. Abschließende Entscheidungen zu den Einzelfragen sind noch nicht getroffen. Zu 3.5: Die Landesregierung fördert bereits die naturnahe Waldentwicklung durch die Fördertatbe- stände „Langfristige Überführung von Reinbeständen in standortgerechte und stabile Misch- bestände“ und „Umbau nicht standortgerechter Bestände in standortgerechte und stabile Mischbestände“. Zu 3.6: Die Landesregierung hat bis 1995 einen Betrag von jährlich 1,2 Mio. DM für die Förderung der Standortkartierung zur Verfügung gestellt. Standortkartierung im Privatwald ist Pflicht- aufgabe der Landwirtschaftskammern. Die dafür zur Verfügung gestellten Mittel sind seit 1996 in das Budget der Landwirtschaftskammern eingeflossen. Für den von der Landes- forstverwaltung betreuten Körperschafts- und Genossenschaftswald werden die Mittel durch das Nds. Forstplanungsamt eingesetzt. Die Standortkartierung soll im bisherigen Umfang weitergeführt werden Eine Erhöhung der Haushaltsmittel zur Beschleunigung der Standort- kartierung ist in Anbetracht der finanziellen Situation des Landes nicht möglich. Zu 4: Nach $ 5 der Durchführungsverordnung zum Landesjagdgesetz ist das Abschußergebnis des vergangenen Jagdjahtes (1. April bis 31. März) für jedes Jagdrevier jährlich zum 5. April von den Revierinhabern der Jagdbehörde (Landkteis/Kreisfreie Stadt) vorzulegen. Eine Erfas- sung je 100 ha erfolgt nicht. Angaben zur Entwicklung der Rehwildstrecke innerhalb des laufenden Jagdjahres 1996 liegen daher nicht vor und wären auch nur mit einem unvertretbar hohen Sach- und Kostenaufwand zu erheben. Funke 4 (Ausgegeben am 5. 3. 1997