Hafenschlickdeponie in Niedersachsen

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Niedersächsischer Landtag - Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/6229

 

Antwort auf eine Kleine Anfrage
— Drucksache 12/6153 —

Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abg. Grill, Dr. Martens (CDU) - Drs 12/6153

Betr.: Hafenschlickdeponie in Niedersachsen

Nach einem Bericht der „Landeszeitung Lüneburg“ vom 11. Februar 1994 hat der 1. Bür-
germeister der Hansestadt Hamburg, Voscherau, erklärt, daß es eine Verbindung gibt
zwischen der Tatsache, daß 20000 t Sondermüll aus Niedersachsen in einer Anlage in
Hamburg verbrannt werden, und der Einlagerung von 300.000 ı Hafenschlick auf einem
Deponiestandort in Niedersachsen. Nach den Unterlagen aus dem bisher nicht fest ver-
einbarten Abfall-Nordverbund gab es eine Verknüpfung zwischen einem Einlagerungs-
kontingent von 30.000 t Sonderabfall aus Hamburg in der Deponie Hoheneggelsen und
dem Verbrennungskontingent für Niedersachsen in Hamburg.

Wir fragen die Landesregierung:
1. Gibt es einen Zusammenhang zwischen der Verbrennung niedersächsischen Mülls und
a) der Deponie Hoheneggelsen

b) oder einem Hafenschlickdeponiestandort in der Lüneburger Elbmarsch z.B. bei
Artenburg?

2. Ist dieser Zusammenhang zu 1 b im Hafenschlickforum von der Landesregierung vor-
getragen worden?

3. Wer hat diese Vereinbarung zwischen Hamburg und Niedersachsen wann und wo ge-
troffen?

4. In welcher Anlage wird der Sonderabfall aus Niedersachsen mit welcher Technologie

verbrannt?
5. Wie bewertet die Landesregierung die in Hamburg genutzte Technologie?

6. Hält sie diese Technologie auch in Niedersachsen für genehmigungsfähig?

Antwort der Landesregierung

Niedersächsisches Umweltministerium Hannover, den 22. 4. 1994
— 109 - 01425/7/4 - 82 —

Die vermeintliche Verknüpfung zwischen der thermischen Entsorgung von Sonderabfall
in Hamburg und einer Hafenschlickdeponie in Niedersachsen war bereits mehrfach Ge-
genstand verschiedener parlamentarischer Anfragen. Ich verweise in diesem Zusammen-
hang auf die Antworten der Landesregierung zur

— Dringlichen Anfrage der Fraktion der FDP „Sonderabfallgeschäft mit Hamburg“
(Drs 12/4019 — vgl. Stenographischer Bericht über die 66. Plenarsitzung am 12. 11.
1992 S. 6172 ff.),

- Kleinen Anfrage der Abg. Frau Zachow (CDU) „Niedersachsen-Hamburg-Verein-
barung zur Sonderabfallentsorgung“ (Drs 12/4524) und
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- Dringlichen Anfrage der Fraktion der FDP „Forderung der Grünen nach einem Stopp
der Ausbaupläne für die Sondermülldeponie in Hoheneggelsen“ (Drs 12/5340 - vgl.
Stenographischer Bericht über die 88. Plenarsitzung am 9. 9. 1993 S. 8207 ff.).

An diesen Aussagen hat sich im Prinzip nichts geändert.

Die gegenseitige Bereitstellung von Sonderabfall-Entsorgungskapazitäten und die Lösung
der Hafenschlickproblematik beruhen auf unterschiedlichen Grundlagen:

Auf Grund des gemeinsamen Abfallwirtschaftsprogrammes Hamburg/Niedersachsen
— Teilbereich Sonderabfälle - vom 1. 12. 1992 räumt Niedersachsen dem Stadtstaat
Hamburg u.a. Kapazitäten für die Ablagerung von Sonderabfällen auf öffentlich zugäng-
lichen niedersächsischen Sonderabfalldeponien in einer Höhe von bis zu 30.000 t pro Jahr
ein. Dagegen strebt Niedersachsen u.a. Kapazitäten für thermisch zu behandelnde Son-
derabfälle in einer Höhe von bis zu 20 000 t pro Jahr bei der Abfallverwertungsgesellschaft
(AVG) in Hamburg an.

Zur Lösung der Elbschlickproblematik besteht die Zusage Niedersachsens gegenüber
Hamburg, hier behilflich zu sein. Im Rahmen des z. Z. laufenden „Niedersächsischen Elb-
schlickforums“ werden intensiv Fragen zur Vermeidung und Verminderung von Elb-
schlick öffentlich behandelt. Das Forum hat auch die Absicht, sich im weiteren Verlauf
mit den Fragen einer Deponierung zu befassen. Da das Niedersächsische Elbschlickforum
ergebnisoffen geführt wird und noch nicht abgeschlossen ist, ist eine Aussage zu einem ge-
gebenenfalls erforderlichen Deponiestandort noch verfrüht.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:
Zul:

a) Ja, siche Vorbemerkung.

b) Nein, siehe Vorbemerkung.

Zu 2:

Nein, siehe Antwort auf die Frage 1b).

Zu 3:
Siehe Vorbemerkung.

Zu 4:

Bei der AVG in Hamburg. Z.Z. betreibt die AVG eine Anlage nach der Drehrohrtechnik.
Derzeit wird von Hamburg ein Planfeststellungsverfahren mit dem Ziel durchgeführt, die
Anlage zu modernisieren (beantragt sind 2 Drehrohröfen).

Zu 5:

Nach dem Kenntnisstand der Landesregierung entspricht die in Hamburg betriebene An-
lage dem Stand der Technik. Eine weitergehende Beantwortung kann von hier nicht vor-
genommen werden.

Zu 6:
Ja.

Griefahn

2 (Ausgegeben am 6. 5. 1994)
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