Beteiligung von Lehrkräften und anderen Landesbediensteten bei Demonstrationen und Rechtsbrüchen im Zusammenhang mit dem CASTOR-Transport

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Niedersächsischer Landtag - 13. Wahlperiode Drucksache 13/3090

Kleine Anfrage mit Antwort

Wortlaut der Kleinen Anfrage
der Abg. Biallas, Althusmann, Wojahn (CDU), eingegangen am 6. 5. 1997

Betr.: Beteiligung von Lehrkräften und anderen Landesbediensteten bei Demon-
strationen und Rechtsbrüchen im Zusammenhang mit dem CASTOR-
Transport

Nachdem der Niedersächsische Innenminister über den Verlauf des CASTOR-Transports
vor dem Innenausschuß berichtet hat, wurde darüber hinaus deutlich, daß eine Fülle von
Vorgängen den Verdacht nahelegt, daß Rechtsbrüche nicht nur von gewaltbereiten Demon-
stranten begangen wurden, ohne daß strafrechtliche Schritte gegen die Betreffenden einge-
leitet wurden. So kam es z.B. im Vorfeld des Transports zu illegalen Besetzungen von Schu-
len und Turnhallen.

In bezug auf die Beteiligung von Lehrkräften hat die Bezirksregierung Lüneburg in einer
Verfügung vom 14. Februar 1997 ausgeführt: „Für Lehrkräfte weise ich nochmals ausdrück-
lich darauf hin, daß diese, wie alle anderen Beschäftigten auch, verpflichtet sind, zum Dienst
zu erscheinen. Die verfassungsrechtliche Garantie der Versammlungsfreiheit rechtfertigt
nicht das Fernbleiben vom Dienst. Entgegen anderslautenden Pressemitteilungen wird das
Fernbleiben der Lehrkräfte vom Unterricht von mit weder geduldet noch gebilligt. Verstöße
werden in der Regel dienstrechtliche Folgen haben.“ Alle öffentlichen Schulen in den Land-
kreisen Lüneburg, Uelzen und Lüchow-Dannenberg sind gebeten worden, die Lehrkräfte
entsprechend zu informieren. Dem stehen Hinweise gegenüber, daß zahlreiche Lehrkräfte
dem Unterricht ferngeblieben sind.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Hat sie ermitteln lassen, wie viele und welche Lehrkräfte im Zusammenhang mit dem
CASTOR-Transport dem Dienst ferngeblieben sind?

2. Wenn nein, handelte es sich bei der Verfügung der Bezirksregierung Lüneburg nur um
leere Worte und um eine Ankündigungspolitik ohne Folgen?

3. Wie viele Lehrkräfte sind nach Erkenntnissen der Landesregierung dem Dienst fernge-
blieben?

Wie viele dienstrechtliche Konsequenzen haben sich daraus jeweils ergeben, wie viele
entsprechende Verfahren sind eingeleitet worden?

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„Waren an den illegalen Besetzungen von Schulen und Turnhallen Lehrkräfte oder andere
Bedienstete des Landes Niedersachsen beteiligt?

6. Wurden Personalien festgestellt, und beabsichtigt die Landesregierung, rechtlich gegen
diese Personen vorzugehen?

7. Entstand dem Land Schaden durch die Besetzung der Schulen und Hallen (z.B. Kosten
für Anfahrt oder Benutzung anderer Unterkünfte, Unterrichtsausfall), und wurden die
Besetzer zum Schadenersatz herangezogen?
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8. Stimmt es, daß mit den illegalen Besetzem schriftliche oder mündliche Vereinbarungen
getroffen wurden, und wie sehen diese Vereinbarungen aus?

9. Ist es richtig, daß die Polizeiführung der Forderung der Schüler, nach abgeschlossener
Besetzung diese aus Prestigegründen „rauszutragen“, nachgekommen ist?

10. Wie wurde dieses für die Polizeibeamten entwürdigende Zugeständnis den eingesetzten
Beamten erklärt?

(An die Staatskanzlei übersandt am 16. 5. 1997 - 11/722 835)

Antwort der Landesregierung

Niedersächsisches Kultusministerium Hannover, den 1. 7. 1997
- 01 - 01 420/5 - 1/721 — 835 _

Zum Vorgehen von Polizei und Justiz bei Rechtsbrüchen im Zusammenhang mit dem
CASTOR-Transport hat die Landesregierung schon in der Beantwortung der Kleinen Anfra-
ge der Abgeordneten Biallas, Althusmann und Wojahn vom 22.4.1997, Drs 13/3029, aus-
führlich Stellung genommen. Grundsätzlich kann insofern auf die entsprechenden Ausfüh-
zungen — insbesondere was die Zielsetzung des abgestuften Vorgehens der Polizei anbe-
langt — verwiesen werden. Auch im Zusammenhang mit den Besetzungen der Turmhallen
war die Strategie der Polizei insgesamt auf ein abgestuftes Vorgehen ausgerichtet und setzte
vor allem auf Verhandlungstaktik. In zahlreichen Gesprächen sollten die der Polizei gegen-
überstehenden Personen von der Notwendigkeit der zu treffenden Maßnahmen überzeugt
werden. Diese Vorgehensweise der Polizei war bereits in dem Stadium des bevorstehenden
Einsatzes richtungsweisend für den gesamten weiteren Verlauf und trug wesentlich zu einer
Deeskalation in der Vorphase bei.

Die Bezirksregierung Lüneburg hat — wie von den Fragestellern zutreffend erwähnt — recht-
zeitig vor dem CASTOR-Transport, und zwar durch Verfügung vom 14.2.1997 an alle öf-
fentlichen Schulen in den Landkreisen Lüneburg, Uelzen und Lüchow-Dannenberg unter
Hinweis auf die Rechtslage nochmals ausdrücklich klargestellt, daß Lehrkräfte — wie andere
Landesbedienstete auch - zum Dienst zu erscheinen haben und Verstöße gegen diese Ver-
pflichtung in der Regel dienstrechtliche Folgen haben würden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:

Zul:

Die Bezirksregierung Lüneburg hat mit Verfügungen vom 21.3. und 21.5.1997 die Schulen
im Landkreis Lüchow-Dannenberg aufgefordert, die Lehrkräfte zu melden, die aufgrund des
CASTOR-Transportes dem Unterricht ungenehmigt ferngeblieben sind. Außerdem sollten
die Schulen bezichten, ob und ggf. in welchem Umfang der Unterricht wegen der Abwesen-
heit der Lehrkräfte ausgefallen ist.

Zu 2:
Entfallt.

Zu 3:

Da die Meldungen von 6 Schulen noch ausstehen, kann diese Frage noch nicht abschließend
beantwortet werden. Nach vorläufigen Ergebnissen sind an 25 Schulen insgesamt 29 Lehr-
kräfte dem Dienst ferngeblieben.
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1.

Zu 4:

Nach alsbaldigem Abschluß der Erhebung werden im Einzelfall jeweils disziplinarische Vor-
“ ermittlungen einzuleiten sein, sofern hierfür die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Zu 5 und 6:

Identitätsfeststellungen auf der Grundlage des Niedersächsischen Gefahrenabwehrgesetzes
bzw. der Strafprozeßordnung wurden nicht durchgeführt. Daher ist eine Aussage dazu, ob
sich Lehrkräfte oder andere Landesbedienstete — und ggf. welche — an den Besetzungen
beteiligt haben, nicht möglich.

Zu 7:
Nein.
Zu 8 bis 10:

In Gesprächen mit dem betreffenden Personenkreis wurde verdeutlicht, daß die rechtlichen
Voraussetzungen für eine Räumung der Hallen vorlägen und sich die Polizei eine Option auf
die Nutzung der Turnhallen offenhalten müsse, wenn dies aus fürsorgerischen Gründen
gegenüber den Einsatzkräften erforderlich werde. Dem Anliegen der Polizei wurde grund-
sätzlich Verständnis entgegengebracht, einer Räumung wollte man sich nicht aktiv widerset-
zen.

Polizeiliches Ziel war die freiwillige Beendigung der Besetzungen ohne den Einsatz von
Zwangsmitteln. Wo dies nicht erreicht wurde, wurden Personen von jeweils zwei Beamtin-
nen bzw. Beamten herausgetragen. Die Verhandlungsgespräche dienten der Entspannung
der jeweiligen Einsatzsituation. Sie sind als Teil des abgestuften Einsatzkonzeptes zu werten,
das bereits in der Vorphase mit gutem Erfolg praktiziert wurde. Die Vorgehensweise der
Polizei erfuhr in den Medien eine positive Berichterstattung. Auch das „Raustragen“ war Teil
des Konzeptes. Die eingesetzten Polizeikräfte empfanden diesen Auftrag nicht als ein
„entwürdigendes“ Zugeständnis.

Es trifft zu, daß die Polizei mit den betreffenden Personen mündliche Vereinbarungen ge-
troffen hat, die u. a. folgende Inhalte hatten:

— keine permanente Belegung der Halle nach Räumung bis zum Einsatzende

— Belegung mit Einsatzkräften erfolgt in besonderen Bedarfsfällen

_ die Polizei ist bemüht, bei Inanspruchnahme der Halle Verkehrsbewegungen möglichst
gering zu halten, um den Schulbetrieb nicht über Gebühr zu stören

- Besetzer der Halle leisten keinen aktiven Widerstand

_ die Polizei setzt bei der Räumung ausschließlich Kräfte ohne Schlagstöcke, Schutzschilde
und Schutzhelime ein.

In einer schriftlichen Vereinbarung wurde u. a. geregelt:

Die Allzweckhalle wird nicht für polizeiliche Zwecke benutzt. Sie wird mit sofortiger Wir-
kung wieder für Schul- und Vereinssport (sobald zechtlich geklärt) zur Verfügung stehen.

Wernstedt

(Ausgegeben am 17.7. 1997)
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