Einsatz und Abfluß der GVFG-Mittel in den Jahren 1995 und 1996
Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode Drucksache 13 / 2875 en Kleine Anfrage mit Antwort Wortlaut der Kleinen Anfrage des Abg. Eveslage (CDU), eingegangen am 3. 12. 1996 Betr.: Einsatz und Abfluß der GVFG-Mittel in den Jahren 1995 und 1996 In den Haushaltsplänen 1995 und 1996 sind GVFG-Mittel des Bundes für den ÖPNV und den kommunalen Straßenbau in Höhe von 454 Mio. DM (1995) und 457 Mio. DM (1996) ausgewiesen. Nach vorliegenden Informationen legt ein großer Teil von bewilligungsreifen Anträgen für den kommunalen Straßenbau der Landesregierung vor, die nicht bewilligt werden, obwohl GVFG-Mittel nicht verausgabt sind. Ich frage die Landesregierung: 1. In welcher Höhe sind GVFG-Mittel jeweils für 1995 und 1996 für a) den kommunalen Straßenbau, b) den ÖPNV in den Haushalten ausgewiesen? 2. In welcher Höhe sind die in den Haushaltsplänen ausgewiesenen GVFG-Mittel jeweils für 1995 und 1996 verbindlich zugesagt? 3. In welcher Höhe sind die in den Haushaltsplänen ausgewiesenen GVFG-Mittel jeweils für 1995 und 1996 für a) den kommunalen Straßenbau, b) den ÖPNV ausbezahlt worden? 4. In welcher Höhe sind die in den Haushaltsplänen ausgewiesenen GVFG-Mittel nicht abgeflossen? 5. Wie viele bewilligungsreife Anträge für den kommunalen Straßenbau mit welcher Ge- samtinvestitionssumme und welcher Fördersumme aus GVFG-Mitteln liegen z. Z. vor? 6. Aus welchen Gründen werden die bisher nicht abgeflossenen GVYFG-Mittel nicht für bewilligungsreife Anträge für den kommunalen Straßenbau eingesetzt? (An die Staatskanzlei übersandt am 10. 12. 1996 — 11/721 - 693)
Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode Drucksache 13/2875 m nn nn Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 17. 4. 1997 für Wirtschaft, Technologie und Verkehr - 17 - 57.00 - (410.3 — 01425) — In den Jahren 1995 und 1996 waren die zur Verfügung stehenden GVFG-Mittel restlos gebunden. Die Mittel konnten wegen verzögerter bzw. verschobener Baubeginne nicht voll- ständig abfließen. Da diese Ausgabereste für die Finanzierung der Maßnahmen benötigt werden, konnten sie nicht anderweitig eingeplant werden. Dies vorausgeschickt, werden die Fragen wie folgt beantwortet. Nach der Titelübersicht des MF über die Haushalte 1995 (Stand 5. 1. 1996) und 1996 (Stand 8. 1.1997) ergeben sich auf der Grundlage der jeweiligen Haushaltspläne folgende Zahlen: Zul: Ausgewiesen sind: a) 1995 = 196,0 Mio. DM + 0,661 Mio. DM (Ausgabereste 1994) = 196,661 Mio. DM 1996 = 178,0 Mio. DM + 42,718 Mio. DM (Ausgabeteste 1995) = 220,718 Mio. DM b) 1995 = 258 Mio, DM 1996 = 279 Mio. DM Zu 2: Die GVFG-Mittel der Jahre 1995 und 1996 sind in vollem Umfang gebunden worden (vgl. auch die Antwort der Landesregierung — Drs 13/930 — auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU vom 25. 1. 1995 — Dis 13/801 - auf die Frage a Nr. 5). Zu 3: a) 1995 = 153,943 Mio. DM 1996 = 154,922 Mio. DM b) 1995 = 233,0 Mio. DM 1996 = 279,0 Mio. DM Zu 4: 1995 = 42,718 Mio. DM an Mitteln für den kommunalen Straßenbau 1996 = 65,796 Mio. DM an Mitteln für den kommunalen Straßenbau. Die Mittel für den ÖPNV sind vollständig abgeflossen. Zu 5: Bei den Bewilligungsbehörden liegen 2.2. 104 bewilligungsreife Förderanträge für den kommunalen Straßenbau vor, die eine Gesamtinvestitionssumme in Höhe von rd. 270 Mio. DM beinhalten. Die sich daraus ergebende GVFG-Zuwendungssumme beträgt rd. 171 Mio. DM.
Niedersächsischer Landtag - 13. Wahlperiode Drucksache 13/2875 Zu 6: Für den kommunalen Straßenbau konnten deshalb keine bewilligungsteifen Anträge zur Förderung freigegeben werden, weil die Ausgabereste für den Bau von Güterverkehrszen- tren und Verkehrsprojekten der Deutschen Einheit in Höhe von rd. 45 Mio. DM verbindlich zugesagt sind, auch wenn sie wegen des jeweiligen Planungsstandes noch nicht bewilligt werden konnten. Dr. Fischer (Ausgegeben am 12. 5. 1996) 3