Einsatz und Abfluß der GVFG-Mittel in den Jahren 1995 und 1996

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Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode Drucksache 13 / 2875

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Kleine Anfrage mit Antwort

Wortlaut der Kleinen Anfrage
des Abg. Eveslage (CDU), eingegangen am 3. 12. 1996

Betr.: Einsatz und Abfluß der GVFG-Mittel in den Jahren 1995 und 1996

In den Haushaltsplänen 1995 und 1996 sind GVFG-Mittel des Bundes für den ÖPNV und
den kommunalen Straßenbau in Höhe von 454 Mio. DM (1995) und 457 Mio. DM (1996)
ausgewiesen.

Nach vorliegenden Informationen legt ein großer Teil von bewilligungsreifen Anträgen für
den kommunalen Straßenbau der Landesregierung vor, die nicht bewilligt werden, obwohl
GVFG-Mittel nicht verausgabt sind.
Ich frage die Landesregierung:
1. In welcher Höhe sind GVFG-Mittel jeweils für 1995 und 1996 für

a) den kommunalen Straßenbau,

b) den ÖPNV

in den Haushalten ausgewiesen?

2. In welcher Höhe sind die in den Haushaltsplänen ausgewiesenen GVFG-Mittel jeweils
für 1995 und 1996 verbindlich zugesagt?

3. In welcher Höhe sind die in den Haushaltsplänen ausgewiesenen GVFG-Mittel jeweils
für 1995 und 1996 für

a) den kommunalen Straßenbau,
b) den ÖPNV
ausbezahlt worden?

4. In welcher Höhe sind die in den Haushaltsplänen ausgewiesenen GVFG-Mittel nicht
abgeflossen?

5. Wie viele bewilligungsreife Anträge für den kommunalen Straßenbau mit welcher Ge-
samtinvestitionssumme und welcher Fördersumme aus GVFG-Mitteln liegen z. Z. vor?

6. Aus welchen Gründen werden die bisher nicht abgeflossenen GVYFG-Mittel nicht für
bewilligungsreife Anträge für den kommunalen Straßenbau eingesetzt?

(An die Staatskanzlei übersandt am 10. 12. 1996 — 11/721 - 693)
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Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode Drucksache 13/2875
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Antwort der Landesregierung

Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 17. 4. 1997
für Wirtschaft, Technologie und Verkehr
- 17 - 57.00 - (410.3 — 01425) —

In den Jahren 1995 und 1996 waren die zur Verfügung stehenden GVFG-Mittel restlos
gebunden. Die Mittel konnten wegen verzögerter bzw. verschobener Baubeginne nicht voll-
ständig abfließen. Da diese Ausgabereste für die Finanzierung der Maßnahmen benötigt
werden, konnten sie nicht anderweitig eingeplant werden.

Dies vorausgeschickt, werden die Fragen wie folgt beantwortet.

Nach der Titelübersicht des MF über die Haushalte 1995 (Stand 5. 1. 1996) und 1996 (Stand
8. 1.1997) ergeben sich auf der Grundlage der jeweiligen Haushaltspläne folgende Zahlen:

Zul:
Ausgewiesen sind:

a) 1995 = 196,0 Mio. DM + 0,661 Mio. DM (Ausgabereste 1994) = 196,661 Mio. DM
1996 = 178,0 Mio. DM + 42,718 Mio. DM (Ausgabeteste 1995) = 220,718 Mio. DM

b) 1995 = 258 Mio, DM
1996 = 279 Mio. DM

Zu 2:

Die GVFG-Mittel der Jahre 1995 und 1996 sind in vollem Umfang gebunden worden (vgl.
auch die Antwort der Landesregierung — Drs 13/930 — auf die Große Anfrage der Fraktion
der CDU vom 25. 1. 1995 — Dis 13/801 - auf die Frage a Nr. 5).

Zu 3:

a) 1995 = 153,943 Mio. DM
1996 = 154,922 Mio. DM

b) 1995 = 233,0 Mio. DM
1996 = 279,0 Mio. DM

Zu 4:

1995 = 42,718 Mio. DM an Mitteln für den kommunalen Straßenbau
1996 = 65,796 Mio. DM an Mitteln für den kommunalen Straßenbau.

Die Mittel für den ÖPNV sind vollständig abgeflossen.

Zu 5:

Bei den Bewilligungsbehörden liegen 2.2. 104 bewilligungsreife Förderanträge für den
kommunalen Straßenbau vor, die eine Gesamtinvestitionssumme in Höhe von rd. 270 Mio.
DM beinhalten. Die sich daraus ergebende GVFG-Zuwendungssumme beträgt rd. 171 Mio.
DM.
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Niedersächsischer Landtag - 13. Wahlperiode Drucksache 13/2875

Zu 6:

Für den kommunalen Straßenbau konnten deshalb keine bewilligungsteifen Anträge zur
Förderung freigegeben werden, weil die Ausgabereste für den Bau von Güterverkehrszen-
tren und Verkehrsprojekten der Deutschen Einheit in Höhe von rd. 45 Mio. DM verbindlich
zugesagt sind, auch wenn sie wegen des jeweiligen Planungsstandes noch nicht bewilligt
werden konnten.

Dr. Fischer

(Ausgegeben am 12. 5. 1996) 3
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