Aufhebung des Anbauverbotes für Hanf als nachwachsender Rohstoff

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Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode

 

Antwort auf eine Kleine Anfrage
— Drucksache 12/6256 -

Wortlaut der Kleinen Anfrage des Abg. von Hofe (Bündnis 90/Die Grünen)
—- Drs 12/6256

Betr.: Aufhebung des Anbauverbotes für Hanf als nachwachsender Rohstoff

Hanf zählt zu den ältesten Kulturpflanzen der Erde und hat in Deutschland eine lange
Tradition. Nach dem zweiten Weltkrieg wurde der Hanfanbau in der Bundesrepublik
praktisch eingestellt. Seit dem 1. 1. 1982 ist der Hanfanbau laut Betäubungsmittelgesetz
verboten. Da Hanf jedoch als hochwertiger Grundstoff in der Textil-, Papier-, Pflanzenöl-
und Pharmaindustrie eingesetzt werden kann, bestehr ein großes Interesse daran, diese
Nutzpflanze als nachwachsenden Rohstoff anzubauen. Das Katalyse-Institut für ange-
wandte Umweltforschung in Köln beurteilt die ökologische Gesamtbilanz des Hanfan-
baus als außerordentlich günstig. Inzwischen fordern Umweltverbände, Agraropposition
und auch der Deutsche Bauernverband die Wiedereinführung des Hanfanbaus in der
Bundesrepublik.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Befürchtet sie durch das vom Bundesgesundheitsamt ausgesprochene Anbauverbot
Wertbewerbsnachteile für die heimische Landwirtschaft gegenüber EU-Mitgliedsstaa-
ten wie England, Italien, Frankreich und die Niederlande, die zunehmend wieder in
den Hanfanbau einsteigen?

2. Ist es nicht ein Widerspruch, daß eine seit 1987 bestehende EU-Verordnung den An-
bau von bestimmten Hanfsorten mit einem genetisch bedingten geringen Rauschmit-
telgehalt (unter 0,3 % Tetrahydrocannabinol) zuläßt, das Bundesgesundheitsamt je-
doch nicht gewillt ist, für diese Sorten eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen?

3. Ist die Landesregierung bereit, sich für den Anbau von Hanf als nachwachsenden Roh-
stoff einzusetzen, z. B. durch eine Bundesratsinitiative?

4. Wie beurteilt sie die ökologische Gesamtbilanz von Hanf als nachwachsenden Roh-
stoff?

5. Teilt sie die Meinung der Bundesforschungsanstalt (FAL Braunschweig-Völkenrode),
die sich auf Grund der vielversprechenden Nutzungsmöglichkeiten der Hanfpflanzen
für eine Lockerung des Anbauverbotes aussprichr?

6. Wie sähen die Nutzungsmöglichkeiten für Hanf in Niedersachsen aus?

7. In mehreren Nachbarländern wird der Hanfanbau durch Pilotprojekte, die mit EU-
und Landesmitteln finanziert werden, gefördert. Wäre die Landesregierung bereit, ein
derartiges Pilotprojekt in Niedersachsen zu unterstützen?

Drucksache 12/6382
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Niedersächsischer Landtag - Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/6382

Antwort der Landesregierung

Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 16. 6. 1994
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
—- 101 - 01425/10 - 312 -

Das Katalyse-Institut für angewandte Umweltforschung in Köln hat eine Kurzstudie
„über die universelle Nurzpflanze Hanf“ veröffentlicht, die Bestandteil des Buches von
Jack Herer „Die Wiederentdeckung der Nutzpflanze Hanf ... Cannabis, Marihuana“
(Verlag Zweitausendeins, Frankfurt) ist.

Für diese Kurzstudie wurden Literaturquellen ausgewertet und einige Experten befragt.
Die dort genannte Vielzahl von möglichen Nutzungen der Hanf-Pflanze ist zwar gegeben,
eine praktische Umserzung unter heutigen agrarpolitischen Bedingungen macht aller-
dings erhebliche Forschungs- und Enrtwicklungsarbeiten erforderlich und würde erhebli-
che staatliche Subventionen in Landwirtschaft und verarbeitender Industrie erfordern.
Die Auffassung, Hanf sei eine besonders gute nachwachsende Rohstoffpflanze mit außer-
ordentlich günstiger ökologischer Gesamtbilanz, wird nicht geteilt. Insofern tragen die
Referenten für nachwachsende Rohstoffe der Länder nach dahingehender Prüfung die
den Hanfanbau ablehnende Entscheidung des Bundes mit.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:

Zul:

Seit der Änderung des Betäubungsmittelgesetzes zum 1. 1. 1982 ist der Hanfanbau in
Deutschland grundsätzlich verboten. Hiervon ausgenommen ist die Verwendung als
Schutzstreifen bei der Rübenzüchtung zur Isolierung von Rüben während der Blüte, mit
der Auflage, daß der Hanf vor der eigenen Blüte vernichtet wird. Die Landesregierung
befürchtet keine Wertbewerbsnachteile für die niedersächsische Landwirtschaft gegenüber
EU-Mitgliedsstaaten wie England, Italien, Frankreich und die Niederlande, da es weder
Anbau- und Ernteverfahren noch Verarbeitungseinrichtungen für Hanffasern gibt.
: Darüber hinaus hat der subventionierte Faserleinanbau in Deutschland mit vergleich-
baren, wenn auch nicht identischen Verwertungsrichtungen noch keinen Durchbruch er-
zielt.

Zu 2:
Durch die Verordnung (EWG) Nr. 3995/87 der Kommission vom 23. 12. 1987 über die

gemeinsame Marktorganisation für Flachs und Hanf wurden die Erzeugnisse von Flachs
und Hanf in den KN-Code der zolltariflichen und statistischen Nomenklatur aufgenom-
men. Gemäß Verordnung (EWG) Nr. 1164/89 der Kommission vom 28. 4. 1989 zur
Durchführung der Beihilferegelung für Faserflachs und Hanf kann eine Flächenbeihilfe
für den Hanfanbau gewährt werden. Voraussetzung ist der Anbau von im Anhang B die-
ser Verordnung aufgeführten, beihilfefähigen Sorten. Weiterhin regelt diese Verordnung
das Analyseverfahren für die mengenmäßige Bestimmung des Terrahydrocannabinolge-
haltes (THC) in bestimmten Hanfsorten.

Die lerztgenannte Verordnung ist fakultativ anwendbar und berrifft sowohl den freigege-
benen Hanfanbau in einigen Mitgliedsstaaten als auch den Anbau mit Ausnahmegeneh-
migung in Mitgliedsstaaten mit Anbauverboten, wie z. B. in Italien, Großbritannien und

Deutschland.
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Das Bundesministerium für Gesundheit spricht sich darüber hinaus auch gegen den An-
bau THC-armer Hanfsorten aus, dazu zählen auch Sorten mit einem THC-Gehalt von
unter 0,3 %, da diese durchaus zum Mißbrauch geeignet sind.

Bereits bei 1 bis 2 Milligramm THC können sedative, gefolgt von euphorisierenden Wir-
kungen und ab 5 bis 7 Milligramm THC sogar Wahrnehmungsstörungen beim Men-

schen auftreten.

Die Triebspitzen der Pflanzen können als Marihuana verwendet werden, weil sich in ih-
nen der THC-Gehalt der Pflanze besonders anreichert. Bei einem THC-Gehalt von
0,3 % enthält 1 Gramm Marihuana — das entspricht dem Gewicht einer Zigarette — be-
reits 3 Milligramm THC und ist somit als Alternative zum sogenannten Straßenmarihua-
na geeignet. Aus dem abgesonderten Harz der Hanfpflanze kann auch Haschisch gewon-
nen werden.

Die THC-armen Hanfsorten kann man äußerlich nicht von Sorten mit höherem THC-
Gehalt unterscheiden. Will man deshalb einen Drogenmißbrauch über eine Anbaukon-
trolle verhindern, ist dies derzeit nur durch ein totales Anbauverbot zu gewährleisten.

Einige EU-Länder, z. B. die Niederlande, beschreiten den Weg des kontrollierten Anbaus
bestimmter, nach dortiger Ansicht unbedenklicher Hanfsorten über einen entsprechen-
den Saatgutnachweis. Dies führte bereits zu einem ausgedehnten, illegalen Anbau THC-
reicher Sorten und zur Gewinnung von Rauschmitteln.

Die Bundesregierung ist erst dann bereit, das generelle Verbot des Hanfanbaus zu über-
prüfen, wenn weitgehend THC-freie Sorten gezüchtet sind. Es wird davon ausgegangen,
daß dafür geeignetes genetisches Material vorhanden ist.

Zu 3:

Die Landesregierung plant derzeit keine Bundesratsinitiative für den Anbau von Hanf als
nachwachsenden Rohstoff.

Zu 4:

Der Anbau von Hanf erfolgte wegen seines hohen Wasserbedarfes früher oft auf Nieder-
moorböden. Aufgrund seines schnellen Wachstums und seiner hohen Massenerträge ist
eine zu Weizen vergleichbare Stickstoffdüngung erforderlich. Hanf unterdrückt Unkräu-
ter weitgehend. Im großen und ganzen ist der Hanf eine Pflanze, die wenig von Krank-
heiten und Schädlingen heimgesucht wird. Allein der Hanfwürger als Vollparasit kann
den Anbau mangels geeigneter Bekämpfungsmöglichkeiten zum Erliegen bringen. In der
älteren Literatur wird noch über einige Pilzkrankheiten (z. B. Fußkrankheiten, Mehltau,
Fusariosen) und unspezifische tierische Allgemeinschädlinge (Drahtwurm, Larven der
Wiesenschnake) berichtet. Neuere Untersuchungen zu pflanzenbaulichen Fragen liegen
nicht vor. Für die Erstellung einer ökologischen Gesamibilanz sind jedoch darüber hin-
ausgehende Untersuchungen erforderlich. Die Frage nach der ökologischen Gesamtbilanz
kann somit derzeit nicht beantwortet werden.

Zu 5:

Am Institut für Pflanzenbau der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft in Braun-
schweig-Völkenrode (FAL) werden im Auftrage des Bundesministeriums für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten die THC-Gehalte verschiedener Hanf-Herkünfte untersucht.

Nach Informationen der Landesregierung hat sich das Institut für eine Lockerung des An-
bauverbotes für wissenschaftliche Zwecke ausgesprochen. Auch die Landesregierung hält
dies für geboten, wenn sichergestellt ist, daß keine mißbräuchliche Verwendung stattfin-
det. Forschungseinrichtungen sollten auch dazu animiert werden, den bereits niedrigen
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THC-Gehalt bestimmter Sorten weiter zu senken. Eine Novellierung des Betäubungs-
mittelgesetzes mit dem Ziel einer generellen Freigabe des Hanfanbaus wird jedoch nicht
befürwortet, weil keine Möglichkeit der Unterscheidung zu Sorten mit höheren THC-
Gehalten besteht.

Zu 6:

Die Landesregierung sieht derzeit keine Nutzungsmöglichkeiten für Hanf in Niedersach-
sen. Es fehlen sowohl Kenntnissse über Anbauverfahren als auch eine geeignete Ernrte-
technik, und schließlich sind Verarbeitungskapazitäten nicht vorhanden. Unbeschadet
dessen ist bekannt, daß Hanf zur Herstellung von technischen Textilien sowie Ober- und
Arbeitskleidung, zur Papierherstellung und zur energetischen Nutzung verwendet werden
kann.

Zu ?:

Die Landesregierung sieht aufgrund der o. a. Forschungsarbeiten an der FAL - und der
Absichten der Bundesregierung, die bereit ist, das generelle Anbauverbot für Hanf zu
überprüfen, wenn gesicherte Nachweise vorliegen, daß Sorten mit geringem THC-Gehalt
einen Mißbrauch zur Herstellung von Drogen ausschließen — derzeit keine Möglichkeit,
ein eigenes Forschungsvorhaben über die Nutzungsmöglichkeiten der Hanfpflanze zu ver-
geben.

Sie ist bereit, dann entsprechende Initiativen zu ergreifen, wenn die Züchtung THC-
freier Hanfsorten und im Zusammenhang damit die Anbaufreigabe möglich ist.

Funke

(Ausgegeben am 30. 6. 1994)

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