Konjunkturpaket und Förderprogramme: Auswirkungen im Landkreis Goslar
Niedersächsischer Landtag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/3932 V. Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) Zu 1: Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 verfolgt die EU mit der ELER-Förderung fol- gende Ziele: 1. Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft, 2. Verbesserung der Umwelt und der Landschaft, 3. Steigerung der Lebensqualität im ländlichen Raum und Förderung der Diversifizierung der Wirtschaft. Zu 2: Die Umsetzung des ELER erfolgt durch das Programm zur Förderung im ländlichen Raum Nieder- sachsen und Bremen 2007 bis 2013 (PROFIL). Dieses länderübergreifende Programm unterteilt sich in vier Schwerpunktachsen, von denen die ersten drei den unter 1. genannten Zielen entspre- chen. Die 4. Schwerpunktachse verfolgt einen methodischen Ansatz (Bottom-up-Ansatz) und dient der Umsetzung von Leader. Sie erstreckt sich horizontal über die anderen Schwerpunktachsen und dient damit ebenfalls den o. g. Zielen. Das Programm, das im Oktober 2007 von der EU-Kommission genehmigt wurde, verfügt über 39 Maßnahmen und Teilmaßnahmen und weitere rd. 60 Untermaßnahmen und Varianten. Der För- derwegweiser, der einen Überblick über das breite Maßnahmenspektrum gibt, kann unter www.profil.niedersachsen.de im Internet eingesehen werden. Zu 3.: Für die laufende EU-Förderperiode (2007 bis 2013) stehen im Rahmen von PROFIL insgesamt rd. 975 Mio. EUR zu Verfügung. Die EU-Mittel sind grundsätzlich mit nationalen Mitteln kozufinan- zieren - im Konvergenzgebiet, d. h. im alten Regierungsbezirk Lüneburg, im Verhältnis 75 % EU und 25 % national, im Nicht-Konvergenzgebiet im Verhältnis EU und national jeweils 50 %. Als na- tionale Kofinanzierungsmittel können Bundes- und Landesmittel sowie kommunale und andere öf- fentliche Mittel Dritter herangezogen werden. Bedeutendstes Kofinanzierungsinstrument ist die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Die GAK-Mittel setzen sich aus 60 % Bundes- und 40 % Landesmitteln zusammen. Rechnet man zu den 975 Mio. EUR EU-Mitteln die nationalen Kofinanzierungsmittel hinzu, so wer- den im Rahmen von PROFIL öffentliche Aufwendungen in Höhe von etwa 1,6 Mrd. EUR in dieser Förderperiode aufgebracht. Damit wird ein Gesamtinvestitionsvolumen von etwa 2,7 Mrd. EUR aus- gelöst. Zu 4: Wegen der Vielzahl (insgesamt rd. 97 500 Einzelfälle) ist die Beantwortung der Fragen nach ein- zelnen „Projekten“ im Rahmen des ELER nicht möglich und aus Gründen des Datenschutzes auch nicht zulässig, weil hierdurch gegen die Transparenzinitiative verstoßen würde. Stattdessen erfolgt eine Aufgliederung nach Förderclustern, die sich aus Anlage 5 ergibt. VI. Sonstiges Zu 1: Die Landesregierung hält es für richtig, dass die im Vertrag von Lissabon verankerte Kohäsionspoli- tik im Zeitraum 2014 bis 2020 fortgeführt wird. Die Landesregierung weist darauf hin, dass die EU-Kommission bereits mit der Veröffentlichung des Fünften Kohäsionsberichts im November 2010 erste Vorschläge zur Ausgestaltung der zukünf- tigen Kohäsionspolitik für den Zeitraum 2014 bis 2020 unterbereitet hat. Sie hat aktiv an der Abfas- sung einer gemeinsamen Position der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder im Dezember 2010 mitgewirkt und so die Bewertungen der Landesregierung in die 11
Niedersächsischer Landtag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/3932 Konsultationen eingebracht. Sie begrüßt, dass damit die Diskussion über die Ausgestaltung der künftigen Kohäsionspolitik frühzeitig begonnen wurde. Angesichts des teilweise noch enormen regionalpolitischen Entwicklungsbedarfs in der Union und der Belastungen der nationalen Haushalte für die laufenden Maßnahmen zur Stabilisierung der gemeinsamen Währung geht die Landesregierung davon aus, dass der für die kommende Kohäsi- onspolitik verfügbare Finanzrahmen sowohl für Deutschland als auch Niedersachsen geringer sein wird als er im Förderzeitraum 2007 bis 2013 gewesen ist. Zu 2: Projekte der Tourismuswirtschaft (Unternehmen der Reisebranche und des Gastgewerbes, die un- mittelbar am Tourismus verdienen) werden nach den vom MW durch Erlass an die NBank festge- legten Förderregeln für die einzelbetriebliche Investitionsförderung bzw. für einzelbetriebliche In- vestitionsförderungen im Beherbergungsgewerbe aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbes- serung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ und des EFRE unterstützt (derzeit geregelt durch Erl. d. MW v. 01.11.2010 - Az.: 34). Daneben erfolgt eine Förderung für Maßnahmen im Bereich Tourismus in der Regel nach der Richtlinie des MW über die Gewährung von Zuwendungen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Tourismuswirtschaft (Erl. d. MW v. 17.07.2007-23-32330/0200; Nds. MBl. 38/2007, S. 979). Die geförderten Maßnahmen dienen der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Tourismuswirtschaft, auch wenn die Unternehmen der Tourismuswirtschaft nicht direkter Zuwendungsempfänger sind (Touristische Infrastruktur). Zu 3: Hinweis zum Tabellenaufbau der Antworten zu den Fragen II.3. (GRW), III.3. (EFRE) und VI.3. (Tourismus): In allen drei Bereichen wird eine Vielzahl von Förderfällen aus nationalen GRW-Mitteln und aus eu- ropäischen Mitteln kombiniert gefördert. Alle kombiniert geförderten Projekte finden sich in mehre- ren Listen wieder. Aufgrund dieser Mehrfachbenennung einzelner Projekte können keine Förder- summen über Listen hinweg addiert werden. Im Übrigen siehe Anlage 6. Zu 4: Zu den großen anderen Förderungen und Förderprogrammen, d. h. größer 10 Mio. EUR, in Nieder- sachsen (Stand: Haushaltsplan 2010) gehören u. a.: – die Finanzhilfe an den Landessportbund – das Förderprogramm Familien mit Zukunft - Kinder bilden und betreuen – die Gemeinsame Finanzierung wissenschaftlicher Forschungseinrichtungen mit überregionalem Wirkungskreis – die Zuschüsse des Landes an regionale außerhochschulische Forschungseinrichtungen – die Förderung der Theater in Niedersachsen – die Förderung der Niedersächsischen Staatstheater GmbH – das Hauptschulprofilierungsprogramm – die Landesinitiative Luft- und Raumfahrt. Einzelheiten zu den o. a. Förderungen und Förderprogrammen sowie zu anderen Subventionen und Zuwendungen sind dem neunten niedersächsischen Subventionsbericht (Drs. 16/2398) zu ent- nehmen, der auf Grundlage der Daten zum Haushaltsplan 2010 im Frühjahr 2010 erschienen ist. Der Subventionsbericht erscheint alle zwei Jahre, somit wird der nächste im Frühjahr 2012 aufge- stellt. Als weiteres großes Förderprogramm - außerhalb des Subventionsberichtes - ist die Investitions- förderung für Krankenhäuser zu benennen. 12
Niedersächsischer Landtag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/3932 Zu 5: Wo und in welcher Höhe besonders von Fördermitteln aus dem Bund profitiert wird, ergibt sich aus Anlage 7. Zu 6: Welche bedeutenden Einnahmen das Land vom Bund zur zweckgebundenen Förderung erhält, er- gibt sich aus Anlage 8. Außerdem gewährt der Bund dem Land für die Bereiche SPNV/ÖPNV Zuweisungen gemäß Ent- flechtungsgesetz sowie Regionalisierungsgesetz und für den Bereich kommunaler Straßenbau Zu- weisungen gemäß Entflechtungsgesetz. Im Zeitraum 2007 bis 2010 betrugen die Einnahmen - in Mio. EUR -: 2007 2008 2009 2010 Insgesamt Entflechtungsgesetz 123,507 123,507 123,507 123,507 494,028 Regionalisierungsgesetz 576,380 573,383 581,983 590,713 2 322,459 Zusammen: 699,887 696,890 705,490 714,220 2 816,487 Anmerkungen zu Anlage 8: 1. Das Stationsprogramm „Niedersachsen ist am Zug I“ (NIAZ I) ist ein landesweites Programm. Die in den Jahren 2007 bis 2010 an die DB Station & Service gezahlte Gesamtsumme von 6 839 761,03 EUR ist nicht auf die Gebietskörperschaften aufteilbar. 2. Zahlungen gemäß § 7 Abs. 4 und 5 Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG) an den Zweckverband Süd-Niedersachsen (ZVSN) und den Zweckverband Verkehrsverbund Bremen Niedersachsen (ZVBN) wurden auf die entsprechenden Landkreise und Städte aufgeteilt. Hartmut Möllring 13
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