Finanzierung von Radwegebaumaßnahmen der Gemeinde Uplengen

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Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode Drucksache 13/2609

1110000001017 LINIE

Kleine Anfrage mit Antwort

Wortlaut der Kleinen Anfrage
des Abg. Wilken (CDU), eingegangen am 19. 11. 1996

Betr.: Finanzierung von Radwegebaumaßnahmen der Gemeinde Uplengen

In dem strukturschwachen Ostfriesland ist die Gemeinde Uplengen im Landkreis Leer vor-
bildlich bemüht, Radwege zu bauen. Die Gemeinde versucht, die Verkehrssicherheit im
allgemeinen und besonders für die Schulkinder zu erhöhen, aber auch die Attraktivität des
Raumes für den Fremdenverkehr zu steigern. Auch im Rahmen des Fehnprogramms ist es
erforderlich, Radwege weiter auszubauen. Nun ist es der Gemeinde durch intensive und
zielstrebige Vorarbeit gelungen, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß folgende Pro-
jekte sofort oder kurzfristig realisiert werden könnten:

1. Radweg an der Landesstraße 18 in der Ortsdurchfahrt Remels von km 17,646 bis 17,162
einschließlich Umgestaltung des Knotenpunktes L18/Uplengener Str. /Oldendorfer Str.
Radweg an der Landesstraße 18 in Remels von km 17,144 bis km 15,655

3. Radweg an der L18 Ockenhausener Str. in der Gemarkung Oltmannsfehn von km 11,220
bis kın 10,160

. Radweg an der 1.18 von km 9,842 bis km 10,15” in der Gemarkung Oltmannsfehn

5. Radweg an der L18 von Rlein-Hollen bis Hollen

6. Radweg an der L827 von km 0,354 bis km 1,200 in der Gemarkung Hollen

7, Radweg an der L20 zwischen der N15 und dem Nordgeorgsfehnkanal — Es handelt sich
um eine rund 320 m lange Strecke als Lückenschluß.

Zusammenfassend ist festzustellen, daß mit dem Bau des Radweges unter lfd. Nr. I sofort
begonnen werden könnte und die Radwege unter lfd, Nr. 2, 3, 4, und 6 etwa innerhalb eines
Jahres baureif gemacht werden könnten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie werden die aufgeführten Radwegelaumaßnahmen der Gemeinde Uplengen bezüg-
lich der Dringlichkeit bewertet, und welche konkreten Realisierungsmöglichkeiten kön-
nen aufgezeigt werden?

2. Besteht die Möglichkeit, Maßnahmen über den Weg der kombinierten Finanzierung
(Land - Kommune) als sogenannte Modellvorhaben früher realisieren zu können, wenn,
wie im Falle der Gemeinde Uplengen, die Bereitschaft besteht, die anteilige 50prozentige
Gegenfinanzierung sicherzustellen?

3. Kann bezüglich der Finanzierung des Landesanteils ein realistischer Zeitrahmen für den
Bau der Radwege aufgezeigt werden, damit die Gemeinde Uplengen im Rahmen der
Haushaltsplanungen die entsprechenden Anreilsfinanzierungen berücksichtigen kann?

(An die Staatskanzlei übersandt am 26. 11. 1996 - 11/721 - 677)
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Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode Drucksache 13/2609

= [N

Antwort der Landesregierung

Niedertsächsisches Ministerium Hannover, den 14. 1. 1997
für Wirtschaft, Technologie und Verkehr
- 17 - 57.00 (410.1 — 01425) —

Mit rd. 11500 km verfügt Niedersachsen über ein Drittel aller überörtlichen Radwege - d.s.
Radwege an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen — und damit in der Bundesrepublik über das
umfangreichste Radwegenetz.

Von den Landesstraßen sind bereits 45 % mit Radwegen ausgestattet. Um alle Landesstraßen
mit Radwegen zu verschen, müßten weitere etwa 4400 km gebaut werden.

Der dafür erforderliche Investitionsbedarf ist mit den vorhandenen Haushaltsmitteln nicht
zu decken. Es ist daher nicht möglich, das gesamte Landesstraßennetz so schnell mit Radwe-
gen auszustatten, wie das in der Bevölkerung gelegentlich gewünscht wird.

Trotz der schwierigen Haushaltslage des Landes, die gegenwärtig und mittelfristig bestimmt
wird durch die bundesweit gravierenden Ausfälle bei den Steuereinnahmen, sind die Haus-
haltsansätze für den Bau von Radwegen an Landesstraßen im Doppelhaushalt 1997/98 jähr-
lich von 14 Mio. DM auf 17 Mio. DM erhöht worden.

 

Mit Hilfe dieser Mittel werden die nach landeseinheitlich festgelegten Kriterien prioritär in
den Radwegebedarfsplan eingestellten Radwege realisiert.

Ferner hat die Landesregierung die Möglichkeit eröffnet, Kommunen und Landkreise in die
Planung, den Bau und die Finanzierung (50:50) von Radwegen im Rahmen von sog, Mo-
dellyorhaben einzubinden.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zul:

Die Vorhaben Nra. 1 bis 3 sind planungstechtlich gesichert (Nr. 1) oder befinden sich in der
Planfeststellung (Nrn. 2 und 3). Der Baubeginn ist von der Baureife (Planfeststellung,
Grunderwerb) und von der Bereitstellung ausreichender Haushaltsmittel abhängig. Mit dem
Vorhaben Nr. | kann frühestens 1998 angefangen werden.

 

Die Vorhaben Nrn. 4 bis 6 haben nach dem Radwegebedarfsplan des Landes keine Priorität
und können deshalb vom Land nicht geplant und gebaut werden. In Frage käme nur eine
Realisierung als Modellvorhaben (50:50) unter der Voraussetzung, daß sowohl dem Land als
auch der Gemeinde die nötigen Finanzmittel zur Verfügung stehen.

Die L 20 soll zwischen Hollen und der B 72 zur Kreisstraße abgestuft werden. Für den Bau
dieses Radweges ist dann der Landkreis Leer zuständig,

Zu 2:
Grundsätzlich ja.

Zu }:

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt nein. Derzeit ist bereits über eine Vielzahl von sog. Modell-
vorhaben Vereinbarungen abgeschlossen worden, in denen sich das Land zur Mitfinanzie-
rung verpflichtet hat.

Dr. Fischer

(Ausgegeben am 29. 1. 1997)
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