Börse in Hannover

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Niedersächsischer Landtag - 13. Wahlperiode Drucksache 13 / 2874

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Kleine Anfrage mit Antwort

Wortlaut der Kleinen Anfrage
des Abg. Möllting (CDU), eingegangen am 19. 12. 1996

Betr.: Börse in Hannover

Für Niedersachsen ist die Stärke des Standortes Landeshauptstadt Hannover von großer
Bedeutung, um in der Konkurrenz mit anderen Bundesländern bestehen zu können. So ist
zur Sicherung des Finanz- und Wirtschaftsplatzes Niedersachsen die Regionalbörse in Han-
nover eine wichtige Voraussetzung. Sie stellt die Verbindung zwischen Wirtschaft und Kapi-
tal her. Dadurch wird eine bessere Versorgung der mittelständischen Unternehmen mit Ka-
pital und deren besserer Zugang zur Börse gewährleistet. Außerdem kann entsprechend
hochqualifiziertes Personal nur bei Fortbestand der Börse an den Standort Hannover gebun-
den und in Zukunft gewonnen werden. Davon ist auch die Qualität der Dienstleistungen
abhängig. Die Börse ist also weiterhin von zentraler Bedeutung für die Wirtschaft in Nieder-
sachsen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie beurteilt sie die grundsätzliche Bedeutung der Börse in Hannover für das Land Nie-
dersachsen?

2. Welche Auswirkungen haben die Konzentrationsbemühungen der Deutschen Börse AG
sowie die Bemühungen der Banken, ihr Börsengeschäft weitgehend auf Frankfurt zu
konzentrieren, auf die Börse in Hannover?

3. Wie weit ist die Einführung eines elektronischen Handelssystems fortgeschritten, und
welchen Einfluß hat dies auf den Präsenzhandel in Hannover?

4. Wie schätzt die Landesregierung die Zukunftschancen der Börse in Hannover ein, insbe-
sondere im Hinblick auf neue Aufgaben, wie die Bereitstellung von Risikokapital und die
Unterstützung des Going public von mittelständischen Unternehmen?

5. Welche Maßnahmen zur Sicherung der Börse in Hannover hat sie bisher getroffen, und
was gedenkt die Landesregierung in Zukunft zur Stärkung des Börsenplatzes Hannover
zu tun?

(An die Staatskanzlei übersandt am 7. 1. 1997 — 11/721 - 713)
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Antwort der Landesregierung

Niedersächsisches Ministerrum Hannover, den 17. 4. 1997
für Wirtschaft, Technologie und Verkehr
- 17 - 57.00 (33 — 952.06) —

Der Standort der Niedersächsischen Börse zu Hannover muß vor dem Hlintergrund der
Diskussion um die Börsenstruktur in Deutschland bewertet werden.

Die Diskussion wird von zwei Fragen bestimmt:

- Wie kann die internationale Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Finanzplatzes weiter
gestärkt werden?

= Was legitimiert die dezentrale Börsenstruktur angesichts des Konzentrationswettbewerbs
zwischen den europäischen Finanzplätzen?

Die Entwicklung des europäischen Finanzmarktes ist dutch eine zunehmende Verflechtung
der nationalen Einzelmärkte geprägt. Besonders betroffen sind die Börsen. Sie stehen im
Mittelpunkt der Finanzmärkte. Als Folge der Entwicklung verschärft sich der Wettbewerb
unter den europäischen Börsenplätzen. Eine ernste Konkurrenz stellt auch der wachsende
Substituionswettbewerb durch außerbörsliche Handels- und Abwicklungssysteme dar. An-
gesichts dieser Situation ist es für den deutschen Finanzplatz wichtig, Marktanteile zu halten
oder zurückzugewinnen,

Ebenso begründet ist das wirtschaftspolitische Interesse der Länder an einer leistungsfähigen
dezentral gegliederten Börsenstruktut, und zwar aus folgenden Gründen:

- Die deutsche Volkswirtschaft stützt sich auf eine Vielzahl leistungsstarker Wirtschaftsre-
gionen, deren Bedeutung ständig zunimmt. Sie sind gewissermaßen das Spiegelbild einer
breiträumigen Wirtschaftsstruktur, die von einem starken Mittelstand geprägt ist, der
Rückgrat und Stärke der deutschen Wirtschaft ausmacht. Diese Regionen haben einen ei-
genen Kapitalbedarf. Wesentliche Aufgabe regionaler Finanzplätze ist es, diesen Kapi-
talbedarf zu decken.

- Die dezentrale Börsenstruktur kommt einem Bedürfnis privater Anleger und Emittenten
nach Marktnähe entgegen. Kleine und mittlere Unternehmen können zur Deckung ihres
Kapitalbedarfs über die Heimatbörse ihren regionalen Bekanntheitsgrad nutzen. Die Börse
hat Gelegenheit, gerade in diesem Bereich, wo die Nähe zu potentiellen Emittenten be-
sonders sinnvoll und notwendig ist, sich als organisierter Kapitalmarkt zur Geltung zu
bringen. Den Anlegern ermöglicht sie eine Identifizierung mit der heimischen Wirtschaft.

- Deutschland hat eine wenig ausgeprägte Aktienkultur. Eine dezentrale Börsenstruktur ist
besonders geeignet, das Anlagevolumen der regionalen Sparerschaft zu aktivieren und die
Aktienkultur im Sinne einer Populatisierung der Aktie positiv zu beeinflussen.

In diesem Sinne kann eine effiziente dezentrale Börsenstruktur einen eigenen wichtigen
Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Finanzplatzes leisten. Die
Wirtschaftsministerkonferenz der Länder am 2./3. 5. 1996 hat deshalb in ihrem Beschluß zur
Weiterentwicklung der Börsenstruktur die Aufassung vertreten, daß die dezentrale Börsen-
struktur aus ordnungspolitischen Gründen nicht zur Disposition steht. Der Finanzplatz
Deutschland braucht mehr Anleger und mittelständische Aktienemissionen. In den Regionen
verankerte Börsen kommen diesem Bedürfnis entgegen. Angesichts der fortschreitenden
Konzentration des Wertpapierhandels auf den Finanzplatz Frankfurt kann der Handel in
sog. Standardwerten (umsatzstarke Aktien und Renten) nicht tragender Bestandteil einer
Zukunftsperspektive sein. Die Regionalbörsen sind deshalb mehr denn je darauf angewiesen,
sich auf Aufgabenfelder zu konzentrieren, für die sie besonders prädestiniert sind. Dazu
gehören vor allem die Einrichtung von Mittelstandsmärkten, die Entwicklung und Pflege
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spezieller Börsenprodukte, die Betreuung von Emittenten und Anlegern, die Förderung der
Aktienkultur und Kooperationen mit inländischen und kleinen ausländischen Börsen. Er-
möglicht werden sollte den Regionalbörsen weiterhin aber auch eine angemessene Einbin-
dung in die nationalen Finanzströme durch entsprechende organisatorische und technische
Vorkehrungen. Die Landesregierung teilt die Auffassung der Wirtschaftsministerkonferenz.

Die Effizienz der dezentralen Börsenstruktur wird jedoch vor allem von folgenden Faktoren
beeinflußt:

—- Ablösung des Integrierten Börsenhandels- und Informationssystems (IBIS) durch den
Exchange Electronic Trading (XETRA)

IBIS und XETRA sind elektronische Handelssysteme der Deutschen Börse AG. Den
Handelsteilnehmern wird bundesweit ein direkter Zugang ermöglicht.

IBIS ist aufgrund eines — inzwischen von der Deutschen Börse AG gekündigten — Rah-
menvertrages in die Regionalbörsen integriert. Die Umsätze werden den jeweiligen Börsen
zugeordnet. In dem System sind nur größere Handelsaufträge in umsatzstarken Aktien und
in den wichtigsten öffentlichen Anleihen zugelassen. Der Handel ist vollelektronisch.

Das leistungsfähigere System XETRA soll stufenweise eingeführt werden und in der End-
stufe ab etwa 1999 alle an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelten Werte erfassen.
Zunächst soll bis Ende 1997 IBIS in dem bestehenden Umfang abgelöst werden. Eine In-
tegrierung in die Regionalbörsen ist nicht vorgesehen. Als vorletzte Stufe sollen bis Ende
1998 die aus IBIS übernommenen Werte ohne Beschränkung auf bestimmte Ordergrößen
gehandelt werden dürfen.

Mit XETRA sind unmittelbare Folgen für den bestehenden computergestützten (Boss Cu-
be) Parketthandel an den Regionalbörsen nicht verbunden; das Leistungsangebot steht im
bisherigen Umfang weiterhin zur Verfügung. Da jedoch die meisten an der Frankfurter
Wertpapierbörse gehandelten Werte auch an den Regionalbörsen gehandelt werden, ist zu-
gunsten des elektronischen Handelssystems mit einer umfassenden Verlagerung der Han-
delsströme an den Finanzplatz Frankfurt zu rechnen - betroffen wäre im übrigen auch der
dortige Parketthandel. Ob und in welchem Umfang eine solche Umsatzerosion an den Re-
gionalbörsen stattfindet, ist eine Frage des Wettbewerbs zwischen dem traditionellen Han-
delssystem und dem elektronischen Handelssystem XETRA, den die Marktteilnehmer ent-
scheiden.

= Dachskontto

Das für 1997 vorgesehene sogenannte Dachskontro ist das Kernstück eines Kooperations-
abkommens zwischen der Bayerischen Börse, der Berliner Wertpapierbörse, der Frank-
furter Wertpapierbörse und der Rheinisch-Westfälischen Börse zu Düsseldorf, das u.a.
eine einheitliche Feststellung von gerechneten Kursen bei den im DAX (Deutscher Akti-
enindex) 100 vertretenen Aktien, ein gemeinsames Zulassungsverfahren für Wertpapiere
und eine zentrale Wahrnehmung bestimmter börsenspeziftscher Dienstleistungen vorsieht.
Im Rahmen des Dachskontros sollen die gerechneten Kurse im traditionellen Parketthan-
del einheitlich auf der Basis der Orderlage der Kooperationsbörsen für die im DAX 100
vertretenen umsatzstärksten Aktien (DAX 30) in Frankfurt und für die übrigen
DAX-Werte an der jeweiligen Heimatbörse ermittelt werden. Für die nicht im DAX 100
vertretenen Aktien, die an mehr als einer Kooperationsbörse zum amtlichen Handel oder
Geregelten Markt zugelassen sind, wird eine ausschließliche Zulassung und Notterung an
einer Kooperationsbörse angestrebt („Einfachnotiz“).

Einheitliche Preise aufgrund einer zusammengefaßten Orderlage sind marktgerechter und
damit auch für den Anleger fairer. Außerdem erhöht sich die Chance, Umsätze an der
Börse zu halten, weil der Börsenplatz für die Ausführung einer Order unter dem Ge-
sichtspunkt der Preisbildung keine Rolle spielt.

Da das Dachskontro eine zersplitterte Preisbildung verhindert, stützt es den traditionellen
Handel an den Regionalbörsen. Die zersplitterte Preisbildung ist ein schwerwiegendes Ar-
gument gegen die dezentrale Börsenstruktur. Die Baden-Württembergische Wertpapier-
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bötse zu Stuttgart, die Bremer Wertpapierbörse, die Hanseatische Wertpapierbörse Ham-
burg und die Niedersächsische Börse zu Hannover, die nicht am Kooperationsabkommen
beteiligt sind, bemühen sich deshalb, in das Dachskontro einbezogen zu werden.

— Handelsverbund

Der bereits gesetzlich vorgesehene Handelsverbund unter den Börsen ermöglicht im tra-
ditionellem Parketthandel eine platzübergreifende Ausführung einer am ersten Börsenplatz
sonst unausführbaren Order. Die Regelung soll geändert werden, weil sich deren Umset-
zung als wenig praktikabel erwiesen hat.

— Neuer Markt der Frankfurter Wertpapierbörse

Der im März des Jahres eingerichtete Neue Markt ist ein eigenständiges Handelssegment
für kleine und mittlere, innovative in- und ausländische Wachstumsunternehmen in zu-
kunftsweisenden Branchen. Die Unternehmen unterliegen den gesetzlichen Mindeststan-
dards des Geregelten Marktes, müssen aber für eine Aufnahme in den Neuen Markt zu-
sätzlich internationale Publizitäts- und Transparenzstandards erfüllen. Der Neue Markt
kann, wenn er sich bundesweit durchsetzt, eigene Bemühungen der Regionalbörsen um
einen liquiden Markt für mittelständische Emissionen erheblich beeinträchtigen.

Auf der Grundlage der vorstehenden Ausführungen werden die Fragen wie folgt beantwor-
tet:

Zul:

Landesregierung ist sich bewußt, daß die Niedersächsische Börse zu Hannover für die Ent-
wicklung der Wirtschafts- und Finanzkraft des Landes eine große Bedeutung hat. Sie teilt die
in der Kleinen Anfrage vorgenommenen Bewertung.

Zu 2:

Der Anteil der Frankfurter Wertpapierbörse an dem gesamten Wertpapierumsatz der deut-
schen Börsen ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Er betrug 1996 ungefähr
77 %. Demgegenüber sind über die niedersächsische Börse ungefähr 1,3 % des Gesamtum-
satzes abgewickelt worden. Die niedersächsische Börse gehört damit zusammen mit der
Bremer Wertpapierbötse zu den kleinen Börsen in Deutschland. Ihr Umsatzanteil ist trotz
der zunehmenden Konzentration des Wertpapierhandels auf den Finanzplatz Frankfurt
stabil geblieben, weil nach wie vor niedersächsische Emittenten und in Niedersachsen tätige
Kreditinstitute die niedersächsische Börse - wenn auch nicht ausschließlich — als ihren Wert-
papiermarkt ansehen. Die Umsatzeinbußen zugunsten der Frankfurter Wertpapierbörse
betrafen vor allem die großen Regionalbörsen.

Zu 3:

Das z.Z. eingesetzte elektronische Handelssystem IBIS hat gegenüber dem Parketthandel
der deutschen Börsen einen Anteil von ungefähr 30 % des Gesamtumsatzes erreicht. Ob
sich der Umsatzanteil der niedersächsischen Börse nach der vollständigen Implementierung
des elektronischen Systems XETRA halten läßt hängt von der Akzeptanz dieses Systems am
Wertpapiermarkt, aber auch von weiteren organisatorischen und technischen Verbesserun-
gen des Parketthandels ab. Die niedersächsische Landesregierung unterstützt deshalb im
Interesse eines chancengleichen Systemwettbewerbs die Bemühungen der niedersächsischen
Bötse, in das Dachskontro einbezogen zu werden. Sie wird sich — in Übereinstimmung mit
dem Beschluß der Wirtschaftsministerkonferenz — auch dafür einsetzen, daß der Handels-
verbund in praktikabler Form möglichst bald eingeführt wird. Wichtig ist jedoch außerdem,
daß über dem Systemwettbewerb hinaus Ideen entwickelt und Chancen wahrgenommen
werden.
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Zu &:

Die Zukunft der niedersächsischen Börse liegt nach Auffassung der Landesregierung vor
allem im wachsenden Privatkundengeschäft und in den Finanzierungsbedürfnissen der mit-
telständischen Wirtschaft. Investieren, modernisieren und Forschung betreiben, um für die
Zukunft gerüstet zu sein und unternehmerische Chancen wahrnehmen zu können, sind
Forderungen, denen sich jedes Wirtschaftsunternehmen gleich welcher Größenordnung
stellen muß. Das gilt insbesondere unter dem Vorzeichen des europäischen Binnenmarktes.
Niedersachsen ist — vielleicht mehr noch als andere Bundesländer — vorwiegend mittelstän-
disch geprägt. Dies muß sich in Bemühungen niederschlagen, mittelständische Unternehmen
an die Börse heranzuführen. Dabei kommt es darauf an, werbend über die Vorteile eines
direkten Zugangs zum organisierten Kapitalmarkt zu informieren. Eine Bereitstellung von
Risikokapital (Wagniskapital) über die Börse ist allerdings nur in Grenzen möglich, weil für
ein Going Public aus naheliegenden Gründen bestimmte Anforderungen erfüllt werden
müssen. Notwendig ist deshalb eine Zusammenarbeit mit Beteiligungsgesellschaften. Das
Wirtschaftsministerrtum bemüht sich gegenwärtig um die Gründung einer Venture Capital
Gesellschaft in Hannover. Die bevorstehende Einführung des Systems XETRA und des
Neuen Marktes an der Frankfurter Wertpapierbörse wird die niedersächsische Bötse aller-
dings einem erhöhten Wettbewerbsdruck aussetzen.

Zu 5:

Die niedersächsische Börse ist — wie in anderen Bundesländern auch — eine öffentlich-
rechtliche Einrichtung, deren Errichtung und Schließung aufgrund des Börsengesetzes der
Zustimmung des Wirtschaftsministeriums als Börsenaufsichtsbehörde bedarf. Sie wird von
einem Verein getragen, dessen satzungsmäßiger Zweck es ist, seinen Mitgliedern aus dem
Bankgewerbe den Handelsverkehr mit Wertpapieren zu erleichtern und ihre Interessen zu
fördern. Als Markt ist sie abhängig vom Zuspruch der Marktteilnehmer. Diese Struktur
macht die Grenzen für die Landesregierung deutlich, auf die Entwicklung der Börse Einfluß
zu nehmen. Die Landestegierung unterstützt jedoch alle Bemühungen, die darauf ausgerich-
tet sind, die Existenz der Börse zu sichern und die Attraktivität des Börsenplatzes zu stei-
gern. Sie hat deshalb die Gründung der Warenterminbörse in Hannover — auch finanziell —
gefördert, an deren Trägergesellschaft die niedersächsische Börse beteiligt ist.

Dr. Fischer

(Ausgegeben am 12. 5, 1997) 5
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