Situation der nichtdeutschen Gefangenen in niedersächsischen Vollzugsanstalten
Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/4254 Antwort auf eine Kleine Anfrage — Drucksache 12/3376 — Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abg. Frau Dr. Schole (Grüne) — Drs 12/3376 Betr.: Situation der nichtdeutschen Gefangenen in niedersächsischen Vollzugsanstalten In den letzen Jahren ist ein deutlicher Anstieg an nichtdeutschen Gefangenen in nieder- sächsischen Justizvollzugsanstalten zu beobachten. Die Lebenssituation dieser Men- schen ist bedrückend. Sie ist geprägt von Isolation, psychosozialen Problemen, Kom- munikationsschwierigkeiten durch mangelnde Sprachkenntnisse und Agressivität. Dies findet seinen Ausdruck in der ansteigenden Zahl der Suizidversuche, der Übergriffe auf Bedienstete und der psychischen Auffälligkeiten von nichtdeutschen Gefangenen. Ab- gesehen davon, das Strafvollzug von vielen als ein höchst fragwürdiges Mittel zur Wie- dereingliederung straffällig gewordener Menschen angesehen wird, sollte jedoch aktuell dafür Sorge getragen werden, das psychische und soziale Haftschäden so gering wie möglich gehalten werden und eine Gleichbehandlung aller Gefangenen gewährleistet ist. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Gefangene — aufgeschlüsselt nach Frauen, Männern und Jugendlichen — waren im Mai 1991 und im gleichen Zeitraum 1992 in niedersächsischen Vollzugs- anstalten nichtdeutsche Staatsangehörige? a) Untersuchungshaft, b) geschlossener Vollzug, c) offener Vollzug, d) Freigang, e) Sozialtherapeutische Anstalt, f) Bildungsstätte, g) Abschiebungshaft. 2. Wie sieht die soziale Betreuung für sie aus? Gibt es in den großen ‚wdersächsi- schen Anstalten eine/einen Beauftragte/n für ıimmigrantenspezifische Angelegen- heiten? Wenn ja, a) in welchen? b) mit welchen Kompetenzen und Zuständigkeiten? 3. Ist es richtig, daß die JVA Hannover eine besondere Zuständigkeit für nicht- deutschsprachige Gefangene hat? Wenn ja, a) in welcher Form ist sie — im Hinblick darauf, daß die Immigranten besondere psychosoziale Problerne haben — personell, technisch und finanziell für diese Aufgabe eingerichtet?
Niedersächsischer Landtag -—- Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/4254 MP ee nn b) Wie sieht die Situation in der Frauenabteilung aus? Was passiert mit den Kin- dern inhaftierter Mütter? c) Wieviel Geld steht jährlich für Dolmetscherkosten, kulturelle und Bildungsin- teressen der nichtdeutschen Gefangenen zur Verfügung? d) Wie sicht die psychosoziale Betreuung und ärztliche Versorgung für Frauen, Männer und Jugendliche aus? 4. Wie wird sichergestellt, daß die nichtdeutschsprachigen Gefangenen ihre Rechte im Vollzug wahrnehmen können? 5. Istes richtig, daß die bei der Aufnahme der Gefangenen von diesen zu unterschrei- benden Formulare nur in deutscher Sprache vorliegen und der Inhalt den Gefange- nen nicht übersetzt wird? 6. Stehen den Gefangenen mittlerweile in allen JVAen Infoblätter, Merkhefte, For- mulare in anderen Sprachen zur Verfügung? Wenn ja, in welchen Sprachen? Wenn nein, aus welchem Grund und wann werden sie vorliegen? 7. Wie viele nichtdeutsche Gefangene (Frauen, Männer und Jugendliche) befinden sich z.Z. (im gleichen Zeitraum 1991) in schulischen oder beruflichen Ausbil- dungsmaßnahmen? 8. Inwieweit wird im schulischen und beruflichen Ausbildungsbereich auf die in der Regel fehlenden sprachlichen, schulischen und immigrantenrechtlichen Vorausset- zungen Rücksicht genommen? 9. Womit wird die Tatsache erklärt, daß nur eine verschwindend geringe Zahl der nichtdeutschen Gefangenen in Maßnahmen, wie offener Vollzug, Freigang, Bil- dungsmaßnahmen und Lockerungen zu finden ist? a) Was tut die Landesregierung gegen diese Ungleichbehandlung? b) Gibt es Alternativangebote? c) Gibt es beispielsweise Intensivsprachkutse, oder nichtsprachbetonte Kurzlehr- gänge ın handwerklichen und technischen Bereichen für Frauen, Männer und Jugendliche? 10. a) Wie ist die derzeitige Ungleichbehandlung, daß für Gefangene, die im An- schluß an die Strafhaft in ihr Heimatland abgeschoben werden, so gut wie keine Entlassungsvorbereitung in Hinblick auf Sicherstellung von Wohnraum, finan- zielle Absicherung und Reaktivierung der sozialen Kontakte im Heimatland stattfindet, zu erklären? b) Ist die Landesregierung grundsätzlich bereit, Resozialisierung ins Heimatland zu planen und zu finanzieren? Wenn nein, warum? Wenn ja, wie? 11. Wieviele nichtdeutsche Strafgefangene (Frauen, Männer und Jugendliche) sind im Jahre 1991 und in diesem Jahr im Anschluß an eine Hafıstrafe abgeschoben worden? a) zum Halbstrafentermin b) zum Zweidrittelrermin c) nach Strafende? 12. Was wird getan, um die Bediensteten für spezielle Probleme von nichtdeutschen Gefangenen zu sensibilisieren? Gibt es Fortbildungsmaßnahmen für Bedienstete zu dieser Problematik?
Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/4254 13. Ist es richtig, daß nach der Öffnung der osteuropäischen Grenzen die Gefangenen aus diesen Gebieten zugenommen haben? a) Wie hoch ist der Anteil der osteuropäischen Gefangenen an der Gesamtzahl der nichtdeutschen Gefangenen? b) Gibt es ein austeichendes Angebot an interner und externer Betreuung für diese Menschen und auch für Menschen aus anderen Ländern? 14. Obwohl viele Immigrantenvereine bereit sind, Betreuungsaufgaben in Vollzugsan- stalten zu übernehmen, wird dieses Angebot von seiten der Anstalten vielfach ab- gelehnt bzw. behindert. a) Inwieweit ist die Landesregierung bereit, die Arbeit dieser Vereine in das Betreuungs- und Beratungsangebot der JVA zu integrieren? b) Warum wird den Flüchtlingssozialarbeiterinnen und Flüchtlingssozialarbeitern der anerkannten Vereine nicht jederzeit ohne Aufsicht freier Zugang zu den be- treuten Gefangenen gewährt, obwohl das für den Vollzug eine enorme Ent- lastung bedeuten würde? 15. Warum werden die Angehörigen der nichtdeutschsprachigen Gefangenen nicht generell über die Möglichkeit informiert, einen vom Gericht finanzierten vereidig- ten Dolmetscher ihres Vertrauens zur Besuchsüberwachung hinzuzuziehen? 16. Inwieweit wird den Gefangenen die Möglichkeit gegeben, sich über die Situation im Heimatland zu informieren, auch im Hinblick darauf, daß dies ein wichtiges Element der Entlassungsvorbereitung ins Heimatland ist? 17. Sind den in die Bundesrepublik Deutschland entlassenen nichtdeutschen Gefange- nen alle Hilfsangebote, insbesondere Unterbringung in Wohnheime, zugänglich? Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Justizministerium Hannover, den 9. 12. 1992 — 4510 I — 406.89 — Niedersachsen hat wie andere Bundesländer in der jüngsten Vergangenheit eine große Zunahme ausländischer Gefangener zu verzeichnen. Die politischen Umbrüche in Ost- europa und das weitere Zusammenwachsen der Staaten Westeuropas sind nicht ohne Auswirkungen auf den Justizvollzug geblieben: 1992 kommt bereits fast ein Viertel al- ler Gefangenen aus dem Ausland. Die niedersächsischen Justizvollzugsanstalten, insbesondere jene mit hohem Anteil aus- ländischer Gefangener, haben sich bisher im Rahmen ihrer Möglichkeiten und auf der Grundlage der ihnen zugänglichen Erkenntnisse und Hilfsangebote mit den Problemen der ausländischen Inhaftierten auseinandergesetzt und versucht, den besonderen Be- dürfnissen nichtdeutscher Inhaftierter Rechnung zu tragen. Angesichts der von der früheren Landesregierung zu verantwortenden Personalverknap- pung und der seit Jahren unzureichenden sächlichen und finanziellen Ausstattung müs- sen diese Bemühungen der einzelnen Anstalten, ausländergerechte Haftbedingungen zu schaffen, besonders anerkannt werden.
Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/4254
Der Vollzug der Abschiebungshaft im Wege der Amtshilfe für die beim Innenministe-
rium ressortierenden kommunalen Ausländerbehörden hat zu weiteren außerordentli-
chen Belastungen des Justizvollzugs und seiner Bediensteten geführt.
In Anbetracht dieser Belastungen hat die Landesregierung am 13. 10. 1992 bauliche
und sächliche Maßnahmen im Gesamtvolumen von zunächst 5,69 Mio. DM beschlos-
sen. Zudem werden 17 Personalstellen für insgesamt 600000 DM veranschlagt. Ange-
sichts der Ungewißheit, mit wie vielen Abschiebungsgefangenen der Vollzug künftig
zu rechnen hat, hält die Landesregierung jährliche Fortschreibungen der erforderlichen
Mittel für den Justizhaushalt für notwendig.
Das Justizministerium wird darüber hinaus mit den Kirchen, freien Trägern der Wohl-
fahrtspflege und Organisationen, die sich für Ausländer einsetzen, ein Konzept der auf-
suchenden Soztalarbeit für ausländische Gefangene im Justizvollzug ausarbeiten. Hier-
für stehen 1993 500000 DM zur Verfügung.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folge:
Zu I:
Die Zahl der nichtdeutschen Gefangenen in den niedersächsischen Justizvollzugsanstal-
ten ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht:
Frauen Männer Jugendliche
Mai 91 | Mai 92 | Mai 91 | Mai 92 | Mai 9: | Mai 92
55 48
a) Untersuchungshaft
b) geschlossener Vollzug | \
c) offener Vollzug _
d) Freigang 1
e) Sozialtherapeutische |
Anstalt =
f) Bildungsstätte
g) Abschiebungshaft
* sozialcherapeutische Abteilung in der JA Hameln
Zu 2:
Die soziale Betreuung der ausländischen Gefangenen ist schwierig und aufwendig. Die
besondere Lage vieler ausländischer Gefangener, zumal der Abschiebungsgefangenen,
erfordert zahlreiche Bemühungen, die bei deutschen Gefangenen überhaupt oder nicht
in demselben Umfang erforderlich sind. Vielen ausländischen Gefangenen ist zunächst
dabei zu helfen, sich in das Anstaltsleben einzugewöhnen; es müssen Kontakte zu An-
gehörigen geknüpft oder vertieft werden; Entscheidungen anderer Behörden sind —
beispielsweise durch Beschaffung von Papieren — vorzubereiten; die spätere Entlassung
der Gefangenen ist zu organisieren; Hilfen für die Zeit nach der Entlassung müssen ver-
mittelt werden.
Zur sozialen Betreuung im einzelnen beziehe ich mich auf die Antworten zu den Fragen
7,8, 10, 14 und 15.
Beauftragte für immigrantenspezifische Angelegenheiten sind in den meisten nieder-
sächsischen Justizvollzugsanstalten bisher nicht bestellt. Vielmehr erfolgt die soziale Be-
treuung der nichtdeutschen Inhaftierten im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten
durch alle Bediensteten, schwerpunktmäßig jedoch durch die Angehörigen des sozialen
Dienstes. Lediglich in der Justizvollzugsanstalt Hannover war bis zum 31. 3. 1992 eine
Mitarbeiterin des sozialen Dienstes ausschließlich für die Ausländerarbeit zuständig.
Niedersächsischer Landtag -—- Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/4254 nn Nach dem Ausscheiden der Mitarbeiterin werden gegenwärtig auch in dieser Anstalt die genannten Aufgaben von allen Angehörigen des Sozialdienstes wahrgenornmen. In den Anstalten Oldenburg, Celle I sowie in der Jugendanstalt Hameln ist je eine Mitarbei- terin bzw. ein Mitarbeiter mit dem Auftrag eingesetzt, sich — neben anderen Auf- gaben — in besonderem Maße ausländerspezifischer Fragen anzunehmen. Die Zuweisung ausländerspezifischer Aufgaben ist nicht mit besonderen Kompetenzzu- weisungen verbunden. Lediglich in der Jugendanstalt Hameln ist ein Vollzugs- und Ab- teilungsleiter zugleich Fachbereichsleiter „Aus- und Fortbildung der Bediensteten”, zu dessen Aufgaben es gehört, die Arbeit der Bediensteten und deren Aus- und Fortbil- dung auch in Fragen der Betreuung ausländischer Gefangener zu koordinieren. Zu 3a: Die Justizvollzugsanstalt Hannover hatte bis zum 1. 9. 1992 eine besondere Zuständig- keit für männliche Untersuchungsgefangene aus dem Oberlandesgerichtsbezirk Celle, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind. Solche Gefangene konnten mit Zustim- mung des zuständigen Gerichts in die Justizvollzugsanstalt Hannover verlegt werden. Diese Zuständigkeitsregelung mußte wegen der starken Zunahme ausländischer Unter- suchungsgefangener aufgehoben werden, weil die Untersuchungshaftabteilung der Ju- stizvollzugsanstalt Hannover eine so große Anzahl von Gefangenen, wie sie ihr über den Vollstreckungsplan zugewiesen worden war, nicht länger aufnehmen konnte. Zu 3b: Die Situation in der Frauenabteilung in der JVA Hannover ist durch anhaltend hohe Belegungszahlen, insbesondere durch den hohen Anteil ausländischer Gefangener, ge- kennzeichnet. Die Abteilung ist nicht in der Lage und auch nicht befugt, Kinder inhaf- tierter Frauen aufzunehmen. Dies ist — allerdings nur für den Vollzug der Freiheitsstra- fe, ausnahmsweise mit Zustimmung des zuständigen Gerichts auch für den Vollzug der Untersuchungshaft — der Justizvollzugsanstalt für Frauen in Vechta vorbehalten, die über eine Mutter-Kind-Station verfügt. Die Kinder von in der JVA Hannover inhaftier- ten Müttern werden meistens in Pflegefamilien, seltener in Heimen untergebracht. Der Kontakt zu den Jugend- und Sozialämtern ist gut. Kinder von weiblichen Abschiebungsgefangenen sind in Justizvollzugsanstalten nicht aufzunehmen; für sie müssen vor dem Vollzug der Abschiebungshaft ihrer Eltern Un- terbringungsmöglichkeiten in Familien oder Heimen gesucht werden. Zu 3c: Der Justizvollzugsanstalt Hannover stehen aus Kapitel 11 05 Titel 538 62 für die Beauf- tragung von Dolmetscherinnen oder Dolmetschern im Kalenderjahr 1992 10000 DM zur Verfügung. Hiervon abgesehen werden in den Haushaltsplänen die Ansätze für deutsche und nichtdeutsche Gefangene nicht getrennt. Zu 3d: In der Justizvollzugsanstalt Hannover stehen eine hauptamtliche Anstaltsärztin und zwei hauptamtliche Anstaltsärzte, zwei Zahnärzte, ein nebenamtlicher Arzt, Konsiliar- ärzte und Pflegepersonal zur Verfügung. In allen Abteilungen sind Sozialpädagoginnen oder Sozialpädagogen tätig; außerdem sind den Abteilungen zeitanteilig Bedienstete des Psychologischen Dienstes zugeord- net.
Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/4254 Eine türkische Lehrerin erteilt Unterricht für ausländische Gefangene, veranstaltet zu- sammen mit weiteren Externen türkischer Nationalität Freizeitgruppen und steht jeder- zeit für Gespräche mit Gefangenen zur Verfügung. Zu 4: Den Untersuchungshaftanstalten stehen Merkblätter für ausländische Gefangene zur Untersuchungshaft („Merkblatt über die Rechte und Pflichten der Untersuchungsge- fangenen”) in den Sprachen (Hoch-)Arabisch, Englisch, Französisch, (Neu-)Griechisch, Italienisch, Niederländisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Serbokroatisch, Spanisch, Tschechisch, Türkisch, Ungarisch und Vietnamesisch zur Verfügung, Die für den Vollzug der Freiheitsstrafe zuständigen Anstalten verfügen über Merkblät- ter „Informationen zum Strafvollzugsgesetz” in den Sprachen (Hoch-)Arabisch, Eng- lisch, Französisch, (Neu-)Griechisch, Italienisch, Niederländisch, Polnisch, Serbokroa- tisch, Spanisch und Türkisch. Alle Anstalten ziehen daneben, soweit es ihnen notwendig erscheint und möglich ist, Dolmetscherinnen oder Dolmetscher heran. Dies betrifft die Klärung schwierigerer Fra- gen. Darüber hinaus nehmen die Anstalten z.T. die Hilfe vertrauenswürdiger ausländi- scher Mitgefangener in Anspruch. Dies ist jedoch nicht unproblematisch, weil die Voll- zugsbediensteten nicht feststellen können, was die Mitgefangenen tatsächlich überser- zen. Im Jugendvollzug werden die Gefangenen durch hausinterne Merkblätter in den Sprachen Arabisch, Rumänisch, Polnisch, Englisch, Französisch und Russisch oder durch mündliche Erläuterungen über ihre Rechte informiert. Zu 5: Die im Vollzug nach der bundeseinheitlich vereinbarten Vollzugsgeschäftsordnung (VGO) anzuwendenden Formblätter liegen bisher nur in deutscher Sprache vor. Für die wichtigsten Sprachen und die am häufigsten gebrauchten Formblätter werden 1993 Übersetzungen in den Justizvollzugsanstalten zur Verfügung stehen. Zu 6: Zunächst wird auf die Antworten zu Fragen 4 und 5 verwiesen. Anstaltsbezogene Informationen halten folgende Anstalten vor: Braunschweig (Rumä- nisch, Polnisch in Vorbereitung), Meppen (Portugiesisch, Englisch, Französisch und Türkisch in redaktioneller Überarbeitung) und Vechta (Hausordnung in Polnisch und Rumänisch kurz vor dem Abschluß). In der Jugendanstalt Hameln liegen Schriften in den Sprachen Arabisch, Rumänisch, Polnisch, Englisch, Französisch und Russisch vor. In den anderen Anstalten werden ent- sprechende Maßnahmen vorbereitet. Die dafür notwendigen Mittel hat das Landesmini- sterium mit Kabinettsbeschluß vom 13. 10. 1992 bewilligt. Zu 7: In schulischen Maßnahmen befanden sich 1991 insgesamt 81 (65 Männer, 16 Jugendli- che) und im ersten Halbjahr 1992 71 ausländische Gefangene (56 Männer, 15 Jugendli- che), in beruflichen Maßnahmen 1991 insgesamt 32 (8 Männer, 24 Jugendliche) und im 1. Halbjahr 1992 57 ausländische Gefangene (20 Männer und 47 Jugendliche). In der Justizvollzugsanstalt für Frauen in Vechta hat im Oktober 1992 ein Kurs „Deutsch für Ausländerinnen” begonnen.
Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/4254 Zu 8: Die Anstalten sind bemüht, der besonderen Lage ausländischer Gefangener Rechnung zu tragen. In Sprach- und Förderkursen wird die Vermittlung deutscher Sprachkennt- nisse angeboten, die für weitere schulische oder berufliche Qualifikationen häufig un- abdingbar sind. Zu9abisc: Nach obergerichtlicher Rechtsprechung — auch des OLG Celle (z.B. 3 Ws 392/82 v. 9.12. 1982) — darf die Vollzugsbehörde die Ablehnung von Vollzugslockerungen wie Ausgang oder Urlaub nicht allein auf die Tatsache der Verurteilung zu einer langjähri- gen Freiheitsstrafe, der vorliegenden Ausweisungsverfügung und der Androhung einer zwangsweisen Abschiebung stützen. Vielmehr sind auch sonstige der Anstaltsleitung bekannte Umstände, die für die Prognoseentscheidung von Bedeutung sein können, zu beachten. Eine langjährige Freiheitsstrafe, eine Ausweisungsverfügung und die Andro- hung der zwangsweisen Abschiebung sind allerdings bedeutsame Gesichtspunkte, de- nen bei der Prognoseentscheidung nach $ 11 Abs. 2 StVollzG erhebliches Gewicht zu- kommt. Sie werden in vielen Fällen sogar für die Entscheidung ausschlaggebend sein und zur begründeten Annahme einer Fluchtgefahr führen, weil alle sonstigen Umstän- de dahinter zurücktreten und nicht geeignet sein können, diese Gefahr auszuräumen. Zu einer solchen Entscheidung kann aber immer erst eine Abwägung aller wesentlichen Kriterien des Einzelfalls führen. Hierzu gehören u.U. starke familiäre Bindungen der Gefangenen, ihr Verhalten im Vollzug sowie die Frage, ob die Gefangenen weiterhin zu Straftaten neigen. Die Prüfung im konkreten Einzelfall wird nicht durch bestehende Verwaltungsvorschriften (VV), insbesondere VV Nr. 5 Abs. 1 Buchst. c) und Nr. 3 Abs. 1 Buchst. c) zu & 11 bzw. 13 StVollzG, entbehrlich. Hierauf sind die Anstalten wiederholt hingewiesen worden. Für eine Unterbringung im offenen Vollzug gelten die gleichen Grundsätze. Nichtdeutsche Gefangene können grundsätzlich an allen angebotenen schulischen Maßnahmen teilnehmen, sofern sie die bildungsmäßigen Voraussetzungen und die not- wendigen Sprachkenntnisse dafür mitbringen. Allerdings reicht die zu verbüßende Zeit für eine Beendigung der zum anerkannten Schulabschluß führenden Kurse und die i.d.R. notwendigerweise vorgeschalteten Fördermaßnahmen (Alphabetisierungskurse, Sprachkurse für ausländische Gefangene, Sonderschul- bzw. Förderschulkurse usw.) häufig nicht aus. Dies gilt noch mehr für Gefangene in Untersuchungs- oder in Ab- schiebungshaft. Die Angebote müssen sich deshalb oft auf einzelne Sprachkurse oder entsprechende „Förderkurse”, die nach Möglichkeit auch in Untersuchungshaftanstal- ten stattfinden, beschränken. Für berufliche Bildungsmaßnahmen gilt zunächst das gleiche wie für schulische Maß- nahmen. Darüber hinaus werden die Voraussetzungen nach dem Arbeitsförderungsge- setz (AFG) oftmals nicht erfüllt. Insbesondere fehlen den nichtdeutschen Gefangenen oft die erforderlichen Vorbeschäf- tigungszeiten; bei Vorliegen einer vollziehbaren Ausweisungsverfügung oder einer be- standsktäftigen Abschiebungsverfügung kann die nach den gesetzlichen Vorschriften erforderliche Verfügbarkeit auf dem Arbeitsmarkt im Anschluß an die nach dem AFG geförderte berufliche Maßnahme nicht bejaht werden. Allerdings besteht in besonders gelagerten Fällen die Möglichkeit, die berufliche Ausbildung nichtdeutscher Gefange- ner aus Haushaltsmitteln des Justizvollzuges zu fördern.
Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/4254
Zu 10 aund b:
Werden Gefangene nach der Strafverbüßung abgeschoben, können die deutschen Be-
hörden und Institutionen die Situation, die die Strafentlassenen in ihrem Heimatland
vorfinden, zunächst nur in sehr geringem Maße beeinflussen. Nach Möglichkeit wird
den Gefangenen geholfen, die notwendigen Kontakte mit ihren im Heimatland leben-
den Angehörigen oder Bekannten aufzunehmen. Verfügen die Gefangenen nicht über
eigene Mittel, stattet der Vollzug sie in der Regel mit den notwendigen finanziellen
Mitteln für die Überbrückung der ersten Tage und die Fahrtkosten in ihrem Heimat-
land aus. Die Landesregierung ist z.Z. nicht in der Lage, darüber hinausgehende Maß-
nahmen zu treffen. In vielen Fällen sind die Verhältnisse , die die Gefangenen nach
ihrer Abschiebung in ihren Heimatländern antreffen werden, nur sehr unvollkommen
bekannt; außerdem bereitet es oft außerordentliche Schwierigkeiten, entsprechende
Kontakte zu Behörden oder Einrichtungen in den Heimatländern herzustellen.
Zu l11abısc:
Die Zahlen der abgeschobenen Frauen, Männer und Jugendlichen ergeben sich aus der
nachfolgenden Aufstellung:
1991 1992 (bis 14. 8.)
Termin Frauen |Männer| Jugendliche | Frauen |Männer| Jugendliche
a) zum Halbstrafen-
8 1 — l
2 55 il 2 3
ee |
termin
b) zum Zweidrittel-
termin 0
c) nach Strafende 9
el» te]
Im Februar 1992 hat das Justizministerium eine erste Fortbildungsveranstaltung für Ju-
stizvollzugsbedienstete in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Bundes- und Eu-
ropaangelegenheiten — Ausländerbeauftragte — durchgeführt. Im Anschluß daran hat
das Justizministerium eine umfangreiche Loseblattsammlung erstellt, die den mit aus-
ländischen Gefangenen befaßten Justizvollzugsbediensteten wichtige Informationen
und Anregungen für die praktische Arbeit gibt. Diese Sammlung ist von der Praxis gut
angenommen worden; sie wird ständig aktualisiert. Für 1993 werden drei weitere Fort-
bildungsveranstaltungen vorbereitet, die sich mit der Problematik ausländischer Gefan-
gener in den verschiedenen Vollzugsformen befassen. Darüber hinaus wird es Justizvoll-
zugsbediensteten ermöglicht, an Fortbildungsveranstaltungen externer Träger teilzu-
nehmen.
Zu 12:
Zu 13a:
Am 30.9. 1992 waren 486 Personen aus Osteuropa im niedersächsischen Justizvollzug
inhaftiert, am 30. 6. 1991 — dem ersten Stichtag einer auch nach osteuropäischen Na-
tionen gegliederten statistischen Erfassung aller Gefangenen — waren es 208. Der An-
teil der osteuropäischen Gefangenen an der Gesamızahl der nichtdeutschen Gefange-
nen betrug am 30. 9. 1992 38,4 %.
Zu 13b:
Auch hier stehen die Schwierigkeiten bei der sprachlichen Verständigung im Vorder-
grund. Das Justizministerium erarbeitet z.Z. ein Konzept der aufsuchenden Sozialar-
Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/4254 beit, um interne und externe Hilfen miteinander zu verknüpfen. In einem eısten infor- matorischen Gespräch am 29. 9. 1992 mit zahlreichen Vertreterinnen und Vertretern von Kirchen, Wohlfahrtsverbänden und Flüchtlingshilfeorganisationen hat die Justiz- ministerin für dieses Anliegen geworben, das nunmehr realisiert werden soll. Viele Anstalten haben allerdings auch bereits in der Vergangenheit in engem Kontakt mit den verschiedenen Wohlfahrtsverbänden und kirchlichen Organisationen sowie Hilfsorganisationen gestanden, um für nichtdeutsche Gefangene ein Mindestmaß an Betreuung gewährleisten zu können. Derzeit wird geprüft, welchen Status die Flüchtlingssozialarbeiterinnen und -sozialar- beiter in den niedersächsischen Justizvollzugsanstalten im Interesse einer effektiven Ar- beit erhalten sollen. Zu 14 a und b: Der Justizvollzug begrüßt jegliche Hilfe, die ihm von außen zuteil wird, um die auslän- dischen Gefangenen besser betreuen zu können. Die Annahme, die Anstalten lehnten vielfach Angebote Externer ab oder behinderten sie sogar, trifft nicht zu. Der Vorwurf ist von der Vollzugspraxis mit Unverständnis zur Kenntnis genommen worden. Im Ge- genteil klagen bislang die meisten Anstalten eher über ein zu geringes Interesse von Or- ganisationen vor Ort, dauerhafte Hilfen anzubieten. In Absprache mit dem Nieders. Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten — Ausländerbeauftragte — sind die Anstalten gebeten worden, möglichst viele Kon- takte mit solchen Organisationen im Umfeld der Anstalten zu knüpfen und zu festigen. Entsprechende Hinweise hat auch die Ausländerbeauftragte in ihrem Geschäftsbereich den Flüchtlingssozialarbeiterinnen und Flüchtlingssozialarbeitern gegeben. Der Zugang von Vertretern der Hilfsorganisationen und Einzelpersonen regelt sich nach der AV des MJ vom 15.8.1979 (4450 — 403. 2) — Nds. Rpfl. S. 215 i.d.F. der AV des MJ vom 13.4.1984 (4450 — 403. 2) — Nds. Rpfl. S. 114. Bei Untersuchungsgefan- genen muß zudem die Genehmigung des zuständigen Gerichts vorliegen. In dieser AV vom 15. 8. 1979 ist unter Ziff. 7 folgendes festgelegt worden: „Die ehrenamtlichen Mitarbeiter sind berechtigt, a) die Justizvollzugsanstalt einzeln oder in Gruppen aufzusuchen und b) mit Gefangenen in den dafür vorgesehenen Räumen zu sprechen”. Unter Ziff. 8. ist in der AV weiterhin festgelegt: „Eine Überwachung der Besuche und Gespräche ordnet der zuständige Abteilungsleiter nur an, wenn die Sicherheit oder Ordnung des Vollzuges dies erfordert. Er kann einzel- nen ehrenamtlichen Mitarbeitern Gespräche mit Gefangenen auf deren Zelle gestar- „ ten . Zu 15: Ist zur Gesprächsüberwachung bei Untersuchungsgefangenen die Hinzuziehung einer Dolmetscherin oder eines Dolmetschers erforderlich, werden die dabei anfallenden Ko- sten aus dem Justizhaushalt bezahlt. Zu 16: Nicht alle Gefangenen werden in ihre Heimatländer entlassen. Viele Gefangene wün- schen dies auch gar nicht und zeigen deshalb kein Interesse an Informationen, die eıne Entlassung in das Heimatland erleichtern können.
Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/4254 Im übrigen steht es den Gefangenen frei, sich aus allgemein zugänglichen Informa- tionsquellen wie Fernsehen, Hörfunk, deutschen und ausländischen Zeitungen und Zeitschriften auch über ihre Heimatländer zu informieren. Weitere Informationen erge- ben sich über persönliche und/oder briefliche und fernmündliche Kontakte zu Bekann- ten, Familienangehörigen, konsularischen Vertretungen und nicht zuletzt den Mitar- beiterinnen und Mitarbeitern der Sozialdienste in den Anstalten. Mehrere Anstalten stellen fremdsprachige Zeitungen aus Landesmitteln zur Verfügung oder beschaffen sie als Spende von Verlagen oder Vertrieben. In den Anstalten Hannover, Meppen und Vechta sind Kulturgruppen eingerichtet wor- den, in deren Gesprächen die Situation in den jeweiligen Heimatländern eine wichtige Rolle spielt. Die Jugendanstalt Hameln bereitet — in Zusammenarbeit mit dem Verein für Jugend- hilfe — ein Konzept der Betreuung ausländischer Gefangener vor. Dieses wird die in der Fragestellung dargestellte Problematik berücksichtigen. Zu 17: Die Entlassungsvorbereitung der nicht in das Ausland ausreisenden oder abzuschieben- den Gefangenen gestaltet sich nach denselben Grundsätzen wie bei deutschen Gefange- nen. Ihre Unterbringung in Wohnheimen ist grundsätzlich ebenso möglich wie die der deutschen Entlassenen. Alm-Merk 10 (Ausgegeben am 25. 1. 1993)