Polizeieinsatz an der Hunte-Eisenbahnbrücke am 30.06.1985
Niedersächsischer Landtag — Zehnte Wahlperiode Drucksache 10/4718 0. ——. Antwort auf eine Kleine Anfrage — Drucksache 10/4548 — Betr.: Polizeieinsatz an der Hunte-Eisenbahnbrücke am 30. 6. 1985 Wortlaut der Kleinen Anfrage des Abg. Matthes (Grüne) vom 2. 7. 1985 Im Zuge von Blockadeaktionen gegen die Munitionstransporte der amerikanischen Streitkräfte auf der Eisenbahnlinie Nordenham-Hude wurde die Huntebrücke am Sonntag, dem 30. 6. 1985, ab 13.30 Uhr in geöffnetem Zustand von Demonstranten stillgesetzt; dabei besetzten sie den Strompfeiler, zu dem sie mit Sportböoten überge- setzt waren. Als Gegenmaßnahmen setzte die Polizei Wasserschutzboote und Hubschrauber ein. Diese versuchten u.a., ein Kanu abzudrängen; dabei fuhr das Wasserschutzboot rück- wärts auf das Kanu zu und kam erst wenige Dezimeter vor der Kanubreitseite zum Ste- hen. Beamte der Wasserschutzpolizei stießen mit Peekhaken (Enterhaken!) auf Insassen und Kanu. Die Kanubesatzung, bestehend aus zwei Leuten, drehte ab, während ein Se- gelboot zwischen Wasserschutzpolizeiboot und Kanu hindurchsegelte. Jetzt wurde der Segler verfolgt, festgenommen und soll der Presse zufolge wegen Behinderung oder Ge- fährdung des Luft(!)verkehrs belangt werden, weil zu gleicher Zeit Hubschrauber zur Verfolgung des Kanus ansetzten. Das Kanu rettete sich inzwischen ins Uferschilf. Ein Hubschrauber setzte sich nur wenige Meter über das Kanu und drückte es mit dem Ro- totluftstrom unter Wasser, so daß es vollief und kenterte. Nicht genug damit, blieb der Hubschrauber auch danach über den Schiffbrüchigen stehen und brachte diese durch den Luftstrom in die Gefahr des Ertrinkens. Dieses Manöver dauerte ca. 1/, Stunde, während vom Hubschrauber abgesetzte Polizeibeamte versuchten, die Kanufahrer zu ergreifen. Bei der Verfolgung war ein anderer Hubschrauber bei stark böigem Wind und heftigen Regenschauern durch die geöffnete Brücke in Höhe der Gleise geflogen, obwohl die Fahrdrähte und eine Überlandstromleitung in unmittelbarer Nähe waren, und brachte somit die Demonstranten auf dem Brückenpfeiler in Lebensgefahr. Als sich auf einem Brückenkopf an einem Fußgängerüberweg über die Bahnstrecke eine Gruppe von Demonstranten sammelte, besetzten die Polizeibeamten die Gleise. Plötz- lich kam es zu einer Rangelei, als die Polizei zwei Demonstranten ergreifen wollte. Das gelang auch; sie wurden über die Gleise geschleift, bäuchlings auf den Schotter neben die Gleise gelegt und mit den Händen auf dem Rücken gefesselt. Auf Nachfrage wurde erklärt, diese Festhaltung habe nur der Personalienfeststellung gedient. Als eine Anwäl- tin versuchte, Kontakt mit den beiden aufzunehmen, wurde ihr dies ohne Angabe von Gründen verwehrt. Die beiden Festgehaltenen wurden nach Delmenhotst transportiert, wie eine Nachfrage ergab. Ich frage die Landesregierung: 1. Warum nimmt es die Polizei in Kauf, Personen durch Einsatz von Booten und Hub- schraubern in Gefahr für Leben und Gesundheit zu bringen?
Niedersächsischer Landtag — Zehnte Wahlperiode Drucksache 10/4718 1 nn nn nn 2. Aus welchem Grund wurden die beiden Demonstranten festgenommen und gefes- selt, weshalb wurde ihnen der Rechtsbeistand verwehrt, und was geschah mit ihnen nach dem Abtransport? 3. Warum flog der Hubschrauber in Höhe der Bahngleise durch die geöffnete Brücke in der Nähe der Fahrleitung und in unmittelbarer Nähe einer Überlandstromlei- tung? Antwort der Landesregierung Der Niedersächsische Minister des Innern Hannover, den 8. 8. 1985 — 25.2 — 12319 — Zu l: Die bereits seit Jahren andauernden Aktionen von Rüstungsgegnern gegen die Beförde- rung von Munition im Raum Nordenham / Wesermarsch haben häufig durch ihren un- friedlichen und gewaltsamen Verlauf die Grenzen des im Grundgesetz garantierten Rechts auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit überschritten. Durch aggressiv einge- stellte Demonstranten sind auch am 30. 6. 1985 Straftaten bzw. Ordnungswidrigkeiten begangen worden, denen mit polizeilichen Mitteln zu begegnen war. Die Polizei hat den Auftrag, die ordnungsgemäße Abwicklung des Personen- und Güterverkehrs si- cherzustellen und gewaltsame Übergriffe gegen Bahn- oder Hafenanlagen, Wasserstra- ßen oder sonstige schützenswerte Objekte zu verhindern. Sie hält sich dabei an Gesetz und Recht. Die in der Frage enthaltene Unterstellung, die Polizei nehme es in Kauf, Personen in Gefahr für Leben und Gesundheit zu bringen, weise ich entschieden zu- rück. Zu 2: Die beiden Personen standen im Verdacht, Straftaten wie Körperverletzung, Sachbe- schädigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte etc. begangen zu haben. Beide wurden daraufhin vorläufig festgenommen. Aufgrund der massiven Gegenwehr wur- den ihnen Handfesseln angelegt. Anschließend sind sie der Kriminalpolizeiinspektion Delmenhorst zur weiteren Veranlassung übergeben worden. Beide Personen haben nach Angaben des Einsarzleiters keinen Rechtsbeistand verlangt. Allerdings hat eine in der Nähe befindliche weibliche Person ständig versucht, Auskünfte von der Polizei zu erhalten und diese auf Tonträger aufzuzeichnen. Ob es sich dabei um eine mit Vertre- tungsvollmacht versehene Rechtsanwältin gehandelt hat, ist mir nicht bekannt. Im übrigen soll nicht unerwähnt bleiben, daß sich auch der Fragesteller auf dem Bahn- körper aufhielt, die polizeilichen Maßnahmen beeinträchtigte und von der Polizei mehrfach von den Gleisen gewiesen werden mußte. Inwieweit dieses Verhalten rechtli- che Konsequenzen hat, wird z.Z. geprüft. Zu 3: Der Flug war zur Erreichung der polizeilichen Ziele geeignet und erforderlich. Die vom Fragesteller genannten Hindernisse waren dem erfahrenen Piloten bekannt und ständig in Sicht. Die Überlandstromleitung befand sich nicht in unmittelbarer Nähe, sondern in ausreichender Entfernung. Im übrigen verweise ich auf $30 Abs. 1 Luftverkehrsgesetz. Möcklinghoff 2 (Ausgegeben am 27. 8. 1985)