Polizeieinsatz an der Hunte-Eisenbahnbrücke am 30.06.1985

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Niedersächsischer Landtag — Zehnte Wahlperiode Drucksache 10/4718

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Antwort auf eine Kleine Anfrage
— Drucksache 10/4548 —

Betr.: Polizeieinsatz an der Hunte-Eisenbahnbrücke am 30. 6. 1985
Wortlaut der Kleinen Anfrage des Abg. Matthes (Grüne) vom 2. 7. 1985

Im Zuge von Blockadeaktionen gegen die Munitionstransporte der amerikanischen
Streitkräfte auf der Eisenbahnlinie Nordenham-Hude wurde die Huntebrücke am
Sonntag, dem 30. 6. 1985, ab 13.30 Uhr in geöffnetem Zustand von Demonstranten
stillgesetzt; dabei besetzten sie den Strompfeiler, zu dem sie mit Sportböoten überge-
setzt waren.

Als Gegenmaßnahmen setzte die Polizei Wasserschutzboote und Hubschrauber ein.
Diese versuchten u.a., ein Kanu abzudrängen; dabei fuhr das Wasserschutzboot rück-
wärts auf das Kanu zu und kam erst wenige Dezimeter vor der Kanubreitseite zum Ste-
hen. Beamte der Wasserschutzpolizei stießen mit Peekhaken (Enterhaken!) auf Insassen
und Kanu. Die Kanubesatzung, bestehend aus zwei Leuten, drehte ab, während ein Se-
gelboot zwischen Wasserschutzpolizeiboot und Kanu hindurchsegelte. Jetzt wurde der
Segler verfolgt, festgenommen und soll der Presse zufolge wegen Behinderung oder Ge-
fährdung des Luft(!)verkehrs belangt werden, weil zu gleicher Zeit Hubschrauber zur
Verfolgung des Kanus ansetzten. Das Kanu rettete sich inzwischen ins Uferschilf. Ein
Hubschrauber setzte sich nur wenige Meter über das Kanu und drückte es mit dem Ro-
totluftstrom unter Wasser, so daß es vollief und kenterte. Nicht genug damit, blieb der
Hubschrauber auch danach über den Schiffbrüchigen stehen und brachte diese durch
den Luftstrom in die Gefahr des Ertrinkens. Dieses Manöver dauerte ca. 1/, Stunde,
während vom Hubschrauber abgesetzte Polizeibeamte versuchten, die Kanufahrer zu
ergreifen.

Bei der Verfolgung war ein anderer Hubschrauber bei stark böigem Wind und heftigen
Regenschauern durch die geöffnete Brücke in Höhe der Gleise geflogen, obwohl die
Fahrdrähte und eine Überlandstromleitung in unmittelbarer Nähe waren, und brachte
somit die Demonstranten auf dem Brückenpfeiler in Lebensgefahr.

Als sich auf einem Brückenkopf an einem Fußgängerüberweg über die Bahnstrecke eine
Gruppe von Demonstranten sammelte, besetzten die Polizeibeamten die Gleise. Plötz-
lich kam es zu einer Rangelei, als die Polizei zwei Demonstranten ergreifen wollte. Das
gelang auch; sie wurden über die Gleise geschleift, bäuchlings auf den Schotter neben
die Gleise gelegt und mit den Händen auf dem Rücken gefesselt. Auf Nachfrage wurde
erklärt, diese Festhaltung habe nur der Personalienfeststellung gedient. Als eine Anwäl-
tin versuchte, Kontakt mit den beiden aufzunehmen, wurde ihr dies ohne Angabe von
Gründen verwehrt. Die beiden Festgehaltenen wurden nach Delmenhotst transportiert,
wie eine Nachfrage ergab.

Ich frage die Landesregierung:

1. Warum nimmt es die Polizei in Kauf, Personen durch Einsatz von Booten und Hub-
schraubern in Gefahr für Leben und Gesundheit zu bringen?
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Niedersächsischer Landtag — Zehnte Wahlperiode Drucksache 10/4718

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2. Aus welchem Grund wurden die beiden Demonstranten festgenommen und gefes-
selt, weshalb wurde ihnen der Rechtsbeistand verwehrt, und was geschah mit ihnen
nach dem Abtransport?

3. Warum flog der Hubschrauber in Höhe der Bahngleise durch die geöffnete Brücke
in der Nähe der Fahrleitung und in unmittelbarer Nähe einer Überlandstromlei-
tung?

Antwort der Landesregierung

Der Niedersächsische Minister des Innern Hannover, den 8. 8. 1985
— 25.2 — 12319 —

Zu l:

Die bereits seit Jahren andauernden Aktionen von Rüstungsgegnern gegen die Beförde-
rung von Munition im Raum Nordenham / Wesermarsch haben häufig durch ihren un-
friedlichen und gewaltsamen Verlauf die Grenzen des im Grundgesetz garantierten
Rechts auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit überschritten. Durch aggressiv einge-
stellte Demonstranten sind auch am 30. 6. 1985 Straftaten bzw. Ordnungswidrigkeiten
begangen worden, denen mit polizeilichen Mitteln zu begegnen war. Die Polizei hat
den Auftrag, die ordnungsgemäße Abwicklung des Personen- und Güterverkehrs si-
cherzustellen und gewaltsame Übergriffe gegen Bahn- oder Hafenanlagen, Wasserstra-
ßen oder sonstige schützenswerte Objekte zu verhindern. Sie hält sich dabei an Gesetz
und Recht. Die in der Frage enthaltene Unterstellung, die Polizei nehme es in Kauf,
Personen in Gefahr für Leben und Gesundheit zu bringen, weise ich entschieden zu-
rück.

Zu 2:

Die beiden Personen standen im Verdacht, Straftaten wie Körperverletzung, Sachbe-
schädigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte etc. begangen zu haben. Beide
wurden daraufhin vorläufig festgenommen. Aufgrund der massiven Gegenwehr wur-
den ihnen Handfesseln angelegt. Anschließend sind sie der Kriminalpolizeiinspektion
Delmenhorst zur weiteren Veranlassung übergeben worden. Beide Personen haben
nach Angaben des Einsarzleiters keinen Rechtsbeistand verlangt. Allerdings hat eine in
der Nähe befindliche weibliche Person ständig versucht, Auskünfte von der Polizei zu
erhalten und diese auf Tonträger aufzuzeichnen. Ob es sich dabei um eine mit Vertre-
tungsvollmacht versehene Rechtsanwältin gehandelt hat, ist mir nicht bekannt.

Im übrigen soll nicht unerwähnt bleiben, daß sich auch der Fragesteller auf dem Bahn-
körper aufhielt, die polizeilichen Maßnahmen beeinträchtigte und von der Polizei
mehrfach von den Gleisen gewiesen werden mußte. Inwieweit dieses Verhalten rechtli-
che Konsequenzen hat, wird z.Z. geprüft.

Zu 3:

Der Flug war zur Erreichung der polizeilichen Ziele geeignet und erforderlich. Die vom
Fragesteller genannten Hindernisse waren dem erfahrenen Piloten bekannt und ständig
in Sicht. Die Überlandstromleitung befand sich nicht in unmittelbarer Nähe, sondern in
ausreichender Entfernung. Im übrigen verweise ich auf $30 Abs. 1 Luftverkehrsgesetz.

Möcklinghoff

2 (Ausgegeben am 27. 8. 1985)
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