Gewalt gegen Kinder
KY: Seh! Ä Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/3329 Antwort auf eine Große Anfrage — Drucksache 12/3022 — Betr.: Gewalt gegen Kinder Wortlaut der Großen Anfrage der Fraktionen der SPD und der Grünen vom 30. 3. 1992 Kinder sind mit die schwächsten Glieder der Gesellschaft. Sie können häufig ihre Vor- stellungen und Wünsche nicht artikulieren, sie können sich gegen direkte psychische und physische, aber auch strukturelle Gewalt nicht wehren. Öffentlichkeit und Politik nehmen die Anliegen der Kinder häufig nur am Rande und undifferenziert wahr. Viele Erwachsene lassen Enttäuschungen und Belastungen über Agressionen an Kindern aus. Gewalt gegen Kinder, d.h. einerseits körperliche Gewalt bis hin zur schweren Kin- desmißhandlung und andererseits sexuelle Gewalt vor allem gegen Mädchen, aber auch gegen Jungen, ist in den vergangenen Jahren zunehmend in das öffentliche Bewußtsein getreten. Aber auch psychische Gewalt, z.B. Liebesentzug und Mißachtung kindlicher Bedürfnis- se auf der einen Seite als auch Überforderung und sogenannte Überfürsorge andererseits u.a. hatten in den vergangenen Jahren deutlichen Zuwachs. Dies scheint auch ein Aus- druck allgemeiner Erziehungsunsicherheit bzw. Überforderung von Eltern zu sein, mit den sich schnell ändernden gesellschaftlichen Realitäten leben zu müssen. In der letzten Zeit ist die Gewalt, die Kinder und Jugendliche untereinander und gegen sozial ausgegrenzte Minderheiten ausüben, zunehmend in den Mittelpunkt der Diskus- sion von Jugendforschung und Jugendpolitik gerückt. Eine wichtige Erkenntnis der For- schung ist, daß insbesondere die Gewaltbereitschaft gegen Schwächere nicht zuletzt zu- rückzuführen ist auf die vielfältigen Formen von Gewalt, die Kinder und Jugendliche selbst erleiden mußten. Insofern wird durch Gewalt gegen Kinder eine Spirale von im- mer neuer Gewalt ausgelöst und in Gang gehalten. Ein weiterer, in seiner Tragweite sich inzwischen zunehmend abzeichnender Bereich der Gewalt gegen Kinder ist der sexuelle Mißbrauch, vor allem von Mädchen, aber auch von Jungen. Die Ursachen hierfür sind im wesentlichen in den geschlechtsspezifischen Machtstrukturen der Gesellschaft zu suchen. Die Täter sind zu über 90% Männer. Schätzungen des BKA zur Folge werden jährlich 60000 Kinder Opfer sexueller Gewalt. Die Täter gehören überwiegend zum engsten Kreis der Familie. Nur ein sehr kleiner Teil der Täter ist dem Opfer gänzlich unbekannt und erfüllt somit das in der öffentlichen Meinung weitverbreitete Klischee des „fremden Onkels“, das mit der Realität wenig zu tun hat. Sexuelle Gewalt ist also keine zufällige Einzeltat, sondern eine geplante und vorbereitete Wiederholungstat unter Ausnutzung des Ver- trauensverhältnisses zwischen Täter und Opfer.
| Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/3329 ER sperrt ee. en Wurde bislang auf Gewalt gegen Kinder, wenn überhaupt, im wesentlichen strafrecht- lich reagiert, muß in Zukunft das Hauptaugenmerk auf psychosoziale Hilfe für die Kin- der und die betroffenen Erwachsenen gerichtet werden. Eine Verbesserung der Lage der Kinder darf sich nicht nur in direktem Schutz vor psy- chischer und physischer Gewalt erschöpfen, sondern muß auch die Planung und Gestal- tung ihrer direkten Lebensumwelt beachten. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie hoch ist in Niedersachsen die erfaßte Zahl der bekannten Fälle von a) Kindesmißhandlungen in den Jahren 1986 bis 1990? — bei den 0- bis 3jährigen — bei den 3- bis 6jährigen — bei den 6- bis 10jährigen — bei über 10jährigen, und wie hoch wird die Dunkelziffer vermutet? b) sexuellem Mißbrauch in den Jahren 1986 bis 1990 — bei den 0- bis 3jährigen — bei den 3- bis 6jährigen — bei den 6- bis 10jährigen — bei über 10jährigen, und wie hoch wird die Dunkelziffer vermutet? 2. Wie gliedern sich die a) Kindesmißhandlungen auf — in der Art -—— nach Geschlecht der betroffenen Kinder? b) Fälle sexuellen Mißbrauchs auf — in der Art — nach Geschlecht der betroffenen Kinder? 3. Welche zentralen Gründe, differenziert nach Tätergruppen, führen zu a) Kindesmißhandlungen? b) sexuellem Mißbrauch? 4. Wie differenzieren sich die a) Täter von Kindesmißhandlungen — nach Alter — nach Geschlecht — nach Grad der Verwandtschaft und sozialer Nähe? b) sexuellen Gewalttäter — nach Alter — nach Geschlecht — nach Grad der Verwandtschaft und sozialer Nähe?
| Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/3329 5. 12. 13. 14. In wie vielen Fällen wurde gegen die Täter in Fällen a) der körperlichen Mißhandlung nachgegangen in Form von — Hinweisen — Ermittlungen — Strafanzeigen — Verhandlungen — Verurteilungen — Sonstigem, b) des sexuellen Mißbrauchs nachgegangen in Form von — Hinweisen — Ermittlungen — Strafanzeigen | — Verhandlungen — Verurteilungen — Sonstigem, und wie viele Verfahren wurden aus welchen Gründen eingestellt? In wie vielen Fällen wurde auf eine Therapie hingewiesen? . Welche Möglichkeiten sicht die Landesregierung, durch Gesetze dazu beizutragen, Kinder a) vor körperlicher und seelischer Gewalt b) sexuellem Mißbrauch zu schützen? . Welche Folgen für die betroffenen Kinder sind, je nach Form der erfahrenen Ge- walt, bekannt? . Welche Möglichkeiten zur Hilfe für die Kinder gibt es derzeit in Niedersachsen? . Welche Möglichkeiten, den betroffenen Kindern Zufluchtstätten vor den Gewalt- taten zu bieten, sieht die Landesregierung? . Wie viele Einrichtungen zum Schutz von Kindern gibt es, welcher Art sind sie, an welchen Orten gibt es sie, und wie differenzieren sich die Trägerschaften? . Welche konzeptionellen und strukturellen Voraussetzungen hält die Landesregie- rung für die Einrichtung der verschiedenen Formen von Kinderschutzeinrichtun- gen (z.B. Mädchenhäuser, Jungenhäuser, Eltern- und Familienberatungsstellen) für erforderlich? Wie begründet die Landesregierung die Unterscheidung zwischen Kinerschutzzen- tren und Mädchenhäusern? Wieviel Therapieplätze für von Gewalt betroffene Kinder und betroffene Familien wären in Niedersachsen notwendig? In welchem Umfang und durch wen werden Präventionsarbeit und Opferhilfe si- chergestellt, und wie unterstützt die Landesregierung diese Initiativen?
| Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/3329 imm—rmzzjprm irrt rs 15. Welche konzeptionelle Weiterentwicklung hält die Landesregierung in den Berei- chen der Prävention und Opferhilfe für notwendig, und welche Schwerpunkte soll- ten hier gesetzt werden? 16. Ist der Landesregierung bekannt, wer sich in Niedersachsen wissenschaftlich mit dem Thema Gewalt gegen Kinder mit welchem Schwerpunkt befaßt? 17. Wie steht die Landesregierung zu den einschlägigen Gesetzentwürfen bzw. Geset- zesdiskussionen im Bund, und hält sie gegebenenfalls eigene Bundesratsinitiativen zur Verbesserung des Schutzes von Kindern für sinnvoll? Antwort der Landesregierung t Niedersächsisches Frauenministerium Hannover, den 20. 5. 1992 Gewalt gegen Kinder ist ein zentrales Thema der Kinder- und Jugendpolitik der Lan- desregierung. Die Landesregierung hat seit 1991 eine Erhöhung der Haushaltsmittel für die Bereiche Gewalt gegen Kinder und Gewalt gegen Mädchen und Frauen um 2,5 Mil- lionen DM vorgenommen. Erstmalig werden in Niedersachsen Beratungsstellen im Be- teich Gewalt gegen Kinder gefördert, die Haushaltsmittel für von Gewalt betroffene Mädchen und Frauen sind erheblich erhöht worden. Mit Unterstützung der Landesre- gierung sollen nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in allen vier Regierungsbezirken Mädchenhäuser und Kinderschutzzentren aufgebaut werden. Die ersten Einrichtungen haben ihre Arbeit bereits aufgenommen. Gewalt gegen Kinder ist in allen ihren unterschiedlichen Erscheinungsformen — der psychischen wie physischen Kindesmißhandlung, des sexuellen Mißbrauchs von Kin- dern und der Kindesvernachlässigung — Ausdruck einer Nichtbewältigung gegebener Lebensbedingungen und bestehender Machtverhältnisse. Eine gesellschaftliche Entwicklung, die einerseits Anonymisierungs- und Individualisie- rungsprozesse beschleunigt, andererseits das Fortbestehen sozialer und geschlechtsspezi- fischer Ungleichheitsverhältnisse nur langsam oder gar nicht abzubauen vermag, produ- ziert strukturell Problemfelder, die mit Formen von unzureichendem Integrationslei- stungsvermögen korrespondieren. Viele Menschen können in schwierigen sozialen und personalen Situationen nicht angemessen reagieren, vor allem Schwächeren, Kindern gegenüber. Gewalt gegen Kinder drückt sich nicht allein in unmittelbaren Gewalthandlungen aus, vielmehr gehören rohe, demütigende, psychisch verletzende Verhaltensweisen ebenso in den Gewaltbereich wie einengende und einschränkende Lebensbedingungen, die strukturell kinderfeindlich sind. Gewalt gegen Kinder ist ein Problemfeld, das nicht nur mit einzelnen gezielten Maß- nahmen zu bewältigen ist. Die Landesregierung fördert deshalb Hilfen und Hilfesyste- me nicht als Sonderleistungen für besondere Gruppen oder Schichten; vielmehr sieht sie diese Hilfen und Hilfesysteme als integralen Bestandteil der sozialen Dienste, die der Gesellschaft insgesamt zur Verfügung stehen. Aufgrund der unterschiedlichen pluralen Lebensformen müssen ebenso unterschiedli- che Angebote bereitgestellt werden, die einer Stärkung der individuellen Bewältigungs- möglichkeiten von gegebenen und gewählten Lebensrealitäten dienen. Hilfen und Hil- fesysteme knüpfen an die Lebenswirklichkeit der Kinder an, d.h. zunächst an ihre
| Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/3329 unmittelbare Lebenssituation. Kindern kann am besten geholfen werden, wenn den für sie unmittelbar Verantwortlichen geholfen wird, ihren Eltern, ihren Müttern und Vä- tern oder anderen primären Bezugspersonen. Ein derartiges Problemverständnis grenzt auch die für die Gewalt Verantwortlichen, die Erwachsenen, nicht aus. Insgesamt will die Landesregierung mit Unterstützung präventiver und den Betroffenen Hilfe bietenden Maßnahmen mit dafür Sorge tragen, daß die tendenzielle Kinderfeind- lichkeit in unserer Gesellschaft abgebaut wird. — Für den Bereich der Kindesmißhandlung ist dabei zu berücksichtigen, daß gerade durch potentielle Überforderung die Grenzen zwischen liebevollen und mißhan- delnden Umgangsweisen prinzipiell fließend sind. Je nach individuellen bzw. sozia- len Bedingungen und Möglichkeiten orientieren sich die Umgangsweisen aller Müt- ter und Väter oder anderer naher Bezugspersonen mehr oder weniger zu dem einen oder anderen Pol hin. Kindesmißhandlung und Kindesvernachlässigung gehören so- mit zu den chronischen Gefährdungen in unserer Gesellschaft. Dem widerspricht nicht die in unserer Gesellschaft auch deutlich zu verzeichnende positive Entwicklung im Verhältnis der Generationen zueinander: Die gegenwärtige Elterngeneration zeigt gegenüber früheren Generationen ein hohes Maß an Tole- ranz, Verständnis und Anteilnahme. Generationskonflikte werden weniger heftig und konfliktbelastet ausgetragen. Gleichzeitig mit dieser Entwicklung sind jedoch fortbestehende und neue Brüche im Generationenverhältnis vorhanden, die sich in den unterschiedlichen Formen der Kindesmißhandlung und Kindesvernachlässi- gung zeigen. — Für den Bereich des sexuellen Mißbrauchs sind die geschlechtsspezifischen Ungleich- heitsverhältnisse, das immer noch bestehende Machtgefälle zwischen Frauen und Männern entscheidend. Diese Form von Gewalt wird überwiegend von Männern ausgeübt. Die Ungleichheit im Geschlechterverhältnis gefährdet gerade Mädchen besonders. Mädchen sind im allgemeinen doppelt vom Machtgefälle betroffen: durch die Generations- und durch die Geschlechterhierachie. Die Tatsache, daß auch Jungen gefährdet sind, steht dem nicht entgegen, da auch hier der Mißbrauch überwiegend durch Männer erfolgt. Die Ausübung sexueller Gewalt und der damit stets verbundene Machtmißbrauch wird offensichtlich von den dafür verantwortli- chen Männern als Geschlechtsprivileg verstanden, begründet in den gegebenen ge- schlechtsspezifischen Ungleichheitsverhältnissen. Bei der Schaffung und Entwicklung von Maßnahmen zur Prävention aller Erscheinungs- formen von Gewalt gegen Kinder sowie von Maßnahmen, die Hilfen für von Gewalt betroffene Kinder bereitstellen, sind für die Landesregierung vier Grundgedanken rich- tungweisend: 1. Grundgedanke: Soziale Zusammenhänge im Nahbereich ermöglichen Für Kinder und für Erwachsene werden präventiv Hilfen angeboten, die veränderte Kommunikationsformen, eine dichtere soziale Nähe, andere oder veränderte For- men des Aufgehobenseins, der Zuwendung innerhalb der Familie und im sozialen Nahbereich ermöglichen. Dabei wird auf die Entwicklung der eigenen Kräfte — der positiven Kräfte, die allen Erwachsenen und Kindern innewohnen — vertraut. Ziel ist, ihnen zu ermöglichen, selbst die Wege zu finden, ihr Leben persönlich und so- zial befriedigend zu gestalten. Der Förderung von weiblicher Autonomie, von zu- nehmender Selbständigkeit und Unabhängigkeit von Mädchen und Frauen kommt dabei eine wichtige Bedeutung zu.
| Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/3329 Die Hilfsangebote sollen dazu beitragen, neue Formen des Zusammenlebens ebenso zu unterstützen, wie eher traditionelle Formen, z.B. die Familie, zu stärken. Die Herstellung sozialer Nahbereichsnetze bedarf der Bereitstellung von Möglichkeiten räumlicher sowie sächlicher Art und Hilfen zur Kommunikation. Hier seien beispiel- haft genannt bereits geschaffene Einrichtungen wie: Kinderbüros und Kinderhäu- ser, Mädchenhäuser, Frauen- und Mädchencafes, Mädchentreffs, Mütterzentren, auch unterschiedliche neue Betreuungsformen für Kinder, z. B. die Betreuung nach- mittags auf Schulhöfen und in Schulen. Entsprechend der grundlegenden Konzeption sind die Angebote breit angelegt, niedrigschwellig, räumlich wie von der Angebotsstruktur her leicht zugänglich, un- spezifisch. Sie wirken generell gewaltpräventiv, d.h. sie wirken nicht nur präventiv im Bereich Gewalt gegen Kinder, sondern auch — mittel- sowie langfristig — prä- ventiv hinsichtlich möglicher Gewaltbereitschaft von Jugendlichen. Eine verhältnis- mäßig gut abgesicherte These der Gewaltforschung besagt, daß das Fehlen persona- ler und sozialer Nahkommunikationsnetze in der Familie oder im unmittelbaren so- zialen Nahbereich deutlich zu einer Verstärkung von Gewaltbereitschaft und Ge- waltverhalten beiträgt. Auf der Basis allgemeiner, unspezifischer Präventionsarbeit sind ausdifferenzierte Hilfsangebote entwickelt und geschaffen worden, die bei bereits eingetretenen Schä- digungen Hilfen bieten. , Diese Form der sozialen Arbeit ist ein Teil moderner Sozialpolitik, ebenso wie die Sozialgesetzgebung. 2. Grundgedanke: Normorientierungen setzen Soziale Arbeit verfolgt eigenständige Ziele und steht weder mittelbar noch unmittel- bar im Dienste der Strafverfolgung. Hilfe soll dazu beitragen, Gewalt zu überwin- den. Das besagt, daß auch Hilfen für Täter — ggf. gleichzeitig mit restriktiven Maß- nahmen -- anzubieten sind. Die Landesregierung hält es für wichtig, generell die Hilfe in den Mittelpunkt zu stellen — das entspricht den Maßstäben und Möglich- keiten sozialer Arbeit. Gleichwohl muß die Interdependenz zwischen gesellschaftlichen Normsystemen — so wie sie sich in der Rechtsordnung und gerade auch in strafrechtlichen Normen manifestieren — und Normorientierungen und Verhaltensmustern im sozialen Nah- bereich ebenso berücksichtigt werden wie das grundlegende Interesse der Gesell- schaft an verbindlichen, Grundrechte schützenden wie auch ggf. sanktionierenden Rechtsregelungen. So ist zu erwarten, daß das angestrebte Verbot des Züchtigungsrechts im Bürgerli- chen Gesetzbuch wegen seines hohen symbolischen und normorientierenden Ge- halts Einfluß auf die Umgangsweisen von Müttern und Vätern mit ihren Kindern haben wird. Bei der strafrechtlichen Sanktionierung von Gewalttaten müssen die Interessen der Opfer berücksichtigt werden, um Sekundärschäden (z. B. durch für Kinder unange- messene Vernehmungstechniken oder belastende Zeugenauftritte vor Gericht) zu vermeiden. Wenn das gelingt, trägt die strafrechtliche Sanktionierung von Gewalt- taten nicht nur dazu bei, die Verbindlichkeit der Rechtsordnung abzusichern; sie hat vielmehr auch Auswirkungen auf das Rechts- und Unrechtsbewußtsein der Be- troffenen. Die staatlich legitimierte Feststellung, daß die Tathandlung eine Rechts-
| Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/3329 verletzung darstellt — das Urteil also —, kann für die Mädchen und Jungen eine entlastende, klarstellende, einen Neubeginn ermöglichende Funktion haben. Dies gilt insbesondere für den Bereich des sexuellen Mißbrauchs. Für die Landesregierung gehören somit Rechtsreformen in Form von Gesetzesrefor- men wie auch als Reformen der Strafverfolgungspraxis (so wie bereits geschehen durch Einrichtung von Sonderdezernaten für Gewaltdelikte bei den Staatsanwalt- schaften und regelmäßige Weiterbildung der Kriminalbeamtinnen und -beamten) in den Maßnahmebereich zur Gewaltprävention. 3. Grundgedanke: Vielfalt respektieren und Pluralität in den Angebotsstrukturen sichern Um Vielfalt von Lebensformen und Lebensbedingungen Rechnung zu tragen, müs- sen plurale Angebotsformen int Hilfesystem sichergestellt werden. Dabei ist die Plu- ralität nicht nur hinsichtlich der unterschiedlichen Problemfeldorientierungen zu wahren, sondern auch hinsichtlich der Bereitstellung von Möglichkeiten für Adressa- ten, damit diese entsprechend ihren persönlichen Präferenzen und Einstellungen wählen können. Von daher werden Angebote freier und kirchlicher Träger ebenso gefördert wie autonome Projekte. Kriterien für Hilfsangebote sind, inwieweit Kinder und Erwachsene durch die Maß- nahmen in ihrer Persönlichkeit gestärkt, in ihrer Wahrnehmung unterstützt und in ihrer Kommunikationsfähigkeit bereichert werden. Hilfen für Kinder sollen ihren entwicklungspsychologischen Bedingungen entsprechen. Zu vermeiden ist, daß ih- nen Verantwortlichkeiten aufgebürdet werden (z.B. sich zu wehren, die Beziehung von sich aus zu beeinflussen usw.), die sie nicht bewältigen können. Maßnahmen, die geschlechtshomogen von der neuen Frauenbewegung entwickelt und durchgeführt werden, stehen somit nicht im Widerspruch zu Maßnahmen, die vom Deutschen Kinderschutzbund unterstützt und getragen werden. Anteilnahme für Schwächere, für Mädchen und Jungen ist allen Maßnahmen und Ansätzen zu eigen. Die Benennung von Verantwortlichkeiten und Machtdifferenzen sind grund- sätzliche Voraussetzungen für die Wirksamkeit personaler und sozialer Hilfen. Die unterschiedlichen Sichtweisen auf die Erwachsenen, auf die Beteiligten bzw. Täter und die damit verbundene unterschiedliche Einschätzung von Hilfe- und Therapie- möglichkeiten mögen sich im Bereich der eben auch unterschiedlichen Praxisfelder unterschiedlich darstellen. Die Indikatoren, die ggf. zu einer Herausnahme der Kin- der aus der Familie führen, werden bei Einzelfallbetrachtung von feministischen bzw. familiensystemischen Ansätzen nicht — jedenfalls nicht prinzipiell — unter- schiedlich angegeben und gewertet. 4. Grundgedanke: Fachlichkeit und Professionalität gewährleisten — Selbsthilfe und ehrenamtliche Tätigkeit stärken Im Bereich der sozialen Arbeit stellt das Selbstverständnis der Berufsgruppen über Ziele sowie Art und Weise der Durchführung der Arbeit eine eigenständige Kraft dar. Im Unterschied zu anderen, stärker vorstrukturierten Berufsfeldern beeinflussen Interessen, Motive, Vorverständnisse — auch Vorurteile — der Berufsgruppen die konkrete Angebotsgestaltung. Das erforderliche Berufsverhalten, auf individuelle Bedingungen anderer einzugehen, beinhaltet rückbindend als konstitutives Merk- mal individuelles Eingriffs- und Entscheidungsverhalten. Um die Chancen und Möglichkeiten, die einem derartigen Berufsverständnis innewohnen, entfalten zu
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können, bedarf es eines hohen Maßes an Fachlichkeit und Professionalität. Die Lan-
desregierung unterstützt deshalb in vielfältiger Form Maßnahmen zur Weiterbil-
dung und berufsbegleitenden Supervision.
Fachlichkeit in der Herangehensweise an das Problemfeld bedeutet auch, einerseits
das Tabu des Schweigens — das trotz verstärkter Diskussion in der Öffentlichkeit
immer noch vorhanden ist — aufzudecken und andererseits jede Form der Skandali-
sierung, der Übertreibung zu vermeiden.
Für den Bereich des sexuellen Mißbrauchs gilt, daß gerade die neue Frauenbewe-
gung mit der Hervorhebung des strukturellen Machtgefälles zwischen Männern und
Frauen sowie dem darauf basierenden personellen, männlichen Machtmißbrauch
erst ermöglicht hat, das Problem öffentlich zu diskutieren und Möglichkeiten der
parteilichen Hilfe für Mädchen und Frauen zu entwickeln.
Im gesamten Bereich der Gewalt gegen Kinder erfolgte die Problembenennung und
Entwicklung erster Hilfeansätze durch gesellschaftliche Bewegungen, durch die Kin-
derschutzbewegung und eben im Bereich des sexuellen Mißbrauchs durch die
Frauenbewegung. Politisches und verwaltungsmäßiges Handeln ist auf die Erfahrun-
gen und Aktivitäten dieser gesellschaftlichen Gruppen bzw. Organisationen ange-
wiesen. Die Landesregierung unterstützt deshalb im Rahmen ihrer Möglichkeiten
Selbsthilfegruppen und Beratungsstellen sowie Notrufe im Bereich der parteilichen
Mädchenarbeit, den Landesverband des Deutschen Kinderschutzbundes und dessen
Ortsgruppen sowie andere Verbände und Initiativen, die in diesen Bereichen arbei-
ten.
Zur Entfaltung und Wirksamkeit sozialer Arbeit gehört das vielfältige Engagement
von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, und zwar sowohl im Rah-
men von Selbsthilfegruppen wie auch im Rahmen von Verbandsarbeit.
Deshalb sieht die Landesregierung im Bereich der Gewaltprävention eine zentrale
Aufgabe darin, Maßnahmen zu fördern, die enge Verbindungen unterstützen und
schaffen zwischen Selbsthilfegruppen, Verbänden, zwischen der vielfältigen ehren-
amtlichen Arbeit und den ebenso vielfältigen Formen professioneller sozialer Ar-
beit.
Zu la:
Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS)
Erfaßte Zahl der in Niedersachsen bekanntgewordenen Fälle von Kindesmißhandlung
in den Jahren 1986 bis 1990:
Te [se Te Tem |
64 66
23 34
39 53
Bei der Tabelle zu 1 a wurden Fälle des $ 223 b StGB (Mißhandlung von Schutzbefohle-
nen) erfaßt.
bis 6 Jahre 56 67 68
6 bis unter 10 Jahren 42 48 33
10 bis 14 Jahre 40 34 43
Zu 1b:
Erfaßte Zahl der in Niedersachsen bekanntgewordenen Fälle von sexuellem Mißbrauch
von Kindern in den Jahren 1986 bis 1990:
| Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/3329 bis 6 Jahre 158 6 bis unter 10 Jahren 781 10 bis unter 14 Jahren 1074 Die Tabelle zu 1b enthält Zahlen zu Verstößen gegen $ 174 (Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen), & 174a (Sexueller Mißbrauch von Gefangenen, behördlich Verwal- teten oder Kranken in Anstalten), $ 174b (Sexueller Mißbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung), $ 176 (Sexueller Mißbrauch von Kindern), $ 177 (Vergewalti- gung), $ 178 (Sexuelle Nötigung), $ 180 (Förderung sexueller Handlung Minderjähri- ger)und $ 180. (Förderung der Prostitution) StGB, wobei eine Erfassung der Opfer bei Verstößen gegen die $$ 180, 180 StGB erst seit 1990 erfolgt. Die Polizeiliche Kriminalstatistik'(PKS) läßt darüber hinaus eine weitere Aufschlüsse- lung der Opfer in der Altersklasse der bis Sechsjährigen nicht zu. Bei der Interpretation der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) ist zunächst zu berück- sichtigen, daß unter dem Begriff „sexueller Mißbrauch‘ eine Vielzahl von Normverlet- zungen (siehe oben) zu subsumieren sind, entsprechend ergibt sich eine hohe Fallzahl. Als „Kindesmißhandlung‘‘ werden hier Fälle nach & 223 b StGB genannt, die tarbe- standsmäßig eng umrissen sind und daher nicht diese Häufigkeitszahl erreichen (kön- nen). — Bei der auffallend unterschiedlichen Häufigkeit von Kindesmißhandlungen und se- xuellem Mißbrauch (für das Jahr 1990 153 gegenüber 2 366 registrierten Fällen) im Hellfeld ist zu vermuten, daß in Fällen von Kindesmißhandlungen (Mißhandlung von Schutzbefohlenen gemäß $ 223 b StGB) überwiegend sehr schwere Fälle mit er- heblichen Verletzungen zur Anzeige kommen und somit erfaßt werden können, während im Bereich des sexuellen Mißbrauchs auch Delikte ohne physische Kontak- te zwischen Opfer und Täter (Exhibitionismus gemäß $ 176 Abs. 5 Nr. 1 sowie Konfrontation mit Pornographie gemäß $ 176 Abs. 5 Nr. 3 StGB) erfaßt werden. Kriminologische Untersuchungen über das Anzeigeverhalten liegen nicht vor. — In der Tabelle zum sexuellen Mißbrauch sind Inzestfälle (8 173 StGB) nicht erfaßt. — Die erfaßte Zahl von Fällen sexuellen Mißbrauchs schließt Delikte mit sehr unter- schiedlichen Graden körperlicher Gewaltanwendung — d.h. keiner bis hin zur schwersten Verletzung des Kindes — ein. Fazit: Die Interpretation der Angaben über das Hellfeld der unterschiedliche Delikt- gruppen Kindesmißhandlung/sexueller Mißbrauch an Kindern ist somit bereits mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Das Dunkelfeld Verläßliche Angaben über das Dunkelfeld gibt es zur Zeit nicht. Die gesamte Debatte über Dunkelzifferangaben in der Bundesrepublik leidet bis heute darunter, daß keine repräsentativen empirischen Dunkelfeldstudien vorliegen. Eine genauere Abschätzung des Dunkelfelds der unterschiedlichen Formen von Gewalt gegen Kinder ist weder für die alten Bundesländer noch unter Einschluß der neuen Bundesländer möglich. Eine Beschreibung der gesellschaftlichen Wirklichkeit von Gewalt gegen Kinder, nach Altersstufen und Geschlecht sowie Tathandlungen und Tarfolgen differenziert, ist da- her derzeit ebenso wenig möglich wie die Beschreibung der Täter- und Opfergruppen. Es ist davon auszugehen, daß die in der Öffentlichkeit, auch in der Fachöffentlichkeit, genannten Angaben zum Dunkelfeld fragwürdig sind.
Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode [nn Bei Dunkelfeldschätzungen im Bereich der Kindesmißhandlung ist zu berücksichtigen, daß leichte und mittlere Formen von Kindesmißhandlung, aber auch schwere Formen in vielen Fällen nicht zur Anzeige kommen. Dabei wird mit dem Interesse des Kindes- wohls argumentiert. Entsprechend dem Grundsatz „Hilfe statt Gewalt‘‘ wird im Fall einer günstigen Prognose des Verhaltens der primären Bezugspersonen, auch durch de- ten Bereitschaft, an Beratungen und Therapien mitzuwirken, sowie selbst in Fällen von notwendiger Fremdplazierung, im Interesse des Kindeswohls angenommen, daß eine Strafverfolgung für das Kind zu belastend wäre bzw. die Restbindungen zur Ursprungs- familie vollständig gefährden könnte. Eine Hochrechnung in diesem Bereich, die von der Polizeilichen Kriminalstatistik aus- ginge, ist deshalb nicht möglich. Darüber hinaus ist zu bedenken, daß, solange die Rechtsprechung de lege lata körperli- che Züchtigungen — auch mit Gegenständen — durch die Wahlfreiheit der Erzie- hungsmittel für legitimiert hält, der Begriff der Kindesmißhandlung ($ 223 b StGB) eine äußerst restriktive Auslegung erfährt. Inwieweit de lege ferenda — bei einer Re- form des $ 1631 BGB — das rechtliche Verständnis von Kindesmißhandlung eine Ver- änderung erfahren wird, bleibt letztlich abzuwarten, wobei allerdings von der normen- bildenden Wirkung der angestrebten Reform auszugehen ist. Für das politische und verwaltungsmäßige Handeln der Landesregierung sind Dunkel- feldschätzungen sekundär. Entscheidend ist, daß Gewalt gegen Kinder in allen ihren Erscheinungsformen ein wichtiges psycho-soziales Problemfeld darstellt. Zu 2a: Gliederung der Kindesmißhandlung nach Art sowie nach Geschlecht der betroffenen Kinder: Eine Untergliederung der in der PKS erfaßten Verstöße gegen $ 223 b StGB (Mißhand- lung von Schutzbefohlenen) ist nicht möglich. In den Jahren 1986 bis einschließlich 1990 sind insgesamt 403 männliche und 307 weib- liche Kinder als Geschädigte erfaßt. Zu 2b: Gliederung der Fälle von sexuellem Mißbrauch von Kindern nach Art der Fälle und Ge- schlecht der betroffenen Kinder: — Verstöße gegen $ 174 StGB (Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen), $ 174 a StGB (Sexueller Mißbrauch von Gefangenen, behördlich Verwahrten oder Kranken in Anstalten), $ 174b StGB (Sexueller Mißbrauch unter Ausnutzung einer Amts- stellung): In den Jahren 1986 bis 1990 wurden 31 männliche und 171 weibliche Kinder als Opfer in der PKS erfaßt. — Verstöße gegen & 176 StGB (Sexueller Mißbrauch von Kindern) in der Form des Ex- hibitionismus: In der PKS wurden in den Jahren 1986 bis 1990 534 männliche und 2 669 weibliche Kinder als Opfer erfaßt. — Sonstige Verstöße gegen & 176 StGB (Sexueller Mißbrauch von Kindern) In der PKS wurden insgesamt im genannten Zeitraum 1681 männliche und 4897 weibliche Kinder als Opfer erfaßt. Drucksache 12/3329