Gewalt gegen Kinder
Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/3329 Die Zufluchtstätten arbeiten somit als besondere, qualifizierte Jugendschutz- stellen. Da die Zuflucht nur ein vorübergehender Aufenthaltsort sein kann, müs- sen externe Mädchenwohngemeinschaften als Folgeeinrichtungen aufgebaut wer- den. Daher bieten Mädchenhäuser spezielle Wohn- und Betreuungsprojekte für jene Mädchen an, die nicht in ihr Elternhaus zurückkehren können. — Mädchen, die längerfristig mit anderen Mädchen zusammenleben möchten, fin- den in der Mädchenwohngemeinschaft einen neuen Lebensort. Jedes Mädchen hat in der gemeinsamen Wohnung jeweils ein Einzelzimmer, Sanitäranlagen und Küche werden gemeinsam genutzt. Hier verbindet die Mädchen Ähnlichkeit be- züglich der Gewalterfahrungen; Solidarität und Gemeinschaftsgefühl innerhalb der Gruppe, unterstützt von den Mitarbeiterinnen, wird hier geschaffen. Mädchen ab 16 Jahren, die ps vorziehen, allein zu wohnen, können mobil betreut werden. Diese Mädchen werden von einer Pädagogin begleitet, unterstützt und beraten, damit sie ihre eigenen Lebenspläne entwickeln können. Diese Wohn- und Betreuungsprojekte für Mädchen und junge Frauen sind somit neue Formen der stationären Jugendhilfe. Hier wird für Mädchen ein qualifizier- tes Angebot für die Bearbeitung ihrer Erfahrungen geschaffen. Das erste Mädchenhaus in Niedersachsen, in Osnabrück, wird seit 1991 durch das Niedersächsische Frauenministerium gefördert. Ein weiteres erhält in diesem Jahr eine Anschubfinanzterung. Das Modellprojekt „Mädchenhaus Osnabrück‘ wird über eine Laufzeit von drei Jahren wissenschaftlich begleitet werden. Die Landesregierung will hiermit exemplarisch nachweisen, daß die integrierten Konzepte der Mädchenhäuser eine sinnvolle Hilfe für Mädchen mit Gewalterfah- rungen sind. Sie hofft, daß bestehende Träger der Jugendhilfe diese Ideen und konzeptionellen Umsetzungen aufgreifen und entsprechende Angebote ent- wickeln. 2. Kinderschutzzentren Kinderschutzzentren wenden sich an mißhandelte, vernachlässigte oder sexuell miß- brauchte Kinder, ihre Familien oder engste Bezugspersonen. Kinderschutzzentren sollten nach Vorstellungen der Landesregierung — die mit den Ideen der Arbeitsge- meinschaft der Kinderschutzzentren auf Landes- und Bundesebene übereinstim- men — folgende Aufgaben wahrnehmen: — Gegenüber der Klientel — einen auch in den Abendstunden und Sonn- und Feiertagen erreichbaren Kri- seninterventionsdienst entwickeln und koordinieren; — ein fachkompetentes Beratungs- und Therapieangebot bereitstellen und ggf. familienunterstützende Maßnahmen anbieten; — eine Kinderwohngruppe unterhalten, in der gefährdete Kinder vorüberge- hend untergebracht und fachkundig betreut werden, ohne daß Ämter zu- nächst eingeschaltet oder Sorgerechtsfragen sofort geklärt werden müßten; — auch im Vorfeld einer Mißhandlungssituation familienunterstützende Maß- nahmen bereithalten oder vermitteln; 2i
| Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/3329 — ein niedrigschwelliges, amtsfernes, kostenloses und anonymes Beratungs- und Hilfeangebot durch ein spezialisiertes Team aufbauen, das mit allen anderen Fachdiensten ggf. eng und unbürokratisch kooperiert; — Gegenüber anderen Professionellen — kollegiale Einzelfallberatung und Supervision anbieten; — eine systematische Vernetzung der unterschiedlichen sozialen Dienste ent- wickeln (lokale und regionale Vernetzung); — Fortbildungsangebote für alle beruflichen Gruppen anbieten oder organisie- ren, die mit Kindern umgehen (regional und landesweit); — Gegenüber Ehrenamtlichen — Aus- und Hortbildung von Telefonberaterinnen und -beratern gewährleisten, die das Notruftelefon mitbetreuen; — die Organisation und Durchführung von Arbeitskreisen (,‚Mütter-Treff‘‘, „Hausaufgabenhilfe“ , „Freizeitgruppen für Familien‘) betreuen, die prä- ventiv bzw. familienunterstützend wirken; — eine intensive Fremdmeldeberatung durchführen, die das soziale Umfeld der Familie ermutigt und befähigt, eigene Hilferessourcen zu nutzen bzw. der hilfsbedürftigen Familie den Weg zum Kinderschutzzentrum ebnen; — Gegenüber der allgemeinen Öffentlichkeit — Informationsveranstaltungen durchführen, um das Verständnis von Gewalt- problemen zu fördern und das Wissen um Hilfemöglichkeiten zu intensivieren; — regelmäßig in den Publikumsmedien, aber auch in der Fachliteratur über Ge- waltprobleme und Hilfemöglichkeiten informieren. Die Arbeit sowohl der Mädchenhäuser wie die der Kinderschutzzentren soll beispielhaf- ten Charakter haben; sie soll ausstrahlen auf andere, möglicherweise auch kleinere Ein- tichtungen in der jeweiligen Region. Zu 13: Da keine Angaben über Dunkelziffern möglich sind, kann diese Frage nicht abschlie- ßend beantwortet werden. Die stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie führen Therapien mit den betroffenen Kindern durch. Therapeutische Gespräche finden auch im Rahmen der Arbeit der Kinderschutzzen- tren, der Mädchenhäuser und der unterschiedlichen Beratungsstellen statt. Therapien führen weiter zugelassene Kinder- und Jugendpsychiaterinnen und -psychia- ter, Kinder- und Jugendpsychotherapeutinnen und -therapeuten sowie Psychologinnen und Psychologen durch. Über die Anzahl dieser Therapieplätze gibt es keine Informa- tionen. Ein Angebotsmangel besteht allerdings für von sexueller Gewalt betroffene Mädchen und Frauen, da es offensichtlich zu wenig feministische Therapeutinnen gibt. Zu 14: Prävention hat zum Ziel, Umgangsweisen von Erwachsenen mit Kindern zu ermögli- chen, die körperliche und seelische Mißhandlungen und sexuellen Mißbrauch ausschlie- 22
Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/3329 ßen. Eltern und andere Menschen, die mit Kindern umgehen, müssen fähig sein und auch den Willen haben, jegliche Gewalt aus diesem Umgang fernzuhalten. Präventiv gegen Gewalt gegen Kinder wirken zunächst alle Maßnahmen, die die Le- bensverhältnisse der Kinder in ihrer jeweiligen unmittelbaren Umgebung, in der Fami- lie oder in anderen Lebensformen verbessern helfen. Präventiv wirken ferner alle Maß- nahmen, die Menschen befähigen, die Folgen von Gewalt, vor allem von Gewalt gegen Schwächere, zu erkennen, um gewaltfreies Handeln zu erreichen. Präventiv wirken auch Maßnahmen, die Menschen befähigen und ermutigen, vertrauensvoll Hilfe zu suchen und anzunehmen, wenn sie ihre Gewaltbereitschaft aus eigener Kraft nicht zu beherr- schen vermögen. Nur auf diesen Wegen ist eine grundlegend wirksame Prävention möglich. Gezielte Präventionsmaßnahmen insbesondere zur Verhütung sexuellen Mißbrauchs zielen darauf, Verhältnisse, in denen dieser vorkommt, möglichst rasch zu erkennen, um zum Schutz von Mädchen und Jungen intervenieren zu können. Hierzu sind in den letzten Jahren in erheblichem Umfang sowohl öffentliche Vortrags- und Diskussionsver- anstaltungen als auch Seminare und Fortbildungskurse durchgeführt worden. Mit meh- reren Veranstaltungen für Angehörige sozialer und erzieherischer Berufe haben auch die vier niedersächsischen Landesjugendämter dies unterstützt. Andere Träger solcher Veranstaltungen waren vor allem Kommunen und verschiedene Vereine. Die Opferhilfe ist, soweit die Opfer Kinder oder Jugendliche sind, Aufgabe der Jugend- hilfe. Die Aufarbeitung der Folgen als Kind erlittener Gewalt erstreckt sich allerdings oft bis weit ins Erwachsenenalter hinein. Deshalb widmen sich Beratungsdienste und -einrichtungen für Mädchen und Frauen auch dieser notwendigen Hilfe. Für Beratungsstellen, Mädchenhäuser und Kinderschutzzentren sind 1991 folgende Mittel ausgegeben worden: Förderung der Beratungsstellen für Mädchen und Frauen, die von Gewalt betroffen sind: Förderung insgesamt 17 Beratungsstellen Ausgaben insgesamt 350000 DM Förderung pro Einrichtung 20590 DM (Notrufe sind vor 1990 z.B. mit 9000 DM unterstützt worden.) Mädchenhaus 300000 DM 1991 sind noch keine Personalausgabenzuwendungen gewährt worden. Ab 1992 erhö- hen sich die Zuwendungen dementsprechend. Der Haushaltsansatz für 1992 beträgt 1 Mio. DM. Förderung der Beratungstellen für Kinder und Jugendliche, die von Gewalt betroffen sind, ab 1991: Förderung insgesamt 23 Beratungsstellen (einschließlich der 16 Beratungsstellen in der Trägerschaft der Ortsgruppen des DKSB) Ausgaben insgesamt 468000 DM Die Förderung erfolgte individuell. Herausragend gefördert worden sind: -—— Vertrauensstelle Benjamin in Oldenburg als Vorstufe für das 1992 zu errichtende Kinderschutzzentrum — Kinderhaus Brake — Kinderhaus Westerstede — Beratungsstelle des Kinderschutzbundes Emden 23
| Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/3329 Förderung von Projekten des Kinder- und Jugendschutzes 1991: Förderung insgesamt 14 Projekte Ausgaben insgesamt 250000 DM Gefördert wurden: 3 Fortbildungsveranstaltungen für Berufsgruppen zum Thema „Gewalt gegen Kinder“ 1 Fortbildungsveranstaltung für Berufsgruppen zum Thema ‚Extremismus bei Kindern und Jugendlichen“ 7 Projekte gegen Rechtsextremismus und Gewalt von Jugendlichen 1 Theaterstück zum sexuellen Mißbrauch 1 Modellprojekt zur Betreuung und Unterbringung von jugendlichen Trebegänger/in- nen in Hannover | 1 Erstellung eines Tonbandausdrucks zum Thema „Gewalt von Jugendlichen“ Kinderschutzzentrum 370000 DM Für 1992 beträgt der Haushaltsansatz 1180000 DM. . Förderung der Landesstelle Jugendschutz 1991: Die Landesstelle Jugendschutz wird zur Zeit mit jährlich 500000 DM gefördert. Ein wesentlicher Schwerpunkt der Arbeit der Landesstelle Jugendschutz ist der Bereich Gewalt gegen Mädchen und Jungen — Kindesmißhandlung und sexueller Mißbrauch. Zu diesem Thema werden u.a. angeboten: — Seminare — Fortbildungsveranstaltungen für Berufsgruppen — Informationsmaterialien — Organisation, Koordination und Mitarbeit in Arbeitskreisen Förderung des Kinderschutzbundes 1991: Die Landesgeschäftsstelle des Kinderschutzbundes wird zur Zeit mit jährlich 145 600 DM gefördert. Die 48 Ortsverbände des Deutschen Kinderschutzbundes in Niedersach- sen werden von dieser Geschäftsstelle betreut. Von den 48 Ortsverbänden unterhalten 20 eine Beratungsstelle für Kinder und Jugend- liche, die von Gewalt betroffen sind. 16 Beratungsstellen werden vorn Land Niedersach- sen gefördert. Zu 15: Nach Auffassung der Landesregierung können wesentliche Fortschritte sowohl hinsicht- lich wirksamer Prävention als auch hinsichtlich der Hilfe für die Opfer nur erzielt wer- den, wenn es gelingt, einige zentrale Einrichtungen — Kinderschutzzentren und Mäd- chenhäuser — zu schaffen, die auf einer hinreichenden Erfahrungsgrundlage durch eine laufend ausgewertete Arbeit Erkenntnisse gewinnen, wie gewaltbelastete Beziehungen — innerhalb und außerhalb der unmittelbaren Lebensbedingungen der Kinder — ent- stehen, wie Hilfsprozesse in Gang kommen können, welche pädagogischen und thera- peutischen Hilfen angezeigt erscheinen. Prävention und Opferhilfe müssen von den Er- fahrungen der Kinderschutzpraxis und der Mädchenarbeit her ständig überprüft und verbessert werden. 24
| Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/3329 Zum mm mn nl mm Die Landesregierung fördert Maßnahmen, die Prävention und Hilfe für Betroffene mit- einander verbinden. So werden Einrichtungen und Beratungsstellen unterstützt, die ne- ben speziellen Beratungsangeboten auch niedrigschwellige Angebote wie z.B. Kinder- und Mädchentreffs, Teestuben, Spielnachmittage, Ausflüge, Lesekreise u. a. anbieten. Weiter werden Maßnahmen gefördert, die der besseren Vernetzung der einzelnen Maß- nahmen im System der Jugendhilfe dienen. Darüber hinaus wird die Kooperation mit anderen Institutionen und Berufsgruppen wie der Justiz, der Polizei, Ärztinnen und Ärzten, Lehrerinnen und Lehrern sowie Sozialpädagoginnen und -pädagogen gefördert. Gleich nach dem Regierungsantritt hat die Niedersächsische Justizministerin landesweit Sonderdezernate zur Bekämpfung von sexuellen Straftaten gegen Frauen eingerichtet. Es finden regelmäßig Erfahrungsaustausche zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft statt. Demnächst werden Richtlinien für die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft in diesem Bereich erlassen, die die Interessen des Opfers besonders berücksichtigen. Die weitere Zusammenarbeit in Form von Arbeitskreisen auf interministerieller Ebene wird aufgebaut. Außerhalb dieser Ebene finden Treffen und Veranstaltungen statt, die den Gedanken der Vernetzung tragen. Die Suche nach Verständigung und nach Erfah- rungsaustausch der Berufsgruppen untereinander wird durch die finanzielle Unterstür- zung von Tagungen und Arbeitskreisen durch die Landesregierung erst ermöglicht. So fördert die Landesregierung erstmalig seit 1991 sexualpädagogische Arbeitskreise, die der Prävention dienen. Die Landesregierung geht davon aus, daß Schwerpunkt der finanziellen Unterstützung im Gewaltbereich die Unterstützung der in diesem Bereich arbeitenden Verbände und Initiativen zu sein hat. Neben dieser Form der Förderung ist es jedoch notwendig, die öffentliche Diskussion zum Thema Gewalt zu führen. Deshalb hat das Frauenministerium im November 1991 eine Tagung zum Thema ‚,Se- xueller Mißbrauch an Mädchen und Jungen“ durchgeführt und auf einer weiteren Ver- anstaltung den Film „Wir möchten noch viel lauter sein‘‘ aus dem Arbeitsbereich der Mädchenselbsthilfegruppen gezeigt. (Dieser Film ist gekauft worden und kann kosten- los ausgeliehen werden.) Im Herbst 1992 führt das Frauenministerium Aktionswochen zum Thema „Gewalt im Geschlechterverhältnis‘‘ durch. Als Ergebnis der Untersuchung von Prof. Dr. Carol Hagemann-White (siehe Frage 16) führt das Frauenministerium in der Zeit vom 26. 10.1992 bis 23.11.1992 Aktions- wochen zum Thema ‚Gegen Gewalt im Geschlechterverhältnis — Für ein Miteinander der gegenseitigen Achtung‘ unter Einbeziehung der Frauenbeauftragten durch. Diese Aktionswochen sollen verstärkt die Gewalt gegen Frauen und Mädchen in den Blickpunkt der Öffentlichkeit rücken. Zugleich sollen damit die vor Ort arbeitenden Gruppen gestärkt werden. Geplant sind neben unterschiedlichen Fachveranstaltungen auch zahlreiche kulturelle Angebote. Ferner ist mit Unterstützung des Frauenministeriums eine neue Aufklärungsbroschüre durch ProFamilia erarbeitet worden, die ebenfalls präventiven Zielen dient. Darüber hinaus plant das Frauenministerium, die Entwicklung von Konzeptionen und Beispiel- vorhaben der parteilichen Jugendarbeit zu unterstützen. Auch in Institutionen und Einrichtungen wie Schulen und Kindertagesstätten werden Informations- und Weiterbildungsmaßnahmen durchgeführt: Zu den Aufgaben der schulpsychologischen Dezernentinnen und Dezernenten in den Schulaufsichtsämtern zählt u.a. die Beratung von Lehrkräften, wenn ein Verdacht auf 25
| . Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/3329 mu [UT sexuellen Mißbrauch von Schülerinnen und Schülern mitgeteilt wird. Im allgemeinen ist bei derartigen Vorkommnissen bei den Lehrkräften eine starke Unsicherheit festzu- stellen, wie sie sich in solchen Situationen verhalten können. Einige Schulpsychologin- nen und Schulpsychologen haben dies zum Anlaß genommen, diese Frage in Lehrer- fortbildungsveranstaltungen (zentrale schulinterne Lehrerfortbildung) zu behandeln. Das bisherige Angebot an Fortbildung und Beratung für Lehrkräfte ist allerdings noch nicht ausreichend. Es sollte deshalb ausgeweitet und intensiviert werden. Das Thema ‚Gewalt gegen Kinder“ einschließlich des „‚Sexuellen Mißbrauchs an Mäd- chen und Jungen“ wird z. Z. so breit diskutiert, daß die Sensibilität der Kindertagesein- richtungen, die gegenüber diesem Fragenkreis schon immer bestand, noch größer ge- worden ist. Die Kindertageseinrichtungen haben folgende Wirkungsmöglichkeiten: 1. das eigene Verhaken zu reflektieren und zu überprüfen, ob nicht Ansätze psychi- scher Gewalt in ihrem Handeln zu finden sind, 2. sich über mögliche Auswirkungen von Gewalt gegenüber Kindern in deren Äuße- rungen und Verhalten zu informieren, 3. mit diesem Wissen sensibel auf die Äußerungen und Verhaltensweisen von Kindern zu achten, - 4. ggf. geeignete Beratungsstellen einzuschalten. Die Spitzenverbände der freien und öffentlichen Wohlfahrtspflege werden vom Kultus- ministerium aufgefordert, die Träger der Einrichtungen zu veranlassen, die Kinderta- gesstätten in geeigneter Weise auf das Thema hinzuweisen und den Erzieherinnen und Erziehern die Möglichkeiten anzubieten, ihren Informationsstand zu verbessern. Zu 16: Das Niedersächsische Frauenministerium hat unter dem Gesichtspunkt einer konzeptio- nellen Weiterentwicklung eine Bestandsaufnahme des Helferinnen- und Helfersystems in Niedersachsen im Bereich Gewalt gegen Frauen und Mädchen in Auftrag gegeben. Diese Bestandsanalyse, die unter der Leitung von Frau Prof. Dr. Carol Hagemann- White durchgeführt worden ist, liegt nunmehr vor. Sie umfaßt neben der Begriffsbe- Stimmung Gewalt im Geschlechterverhältnis und der empirischen Bestandaufnahme eine exemplarische Regionalanalyse. Eine Publikation wird demnächst erfolgen. Im kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen wird zur Zeit unter der Leitung von Herrn Prof. Dr. Christian Pfeiffer eine repräsentative, bundesweite Studie durchge- führt, die dazu beitragen kann, Lücken über Dunkelfeldzahlen zu schließen. Im Rah- men dieser Studie wurden insgesamt 6000 Personen in den alten und neuen Bundeslän- dern zu innerfamiliären Gewalterfahrungen und in diesem Zusammenhang 3.000 Perso- nen auch zu ihren Erfahrungen mit sexueller Gewalt im Kindesalter befragt. Neben den Angaben zu Erfahrungen mit unterschiedlichen Formen sexuellen Kindesmißbrauchs, Täter- und Opfercharakteristika werden in dieser Studie auch Variablen zum Anzeige- verhalten, zur Anzeigemotivation, zum Hilfesuchverhalten der Opfer sowie zu den Be- dürfnissen der Opfer im Hinblick auf mögliche Hilfsmaßnahmen analysiert. Weiter sind der Landesregierung die im folgenden aufgeführten Einrichtungen be- kannt, die sich in Niedersachsen wissenschaftlich mit dem Thema „Gewalt gegen Kin- der‘‘ befassen: 26
| Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/3329 mm mm ml mn mn — Universität Oldenburg (Fachbereich 5, Prof. Mees): Aggressionen zwischen Erwach- senen und Kindern, Aggressionen zwischen Kindern; — Universität Göttingen (Fachbereich Medizin, Zentrum Psychologische Medizin, Ab- teilung Kinder- und Jugendpsychiatrie, Prof. Specht/Dr. Hummel): Aggressive Se- xualdelinquenz im Jugendalter, Interventionsstrategien und Prävention bei Kindes- mißhandlung und sexuellem Mißbrauch von Kindern; — Universität Hannover (Fachbereich Erziehungswissenschaften I, Professorin Kühne, Prof. Tiedemann): Gewalt und Mißhandlungen in der Familie, Aggressionsentwick- lungen im Grundschulalter. Eine in Vollständigkeit und Genauigkeit darüber hinausgehende Aufzählung aller For- schungsaktivitäten zum Thema „Gewalt gegen Kinder“ ist zur Zeit nicht möglich. f Zu 17: In diesem Zusammenhang ist auf den Entschließungsantrag des Landes Niedersachsen vom 15.10.1990 zum Verbot von Gewalt gegen Kinder in der Familie hinzuweisen (BR-Dts. 721/90, vgl. zu Frage 14). Eine erneute Bundesratsinitiative erscheint, soweit es sich um den Schutz von Kindern vor körperlichen und psychischen Mißhandlungen in der Familie handelt, derzeit im Hinblick auf den Beschluß der Justizministerinnen- und Justizministerkonferenz nicht erforderlich. Zu verweisen ist weiter auf die Jugend-Sexualstrafrechtsreform (siehe Frage 14). Die Landesregierung wird im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei dieser Reform mitwirken. Schoppe 27
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Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/3329
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