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Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode
Antwort auf eine Kleine Anfrage
— Drucksache 11/3136 —
Betr.: Bestand der Tiefflug-Area
Wortlaut der Kleinen Anfrage des Abg. Trittin (Grüne) vom 26. 10. 1988
In Kreisen der Bürgerinitiativen gegen Tiefflugbelastungen wie auch in der einschlägi-
gen Literatur ist offenbar nicht zu klären, wie es zur Einrichtung der bestehenden
7 Areas, in denen zwischen ca. 75 und 150 m Tiefflug praktiziert wird, gekommen ist.
Auch die Rechtsgrundlage, auf der die Einrichtung erfolgte, erscheint nicht eindeutig.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wann wurden die Areas, speziell die Niedersachsen tangierenden, eingerichtet?
2. Wer hat die Einrichtung der Areas auf welcher Rechtsgrundlage beschlossen?
3. Wer müßte nach Auffassung der Landesregierung wie tätig werden, um — wenn der
politische Wille dafür bestünde — die Areas aufzulösen?
Antwort der Landesregierung
Der Niedersächsische Mininister des Innern Hannover, den 25. 1. 1989
— 54 — 30 356/4 — 26 —
Zu l und 2:
Die Einrichtung eines Tiefflugsystems sowie die Regelung von Tiefflügen militärischer
Luftfahrzeuge in der Bundesrepublik Deutschland wurden vom „Ständigen Ausschuß
zur Koordinierung der Luftfahrt (SAL)'', der gemäß Art. 17 (8) des Truppenvertrages
für den Ausgleich der militärischen und zivilen Interessen gebildet worden war, am
7. März 1961 beschlossen.
Die Rechtsgrundlage für dieses Tiefflugsystem war Art. 17 (1), Satz 3 des Truppenver-
trages, der den Stationierungsstreitkräften Anspruch auf Nutzung des deutschen Luft-
raums einräumte.
Zu 3:
Der militärische Flugbetrieb über der Bundesrepublik Deutschland, das schließt den
militärischen Tiefflug mit Strahlflugzeugen ein, wird heute auf folgender Rechtsgrund-
lage durchgeführt:
Art. 87a Grundgesetz, $ 30 Abs. 1 und 2 Luftverkehrsgesetz, NATO-Truppenstatut,
Art. 46 Abs. 1 Satz 1 und 2 sowie Art. 46 Abs. 3 des Zusatzabkommens zum
NATO-Truppenstatut.
Eine Änderung der Flugbetriebsbestimmungen — hier die Auflösung der areas — liegt
daher in der Zuständigkeit des Bundes.
Stock
(Ausgegeben am 13. 2. 1989)
Drucksache 11/3507