Erhaltung des Baudenkmals "Karrengefängnis" in Hameln

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Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/5255
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Antwort auf eine Kleine Anfrage
— Drucksache 11/5065 —

Betr.: Erhaltung des Baudenkmals „Karrengefängnis‘‘ in Hameln

Wortlaut der Kleinen Anfrage des Abg. Kempmann (Grüne) vom 23. 2. 1990

In der Antwort auf meine Kleine Anfrage (Drs 11/4141) zu o.g. Thema hat die Landes-
tegierung unter anderem ausgeführt: „‚Sofern in diesem Jahr (1989; d. Verf.) keine an-
gemessene Nutzung für das Baudenkmal gefunden werden kann und auch die Voraus-
setzungen für einen Abbruch nicht vorliegen, müssen umfassende Maßnahmen zur wei-
teren Konservierung des Baudenkmais getroffen werden.‘ und: „Die Denkmalbehör-
den werden die Stadt (zu einer Verstärkung der Bauunterhaltungsmaßnahmen) anhal-
ten und auf eine Beschleunigung hinsichtlich einer baldigen Nutzung drängen.‘ Beide
Bedingungen (angemessene Nutzung, Abbruch) waren mit Ablauf des Jahres 1989
nicht erfüllt. Die Stadt Hameln hat in ihrem Haushaltslan 1990 keine Mittel zur Kon-
servierung, geschweige denn zur Restaurierung des Denkmalensembles bereitgestellt.
Inzwischen hat ein Gespräch zwischen der Verwaltungsspitze der Stadt Hameln und
Vertretern der Landesregierung stattgefunden. Dabei haben das MWK und das MW
Mittel für eine Konservierung zugesagt (MWK für 1991 und 1992 je 250000 DM, MW
unbeziffert). Die Verwaltung der Stadt hält dies für zu gering.

Dies vorausgeschickt, frage ich die Landesregierung:

1. Welche umfassenden Konservierungsmaßnahmen muß die Stadt Hameln um-
gehend ergreifen, um eine weitere Verrottung des Baudenkmals zu verhindern, und
welche Zuschüsse wurden ihr dafür zugesagt?

2. Hält die Landesregierung das Vorgehen der Stadt Hameln für richtig und ausrei-
chend, sich bei der Suche nach einer angemessenen Nutzung des Baudenkmalen-
sembles ausschließlich eine Großhotelnutzung zu kaprizieren, oder wurde die Stadt
in dem o.g. Gespräch auch zu anderen denkbaren Nutzungsmöglichkeiten bei-
spielsweise öffentlicher Natur gedrängt?

3. Triffe es zu, daß der Minister für Wissenschaft und Kunst am Rande einer Landtags-
sitzung gegenüber einem Hamelner Abgeordneten geäußert hat, er persönlich sei
für einen Abriß des denkmalgeschützten Gebäudeensembles?

Antwort der Landesregierung

Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 11. 5. 1990
für Wissenschaft und Kunst
— 401 — 01 420/5 —

Zu 1:

Die dauerhafte Erhaltung des ehemaligen Karrengefängnisses in der Stadt Hameln er-
fordert eine Grundinstandsetzung der Dachdeckung und der Fassaden. Hierfür sind der
Stadt Hameln Denkmalfördermittel bis zu 500000 DM für die Jahre 1991 und 1992
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insgesamt unter Haushaltsvorbehalt in Aussicht gestellt worden. Für den Fall einer
Hotelnutzung hat auch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Technologie
und Verkehr eine Förderung der Baumaßnahme aus Mitteln des Fremdenverkehrs in
Aussicht gestellt. Die Gespräche hierzu sind noch nicht abgeschlossen.

Zu 2:

Nach 8 9 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes ist für Baudenkmale eine Nut-
zung anzustreben, die ihre Erhaltung auf Dauer gewährleistet. In den Gesprächen mit
der Stadt Hameln werden daher alle geeigneten Nutzungsmöglichkeiten eingehend er-
örtert und auf Realisierbarkeit geprüft. Hierzu gehört auch die Hotelnutzung. Die Ent-
scheidung über die Nutzung trifft die Stadt als Eigentümerin des Baudenkmals. Unter
denkmalpflegerischen Aspekten ist es nicht zu beanstanden, wenn die Stadt der Hotel-
nutzung Vorrang einräumt.

Zu 3:

Die Landesregierung hat bisher keine abschließende Entscheidung über den Abbruch
des Denkmalensembles getroffen.

In Vertretung
Dr. Schreiber

2 (Ausgegeben am 22. 5. 1990)
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