Baumaßnahmen an der Aller in Celle

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Niedersächsische Landtag — Zehnte Wahlperiode Drucksache 10/3336

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Antwort auf eine Kleine Anfrage
— Drucksache 10/2910 —

Betr.: Baumaßnahmen an der Aller in Celle

Wortlaut der Kleinen Anfrage des Abg. Dr. Riege (SPD) vom 22. 6. 1984

Die Stadt Celle führt zur Zeit ein Planfeststellungsverfahren für Wasserbau- und Land-
schaftsveränderungsmaßnahmen über mehrere Kilometer an der Ober- und Unteraller
im Gebiet der Stadt durch. Erhebliche Landesmittel sollen dafür eingestellt werden,
weil sich u. a. das Allerwehr im Stadtzentrum im domänenfiskalischen Besitz befindet.
Ziel der Maßnahmen ist die Verminderung des Überschwemmungstisikos bei einem so-
genannten Jahrhunderthochwasser durch Umbau in ein bewegliches Wehr, durch Be-
gradigungen und Vertiefungen sowie durch Uferbefestigungen, die in Einzelfällen bis
zur Uferbetonierung gehen. Außerdem sollen Abwasserverbesserungen für einige An-
lieger erreicht, eine Uferpromenade angelegt und Landschaftsschutzmaßnahmen anläß-
lich der Wasserbaumaßnahmen durchgeführt werden. Die Unterliegergemeinde Ham-
bühren befürchtet dadurch eine erhöhte Überschwemmungsgefahr. Anlieger sowie
Natur- und Landschaftsschützer sorgen sich um eine mögliche Verwandlung der städti-
schen Aller-Landschaft in einen „beronierten Kunstfluß“ mit einem im Normalfall tie-
fergelegten Oberallerpegel mit entsprechend unnatürlichem Gesicht.

Ich frage daher die Landesregierung:

1. Wird sie die Vergabe der Landesmittel vom positiven Ausgang noch vorzunchmen-
der ausreichender Landschafts- und Umweltverträglichkeitsprüfungen abhängig ma-
chen, die neben den rein wasserbau- und strömungstechnischen Gutachten des
Braunschweiger Leichtweiß-Institutes nötig sind?

Da nach dem landschaftspflegerischen Begleitplan (Teil II b Werkmeister & Hei-
mer) der Verlust gliedernder und belebender Landschaftselemente sowie negative
Auswirkungen auf Klima, Bodenbildung Hydrologie, Tierwelt und Biotope durch
die Baumaßnahme zu erwarten sind: Warum wurden die im Begleitplan empfohle-
nen umfangreichen prognostizierenden Berechnungen nicht durchgeführt?

2. Können die vorgesehenen Abwasserverbesserungen, die Uferpromenade und sonsti-
gen Landschaftsplanungen auch ohne die erheblichen Wasserbau-Eingriffe erfolgen?

3, Welche natur- und landschaftserhaltenden Alternativen sind geprüft worden, bei
denen ohne die erheblichen Eingriffe in Natur und Landschaft der Umbau in ein be-
wegliches Wehr möglich ist oder bei denen evtl. mit Rückhaltebecken an der Oberal-
ler das Überschwemmungsrisiko eines „Jahrhunderthochwassers“ gemindert werden
kann?

4. Welchen Baulandgewinn bringt die Verkleinerung des Überschwemmungsgebietes
im Stadtgebiet, und wie werden die Eigentumswertsteigerungen erfaßt und abge-
schöpft?

5. Warum hat die Stadt Celle die Bitte der Gemeinde Hambühren auf Übersendung
der Projektunterlagen nicht erfüllt?
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Niedersächsischer Landtag — Zehnte Wahlperiode Drucksache 10/3336

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Antwort der Landesregierung

Der Niedersächsische Minister Hannover, den 15. 10. 1984
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
— 101.1 — 01425/16 — 371 —

Bei Hochwasserabflüssen der Aller und der Fuhse sind in der Stadt Celle Wohngebiete
von mindestens 15 000 Einwohnern, etliche öffentliche Anlagen sowie Gewerbegebiete
stark hochwassergefährdet. Die Schmutzwasserkanalisation für 150000 Einwohner-
gleichwerte ist in solchen Fällen bereits bis zum Totalausfall beeinträchtigt worden. Die
Stadt Celle hat deshalb Planungen zur Planfeststellung vorgelegt, die die dringend er-
forderliche Verbesserung des Hochwasserschutzes in Celle vorsehen. Dazu müssen auch
die dort befindlichen landeseigenen Wehranlagen in der Aller umgebaut werden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:

Zu 1.

Die Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde hat ergeben, daß der Ein-
griff in Natur und Landschaft, der mit den Hochwasserschutzmaßnahmen in Celle ver-
bunden ist, mit Durchführung von landschaftspflegerischen Maßnahmen ausgeglichen
werden kann. Auch die beteiligten anerkannten Naturschutzverbände haben deshalb
dem Vorhaben zugestimmt. Es bestehen keine Bedenken, die Maßnahmen mit Landes-
mitteln finanziell zu fördern. Der Landschaftsarchitekt Dr. Werkmeister benennt in sei-
nem landschaftspflegerischen Begleitplan prognostizierende Berechnungen als eine
Methode, Auswirkungen des Vorhabens z. B. auf Klima, Boden und Hydrologie möglı-
cherweise quantitativ zu erfassen. Aber auch ohne diesen den Rahmen eines land-
schaftspflegerischen Begleitplans bei weitem übersteigenden Aufwand ist der Eingriff
abschätzbar und sind die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen bestimmbar.

Zu 2.

Um jederzeit einen störungsfreien Abwasserabfluß zu gewährleisten, muß u. a. der Ein-
stau der Kanalisationsanlagen infolge Hochwassers beseitigt werden. Die Einrichtung
von Uferpromenaden und sonstige Landschaftsgestaltungen sind auch ohne wasserbau-
liche Maßnahmen grundsätzlich möglich.

Zur Freihaltung des Hochwasserabflußprofils ist ein Unterhaltungsweg erforderlich.
Dieser soll nach den Vorschlägen der Landschaftsplanung gleichzeitig als Uferpromena-
de hergerichtet werden.

Die sonstigen Landschaftsplanungen sind Bestandteil des landschaftspflegerischen Be-
gleitplanes und dienen dem Ausgleich der wasserbaulichen Maßnahmen.

Zu 3.

Der gefährliche Hochwasseranstieg wird durch die Einschnürung der Talaue der Aller in
Celle sowie durch nicht ausreichende Leistungsfähigkeit des Flußbetts und der Wehran-
lagen hervorgerufen. Diesen Ursachen muß örtlich begegnet werden. Als Alternativen
sind geringere Ausbauten des Allerprofils in Celle untersucht worden. Entsprechend ge-
tinger ergab sich die erreichbare Hochwassersicherheit und damit der angestrebte Erfolg
der Gesamtmaßnahme. Der Bau von Hochwasserrückhaltebecken ist nicht geeignet, die
örtlichen Hochwasserprobleme in Celle auf wirtschaftlich vertrerbare Weise zu lösen.
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Zu 4.

Die künftig hochwassergeschützten, bisher unbebauten Flächen wird die Stadt Celle
nicht insgesamt als neue Baufläche ausweisen. Lediglich eine rd. 2 ha große Fläche zwi-
schen Aller und Bundesbahn, auf der Bodenaushub vom Gewässerausbau unterge-
bracht werden soll, ist zur Entwicklung als Gewerbegebiet vorgesehen. Es ist nicht Auf-
gabe des Landes Niedersachsen, etwaigen Eigentumswertsteigerungen in diesem Zu-
sammenhang nachzugehen.

Zu 5.

Die von der Stadt Celle mit den Planungen beauftragte Neubauabteilung des damalı-
gen Wasserwirtschaftsamts Celle hat die Gemeinde Hambühren bereits im Jahre 1983
umfassend über das Vorhaben unterrichtet und entsprechende Planunterlagen überlas-
sen. Die Planfeststellungsunterlagen sind der Gemeinde am 6. 6. 1984 von der Bezirks-
regierung Lüneburg übersandt worden.

Glup

(Ausgegeben am 29. 10. 1984) 3
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