Entwicklung der Wohnnebenkosten
Niedersächsischer Landtag - 13. Wahlperiode Drucksache 13/2811 [u Kleine Anfrage mit Antwort Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abg. Frau Pawelski (CDU), eingegangen am 13. 1. 1997 Betr.: Entwicklung der Wohnnebenkosten Im Preisindex für die Lebenshaltung werden die Wohnungsmieten nach dem Bruttoprinzip erhoben. Die dem Statistischen Landesamt gemeldete Wohnungsmieten enthalten also neben der eigentlichen Miete (Nettomiete) alle auf den Mieter umgelegten Nebenkosten, wie Kosten für Hausmeister, Gartenpflege, Grundsteuer, Kanalisation, Straßenreinigung, Müllab- fuhr, Kaminreinigung, Treppenbeleuchtung, Wasserverbrauch, Gemeinschaftsantenne und Aufzug. Nicht enthalten sind dagegen die Kosten für Heizung, Warmwasser, Strom und Gas, also die gesamten dem Wohnbereich zurechenbaren Energiekosten. Insbesondere die Nebenkosten haben, wie immer wieder zu hören ist, einen deutlichen Anstieg erfahren. Um abzuschätzen, welche politischen Handlungsmöglichkeiten es gibt, um dieser Entwicklung zu begegnen, frage ich die Landesregierung: 1. Wie haben sich die Wohnnebenkosten in Niedersachsen in den letzten Jahren absolut und im Vergleich zu den Lebenshaltungskosten entwickelt? 2. Auf welche Faktoren ist das Ansteigen der Wohnnebenkosten zurückzuführen, wie hoch ist insbesondere der Anteil der Kommunalabgaben, wie beispielsweise für Grundsteuer und Gebühren für Müllabfuhr, Abwasser oder Wasser, an den Wohnnebenkosten? 3. Welche Möglichkeiten sieht die Landeregierung, um einem weiteren Anstieg der Neben- kosten entgegenzuwirken? (An die Staatskanzlei übersandt am 16. 1. 1997 — IL/721 - 721) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Sozialministerium Hannover, den 22. 3. 1997 - 2/1.1 - 01 425/01 (306) - Zur Berechnung des Preisindexes für die Lebenshaltung werden im Rahmen der amtlichen Statistik u.a. auch Wohnungsmieten abgefragt. Gesondert erfragt werden auch Betriebsko- sten, allerdings ohne die Kosten für Heizung, Warmwasser, Strom und Gas. Die Zusammen- setzung der zu berichtenden Betriebskosten nach Betriebskostenarten wird nicht erfragt. Deshalb kann aus dieser Erhebung keine Aussage über Preisbewegungen einzelner Betriebs- kostenarten abgeleitet werden.
Niedersächsischer Landtag - 13. Wahlperiode Drucksache 13/2811 Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt: Zu: Der Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Niedersachsen ist von Januar 1991 bis Januar 1997 um 18 Punkte angestiegen. Eine entsprechende Indexberechnung für Wohnnebenkosten wird von der amtlichen nieder- sächsischen Statistik nicht durchgeführt. Aus Befragungen von Versorgungsunternehmen in unterschiedlich großen niedersächsischen Kommunen sind Verbraucherpreise für einzelne Wohnnebenkosten, wie z.B. Abwasserbe- seitigung, Wassergeld, Müllabfuhr und Straßenreinigung bekannt. Auf die in der Anlage (Anlage 1 bis Anlage 8) beigefügten Übersichten für die Städte Aurich, Braunschweig, Cux- haven. Einbeck, Göttingen, Hameln, Hannover, Lüneburg, Meppen, Nordhorn, Oldenburg, Osnabrück, Rotenburg/Wümme, Stade, Stadthagen und Wolfsburg wird hingewiesen. Dar- aus ergibt sich, daß der ablesbate Preisanstieg entsprechend den örtlichen Gegebenheiten von Kommune zu Kommune stark voneinander abweicht. Eine vergleichende Betrachtung der Entwicklung des Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Niedersachsen einerseits und der Entwicklung von Verbraucher- preisen für bestimmte Wohnnebenkosten kann daran nicht geknüpft werden, weil die in den Anlagen dargestellten Wohnnebenkostenpreise nicht für einen definierten Haushalt in einem bestimmten Wohnungstyp erhoben worden sind. Zu 2: 1. Die als Wohnnebenkosten angesprochenen Entgelte und Gebühren werden von den nie- dersächsischen Kommunen zur Abgeltung der Kosten der mit ihren öffentlichen Einrich- tungen erbrachten Leistungen nach Maßgabe der Inanspruchnahme von den Einrichtungs- nutzern erhoben. Die Entgeltfestsetzung folgt dabei betriebswirtschaftlicher Kostenrechnung und wird von den Produktionskosten der einzelnen Einrichtung für die jeweils erbrachte öffentliche Leistung bestimmt. Bei ihrer Leistungserstellung unterliegen die Kommunen in den angesprochenen Bereichen rechtlichen Vorgaben, Anforderungen und Bindungen durch EU-, Bundes- und Landesrecht sowie durch untergesetzliche (Standard-JRegelwerke, die auf die Kostenentwicklung maßgeblichen Einfluß haben. In den einzelnen Bereichen waren folgende Faktoren für die Kosten- und Entgeltentwicklung von Bedeutung: a) Abwasserbeseitigung Im Jahre 1993 betrug die durchschnittliche Abwassergebühr in Niedersachsen 173 DM/Einwohner/Jahr (Erhebung des Bundes der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e.V. 7/93). Im Jahre 1996 waren es in Niedersachsen 193 DM/Einwohner/Jahr (Abwassertechnische Vereinigung, 1996). Der Bundesdurchschnitt (alte und neue Bundes- länder) betrug 1996 207 DM/ Einwohner/Jahr. Durch Vorschriften der EU und des Bundes sind in den 90er Jahren neue Standards bei der Abwasserreinigung eingeführt worden. Am 1. 1. 1992 sind die Anforderungen zur weiterge- henden Stickstoffelimination als Fortschreibung der allgemeinen Rahmen-Verwaltungsvor- schrift des Bundes über Mindestanforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer vom 27. 8. 1991 in Kraft getreten. Die Mindestanforderungen wurden aufgrund $ 7 a Was- serhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes erlassen. Die weitergehende Nährstoffelimination ist zugleich eine Forderung der EG-Richtlinie „Kommunalabwasser“ vom 21. Mai 1991 (91/271/EWG). Neben den verstärkten Investitionen führte die allgemeine Kostensteige- tung zu höheren Entsorgungskosten beim Abwasser. b) Wasserversorgung Nach den Unterlagen des Bundesverbandes der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft e.V. (BGW) ist in Niedersachsen der gewichtete Wasserpreis seit dem 1. März 1989 bis zum 1. Januar 1996 von 1,62 DM/m? auf 2,19 DM/m? gestiegen. Dies bedeutet einen Preisanstieg
Niedersächsischer Landtag - 13. Wahlperiode I mn um 0,57 DM/m}. In der gleichen Zeit ist der gewichtete Wasserpreis in der Bundesrepublik (nur alte Länder) von 1,92 DM/m? auf 2,76 DM/m?, dh. um 0,84 DM/m? angestiegen. Die gewichteten Wasserpreise liegen damit in Niedersachsen unterhalb der gewichteten Wasserpreise der alten Länder der Bundesrepublik. Darüber hinaus ist auch der Anstieg der Wasserpreise in Niedersachsen seit 1989 geringer ausgefallen als in den alten Ländern der Bundesrepublik. Als Ursachen für den Preisanstieg kommen bei gleichzeitiger Verringerung des einwohnerbezogenen Wasserbedarfs von 138 I auf 132 \/Einwohner/Tag verschiedene Faktoren zusammen! 1. Anstieg der Personalkosten. 2. Anstieg der Energiekosten, die sich auf die Förderung, Aufbereitung und Verteilung des Teinkwassers auswirken. 3. Regional bedingte Verschlechterung der Rohwasserqualität mit der Folge, daß teilweise Wassergewinnungsgebiete aufgegeben bzw. tiefere Stockwerke erschlossen oder aber er- höhte Anforderungen an die Aufbereitung des Rohwassers gestellt werden mußten. 4. Sanierung veralteter Rohrleitungen. Darüber hinaus ist ein Teil der Erhöhung der Wasserpreise auch auf die mit dem 8. Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) vom 23. Juni 1992 eingeführte Gebühr für Wasserentnahmen zurückzuführen, die für Wasserentnahmen zum Zwecke der öffentlichen Wasserversorgung 0,10 DM/m? beträgt. c) Abfallentsorgung Das Abfallrecht hat durch das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) des Bundes wesentliche Änderungen erfahren, die die von den öffentlich-rechtlichen Entsor- gungsträgern zu entsorgende Abfallmenge beeinflussen und zu einer erheblichen Reduktion der zu entsorgenden Abfallmengen geführt haben. Folge des Mengenrückgangs ist, daß vorhandene Entsorgungsanlagen vielfach nicht mehr ausgelastet sind, wodurch sich die Ko- sten der Entsorgung pro Gewichtseinheit erhöhen. Verschärft wird diese Situation dadurch, daß die ab dem 1. Juni 2005 einzuhaltenden Zuordnungskriterien der Technischen Anleitung Siedlungsabfall (TASi) von den Kommunen weitere kostenintensive Investitionen verlangen, die sich trotz sinkender Abfallmengen in immer höheren Gebühren manifestieren. Entscheidenden Einfluß auf die von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zu ent- sorgende Abfallmenge hat die Einschränkung der Überlassungspflicht für Abfälle aus ande- ren Herkunftsbereichen, also die Tatsache, daß nach dem KrW-/AbfG Abfälle zur Verwer- tung aus anderen Herkunftsbereichen nicht mehr der Überlassungspflicht unterliegen. Dies wirkt sich um so gravierender auf die von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zu entsorgende Abfallmenge aus, als durch die Vorsortierung bzw. Trennung einzelner Fraktio- nen des hausmüllähnlichen Gewerbeabfalls eine energetische Verwertung der besonders heizwertreichen Fraktionen möglich ist, so daß dieser Anteil des Gewerbeabfalls nun nicht mehr Abfall zur Beseitigung, sondern Abfall zur Verwertung ist. 2. Die im Rahmen der Wohnnebenkosten angesprochene Grundsteuer wird von den hebe- berechtigten Gemeinden nicht als Gegenleistung für eine besondere Leistung, sondern zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs erhoben. Von den finanziellen Bedürfnissen der einzelnen Gemeinde hängt es daher ab, inwieweit sie zur Ausschöpfung ihrer Einnah- memöglichkeiten auch auf die Grundsteuer zugreift. Die Höhe der konkreten Grundsteuer- belastung des einzelnen Grundstücks ergibt sich aus der Anwendung des durch gemeindliche Satzung unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse festgesetzten Grundsteuerhebe- satzes auf das Produkt des Einheitswertes nach dem Bewertungsgesetz und der durch das Grundsteuergesetz festgesetzten Steuermeßzahl. Die Entscheidung über die Höhe des Grundsteuerhebesatzes ist vom Rat der Gemeinde unter Berücksichtigung der jeweiligen finanzpolitischen Erfordernisse zu treffen. Deshalb können hinsichtlich der Höhe der Grundsteuerhebesätze nicht unerhebliche Unterschiede Drucksache 13/2811
Niedersächsischer Landtag - 13. Wahlperiode Drucksache 13/2811 = bestehen, die in Niedersachsen (Stand: 1995) zwischen 165 v.H. und 530 v.H. bei der Grundsteuer A und zwischen 200 v.H. und 530 v.H. bei der Grundsteuer B liegen. Zur Entwicklung der gewogenen Durchschnittshebesätze wird auf die Anlage B 1 verwiesen. Ein Vergleich der Entwicklung der gewogenen Durchschnittshebesätze auf Länderebene (Anlage B 2) zeigt für den Bereich der Grundsteuer B, dem wesentliche Bedeutung im Rah- men der Wohnnebenkosten zukommt, daß Niedersachsen (Stand 1995) mit einem Flebesatz von 345 v. H. noch unter dem Bundesdurchschnitt (351 v.H.) liegt und im Ländervergleich einen mittleren Platz einnimmt. Der allgemeine Anstieg des Hebesatzniveaus in den vergangenen Jahren ist im wesentlichen auf die sich zunehmend verschlechternde Finanzlage der Kommunen zurückzuführen, für die insbesondere die lang anhaltende hohe Arbeitslosigkeit, die sprunghaft gestiegenen So- zialhilfeausgaben, aber auch konjunkturell bedingte Einnahmeverluste sowie die Beteiligung an den Kosten der deutschen Einheit ursächlich sind. Zu 3: 1. Die Landesregierung hat im Rahmen ihrer Möglichkeiten den Kommunen bereits eine Vielzahl von Hilfestellungen zur Kostenentlastung, zur sachgerechten und wirtschaftlichen Aufgabenerfüllung sowie zur Verbesserung und Erweiterung der kommunalen IHandlungs- spielräume in den einzelnen Aufgabenbereichen gegeben, und zwar bei der a) Abwasserbeseitigung Die Abwasserbeseitigung ist eine eigenverantwortlich wahrzunehmende Aufgabe der Ge- meinde. Gleichwohl hat die Landesregierung eine Vielzahl von Hilfestellungen zur sachge- rechten und wirtschaftlicheren Lösung der Aufgabe gegeben, so z.B. - in Veröffentlichungen - durch Modifizierung und Ergänzung von Richtlinien, Regeln und Vorschriften - in Form von Pilotprojekten und Modellvorhaben — Begleitung der Arbeiten der Teechnisch-wissenschaftlichen V ereinigungen und der DIN zur Berücksichtigung von Kosteneinsparungsmöglichkeiten in dem untergesetzlichen Re- gelwerk. Um den durch Kanalisationen hervorgerufenen Kostendruck im ländlichen Raum zu mil- dern, wurde mit der Novelle des $ 149 NWG vom 16. 11. 1995 der Handlungsspielraum der Gemeinden bei der Zulassung von Kleinkläranlagen wesentlich erweitert. Außerdem ist es nach $ 153 NWG ausdrücklich zulässig, von den Regelwerken abzuweichen, wenn auf ande- te Weise dem Wohl der Allgemeinheit mindestens gleichwertig entsprochen wird. Damit soll innovativen und kostensparenden Lösungen Vorschub geleistet werden. Wie bisher wird der Beseitigung des Niederschlagswassers durch die Grundstückseigentümer der Vorrang vor der gemeindlichen Ableitung eingeräumt. Die Gemeinden selbst müssen nun den ihnen gegebenen Handlungsspielraum nutzen. Pla- nungsvarianten sind sorgfältig abzuwägen und Beitrags- und Gebührenkalkulationen hin- sichtlich betriebswirtschaftlicher Gesichtspunkte zu überprüfen. Bei der Wahl der Organisa- tionsform der Abwasserbeseitigung besteht möglicherweise weiteres Optimierungspotenttal. b) Wasserversorgung Auf die Kostenstruktur der in der Regel kommunalen Wasserversorgungsunternehmen hat das Land keinen Einfluß und damit keine direkten Möglichkeiten, einen weiteren Preisan- stieg zu verhindern. Das Land nimmt indirekt Einfluß auf die Wasserpreise, indem jährlich etwa 40 Mio. DM aus dem Aufkommen der Gebühr für Wasserentnahmen für Maßnahmen zum Trinkwasser- schutz eingesetzt werden. Diese Maßnahmen tragen — insbesondere in Problemgebieten — dazu bei, evtl. erforderliche Investitionskosten der Wasserversorgungsunternehmen für auf-
Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode Drucksache 13/2811 ER wendige Aufbereitungstechnologien bzw. für die Neuerschließung von Wasser und damit Preiserhöhungen zu vermeiden. Darüber hinaus sind die Kosten für die Trinkwasserversorgung vom Verhalten eines jeden Einzelnen direkt beeinflußbar. c) Abfallentsorgung Die Kommission der Niedersächsischen Landesregierung zur Vermeidung und Verwertung von Reststoffen und Abfällen hat abfallwirtschaftliche Empfehlungen zur zukünftigen Wahrnehmung von Entsorgungsaufgaben durch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger erarbeitet. Diese Empfehlungen zeigen den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern Wege zur Anpassung ihrer abfallwirtschaftlichen Planung an die geänderten Rahmenbedingungen mit dem Ziel auf, weiteren Gebührenerhöhungen entgegenzuwirken. Schließlich ist auf Initiative der Landesregierung eine weitere Flexibilisierung des Gemein- dewirtschafts- und Gemeindehaushaltsrechts erfolgt. Dadurch können die Kommunen in allen Bereichen noch stärker als bisher Privatisierungsspielräume für eine wirtschaftliche Aufgabenerfüllung und zur Effizienzsteigerung nutzen. Weitere Möglichkeiten, um einem Anstieg der im Rahmen der Wohnnebenkosten angespto- chenen Entgelte und Gebühren entgegenzuwirken, sieht die Landesregierung, wenn Bund, Länder und Kommunen durch gemeinsame Anstrengungen eine konsequente Kostendämp- fung betreiben. 2. Möglichkeiten, einem weiteren Anstieg der Grundsteuer entgegenzuwirken, sieht die Lan- desregierung nur bei einer allgemeinen Verbesserung der kommunalen Finanzsituation, zu der Entlastungen auf der Ausgabenseite (z.B. durch die Rückführung und dauerhafte Entla- stung bei den Sozialhilfekosten) ebenso gehören müssen wie Verbesserungen auf der Ein- nahmenseite (z.B. im Rahmen der Reform des Gemeindesteuersystems). Hier ist in erster Linie der Bund gefordert. Dr. Weber
6
Niedersächsischer Landtag - 13. Wahlperiode
Kommunale Gebühren und Tarife An] age 1
2 f
„bei pnvaten Haushalten I m}
bei Abnahme von 15 m? monatlich 26,22 31,67 31,67
Müllabfuhr
1-mahge wöchentl. Leerung 150,00”
110/120 | Tonne, Jahresgebühr
‚3
w
u
Alraßenrginigung
2-malige wöchent!. Reinigung, 4,08
Im Straßentsont, Jahres gebührt
Elekiäscher Strom;
Haushaltsbedart, Arbeits- Leistungs-
u. Verrechnungspreis bei einem mil. 56,22 56,08
Verbrauch von 200 kWh
Gas füreime Wohnung
gürstigster Tanif, Grund- und
Arbeitspres Abnahmemenge von 75,92 86,87 86,67
mil. 1600 kWh
“enur5ot - Behälter, * = 14-lägige Abfuhr
Braunschweig
171991 1/1992 171994 1/1995
el “
47,08
ab 41995
39,86 40,66 43,87 45,48 48,69 69
287,04 287,08 287,04 287,04
100,77
118,88
1/1990
Akt L i
„bei pnvaten Haushalten 3 m}
»
u”
8
“©
_
n
7
&
o
an
o
a
_
Fri
o
ao
Wassergel
be Abnahme von 15 m! monatlich
Mültzbfuhr
}-malıge wöchentl. Leerung
1109520 I Torıne, Jahtesgebühr
Straßenreinigung
2-malıge wöchenti. Reinigung,
Im Straßenfront, Jahres-gebühr 12.00
Klekinscher Strom:
Haushaltsbedarf, Arbeits- Leistungs-
u. Verrechnungspreis bei einem mil.
Verbrauch von 200 kWh
für er nun
günshaster Tanif, Grund- und ab 1995
96.90
Arbeitspreis Abnahmemenge von “
mil. 3600 kwih 9,31 97,91 eb 1orınop
Drucksache 13/2811
Niedersächsischer Landtag - 13. Wahlperiode
Anlage 2
3/1990 1/1991 1/1992 1/1993 1/1994 171995 1/1996
| “ “ “ |
- | I [
nr
u “ ”
Abwasserbeseitigung
„bei privaten Haushalten 1 m?
Wassergeld
bei Abnahme von 15 m? monatlich
Müllablunr
1-malıge wöchent|, Leerung
110/120 | Tonne. Jahresgebühr
Straßenreinigung
2-malige wöchentl, Reinigung,
Im Straßeniront, Jahres-gebühr
Elektnscher Strom;
Haushaltsbedart, Arbeits- Lerstungs-
u. Verrechnungspreis bei einem mil.
Verbrauch von 200 kWh
Gas für eine Wohnung
günstigster Tarif, Grund- und
Arbeitspreis Abnahmemenge von
mtl. 1600 kWh
* = je Haushalt
ifi
„bei prwaten Haushalten 1 m?
171990 1/1991 171992 1/1994 171995 17/1996
STREHT-
= =1=1-
168,00* 181,20* 181,20* 373,20
AARFIBBE
-eree
==
Wassergeld
bei Abnahme von 15 m? monatlich
Müllabfuhr
1-malige wöchentl. Leerung
1107320 I Tonne, Jahresgebühr
Straßenreinigung
2-maüge wöchentl. Reinigung,
im Steaßenfront, Jahres-gebühr
Elektrischer Strom;
Haushaltsbedarl, Arbeits- Leistungs-
u. Verrechnungspreis bei einem mtl,
Verbrauch von 200 kWh
u Y
günstigster Tarif, Grund- und
Arbeitspreis Abnahmemenge von
mtl. 1600 kWh
* „ je Haushalt
* = bis 3-Personen-Haushalle
89,83 97,13 99,41 100,28 91,08
Drucksache 13/2811
a
Niedersächsischer Landtag - 13. Wahlperiode Drucksache 13/2811 Anlage 3 Göttingen : 1/1999 171991 1/1992 171993 171994 171995 17/1996 Abwasserbeseitigung „bei privaten Haushalten I m? . 1,79 1.79 £ g W. gel beı Abnahme von 15 m! monatlich 48.42 ala | Müllabfuhr 3-malıge wöchentl, Leerung 198,00 , 110/120 } Tonne, Jahresgebühr straßenremgung 2-malıge wöchent!, Reinigung, 13,00 13,00 1m Straßenfront, Jahres-gebühr Slektascher Siam; Haushaltsbedarl, Arbeits- Leistungs- u. Verrechnungspreis bei eınem mtl. 63,45 Verbrauch von 200 kvvh Gas lür eine Wohnung günstigster Taril, Grund- und Arbeitspreis Abnahmemenge von 106,2? 107,23 mit, 1600 kWh 98,95 ab 10/1995 87,99 E 8 Hameln 1/1991 17/1992 1/1993 1/1994 1/1995 1/1996 Abwasser tlıgun „bei pnvalen Haushalten I m? 2,45 Wassergelj . bei Abnahme von 15 m? monatlich 34,67 34,67 39,91 ne | BE & Müllabfuhr }-malıge wöchent|, Leerung 110/120 | Tonne, Jahresgebühr Aualepzeingung 2-malıge wöchentl. Reinigung, 7,05 Im Straßenftont, Jahres-gebühr Elektnscher Strom: Hatsshaltsbedarl, Arbeits- Leistungs- u. Verrechnungspreis bei einen mil, 63,14 Verbrauch von 200 kWh & > wD [777 > \o ww Gas für eıne Wohnung günstigster Tarl, Grund- und Arbeitspreis Abnahmemenge von 76,38 97.47 97,47 mtl. 1600 kWh
Niedersächsischer Landtag - 13. Wahlperiode
Anlage 4
Leistung
Abwasserbeseitigung
_ber pnvaten Haushalten { m?
1/1990 171991 1/1992 1/1994 1/1995 171996
49,54
W regel
bei Abnahme von 15 m? monatlich
ülabfuhr
4-malıge wöchentl. Leerung
1107120 | Tonne, Jahresgebühr 146,40 188,40 219,60 279,60 253.20 253,20
1032 "I 216 21a
101,09
89,26 101,09 101,09
isn | 1/19 1/1991 1/1992 11993 171994 1/1995 171996
_bei privaten Haushalten 1 m?
41,52 42,80 47,94 ab 10/1995 52,75
52,75
n
2
Straßenreinigung
2-malıge wöchentl, Reinigung,
1m Straßeniront, Jahres-gebühr
Elektrischer Strom;
Raushaltsbedarf, Arbeits- Leistungs-
u. Verrechnungspreis bei einem mil,
Verbrauch von 200 kWh
Gas für eine Wohnung
günstigster Tanl, Grund- und
Arbeitspreis Abnahmemenge von
mil. 1600 kWh
ab 4/1995
97,41
2,45 2,75 2,75 . 2,75 2,75
200,64* 268,20° 590,40
“- rs
116,15
116,15
Wassergekl
bei Abnahme von 15 m? monatlich 17,66 17,66
126,72" 126,72”
ei 7 =
56,22
17,66 17,66
>»
_
un
n
.o
©
£
Müllabfuhr
1-malıge wöchent!l. Leerung
1107120 1 Tonne, Jahresgebühr
167,64° 200,64*
taßenreini
2-rnalige wächentl. Reinigung,
Im Straßenfront, Jahres-gebühr
5
L m;
Haushaltsbedarl, Arbeits- Leistungs-
vu. Verrechnungspreis bei einem mtl,
Verbrauch von 200 kWh
56,08
Gas für einge Wohnung
günstigster Tarif, Grund- und
Arbeitspreis Abnahmemenge v-
mil. 1600 kw
109,67 ab 4/1995
112,47
* = pro 2.2 Personen
* . 14-tägige Abfuhr
Drucksache 13/2811
Niedersächsischer Landtag - 13. Wahlperiode Drucksache 13/2811
Anlage 5
Meppen
111990 171991 1/1992 1/1993 173994 171995 1/1996
3,38
2,52 2,52 2,52 3.38 ab 41995
4.04
23,32 21,32 25,72 25,72 25.72 25.72
PFBBB en ni en
, 1,32
1.32 1,32 1,32 1,32 1,32 ab 5/1995
. 2,16
73.92 86,87 86.87 87,63 87,63 83,95
Oldenburg
d iıqyrn
“ ee BEE “ BSH
Mütablukr
1-malge wöchentl. Leerung \ 118,00 186,00 310,80 349,87 571,00
1104120 } Tonne, Jahresgebühr
@ ılhgyne
„bei prwater Haushalten I m?
Wi rgel
bei Abnahme von 15 m? monatlıch
Müllabfuhr
1-malige wöchentl. Leerung
110/120 ! Tonne, Jahresgebühr
Suaßenreinguns
2-malıge wöchentl. Reinigung,
im Straßeniront, Jahres gebühr
Elekinscher Strom;
Kaushatisbedart, Arbeits- Leistungs-
u, Verrechnungspreis bei einem mtl,
Verbrauch von 200 kWh
Gas für eine Wohnung
günstigster Yarıf, Grund- und
Arbeitspreis Abnahmemenge vor
mtl. 1600 kWh
* = 14-tägıge Abluhr
Wassergeld
bei Abnahme von 15 m? monatlıch
Alaßenreinigung
2-malıge wöchent!, Reinigung, 6.04
im Straßenfront, Jahres-gebühr
5 “
Haushattsbedart, Arbeits- Leistungs-
u. Verrechnungspreis bei eınem mil. 56,22 56,07 58,44
Verbrauch von 200 kWh
Gas für eine Wol
günstigster Tanf, Grund- und
Arbeitspreis Abnahmemenge von 66,87 86,87 87,63
mil. 1600 kvVn ‘