Wasserentnahmeentgelt

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Niedersächsischer Landtag - 13. Wahlperiode

0000770101010 LI

b) Entschädigungsleistungen aufgrund freiwilliger Vereinbarungen

1992 1993 1994 1995

_ 0,258. 088

3,267 652

rd. 10,5 Mio. DM

c) Beratung der Land- und Forstwirtschaft sowie des Erwerbsgartenbaus einschließlich
der hiermit im Zusammenhang stehenden Boden- und Gewässeruntersuchungen

1992 1993 1994 1995

= 2,546 742

11,424 451

ed. 11,0 Mio. DM

d) Zuwendungen an die Landwirtschaftskammern zur gewässerschutzorientierten Bera-

tung

Die Landwirtschaftskammern erhalten auf der Grundlage vertraglicher Vereinbarun-
gen für die Erarbeitung übergeordneter Beratungsgrundlagen, für die Berechnung von
Modellen für Ausgleichszahlungen und für die Durchführung von Exaktversuchen die
folgenden Summen aus der Wasserentnahmegehihe bei denen es sich nicht um Zu-

wendungen im haushaltsrechtlichen

inne handelt:

1992 1993 1994 1995

0,3 0,3 2,

e) Zuschüsse an Wasserversorger (Wass
Unternehmen) für den Erwerb von F

0 2,0 Mio. DM

er- und Bodenverbände, öffentliche und private
lächen in Wasserschutzgebieten

1992 1993 1994 1995

- 0,173477 0,993 924 2,0 Mio. DM
&) Zuschüsse für Anpachtung von Flächen in Wasserschutzgebieten

1992 1993 1994 1995

- 0,957 217 0,2598 2,0 Mio. DM

g) Zuschüsse an Kooperationen in Wasserschutzgebieten oder Einzugsgebieten wurden

bislang nicht gewährt und sind auch

nicht beabsichtigt.

h) Modell und Pilotvorhaben in Wasserschutzgebieten

1992 1993

_ 1,071 640 1,551 336

1994 1995

2,5 Mio. DM

i) Wassersparprogramme -- einzelne konkrete Programme

Zur Beschleunigung der Umstellung
bäuden hat das Finanzministerium 1

auf wassersparende Technik in landeseigenen Ge-
993 und 1994 jeweils 1,0 Mio. DM verausgabt.

Zur Förderung von Modell- und Pilotvorhaben bei der Regenwassernurzung und bei
der sparsamen Wasserverwendung bei kleinen und mittleren Unternehmen wurden

von den Bezirksregierungen in 1993
zuschußt.

22 Projekte und in 1994 bislang 26 Projekte be-

Im Jahre 1995 soll ein Förderprogramm für Wohnungswasserzähler anlaufen.

Insgesamt betragen die Ausgaben für diese Wassersparprogramme:

1992 1993 ı
- 1,145 032 l

994 1995
‚897 349 rd. 2,0 Mio. DM

 

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Die Angaben für das Jahr 1994 beruhen auf den bisherigen Ausgaben sowie den ein-
gegangenen Rechtsverpflichtungen.
Zu III.1.2:
a) Zur Förderung der Gewässerunterhaltung sind vorgesehen:
Unterhaltung Gewässer II. Ordnung -- Kapitel 15 55 Titel 657 05
1992 1993 1994 1995
- - 8,75 6,50 Mio. DM

Die Mittel zur naturnahen Gewässergestaltung zur Förderung der Selbstreinigungs-
kraft der Gewässer sind im Fließgewässerschutzprogramm (s. 1.2 e) enthalten.

b) Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen im Rahmen des Gewässerrandstreifenpro-
gramms einschl. der Leistungen gem. $ 91 b Abs. 2 NWG sind für den angesproche-
nen Zeitraum nicht angefallen. Auch 1995 werden in diesem Bereich voraussichtlich
keine Zahlungen erfolgen.

c) Zuwendung für den Bau von Güllebehältern in Wasserschutzgebieten

1992 1993 1994 1995

- -: 0,585 740 2,0 Mio. DM
d) Gewässerüberwachungsprogramm/GÜN

1992 1993 1994 1995

- 6,939 251 7,350 100 7,314300 Mio. DM

wer

e) Das Fließgewässerprogramm beinhaltet folgende Einzelprogramme:

Fließgewässerprogramm Wasserwirtschaft (Naturnahe Gewässergestaltung, Gewässer-

randsrreifen)

1992 1993 1994 1995

6,544 13,836 21,000 rd. 17 Mio. DM
Fließgewässerprogramm Naturschutz (Gewässerauen)

1992 1993 1994 1995

- 3,686 5,200 rd. 3,0755 Mio. DM

f} Ein eigenes Programm zur Förderung der Renaturierung der Flußauen und Feucht-
grünlandbereiche zum Zwecke der Wasserrückhaltung und der Grundwasserneubil-
dung existiert derzeit nicht. Maßnahmen, die hierunter fallen würden, werden im Rah-
men des Tließgewässerprogrammes und des Feuchtgründlandschutzprogrammes
durchgeführt.

Zu HL1.3:

a) Die konkrete Aufteilung der einzelnen Naturschutzprogramme ist den Antworten auf
die Fragen 1.3 b bis 1.3 d sowie 1.3 h und 1.2 e zu entnehmen.

b) Weißstorchprogramm.
1992 1993 1994 1995
_ 1,271 1,800 4,0 Mio. DM
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c) Fischotterprogramm

1992 1993 1994 1995

- 1,664 2,030 3,650 Mio. DM
d) Feuchtgrünlandschutzprogramm

1992 1993 1994 1995

- 3,508 8,070 6,50 Mio. DM
e} Dümmersanierung und Steinhuder Meer

1992 1993 1994 1995

m _ —- 0,290 0,00 Mio. DM
f} Sanierung Münchehagen

1992 1993 1994 1995

_ - 11,580 13,700 Mio. DM
g) Zuschüsse für den Abwasserbereich

1992 1993 1994 1995

- - 22,409 134066 Mio. DM

h) sonstige Verwendungszwecke

- einzelne konkrete Maßnahmen
Kap. 15 20, Titel 683 01

Erschwernisausgleich gemäß Niedersächsischem Naturschutzgesetz
1992 1993 1994 1995
_ - - 6,900 6,413 Mio. DM

Zu IV:

Ja. Im Bereich der öffentlichen Trinkwasserversorgung hat sich die Entwicklung zur Sta-
gnation des Wasserbedarfs seit Anfang der 80er Jahre gefestigt. Der Bedarf ist derzeit so-
gar gering rückläufig.

Industrie und Gewerbebetriebe mit eigenen Brunnen stellen zunehmend Anträge auf Er-
mäßigung der zu entrichtenden Wasserentnahmegebühr im Hinblick auf die von ihnen
durchgeführten Investitionen zum Wassersparen.

 

Diese Folgen der Gesetzesnovelle sind erwünscht und zeigen, daß die erwarteten Len-
kungswirkungen der neuen Regelung zu greifen beginnen. Der bisherige Beobachtungs-
zeitraum von zwei Jahren ist zwar noch zu kurz, um eine gesicherte Aussage über den wei-
teren Trend im Wassersparverhalten der Verbraucherinnen und Verbraucher treffen zu
können. Aber die eingangs erwähnte Entwicklung dürfte auch auf die Einführung der
Wasserentnahmegebühr zurückzuführen sein.

Zu V.l:

Nein.

Zu V.2:

Die Zweckbindung der Wasserentnahmegebühr ergibt sich aus $ 47 h Abs. 3 NWG. Der
erste Satz dieser Vorschrift lautet: „Das verbleibende Aufkommen ist für Maßnahmen zu

 

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verwenden, die dem Schutz der Gewässer und des Wasserhaushaltes dienen.“ Danach bil-
den Maßnahmen zum vorbeugenden Schutz. der Grundwasservorkommen in Vorrangge-
bieten für die Wassergewinnung — und damit für die Trinkwasserversorgung - einen der
im Katalog des $ 47 hAbs. 385.2 NWG genannten Verwendungsschwerpunkte.

Im Zusammenhang mit den in der Verbandsanhörung zur Verwendung der Wasserent-
nahmegebühr aufgeworfenen Fragestellungen wurde - entsprechend der damaligen Fas-
sung des Gesetzentwurfes — ausgeführt, daß aus dem Aufkommen nicht Maßnahmen zur
Sanierung von Grundwasserbelastungen finanziert werden sollen, Hierzu sei der Verursa-
cher heranzuziehen bzw. wären Mittel aus einer zu erhebenden Abfallabgabe bereitzustel-
len. Inzwischen hat jedoch der Niedersächsische Landtag das Gesetz zur Änderung des
Haushaltsgesetzes 1994 und zur Änderung weiterer Gesetze beschlossen. Damit wurde
unter anderem der Maßnahmenkatalog des $ 47 h Abs. 3 Satz 2 NWG dahingehend er-
weitert, daß die Mittel aus der Wasserentnahmegebühr auch für Maßnahmen zur Siche-
rung und Sanierung der ehemaligen Sonderabfalldeponie Münchehagen verwendet wer-
den können. Eine Erweiterung des Maßnahmenkataloges wird von der Landesregierung
derzeit nicht angestrebt.

Zu V.3:

Aus der Frage ergibt sich nicht, welche Gesetzesänderung gemeint ist,

Zu V.&:

Aus den Erhebungen des Jahres 1992 ergibt sich eine jährliche Gebührenbelastung der
niedersächsischen Schiffbauindustrie in Höhe von ca. 55 000 DM. Die Landesregierung
bereiter eine Novellierung des Niedersächsischen Wassergesetzes mit dem Ziel vor, daß
künftig für Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern für Dockvorgänge die Ge-

bühr nicht erhoben wird.

Zu V.5:

Es liegt im gesetzgeberischen Ermessen der jeweiligen Landesparlamente, ob und für wel-
che Tatbestände eine Abgabe auf Wasserentnahmen erhoben werden soll. Die Landesre-
gierung sieht davon ab, die Erwägungen der Landesparlamente zu kommentieren.

Zu V.6:

Nein. Die Landesregierung beabsichtigt nicht, dem Landtag eine solche Änderung vorzu-
schlagen.

14 (Ausgegeben am 23. 12. 1994)
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