Finanzierung und Bedarf der Landwirtschaftlichen Untersuchungsanstalt Oldenburg
Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/4328 Antwort auf eine Kleine Anfrage — Drucksache 11/4098 — Berr.: Finanzierung und Bedarf der Landwirtschaftlichen Untersuchungsanstalt Olden- burg Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abg. Frau Dr. Schole, Mönninghoff, Dr. Hansen (Grüne) vom 20. 6. 1989 Der Neubau der Landwirtschaftlichen Untersuchungs- und Forschungsanstalt (LUFA) der Landwirtschaftskammer Weser-Ems in Oldenburg wird laut LK-Pressedienst Nr. 19 vom 10. Mai 1989 25,5 Millionen DM kosten, davon 4 Millionen DM aus Strukturhilfe- Mitteln. Wir fragen die Landesregierung: 1. Der abzüglich der Strukturhilfe verbleibende Betrag von 21,5 Milionen DM wird aus Eigenmitteln der Landwirtschaftskammer finanziert. Woher stammen diese Mittel, und wo sind sie haushaltsmäßig ausgewiesen? 2. Ist die Notwendigkeit und Planung des Neubaus — auch hinsichtlich des Finanz- volumens — während einer öffentlichen Versammlung der Kammerversammlung zur Diskussion gestellt worden? Welche Einwände sind vorgetragen worden? 3. Ist es üblich, daß, wenn die Finanzierung eines derart großen Bauvolumens durch einen Nachtragshaushalt im Mai erfolgt, schon im Juni mit dem Bau begonnen wird? &. Welchen Kostenanteil daran haben — analog zum Gesamthaushalt der Kam- mer — öffentliche Haushalte, Pflichtabgaben der Landwirte und sonstige Geldgeber? 5. Unterhalten die Landwirtschaftskammer Weser-Ems oder ihr zuarbeitende Stellen einen Vermögenshaushalt oder andere Fonds und Titel, die diese und andere bau- liche Aktivitäten finanzieren oder teilfinanzieren können? Wie groß sind sie? 6. Solten bei Bedarf weitere Mittel für den Bau der neuen LUFA eingesetzt werden? Falls ja, in welcher Größenordnung? 7. Wie schätzt die Landesregierung das Bauvolumen ein im Hinblick auf den engen Tätigkeitsbereich der LUFA und die allgemeinen Vorgaben des Landesrechnungsho- fes zum Beispiel in bezug auf die Vermeidung unnötiger Doppelarbeiten, auf- gabenangemessener Finanzierung und Verhältnismäßigkeit des Mitteleinsatzes? 8. Die LUFA der Landwirtschaftskammer Hannover in Hameln arbeitet nach demsel- ben gesetzlichen Auftrag wie die LUFA Weser-Ems. Welche Unterschiede bestehen hinsichtlich — der Zuordnung der Aufgaben — der baulichen Ausstattung — der Geräteausstattung sowie — der Personalausstattung zwischen diesen beiden LUFAs? 1
Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/4328 9. Können die Forschungsanliegen der LUFA von bestehenden Forschungseinrichtun- gen in Niedersachsen abgedeckt werden, wie zum Beispiel durch die Agrar- und Vererinärwissenschaften in Göttingen und Hannover, an der Bundesforschungsan- stalt für Landwirtschaft in Braunschweig, an Max-Planck-Instituten in Hannover und Göttingen und an den Universitäten in Oldenburg und Osnabrück / Vechta? 10. Könnten die Forschungsaktivitäten der LUFA durch ausbaufähige Drittmittelaktivi- täten an den genannten oder weiteren niedersächsischen wissenschaftlichen Ein- richtungen durchgeführt werden? il. Hat der Wissenschaftsrat zu den bisherigen und künftigen Forschungsaktivitäten der LUFA ein Votum abgegeben; wie beurteilt er insbesondere die in der Antwort der Landesregierung vom 27. 4. 1989 zur Kleinen Anfrage der Grünen vom 13. 2. 1989 angegebenen Arbeıtskomplexe der LUFA im Neubau? Falls keine Stel- lungnahme eingeholt worden ist, worin liegen die Gründe? 12. Sind bezüglich der Forschung an der LUFA begutachtungsfähige Konzepte dem Niedersächsischen Wissenschaftsminister vorgelegt worden, in welchem Jahr und auf welche Projekte bezogen? 13. Im Vergleich mit der Raumausstattung oder Planung anderer Institute ist das Bau- volumen der LUFA mehrfach größer. Wie läßt sich das vereinbaren mit der engen Auslegung des gesetzlichen Auftrages landwirtschaftlicher Beratung? Wäre auch die Reduzierung um etwa die Hälfte denkbar, falls nein, warum nicht? Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 4. 9. 1989 für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — 101.1 — 01425/10 — 240 — Die Landwirtschaftskammer Weser-Ems errichtet für ihre Landwirtschaftliche Untersuchungs- und Forschungsanstalt (LUFA) einen Neubau mit einem Gesamtvolu- men von 21,5 Mio. DM. Die durch die Untersuchungszahlen zu belegenden, gestiege- nen Anforderungen an die LUFA, aber auch die Schaffung angemessener Arbeitsmög- lichkeiten für die Mitarbeiter der LUFA, haben die Landwirtschaftskammer nach lang- jährigen Überlegungen zu diesem Schritt bewogen. Bei dieser Baumaßnahme ist das Versuchswesen der LUFA im wesentlichen noch nicht berücksichtigt. Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Einzelfragen wie folgt: Zul: Die Eigenmittel der Landwirtschaftskammer Weser-Ems werden durch eine Schulden- aufnahme auf dem Kreditmarkt gedeckt. Sie sind im 1. Nachtragshaushaltsplan der Landwirtschaftskammer Weser-Ems für das Haushaltsjahr 1989 im Kapitel 12 01 veian- schlagt. Bereits 1988 war durch den Haushaltsplan die Finanzierung des ersten Bauab- schnittes vorgesehen. Zur Ausführung des ersten Bauabschnittes ist es aufgrund verän- derter Rahmenbedingungen mit Ausnahme der Planungsphase nicht gekommen.
Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/4328 Zu 2: Anläßlich der Haushaltsplanberatungen 1988 und 1989 war die Baumaßnahme der LUFA besonders herausgestellt und damit zur Diskussion freigegeben worden. Ein- wände hiergegen sind in der öffentlichen Kammerversammlung nicht vorgetragen worden. Zu 3: Eine Baumaßnahme dieser Größenordnung ist von der Landwirtschaftskammer Weser- Ems erstmalig veranschlagt worden. Wie bereits zu 1. und 2. angemerkt, ist die Maß- nahme über mehrere Jahre geplant worden. Im Jahre 1988 hat es Planungen gegeben, die Anfang 1989 zur Entwurfsreife führten. Die öffentliche Ausschreibung erfolgte un- ter dem Vorbehalt der Verabschiedung des Haushaltes. Danach konnte mit den Bau- maßnahmen begonnen werden. Zu 4: Bereinigt um die Fördermaßnahmen des Bundes und des Landes beträgt der Haushalt der Landwirtschafskammer Weser-Ems nach dem Stand des 1. Nachtragshaushaltspla- nes 1989 97158200 DM, 15,1% dieser Summe werden durch den Landwirtschaftskam- merbeitrag, 26% durch eigene Einnahmen gedeckt. Das Land Niedersachsen beteiligt sich mit 34% an der Gesamtdeckung des Haushalts und kommt damit einer gesetzli- chen Verpflichtung gem. & 31 Landwirtschaftskammergesetz nach. Etwa 14% des Ge- samthaushalts werden durch die schon erwähnte Kreditaufnahme und durch eine Ent- nahme aus der Allgemeinen Rücklage gedeckt. Die restlichen Deckungsmittel resultie- ren aus Erstattungen und zweckgebundenen Zuschüssen Dritter. Zu 5: Die Landwirtschaftskammer Weser-Ems verfügt für derartige Zwecke nur über eine Baurücklage und einen Grundstock. Die Baurücklage betrug am 31. 12. 1988 = 1116900 DM. Sie dient den baulichen Umbaumaßnahmen der neugebildeten Land- wirtschaftsämter. Der Grundstock betrug am 31. 12. 1988 = 89300 DM und dient dem Erwerb von Grundstücken. Einen Vermögenshaushalt führt die Landwirtschaftskammer Weser-Ems nicht. Zu 6: Das Versuchswesen sowie ein kleinerer Bereich der Futtermittel- und Düngemittelun- tersuchung sind von der Auslagerung zur Zeit nicht betroffen. Soweit die finanzielle Lage der Landwirtschaftskammer es ermöglicht, sollen auch diese Maßnahmen vollzo- gen werden. Die finanzielle Größenordnung läßt sich zur Zeit mit ca. 4 bis 5 Mio. DM beziffern. Zu 7: Der je Mitarbeiter vorgesehene Raum in Quadratmetern ist kleiner als im Mittel der übrigen Landwirtschaftlichen Untersuchungs- und Forschungsanstalten im Bundesge- biet. Bei allen in den letzten 10 Jahren neugebauten oder erweiterten Anstalten steht je Person mehr Arbeitsraum zur Verfügung als in Oldenburg verfügbar sein wird. Die Baukosten je m? werden trotz inzwischen eingetretener Verteuerungen nicht höher, sondern wahrscheinlich niedriger liegen als bei anderen in jüngster Zeit gebauten Land- wirtschaftlichen Untersuchungs- und Forschungsanstalten.
Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/4328 Zu 8: — Zuordnung der Aufgaben Die Aufgaben der LUFA in Oldenburg und in Hameln stimmen weitgehend über- ein. Aufgabenschwerpunkte bilden Boden-, Düngemittel- und Futtermittelunter- suchungen. In den letzten Jahren sind aufgrund der gegebenen Entwicklung Unter- suchungen auf Pflanzenschutzmittelrückstände sowie Untersuchungen von Klär- schlamm und anderen Siedlungsabfällen auf Schwermetalle und Nährstoffe erheb- lich ausgeweitet worden. Die LUFA in Hameln unterhält als einzige Institution im Bundesgebiet ein Labor zur Sortenidentifizierung mittels Elektrophorese bei ver- schiedenen Kulturpflanzen. Die LUFA Oldenburg nimmt eine Reihe von Aufgaben wahr, die die LUFA Hameln nicht wahrnimmt. Über die auch in Hameln vertretenen Fachbereiche hinaus gibt es bei der LUFA Oldenburg die Fachbereiche Saatgutuntersüchung und Radioaktivi- tätsuntersuchung sowie die Tätigkeit als Meßstelle nach 88 26, 28 BImSchG für die Ermittlung von Einwirkungen auf und Auswirkungen von Anlagen der Landwirt- schaft, der Forstwirtschaft oder des Gartenbaues. — Bauliche Ausstattung Für die LUFA Hameln wurde Anfang der 80er Jahre die nutzbare Arbeitsfläche durch einen Erweiterungsbau verdoppelt. Die Baukosten von rd. 10 Mio. DM wurden in den Haushalten 1979 bis 1983 ausschließlich aus Kammermitteln finan- ziert. Neben betriebstechnischen Sicherheitsmaßnahmen waren die Aufgabenaus- weitung und Bedeutung der Untersuchungen — Minetalstickstoffvorrat des Bodens, — Informationen bei Stickstoffdüngerberatung, — N-min-Untersuchungsmethode, — Klärschlammuntersuchungen, — Sortenbestimmung Anlaß für den Erweiterungsbau in Hameln. Die nutzbare Arbeitsfläche der LUFA Oldenburg wird durch die Baumaßnahme na- hezu verdoppelt, da die Anforderungen an die LUFA gewachsen sind und angemes- sene Arbeitsmöglichkeiten für die Mitarbeiter geschaffen werden mußten. — Geräteausstattung Die Geräteausstattung der LUFA Hameln entspricht den heutigen Anforderungen und ist auf die Aufgaben abgestellt. Die Geräteausstattung der LUFA Oldenburg soll im Zuge der Baumaßnahmen entsprechend der eingetretenen Aufgabenauswei- tung ergänzt werden. — Personalausstattung Der Stellenplan der LUFA Hameln 1989 umfaßt 6 Planstellen für Beamte (höherer Dienst), 33 Stellen für Angestellte (Sachbearbeiter, Techniker/innen, Laboran- ten/innen, Verwaltungsangestellte) sowie 12 Stellen für Arbeiter. Für den Aufga- benbereich der Klärschlammuntersuchungen wurde eine Titelgruppe eingerichtet. Dieser Kräftebedarf umfaßt weitere 6 Angestellte sowie 4 Arbeiter. Der Stellenplan der LUFA Oldenburg weist für 1989 8 Planstellen (7 Stellen des hö- heren Dienstes, 1 des gehobenen Dienstes), 59 Stellen für Angestellte (Sachbearbei- ter, Techniker/innen, Laboranten/innen, Verwaltungsangestellte) sowie 4 Stellen für Arbeiter aus. Außerdem befinden sich dort 20 Plätze für Auszubildende.
Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/4328 Zu 9: Eine Übernahme der Forschungsanliegen der LUFA durch andere Einrichtungen wie die Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft in Braunschweig, das Max-Planck-Institut oder die Universitäten in Oldenburg, Osnabrück, Göttingen und Hannover ist auf- grund der fachspezifischen Aufgabenstellungen nicht möglich. Im Gegensatz zu den vorwiegend Grundlagenforschung betreibenden Bundesanstalten und Universitäten liegen die Schwerpunkte der LUFA-Arbeit in einer praxisorientierten Zweckforschung. Wichtiger als die Forschung ist die Untersuchungstätigkeit der LUFA. So untersucht eine LUFA z.B. 100000 Bodenproben und 35.000 Futtermittelproben pro Jahr, um daran Düngungs- und Fütterungsempfehlungen zu knüpfen. Es liegt völlig außerhalb der Aufgaben der Universitäten, der Bundesforschungsanstalt oder des Max- Planck-Instituts, in großer Zahl Untersuchungen als Grundlage für die Beratung der Landwirtschaft durchzuführen. An den Universitäten in Oldenburg und Osnabrück gibt es keinen agrarwissenschaftlichen Fachbereich. Zu 10: Da Niedersachsen — im Gegensatz zu zahlreichen anderen Bundesländern — im Agrarbereich nicht über eine landeseigene Ressortforschung verfügt, kommt den Land- wirtschaftlichen Untersuchungs- und Forschungsanstalten für eine im Landesinteresse liegende angewandte Forschungsarbeit besondere Bedeutung zu. Die fachübergreifende personelle Ausstattung, die Integration der LUFA in die land- wirtschaftliche Fachverwaltung mit ihren Fachabteilungen, der enge Kontakt zur land- wirtschaftlichen Praxis und die in diesem Umfang nur hier gegebene Verflechtung von Feldversuchswesen und labortechnischer Untersuchung bilden die Voraussetzung für ei- ne flexible Reaktion auf neue Problemstellungen und gewährleisten eine zügige Umset- zung der gewonnenen Erkenntnisse in Beratung und landwirtschaftliche Praxis. Von der Aufgabenstellung her gesehen stellen die LUFA und die wissenschaftlichen In- stitutionen sich gegenseitig ergänzende Forschungseinrichtungen dar. Eine Alternative im Hinblick auf die Zielrichtung der Forschung sind sie nicht. Zu il und 12: Das Selbstverwaltungsrecht der Landwirtschaftskarmmer als Körperschaft des öffentli- chen Rechtes setzt weder gutachtliche Stellungnahmen, Voten des Wissenschaftsrates noch Zustimmungen des Wissenschaftsministers voraus. Zu 13: Es trifft nicht zu, daß die Raumausstattung der LUFA Oldenburg größer ist als die ande- rer Institute. Dr. Ritz (Ausgegeben am 15. 9. 1989) ’