Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/5229
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Antwort auf eine Kleine Anfrage
— Drucksache 11/4958 —
Betr.: Kittners kritisches Kabarett
Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abg. Frau Alm-Merk, Auditor, Dr. Holtfort,
Jüttner, Plaue, Schmalstieg, Wernstedt (SPD) vom 7. 2. 1990
Nach einem Bescheid der hannoverschen Bezirksregierung vom 26. Oktober vorigen
Jahres scheitern Landeszuwendungen an das „theater am küchengarten“ (tak) nicht
— wie frühere Landtagsdebatten vermuten ließen — an Dietrich Kittners politischem
Frevel, sondern an zwei von dem Solo-Kabarettisten selbst zu behebenden Tatsachen:
Einmal daran, daß die anderen stadthannoverschen Theater — also die außer dem
f tak — gegenüber den anderen Landesteilen bereits weit überproportional gefördert wer-
den. Zweitens aber auch, weil nicht etwa Thespis-Karren oder künstlerische Solisten,
sondern nur „Berufstheater mit mehreren hauptberuflich fest engagierten Schauspie-
lern‘ gefördert werden könnten.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Würde ein Exodus des tak nach zum Beispiel Laatzen sie willig machen, das jetzige
tak (dann wohl til = theater in laatzen) mit Geldern zu fördern?
2. Könnten wir, die sieben stadthannoverschen sozialdemokratischen Abgeordneten
das Mäzenatentum des Kabinetts für Dietrich Kittner durch Erfüllung der zweiten
Voraussetzung vollenden, indem wir uns — je einer an jedem Wochentag — fest
verpflichten, sein Programm mit Realsatiren aus der Landespolitik zu bereichern?
3. Kann sich die Landesregierung unserer Meinung anschließen (oder warum gegebe-
nenfalls nicht?), daß ein international berühmtes Theater wie das tak, dieses „Mekka
der Freunde des spritzigen Kabaretts‘‘ (NDR) als eine niedersächsische Besonderheit
allemal gefördert werden muß, gleichgültig, ob seine „feste ständige Spielstätte“
(Bezirksregierung Hannover) in Hannover, Laatzen oder Winsen an der Luhe ist,
und zwar auch dann, wenn ein mit vielen Preisen gechrtes künstlerisches Unikat wie
Dietrich Kittner sich aus Grundsatzerwägungen weigert, die besondere Eigenart des
Solokabarettisten aufzugeben?
4. Würde die Landesregierung das tak fördern, wenn Dietrich Kittner, nach Pressemei-
nung „seit 30 Jahren einfallsreichster Wortjongleur, den es in der Bundesrepublik
auf dem Gebiet des Kabaretts gibt‘‘ (Neue Osnabrücker Zeitung), künftig mit
einem Berufschor Texte des Inhalts und der Qualität vortrüge, wie sie die Landesre-
gierung im Wettbewerb „Lieder so schön wie der Norden“ als förderungswürdig an-
sieht, erwa die Zeilen: „Ich bin ein Nordlicht und sehr stolz darauf, denn meine
Heimat ist so schön. Ich setze eine frohe Miene auf und will vergnügt durchs Leben
gehn.‘?
Antwort der Landesregierung
Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 12. 4. 1990
für Wissenschaft und Kunst
— 401 — 01 420/5 —
Zu I:
Die Stadt Laatzen wäre zu beglückwünschen, wenn sich ein bundesweit renommierter
Kabarettist in ihren Mauern ansiedelt. Da Kittners Kabarett in diesem Fall nach hiesiger
Erkenntnis die einzige in Laatzen angesiedelte Berufsbühne wäre, könnte es der Stadt 1
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wohl möglich sein, die benötigten Fördermittel bereitzustellen, so daß es einer Landes-
zuwendung nicht mehr bedürfte.
Zu 2:
Im Prinzip ja. Die Vergrößerung zu einem größeren und leistungsfähigen Ensemble
kann nur begrüßt werden. Fraglich erscheint jedoch, ob die schauspielerischen Leistun-
gen der nebenberuflich tätigen sieben stadthannoverschen sozialdemokratischen Abge-
ordneten ausreichen, um ein kritisches Publikum zufriedenzustellen.
Zu 3:
Nein.
Zu 4:
Der von der Niedersächsischen Staatskanzlei initiierte Liederwettbewerb hat eine Reihe
von Bürgern zur Komposition von neuen, der Heimat- und Brauchtumspflege zuzu-
technenden Liedern angeregt. Die Aufnahme dieser oder ähnlicher Lieder in das Reper-
toire von Kittners kritischem Kabarett ließe die Vermutung zu, daß es sich nunmehr
von einem Kabarett in ein der Heimatpflege zugewandtes Ensemble wandeln möchte.
Dann würde aber eine Landesförderung aus Theaterförderungsmitteln grundsätzlich
ausscheiden müssen.
In Vertretung
Dr. Schreiber
2 (Ausgegeben am 9. 5. 1990)