Widersprüche bei der Planung der B 6n

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Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/5330

Antwort auf eine Kleine Anfrage
— Drucksache 12/4932 —

Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abg. Dorka, Meier (CDU) - Drs 12/4932

Betr.: Widersprüche bei der Planung der B6n

Die Kenner der Verkehrssituation im Nordharz sind sich darüber einig, daß der Bau der
B6n von der A395 Richtung Landesgrenze Sachsen-Anhalt dringend geboten und not-
wendig ist, auch um Verkehr aus dem Harz herauszuführen. Schon frühzeitig hat das Lan-
desamt für Straßenbau mehrere Varianten einer Trassenführung im Zuge einer Umwelt-
verträglichkeitsprüfung untersuchen lassen, mit dem Ergebnis, daß die Straßenführung
der sog. Variante „Süd 3“ aus ökologischer Sicht zu favorisieren ist. Einem Bericht der
Goslarschen Zeitung vom 4. 5. 1993 zufolge beabsichtigt nun die Bezirksregierung
Braunschweig, die Ecker- und Schamlahniederung zum Naturschutzgebiet zu erklären.
Genau an der Stelle, an der in der Umweltverträglichkeitsprüfung für die B6n der ge-
ringste ökologische Schaden festgestellt wurde, befindet sich nun der ausgedehnteste und
breiteste Streifen des geplanten Naturschutzgebietes der Bezirksregierung.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Beurteilungskriterien liegen der Bezirksregierung Braunschweig zugrunde, den
vom Landesamt für Straßenbau für am unbedenklichsten gehaltenen Bereich für den
Bau der B6n nunmehr als bestgeeignetes Naturschutzgebiet vorzusehen?

2. Welche Folgen sind mit der Ausweisung als Naturschutzgebier für die weiteren Pla-
nungen hinsichtlich der Verfahren und zeitlichen Abläufe zu erwarten?

3. Was beabsichtigt die Landesregierung zu tun, um dem unkoordinierten Zusammen-
wirken und den unterschiedlichen Auffassungen hinsichtlich des Eindrucks zu begeg-
nen, daß die linke Hand nicht weiß, was die rechte tut?

4. Welche Auffassung ist richtig:

a) die der Umweltverträglichkeitsprüfung, daß die gewählte Trassenführung der B6n
ökologisch unbedenklich ist,

oder

b) die Auffassung der Bezirksregierung, daß dieser Bereich hochsensibles Naturschurz-
gebiet ist?

Antwort der Landesregierung

Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 31. 8. 1993
für Wirtschaft, Technologie und Verkehr
—- 17 - 57.00 -

Der Neubau der B6 von der A395 in Richtung Landesgrenze Niedersachsen/Sachsen-
Anhalt gehörte nach dem Wegfall der innerdeutschen Grenze zu den allerersten Vorha-
ben, die das Land bereits Anfang 1990 an den Bundesverkehrsminister als notwendig und
dringlich herangetragen hat. Dementsprechend wird dieses Projekt im fortgeschriebenen
Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in höchster Priorität (vordringlicher Bedarf) aus-
gewiesen sein. Auch im Verkehrswegeprogramm Niedersachsen, in dem die aus der Sicht
der Landesregierung für erforderlich gehaltenen Aus- und Neubaumaßnahmen aufgeführt
sind, ist die BG neu enthalten.
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Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode | Drucksache 12/5330

 

Das nach umfangreichen Untersuchungen bereits im Oktober 1992 eingeleitete
Raumordnungsverfahren zur Trassenfindung und -festlegung wird in Kürze abgeschlos-
sen. Der gegenwärtige Stand weist auf eine Entscheidung bezüglich der Variante „Süd 3
Alternative“ hin.

Genauso wie der Neubau der B6 gehört auch die Ausweisung des Eckertales als länder-
übergreifendes Naturschurzgebiet zu den Vorhaben, die von der Landesregierung als not-
wendig und dringlich anerkannt sind. Z.Z. wird die Ausweisung des Eckertales als Na-
turschurzgebiet vorbereitet, um die gemeinsam mit Sachsen-Anhalt erarbeiteten Schutz-
konzeptionen umzusetzen. Die endgültige Abgrenzung des geplanten Naturschurzgebie-
tes ergibt sich aus dem anstehenden naturschurzrechtlichen Ausweisungsverfahren gemäß
dem Nicders. Naturschutzgesetz.

Ziel und Zweck dieses Verfahrens ist es, die Belange des Naturschutzes in bezug auf an-
dere Raumnutzungsansprüche abzuwägen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Zul:

Fachliche Grundlage für die Ausweisung der Ecker und ihres Talraumes als Naturschurz-

gebiet ist

— die Kartierung der für den Naturschutz wertvollen Bereiche in Niedersachsen. Diese
Gebiete sind als potentielle Naturschutzgebiete zu betrachten,

— das nieders. Fließgewässerschurzsystem, dessen Zielsetzung die Entwicklung eines na-
turnahen Fließgewässernetzes in Niedersachsen ist.

Der im Raumordnungsverfahren für die B 6 neu präferierten Variante „Süd 3 Alternative“
bescheinigt die Umweltverträglichkeitsstudie nicht durchweg „ökologische Unbedenk-
lichkeit“. Die Vorteile dieser Trasse liegen vielmehr in einer geringeren Länge und des da-
mit einhergehenden geringeren Flächenverbrauchs.

Zu 2:

Die geplante Ausweisung des Naturschurzgebietes wird die weiteren Planungen bzw. Pla-
nungsverfahren für die B6 neu zeitlich nicht verzögern.

Zu 3:

Sowohl der zügige Verlauf des kurz vor dem Abschluß stehenden Raumordnungsverfah-
rens für die B6 neu, als auch die bisherigen Vorbereitungen für das Ausweisungsverfahren
des geplanten Natuschurzgebietes, haben ein transparentes, abgestimmtes und zielorien-
tiertes Handeln der Fachdezernate der Bez.-Reg. Braunschweig und der Fachverwaltun-
gen erkennen lassen. Der Vorwurf eines unkoordinierten Zusammenwirkens entbehrt jeg-
licher Grundlage, oder anders ausgedrückt: Die linke Hand weiß sehr wohl, was die rech-
te tut.

Zu 4:

Wie die tatsächliche Abgrenzung des geplanten Naturschurzgebietes in diesem Bereich
verlaufen wird, ergibt sich aus dem naturschutzrechtlichen Ausweisungsverfahren, in dem
auch die Planung der B6 neu Berücksichtigung finden wird.

In Vertrerung
Dr. Tacke

2 (Ausgegeben am 23. 9. 1993)
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