Streichung von Hochschulstellen im Bereich der Medizin
Niedersächsischer Landtag - 13. Wahlperiode Drucksache 13/1770 Kleine Anfrage mit Antwort Wortlaut der Kleinen Anfrage des Abg. Dr. Winn (CDU), eingegangen am 20. 12. 1995 Betr.: Streichung von Hochschulstellen im Bereich der Medizin Die Landesregierung hat beschlossen, an den niedersächsischen Hochschulen 1 288 Stel- leneinheiten zu streichen, wovon 172 Stellen auf den Medizinbereich und damit auf die Medizinische Hochschulen Hannover und das Universitätsklinikum Göttingen entfallen sollen, die übrigen 1116 Stelleneinheiten in erster Linie auf die alten Landesuniversitäten. Die pflegesatzfinanzierten Stellen sollen ausgenommen sein. Die Einsparauflage außer- halb des Medizinbereiches hat die Landesregierung in einem sog, Hochschulstrukturkon- zept umgesetzt. Ein solches liegt jedoch für den Medizinbereich nicht vor. Ich frage die Landesregierung: l. Welches Konzept in bezug auf den Stellenabbau im Medizinbereich verfolgt die Lan- desregierung? 2. Zu welchem konkreten Zeitpunkt sollen welche Stellen (exakte Differenzierung u.a. nach Professoren, Oberärzten, Ärzten im Praktikum, Assistenzärzten usw.) eingespart werden? 3. Welche konkreten Stellen sind bereits im Haushaltsjahr 1995 in welcher Form gestri- chen worden? 4. Inwieweit wurden unter konkreter Benennung des Betrages und des Haushaltskapitels im Haushaltsjahr 1995 aufgebracht und werden zukünftig die Medizinische Hoch- schule und das Universitätsklinikum Göttingen die noch nicht gestrichenen Stellen in Form eingesparter Finanzmittel aufbringen? 5. Will die Landesregierung bestreiten, daß durch Stellenstreichungen in diesem Aus- maße Forschung, Lehre und Weiterbildung im Medizinbereich erheblich beeinträch- tigt werden, oder will sie glaubhaft machen, daß ein Verlust von nahezu 200 Stel- leneinheiten ohne Substanzverlust für die Medizin möglich ist? 6. Wenn ja, warum? (An die Staatskanzlei übersandt am 29. 12 1995 - 11/721 — 381)
Niedersächsischer Landtag - 13. Wahlperiode Drucksache 13/1770 Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 13. 2. 1996 für Wissenschaft und Kultur - 401 - 01 420/5 — Die Finanzsituation des Landes hat sich aufgrund der Neuordnung des Länderfinanzaus- gleichs ab 1995 und aufgrund von Steuermindereinnahmen nachhaltig verändert. Dies hat die Niedersächsische Landesregierung veranlaßt, weitreichende Maßnahmen zur lang- fristigen Konsolidierung des Haushalts zu beschließen. Davon sind auch die Hochschulen betroffen. Wesentliche Maßnahme der Konsolidierung ist ein Stellenabbau von jährlich " 2% über einen Zeitraum von vier Jahren. In den Jahren 1995 bis 1998 sollen die Stellen im Hochschulbereich um jeweils 2% der Stellen gekürzt werden. Für die niedersächsischen Hochschulen ohne Medizin ergibt dies einen jährlichen Abbau von 279 Stellenäquivalenten & 60 000 DM. Den Einsparungen in diesem Bereich liegt das Hochschulstrukturkonzept zugrunde. Im Medizinbereich wird die Einsparung durch den Abbau von 164 Stellenäquivalenten erbracht, das entspricht 9,84 Mio. DM. Das bedeutet für die Kliniken Göttingen einen Abbau von jährlich 19 Stellenäquivalenten und jährlich 1,14 Mio. DM Zuschußkürzung, und für die Medizinische Hochschule eine jährliche Kürzung um 22 Stellenäquivalenten und jährlich 1,32 Mio. DM Zuschußkürzung. Diesen Vorgaben liegt die Überlegung zu- grunde, daß der 2 prozentige Stellenabbau nur in dem Bereich vollzogen wird, der nicht von den Krankenkassen finanziert wird. Die Kürzung des Landeszuschusses wird bei der jährlichen Auszahlung der Mittel durch das Ministerium vorgenommen. Die konkreten Stelleneinsparungen sind vom Fachbe- reich Medizin der Universität Göttingen und der Medizinischen Hochschule Hannover zum Ende der Haushaltsjahre 1995 bis 1998 zu benennen. Eine nachhaltige Einsparung setzt voraus, daß sie im zuschußrelevanten Bereich durchgeführt wird. Wesentliche Grundlage für die erfolgreiche Umsetzung der Einsparauflagen im Klinikum Göttingen und in der MHH sind die Gutachten zur Ermittlung des wirtschaftlichen Per- sonalbedarfs für die stationäre und die ambulante Krankenversorgung, die es ermög- lichen, unter Einsatz des betrieblichen Controllings Wirtschaflichkeitsreserven in Ab- teilungen und Betriebseinheiten sowie in der Verwaltung zu aktivieren und damit trotz unvermeidlicher Eingriffe in den Personalbestand die Einsparauflagen ohne gravierende Einbußen in den Leistungen zu erwirtschaften. Dieses vorausgeschickt, werden die einzelnen Fragen wie folgt beantwortet: Zul: Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Zu 2 und 3: 1995 sind folgende Stellen eingespart worden: Im Kapitel 06 12 (Kliniken Göttingen) — 2 Stellen ärztlicher Dienst — 5 Stellen Verwaltungsdienst und technischer Dienst — 12 Stellen Wirtschafts- und Versorgungsdienst
Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode Drucksache 13/1770 Kapitel 06 19 (Medizinische Hochschule Hannover) - 2 Stellen ärztlicher Dienst - 12 Medizinisch-technischer Dienst - 8 Funktionsdienst Welche konkreten Stellen in den Jahren 1996 bis 1998 in den beiden Kapiteln eingespart werden sollen, haben die Hochschulen bisher noch nicht festgelegt. Allerdings wurde für 1996 bereits der monetäre Gegenwert von 1,14 Mio. DM im Kapitel 06 12 und 1,32 Mio. DM im Kapitel 06 19, zum Zuschuß des Landes für die beiden Landesbe- triebe abgesetzt. Es bleibt den Hochschulen zunächst überlassen, in welchen Bereichen sie diese Personalkosten einsparen werden. Zu 4: Wie bereits zu 2 und 3 ausgeführt, wird jeweils zunächst der Landeszuschuß jährlich um 1,14 Mio. DM für das Klinikum Göttingen und um 1,32 Mio. DM für die MHH ver- ringert (kumulierend bis 1998). Die Hochschulen werden jeweils zum Jahresende fest- legen, welche Stellen in Abgang zu stellen sind. Zu 5 und 6: Ja. Auf die Ausführungen in der Vorbemerkung zur Umsetzung der Wirtschaftlichkeits- gutachten wird verwiesen. Schuchardt (Ausgegeben am 7. 3. 1996) 3