Schienen-Containerverkehr zwischen Hamburg und Bremerhaven

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Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/6090

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Antwort auf eine Kleine Anfrage
— Drucksache 12/5898 —

Wortlaut der Kleinen Anfrage des Abg. Bruns (SPD) — Drs 12/5898

Betr.: Schienen-Containerverkehr zwischen Hamburg und Bremerhaven

Bei einem Besuch der Städte bzw. Gemeinden Buxtehude, Sittensen und Zeven bin ich
von Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern sowie Vertreterinnen und Ver-
tretern der Presse auf das Problem von Containerumfuhren zwischen Hamburg und
Bremerhaven angesprochen worden, die zu großen Teilen per LKW geschehen und da-
bei erhebliche Verkehrs- und Umweltprobleme (z.B. bei Ortsdurchfahrten) bereiten.
Nach Auskunft der vor Ort kommunalpolitisch Verantwortlichen sollen bereits Ver-
handlungen zwischen den Bundesländern Bremen, Hamburg und Niedersachsen im
Gange sein mit dem Ziel einer Verlagerung des Containerverkehrs von der Straße auf
die Schiene. Die dafür notwendige Vereinbarung über ein Schienen-Container-Ver-
kehrskonzept werde allerdings vom Senat der Hansestadt Hamburg blockiert.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie stellt sich der derzeitige Stand der Verhandlungen zwischen den beteiligten
Bundesländern Bremen, Hamburg und Niedersachsen dar, und welche Schritte sind
seitens der Niedersächsischen Landesregierung in dieser Sache bisher unternommen
worden?

2. Warum ist es bisher nicht zu einer Vereinbarung zwischen den beteiligten Landesre-
gierungen bzw. Senaten gekommen?

3, Welche weiteren Schritte sind von der Niedersächsischen Landesregierung geplant,
um möglichst bald zu einer Vereinbarung zwischen den beteiligten Ländern zu
kommen?

Antwort der Landesregierung

Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 8. 2. 1994
für Wirtschaft, Technologie und Verkehr
— 17 — 57.00 —

Container-Reeder, die Bremerhaven als einzigen deutschen Hafen anlaufen, müssen
auch den Wirtschaftsraum Hamburg im Im- und Export bedienen. Hieraus ergibt sich
die Notwendigkeit von Container-Umfuhren zwischen Bremerhaven und Hamburg.
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Die Jahresmenge beläuft sich z.Z. in Richtung Hamburg (Import) auf ca. 60000 Con-
tainer, aus Hamburg (Export) auf ca. 40000 Container.

Die Transporte erfolgen bisher zu 25% auf der Schiene (Deutsche Bahn AG) und zu
75% per LKW. Die Schienenumfuhren laufen über die hoch ausgelastete DB-Strecke
Bremerhaven — Bremen — Hamburg. Der LKW-Verkehr wird über die Bundes- und
Landesstraßen im Elbe-Weser-Dreieck abgewickelt. Dies hat zu immensen Verkehrspro-
blemen, insbesondere bei den Ortsdurchfahrten, geführt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Zu I:

Das Konzept zur Verlagerung der Container-Verkehre auf die Schiene ist projektiert als
ein Gemeinschaftsprojekt mehrerer Unternehmen. Die Verträge der einzelnen Partner
untereinander sind abgeschlossen. Die Genehmigungen der Deutschen Bahn AG zum
Mitbefahren der betroffenen Strecken wurden erteilt. Allein noch ausstehend ist die
Genehmigung des Hamburger Senats zum Befahren der Hafenbahnstrecke zwischen
Hamburg-Wilhelmsburg und dem Bezirkshafenbahnhof Hamburg-Süd (Länge dieser
Strecke: 1800 m). Ein entsprechender Antrag wurde am 22. April 1993 beim Hambur-
ger Senat eingereicht. Eine offizielle Entscheidung ist bisher nicht erfolgt. Zwischen den
beteiligten Bundesländern ist über diesen Antrag auf Arbeitsebene sowie auf Minister-
bzw. Senatorenebene mehrfach und intensiv verhandelt worden. Der zuständige Ham-
burger Senator Prof. Dr. Rittershaus hat kürzlich gegenüber Minister Dr. Fischer grund-
sätzliches Verständnis für das Konzept sowie eine gewisse Kompromißbereitschaft zu er-
kennen gegeben.

Zu 2:

Ziel der Niedersächsischen Landesregierung ist es dazu beizutragen, daß zwischen den
beteiligten Unternehmen und dem Hamburger Senat möglichst bald Einvernehmen
über das Verlagerungsprojekt erzielt wird. Bisher konnte eine Einigung nicht erreicht
werden, weil Hamburg befürchtet, daß das Ziel des Bahnpendels letztendlich nicht die
Verlagerung der Transporte von der Straße auf die Schiene, sondern die Verlagerung
vom Wasserweg auf den Landweg zu Lasten des Hafens Hamburg sein könnte.

Diese Befürchtungen sind fachinhaltlich unbegründet.

Zum einen reicht die Kapazität der Eisenbahnstrecke nicht aus, um auch nur die
bestehenden Verkehre zu 100% auf die geplante Verbindung zu verlagern. Eine Ver-
stärkung des Zugangebotes auf der eingleisigen Strecke ist auf Grund des Taktfahrplans
im Personenverkehr nicht realisierbar.

Zum anderen konnte nachgewiesen werden, daß der geplante Bahnpendel weder zeit-
lich noch ökonomisch den Direktanlauf eines Schiffes in Hamburg ersetzen kann.

Leistungsfähige Verbindungen im Elbe-Weser-Dreieck müßten auch im Interesse Ham-
burgs liegen. So fahren auch regelmäßig Containerzüge von Hamburg nach Bremen
unter diskriminierungsfreier Benutzung der Bremer Hafenbahn.

Zu 3:

Nach Auffassung der Niedersächsischen Landesregierung verzerrt das vorgeschlagene
Konzept mit der begrenzten und kontrollierbaren Verlagerung der Containertransporte
von der Straße auf die Schiene nicht die Wettbewerbssituation zwischen den beiden
Hansestädten. Sie geht davon aus, daß sich der Hamburger Senat vor dem Hintergrund
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der eindeutigen Tonnagebegrenzung den umwelt- und verkehrspolitischen Argumen-
ten Niedersachsens letztendlich nicht verschließen wird. Die Niedersächsische Landes-
regierung wird alles daransetzen, im Rahmen ihrer Möglichkeiten diese verkehrspoli-
tisch vernünftige Konzeption auf dem Verhandlungswege durchzusetzen.

Dr. Fischer

(Ausgegeben am 21. 2. 1994) 3
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