Rückgliederung des ehemaligen Amtes Neuhaus in das Bundesland Niedersachsen/Landkreis Lüneburg
Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/2680 Antwort auf eine Kleine Anfrage — Drucksache 12/2533 — Betr.: Rückgliederung des ehemaligen Amtes Neuhaus in das Bundesland Niedersach- sen /Landkreis Lüneburg Wortlaut der Kleinen Anfrage des Abg. Dr. Martens (CDU) vom 25. 11. 1991 Unmittelbar nach Öffnung der Grenze am 9. November 1989 haben sich die Gemein- den des ehemaligen Amtes Neuhaus in einstimmigen Willenserklärungen für die Rück- gliederung des Gebietes des ehemaligen Amtes Neuhaus in das Bundesland Nieder- sachsen (Landkreis Lüneburg) ausgesprochen. Ebenso hat sich der Kreistag des Land- kreises Lüneburg bei nur einer Gegenstimme dafür ausgesprochen, den Wunsch der Gemeinden des ehemaligen Amtes Neuhaus zu unterstützen. Voraussetzung für die Rückgliederung ist ein Staatsvertrag zwischen den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen. Mit Schreiben vom 26. März 1991 hat sich der Nieders. Innenminister an den Innenminister des Landes Mecklenburg-Vor- pommern gewandt und im Hinblick auf die am 6. Oktober 1991 stattfindenden Kom- munalwahlen um möglichst zügige Verhandlungen gebeten, um das Ratifizierungsver- fahren bis spätestens Ende Juli abschließen zu können. Nach einer entsprechenden posi- tiven Resonanz des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurden die Verhandlungen ein- geleitet. Anläßlich des Baubeginns zum Wiederaufbau der Dömitzer Brücke teilte der Nieders. Innenminister mit, daß ‚die willkürliche Trennung des Amtes Neuhaus von Niedersachsen in Kürze durch die Rückgliederung beendet sein‘ würde (Zitat nach der „Lüneburger Landeszeitung‘ vom 17./18. August 1991). Trotz aller Schwierigkeiten sei er davon überzeugt, daß der Staatsvertrag über die Rückgliederung des Amtes Neu- haus noch ın dieser Jahr unter Dach und Fach gebracht und 1992 ratifiziert werde. Ich frage die Landesregierung: 1. In welchem Stadium befinden sich die Verhandlungen zwischen dem Bundesland Mecklenburg-Vorpommern und dem Bundesland Niedersachsen über die Rückglie- derung des ehemaligen Amtes Neuhaus in das Bundesland Niedersachsen (Landkreis Lüneburg)? 2. Wann ist mit dem Abschluß der Verhandlungen zu rechnen? 3. Wann wird die Rückgliederung nach den Vorstellungen der Landesregierung vollzo- gen sein? Antwort der Landestegierung Niedersächsisches Innenministerium Hannover, den 21. 1. 1992 — 51.1 — 01410/9 — Der bisherige Ablauf der Verhandlungen zur Umgliederung des ehemaligen Amtes Neuhaus nach Niedersachsen hat Probleme offenbart, die nur aus der besonderen Situa- tion der neuen Bundesländer erklärbar sind.
Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/2680 Als zeitlich besonders unkalkulierbar hat sich die Kontaktaufnahme mit den mecklen- burg-vorpommerschen Verhandlungspartnern erwiesen. Auf Grund der dortigen struk- turellen Probleme können Gespräche nur mit für unser Verständnis hoher Zeitauf- wand vereinbart werden. Antworten auf schriftliche Anfragen lassen teilweise Wochen und Monate auf sich warten oder erfolgen überhaupt nicht. Offene Fragen können so nicht in der zu wünschenden Weise vorangebracht werden. Interne Zeitvorstellungen über den Ablauf des Verfahrens können daher häufig nicht eingehalten werden. Dies vorausbemerkt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt: Zu 1: Das Niedersächsische Innenministerium hat im Dezember 1991 einen ersten Entwurf des Staatsvertrages zwischen Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern zur Um- gliederung des ehemaligen Amtes Neuhaus sowie des dazugehörigen Ratifizierungsge- setzes fertiggestellt und den Ressorts zur Stellungnahme übersandt. Beide Entwürfe wurden parallel dern mecklenburg-vorpommerschen Innenministerium zur Prüfung zu- geleitet, um das Verfahren zu beschleunigen. Eine Äußerung von dort, die möglicher- weise Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge für den Staatsvertrag enthält, wird in nächster Zeit erwartet. Ob sich daraus weiterer Verhandlungsbedarf ergibt, ist nicht ab- schätzbar. Zu 2: Eine verbindliche Aussage über den Zeitpunkt des Abschlusses der Verhandlungen kann auf Grund des in der Vorbemerkung Gesagten nicht getroffen werden. Zu 3: Die Landesregierung geht trotz der oben geschilderten Schwierigkeiten davon aus, daß der Abschluß des Staatsvertrages zwischen Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpom- mern noch in diesem Jahr erfolgen kann. Anschließend bedarf es der Verabschiedung des Ratifizierungsgesetzes in beiden Landtagen. Der Zeitbedarf der parlamentarischen Behandlung läßt sich nicht abschätzen. Die niedersächsische Landesregierung wird je- doch durch frühzeitige Unterrichtung des Landtages dazu beitragen, daß die Umgliede- rung so schnell wie möglich vollzogen werden kann. Glogowski 2 (Ausgegeben am 7. 2. 1992)