Niedersächsischer Landtag − 15. Wahlperiode Drucksache 15/4011 Kleine Anfrage mit Antwort Wortlaut der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Heiner Schönecke (CDU), eingegangen am 04.07.2007 Grunderneuerung der A 1 zwischen dem Horster Dreieck und der Landesgrenze Hamburg Seit Anfang Mai 2007 laufen die Bauarbeiten zur grundhaften Erneuerung der A 1 zwischen dem Horster Dreieck und der Landesgrenze Hamburg in Fahrtrichtung Hamburg. Von den Baumaßnah- men ist auch der Verkehr auf der A 7 (Maschener Kreuz/Anschlussstelle Fleestedt) bzw. auf der A 250 betroffen. Die Baustelle auf der A 1 am Horster Dreieck führt dazu, dass sich sowohl auf der A 7 als auch auf der A 1 der Verkehr auf vielen Kilometern staut. Über 50 000 Pendler aus dem Landkreis Harburg befahren zum größten Teil die Autobahn Rich- tung Hamburg. Viele Betriebe der Bau- und Dienstleistungsbranche aus dem Landkreis Harburg sind in der Hansestadt tätig. Speditionen und andere Betriebe aus der Logistikbranche sind eben- falls in erheblichem Maße von den Baumaßnahmen betroffen, die zu Fahrzeitverzögerungen von bis zu vier Stunden führen können. Nach Aussage der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr sind diese Baumaßnahmen notwendig, da der jetzige Belag einschließlich Unterbelag erneuert werden muss. Die Baumaßnahme wird voraussichtlich Ende Oktober 2007 abgeschlossen sein. Witterungsbe- dingte Verzögerungen sind jedoch möglich. Kritiker bezweifeln grundsätzlich, dass die Grunder- neuerung notwendig ist, und weisen darauf hin, dass auch eine Teilsanierung im oberen Bereich des Fahrbahnbelages ausreichend wäre. In diesem Zusammenhang frage ich die Landesregierung: 1. Welche Kriterien liegen der Entscheidung zugrunde, einen Autobahnabschnitt komplett zu sa- nieren? 2. Welche konkreten Auswirkungen hat ein zerstörter Kiesunterbau? 3. Gab es hierfür offensichtliche Anzeichen? 4. Wann wurden hierfür die Haushaltsmittel eingestellt und in welcher Höhe? 5. Werden die Baumaßnahmen gemeinsam mit der Freien und Hansestadt Hamburg geplant und zeitlich abgestimmt? Wenn nein, welche zukünftigen Verbesserungsmaßnahmen plant die Landesregierung? (An die Staatskanzlei übersandt am 10.07.2007 - II/721 - 745) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 21.08.2007 für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Z3-01424/0020 (41.2-31401/A 1/1) - Die Straßenerhaltung erfolgt bundesweit systematisch anhand von nachvollziehbaren Kriterien, für die der Bund mit den Auftragsverwaltungen der Länder ein Pavement Management System (PMS) aufgebaut hat. Voraussetzung hiefür sind Bestandsdaten, Zustandsdaten, Aufbaudaten, Erhal- tungsgeschichte, Verkehrsdaten und Daten der Verkehrssicherheit. In einem Erhaltungskonzept 1
Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/4011 werden die Ergebnisse des PMS durch weitere Randbedingungen, wie zum Beispiel technische Ziele, Ressourcen, ergänzende Untersuchungen und eine koordinierte Baubetriebsplanung opti- miert. Daraus entsteht ein abgestimmtes Erhaltungsprogramm für Straßenbefestigung, Bauwerke und sonstige Anlageteile für einen Zeitraum von vier Jahren, aus dem jährliche Bauprogramme ab- geleitet werden. Für die Bauprogramme werden Ergebnisse genauerer Schadenanalysen zur Er- mittlung der Ursachen für den Oberflächen- und Befestigungszustand berücksichtigt und der Pla- nung konkreter Erhaltungsmaßnahmen zugrunde gelegt. Basis für die Festlegung von Bauab- schnitten sind neben technischen und haushaltstechnischen Gesichtspunkten auch verkehrliche und baubetriebliche Erfordernisse. Eine koordinierte Baubetriebsplanung soll sicherstellen, dass ei- ne Konzentration von Maßnahmen mit der Folge gegenseitiger negativer Beeinträchtigungen im Verkehrsablauf vermieden wird. Das betrifft nicht nur geplante Maßnahmen in einer Streckenfolge, sondern auch im gesamten Straßennetz. Die Zustandsdaten der Bundesautobahnen (BAB) werden im 4-Jahresrhythmus ermittelt. Die aktu- ellen Werte stammen aus der Zustandserfassung und -bewertung der BAB (ZEB) 2005. Zur Beur- teilung des Oberflächenzustands stehen nach der Erfassung und Bewertung für jeden 100 m- Abschnitt die Zustandsgrößen, Zustandswerte, Teilwerte für Gebrauch und Substanz sowie der Gesamtwert zur Verfügung. Erfasst werden z. B. bei Asphaltbefestigungen allgemeine Unebenhei- ten, Spurrinnentiefe, fiktive Wassertiefe, Griffigkeit, Netzrisse und Flickstellen. Die Überführung der Zustandsgrößen in Zustandswerte der Werteskala 1,0 (sehr gut) bis 5,0 (sehr schlecht) erfolgt nach bundesweit einheitlich festgelegten Normierungsfunktionen. Die Ergebnisse der Bewertung des O- berflächenzustands sind in Form von Statistik, Profildarstellungen, Streckenbändern und Netzkar- ten für jedes Zustandsmerkmal vorhanden. Durch die Bewertung der Zustandsentwicklung wird der Eingreifzeitraum abgeschätzt. Für jedes Zustandsmerkmal liegen typisierte Verhaltenskurven (Zu- standsänderungsfunktionen) vor. Die durch die ZEB festgestellten Verformungen der Fahrbahnoberfläche (Spurrinnen mit einer Tiefe von bis zu 22 mm) haben zu umfangreichen Untersuchungen und einer Analyse der Schadenursa- chen geführt. Im Falle der BAB 1 wurde eine zunehmende Versprödung des Bitumens in den As- phaltbinder- und -tragschichten festgestellt, was zu einem starken Verfall innerhalb dieser Schich- ten geführt hat. Ein Versagen von größeren Flächen der Fahrbahnkonstruktion war nicht auszu- schließen, zumal in einigen Teilabschnitten bereits Einbrüche an der Fahrbahnoberfläche einge- treten waren. Darüber hinaus gab es in den Randbereichen im Zusammenhang mit der Fahrbahnentwässerung Einbrüche und Versackungen von bis zu 10 cm, die im Laufe der letzten Jahre immer wieder repa- riert werden mussten. Dies führte zur Entscheidung, die BAB 1 von Grund auf zu erneuern. Dies erfolgt im Tiefeinbau unter Beibehaltung der Gradiente. Zusätzlich zur bituminösen Tragschicht wird eine 20 cm tiefe Zementverfestigung der vorhandenen Frostschutzschicht aus Sand vorgenommen. Im Vorfeld des Bauvorhabens auf der A1 haben mehrere Abstimmungsgespräche zwischen den zuständigen Hamburger Dienststellen und der Niedersächsischen Straßenbaubehörde stattgefun- den, die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt der Freien und Hansestadt Hamburg hat zur Abstimmung der Baustellen in und um Hamburg eine Koordinierungsstelle (KOST) eingerichtet. Die ersten Abstimmungsgespräche zu den in diesem Jahr durchgeführten Baumaßnahmen haben be- reits im Februar 2005 begonnen und wurden 2006/2007 fortgeführt. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Die Kriterien wurden in den Vorbemerkungen erläutert. Zu 2: Im konkreten Fall der BAB 1 keine. Die Frostschutzschicht aus Sand bleibt bestehen. In den letzten Jahren wurde vielmehr eine zunehmende Versprödung des Bitumens in den Asphalttragschichten festgestellt. 2
Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/4011 Zu 3: Ja, auf die Vorbemerkungen wird hingewiesen. Zu 4: Im Haushaltsjahr 2003 in Höhe von 22,566 Mio. Euro. Zu 5: Ja, sie wurden zeitlich seit Februar 2005 abgestimmt. Walter Hirche (Ausgegeben am 27.08.2007) 3