Inselschutz auf Langeoog

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Niedersächsischer Landtag - 13. Wahlperiode Drucksache 13 / 3006

 

Kleine Anfrage mit Antwort

Wortlaut der Kleinen Anfrage
des Abg. Golibtzuch (GRÜNE), eingegangen am 24. 4. 1997

Betr: Inselschutz auf Langeoog

Das sogenannte Pirolatal gilt als Schwachstelle der Insel Langeoog bei Sturmfluten. Da der
Strand vor der Düne dieses Tals einem langfristigen Erosionsprozeß unterliegt, besteht die
latente Gefahr eines Durchbruchs und damit einer Versalzung der inseleigenen Trinkwasser-
vorräte. Geplant ist deshalb eine Verbreiterung und Verstärkung der Düne mit 100000 m?
Sand, der am Ostende der Insel im Strandbereich gewonnen und mit Lastwagen zur Bau-
stelle verbracht werden soll. Die Kosten hierfür sind mit 1,5 Mio. DM veranschlagt.

Unter der Überschrift „Natutschutzverbände verzögern Inselschutz“ titelte der „Anzeiger
für Harlingetland“ am 22. April d. J., die beschriebenen Sicherungsmaßnahmen hätten ei-
gentlich im März beginnen und im Juni abgeschlossen sein sollen. Da aber noch nicht von
allen Umweltverbänden die erforderlichen Stellungnahmen vorliegen würden, müßten die
Arbeiten auf das kommende Winterhalbjahr verschoben werden. Zwar seien die Verbände
wegen der Dringlichkeit gebeten worden, die Beteiligungsfristen abzukürzen, doch hätten
nicht alle dieser Bitte entsprochen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Behörde hat wann das für die Sicherungsmaßnahmen am Langeooger Pirolatal
erforderliche Planverfahren eingeleitet?

2. In welchem Zeitrahmen wurde entschieden, daß nicht die Nationalparkverwaltung, son-
dem der Landkreis Wittmund als untere Naturschutzbehörde das gesetzlich vorgeschrie-
bene Beteiligungsverfahren der anerkannten Naturschutzverbände durchführen soll?

3. a) Wann hat der Landkreis Wittmund das Beteiligungsverfahren eingeleitet, und wann
lagen die Stellungnahmen der zu beteiligenden Verbände vor?

b) Hat der Landkreis Wittmund den Verbänden eine verkürzte Frist zur Stellungnahme
vorgeschlagen, und ggf. welche Verbände haben dies mit welcher Begründung abge-
lehnt?

c) Wie beurteilt die Landesregierung den eingangs zitierten Vorwurf an die Natur-
schutzverbände vor dem Hintergrund dieser Zeitabläufe?

d) Aus welchen Gründen wurde das Beteiligungsverfahren nicht früher eingeleitet, so
daß der ursprüngliche Zeitplan für die Sicherungsmaßnahmen am Pirolatal (März bis
Juni) hätte eingehalten werden können?

4. Welche Konsequenzen zieht die Landestegierung aus den zitierten Vorwürfen sowohl
hinsichtlich des konkreten Falls als auch mit Blick auf künftige Insel- und Küsten-
schutzmaßnahmen? Ist daran gedacht, die Verfahrensabläufe zu straffen, Kompetenzzu-
weisungen zu verändern oder das Beteiligungsrecht der anerkannten Naturschutzverbän-
de einzuschränken?
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5. Wann kann die Baumaßnahme zur Sicherung des Langeooger Pirolatals nunmehr begin-
nen, und wann ist mit einem Abschluß der Maßnahme zu rechnen? Wird die Landeste-
gierung die erforderlichen Mittel von 1,5 Mio. DM noch in diesem Jahr bereitstellen und
damit die schnellstmögliche Umsetzung der Maßnahme gewährleisten?

(An die Staatskanzlei übersandt am 2. 5. 1997 - 11/722 - 822)

Antwort der Landesregierung

Niedersächsisches Umweltministenum Hannover, den 6. 6. 1997
— 109 — 01425/7/2 - 44 -

Durch zunehmende Stranderosion ist die seeseitige Randdüne vor dem Pirolatal auf der Insel
Langeoog in starke Mitleidenschaft gezogen worden, so daß bei Sturmfluten das dahinter
liegende Trinkwassergewinnungsgebiet der Insel gefährdet ist. Die Grundinstandsetzung der
Randdüne ist deshalb erforderlich. Ähnliche Sicherungsmaßnahmen wurden in diesem Be-
reich bereits früher wiederholt durchgeführt.

Die vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu i:

Für die Wiederherstellung und Grundinstandsetzung der ehemals vorhandenen Randdüne ist
ein förmliches Planfeststellungsverfahren oder eine Plangenehmigung nach dem Nieders.
Deichgesetz nicht erforderlich. Dagegen bedurfte die Gewinnung des benötigten Sandes im
östlichen Strandbereich der Insel unterhalb der MThw-Linie einer Bodenabbaugenehmigung
durch die Nationalparkverwaltung. Die Wiederherstellung der Düne wurde durch die betei-
ligten Behörden als Eingriff in ein besonders geschütztes Biotop nach $ 28 a NNatG einge-
stuft, so daß außerdem auch eine entsprechende Ausnahmegenehmigung durch die untere
Naturschutzbehötrde erteilt werden mußte.

Zu 2:

Die notwendigen Maßnahmen sind bis zum Jahresende 1996 zwischen den beteiligten Be-
hörden und Stellen, nämlich dem Staatlichen Amt für Insel- und Küstenschutz in Norden,
der Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer, dem Landkreis Wittmund als
unterer Naturschutzbehörde und dem Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverband abge-
stimmt worden. Dabei wurde auch vereinbart, daß über die naturschutzrechtlichen Geneh-
migungen zusammengefaßt nur von einer Behörde entschieden werden sollte. Die dafür
bestimmte untere Naturschutzbehörde sollte deshalb auch die anerkannten Naturschutzver-
bände beteiligen.

Zu3a:

Nachdem das Staatliche Amt für Insel- und Küstenschutz die Planungsunterlagen am 23. 1.
1997 beim Landkreis Wittmund vorgelegt hatte, hat dieser am 24. 1. 1997 die Beteiligung der
Naturschutzverbände gem. $ 60 a NNatG eingeleitet. Die Stellungnahmen lagen am 24. 3.
1997 vor.

Zu3b:
Ja.
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Der Niedersächsische Heimatbund, der Landesverband Bürgerinitiative Umweltschutz
(LBU) und der BUND haben der Bitte der Naturschutzbehörde um beschleunigte Abgabe
einer Stellungnahme nicht entsprochen. Eine Begründung dafür wurde nicht abgegeben.

Zu3c:

Die Ausnutzung der in $ 60 b NNatG den Naturschutzverbänden eingeräumten Frist von
zwei Monaten für die Abgabe einer Stellungnahme kann den Verbänden nicht zum Vorwurf
gemacht werden. Dennoch wäre es wünschenswert gewesen, wenn es den Verbänden mög-
lich gewesen wäre, ihre Stellungnahme beschleunigt, d.h. zwei Wochen früher, abzugeben,
damit die notwendigen Baumaßnahmen noch vor der Hauptkursaison auf der Insel hätten
abgeschlossen werden können.

Zudd:

Voraussetzung für die Beteiligung der Naturschutzverbände waren die endgültig abge-
stimmte Baumaßnahme und die Erstellung der vollständigen Unterlagen. Dies war erst An-
fang 1997 der Fall.

Zu 4:

Die Landesregierung sieht keine Notwendigkeit, diesen konkreten Fall zum Anlaß für Kon-
sequenzen für künftige Insel- und Küstenschutzmaßnahmen zu nehmen. Sie hat bereits nach
der Verbandsklage im Falle des Deichbaues von Cäciliengroden nach Dangast eine Arbeits-
gruppe unter Beteiligung der Naturschutzverbände, der Deichverbände und der Deichbe-
hörden einberufen, die für bevorstehende Küstenschutzmaßnahmen beschleunigte Pla-
nungsabstimmungen und reibungslosere Verfahrensabläufe vorbereiten soll. Keinesfalls
jedoch soll das Beteiligungsrecht der anerkannten Naturschutzverbände eingeschränkt wer-
den.

Zu 5:

Die Wiederherstellung einer ausreichend starken Randdüne vor dem Pirolatal kann jetzt nach
Ende der Hauptkursaison im Spätsommer begonnen werden. Der Abschluß der Maßnahmen
ist dagegen erst im Frühjahr 1998 möglich. Die Landesregierung wird die benötigten Mittel
entsprechend dem Baufortschritt und den haushaltsrechtlichen Bestimmungen zur Verfü-

gung stellen.

Griefahn

(Ausgegeben am 25. 6. 1997) 3
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