Inselschutz auf Langeoog
Niedersächsischer Landtag - 13. Wahlperiode Drucksache 13 / 3006 Kleine Anfrage mit Antwort Wortlaut der Kleinen Anfrage des Abg. Golibtzuch (GRÜNE), eingegangen am 24. 4. 1997 Betr: Inselschutz auf Langeoog Das sogenannte Pirolatal gilt als Schwachstelle der Insel Langeoog bei Sturmfluten. Da der Strand vor der Düne dieses Tals einem langfristigen Erosionsprozeß unterliegt, besteht die latente Gefahr eines Durchbruchs und damit einer Versalzung der inseleigenen Trinkwasser- vorräte. Geplant ist deshalb eine Verbreiterung und Verstärkung der Düne mit 100000 m? Sand, der am Ostende der Insel im Strandbereich gewonnen und mit Lastwagen zur Bau- stelle verbracht werden soll. Die Kosten hierfür sind mit 1,5 Mio. DM veranschlagt. Unter der Überschrift „Natutschutzverbände verzögern Inselschutz“ titelte der „Anzeiger für Harlingetland“ am 22. April d. J., die beschriebenen Sicherungsmaßnahmen hätten ei- gentlich im März beginnen und im Juni abgeschlossen sein sollen. Da aber noch nicht von allen Umweltverbänden die erforderlichen Stellungnahmen vorliegen würden, müßten die Arbeiten auf das kommende Winterhalbjahr verschoben werden. Zwar seien die Verbände wegen der Dringlichkeit gebeten worden, die Beteiligungsfristen abzukürzen, doch hätten nicht alle dieser Bitte entsprochen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Behörde hat wann das für die Sicherungsmaßnahmen am Langeooger Pirolatal erforderliche Planverfahren eingeleitet? 2. In welchem Zeitrahmen wurde entschieden, daß nicht die Nationalparkverwaltung, son- dem der Landkreis Wittmund als untere Naturschutzbehörde das gesetzlich vorgeschrie- bene Beteiligungsverfahren der anerkannten Naturschutzverbände durchführen soll? 3. a) Wann hat der Landkreis Wittmund das Beteiligungsverfahren eingeleitet, und wann lagen die Stellungnahmen der zu beteiligenden Verbände vor? b) Hat der Landkreis Wittmund den Verbänden eine verkürzte Frist zur Stellungnahme vorgeschlagen, und ggf. welche Verbände haben dies mit welcher Begründung abge- lehnt? c) Wie beurteilt die Landesregierung den eingangs zitierten Vorwurf an die Natur- schutzverbände vor dem Hintergrund dieser Zeitabläufe? d) Aus welchen Gründen wurde das Beteiligungsverfahren nicht früher eingeleitet, so daß der ursprüngliche Zeitplan für die Sicherungsmaßnahmen am Pirolatal (März bis Juni) hätte eingehalten werden können? 4. Welche Konsequenzen zieht die Landestegierung aus den zitierten Vorwürfen sowohl hinsichtlich des konkreten Falls als auch mit Blick auf künftige Insel- und Küsten- schutzmaßnahmen? Ist daran gedacht, die Verfahrensabläufe zu straffen, Kompetenzzu- weisungen zu verändern oder das Beteiligungsrecht der anerkannten Naturschutzverbän- de einzuschränken?
Niedersächsischer Landtag - 13. Wahlperiode Drucksache 13/3006 5. Wann kann die Baumaßnahme zur Sicherung des Langeooger Pirolatals nunmehr begin- nen, und wann ist mit einem Abschluß der Maßnahme zu rechnen? Wird die Landeste- gierung die erforderlichen Mittel von 1,5 Mio. DM noch in diesem Jahr bereitstellen und damit die schnellstmögliche Umsetzung der Maßnahme gewährleisten? (An die Staatskanzlei übersandt am 2. 5. 1997 - 11/722 - 822) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Umweltministenum Hannover, den 6. 6. 1997 — 109 — 01425/7/2 - 44 - Durch zunehmende Stranderosion ist die seeseitige Randdüne vor dem Pirolatal auf der Insel Langeoog in starke Mitleidenschaft gezogen worden, so daß bei Sturmfluten das dahinter liegende Trinkwassergewinnungsgebiet der Insel gefährdet ist. Die Grundinstandsetzung der Randdüne ist deshalb erforderlich. Ähnliche Sicherungsmaßnahmen wurden in diesem Be- reich bereits früher wiederholt durchgeführt. Die vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt: Zu i: Für die Wiederherstellung und Grundinstandsetzung der ehemals vorhandenen Randdüne ist ein förmliches Planfeststellungsverfahren oder eine Plangenehmigung nach dem Nieders. Deichgesetz nicht erforderlich. Dagegen bedurfte die Gewinnung des benötigten Sandes im östlichen Strandbereich der Insel unterhalb der MThw-Linie einer Bodenabbaugenehmigung durch die Nationalparkverwaltung. Die Wiederherstellung der Düne wurde durch die betei- ligten Behörden als Eingriff in ein besonders geschütztes Biotop nach $ 28 a NNatG einge- stuft, so daß außerdem auch eine entsprechende Ausnahmegenehmigung durch die untere Naturschutzbehötrde erteilt werden mußte. Zu 2: Die notwendigen Maßnahmen sind bis zum Jahresende 1996 zwischen den beteiligten Be- hörden und Stellen, nämlich dem Staatlichen Amt für Insel- und Küstenschutz in Norden, der Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer, dem Landkreis Wittmund als unterer Naturschutzbehörde und dem Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverband abge- stimmt worden. Dabei wurde auch vereinbart, daß über die naturschutzrechtlichen Geneh- migungen zusammengefaßt nur von einer Behörde entschieden werden sollte. Die dafür bestimmte untere Naturschutzbehörde sollte deshalb auch die anerkannten Naturschutzver- bände beteiligen. Zu3a: Nachdem das Staatliche Amt für Insel- und Küstenschutz die Planungsunterlagen am 23. 1. 1997 beim Landkreis Wittmund vorgelegt hatte, hat dieser am 24. 1. 1997 die Beteiligung der Naturschutzverbände gem. $ 60 a NNatG eingeleitet. Die Stellungnahmen lagen am 24. 3. 1997 vor. Zu3b: Ja.
Niedersächsischer Landtag - 13. Wahlperiode Drucksache 13/3006 Der Niedersächsische Heimatbund, der Landesverband Bürgerinitiative Umweltschutz (LBU) und der BUND haben der Bitte der Naturschutzbehörde um beschleunigte Abgabe einer Stellungnahme nicht entsprochen. Eine Begründung dafür wurde nicht abgegeben. Zu3c: Die Ausnutzung der in $ 60 b NNatG den Naturschutzverbänden eingeräumten Frist von zwei Monaten für die Abgabe einer Stellungnahme kann den Verbänden nicht zum Vorwurf gemacht werden. Dennoch wäre es wünschenswert gewesen, wenn es den Verbänden mög- lich gewesen wäre, ihre Stellungnahme beschleunigt, d.h. zwei Wochen früher, abzugeben, damit die notwendigen Baumaßnahmen noch vor der Hauptkursaison auf der Insel hätten abgeschlossen werden können. Zudd: Voraussetzung für die Beteiligung der Naturschutzverbände waren die endgültig abge- stimmte Baumaßnahme und die Erstellung der vollständigen Unterlagen. Dies war erst An- fang 1997 der Fall. Zu 4: Die Landesregierung sieht keine Notwendigkeit, diesen konkreten Fall zum Anlaß für Kon- sequenzen für künftige Insel- und Küstenschutzmaßnahmen zu nehmen. Sie hat bereits nach der Verbandsklage im Falle des Deichbaues von Cäciliengroden nach Dangast eine Arbeits- gruppe unter Beteiligung der Naturschutzverbände, der Deichverbände und der Deichbe- hörden einberufen, die für bevorstehende Küstenschutzmaßnahmen beschleunigte Pla- nungsabstimmungen und reibungslosere Verfahrensabläufe vorbereiten soll. Keinesfalls jedoch soll das Beteiligungsrecht der anerkannten Naturschutzverbände eingeschränkt wer- den. Zu 5: Die Wiederherstellung einer ausreichend starken Randdüne vor dem Pirolatal kann jetzt nach Ende der Hauptkursaison im Spätsommer begonnen werden. Der Abschluß der Maßnahmen ist dagegen erst im Frühjahr 1998 möglich. Die Landesregierung wird die benötigten Mittel entsprechend dem Baufortschritt und den haushaltsrechtlichen Bestimmungen zur Verfü- gung stellen. Griefahn (Ausgegeben am 25. 6. 1997) 3