Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in therapeutischer Funktion an Sonderschulen

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Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode \ Drucksache 12/5333

 

Antwort auf eine Kleine Anfrage
— Drucksache 12/5202 —

Wortlaut der Kleinen Anfrage des Abg. Jansen (CDU) — Drs 12/5202

Betr.: Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in therapeutischer Funktion an
Sonderschulen

Seit längerem besteht ein Streit zwischen dem Landessozialamı und den Krankenkassen
über die Finanzierung der Arbeitsleistung von pädagogischen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern in therapeutischer Funktion an Sonderschulen. Während das Landessozial-
amt den Standpunkt vertritt, es handele sich um Leistungen nach dem Sozialgesetz-
buch, vertreten die Krankenkassen die Auffassung, daß hier Eingliederungshilfe nach
den 88 39 und 40 des Bundessozialhilfegesetzes gewährt werden müsse. Entsprechende
Gespräche zwischen den Beteiligten laufen auf Landesebene seit mindestens zwei Jah-
ren. Auch das Sozalministerium soll vermittelnd eingeschaltet worden sein. Eine Lö-
sung steht nach wie vor aus.

Ich frage die Landesregierung:

I. Wie viele pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in therapeutischer
Funktion an Sonderschulen tätig?

2. Welche Aufgabenbereiche werden von den pädagogischen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter üblicherweise übernommen?

3. Auf welche Weise werden die Leistungen dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
z.Z. abgegolten?

4. Welche Leistung wäre nach Auffassung der Landesregierung korrekt?

5. Welchen Sachstand haben die Verhandlungen zwischen den unmittelbar Beteiligten
z.Z. erreicht?

6. In welcher Form und mit welchem Erfolg hat sich das Sozialministerium bisher um
eine Einigung bemüht?

Antwort der Landesregierung

Niedersächsisches Sozialministerium Hannover, den 8. 9. 1993
— Z/1.1 — 01 425/01 —

Schon seit mehreren Jahren gibt es Verhandlungen zwischen der Arbeitsgemeinschaft
der gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen und dem Landessozialamt Nieder-
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Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/5333

 

sachsen über Fragen der Kostenabgrenzung für medizinische und medizinisch-thera-
peutische Leistungen in Einrichtungen, die in der Kostenträgerschaft des überörtlichen
Trägers der Sozialhilfe in Niedersachsen stehen. Diese wegen der komplizierten und
sich zudem laufend ändernden Rechtslage schwierigen Verhandlungen können jedoch
aus Sicht des Niedersächsischen Sozialministeriums nicht als „Streit‘‘ bezeichnet wer-
den. Sie verlaufen vielmehr in kooperativer'und sachlicher Atmosphäre. So ist es für
eine Reihe von Einrichtungen bzw. Gruppen von Einrichtungen bereits zu einvernehm-
lichen Regelungen gekommen.

Es trifft aber zu, daß die Verhandlungen zu diesem Problemkteis für drei in der Kosten-
trägerschaft des Landes stehenden Sonderschulen in Niedersachsen noch keinen Ab-
schluß gefunden haben.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Zu l und 2:

Es geht bei den Verhandlungen nicht um Leistungen pädagogischer Mitarbeiterinnen
bzw. Mitarbeiter in den Einrichtungen, sondern um therapeutisch geschultes Personal,
2.B. Krankengymnastinnen und -gymnasten, Beschäftigungstherapeutinnen und -the-
rapeuten, das entsprechend seiner therapeutischen Ausbildung eingesetzt wird. Das
Stellenvolumen beträgt in den drei Einrichtungen insgesamt rd. 23 Vollkräfte.

Zu 3:
Die Personalkosten werden zur Zeit über den Pflegesatz abgerechnet.
Zu 4:

Sachgerecht ist eine direkte Abrechnung dieses Personals entweder zwischen den Thera-
peutinnen und Therapeuten und den gesetzlichen Krankenkassen oder zwischen den
Einrichtungsträgern und den gesetzlichen Krankenkassen, keinesfalls jedoch über die
Pflegesätze.

Zu 5:
Siehe Vorbemerkung.

Zu 6:

Die Verhandlungen werden nach Einschätzung des MS vom Landessozialamt zügig
durchgeführt. Eine Beteiligung des MS erfolgte lediglich im Falle einer Einrichtung.
Diese Verhandlungen sind mittlerweile erfolgreich abgeschlossen worden.

Hiller

2 (Ausgegeben am 23. 9. 1993)
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