Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in therapeutischer Funktion an Sonderschulen
Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode \ Drucksache 12/5333 Antwort auf eine Kleine Anfrage — Drucksache 12/5202 — Wortlaut der Kleinen Anfrage des Abg. Jansen (CDU) — Drs 12/5202 Betr.: Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in therapeutischer Funktion an Sonderschulen Seit längerem besteht ein Streit zwischen dem Landessozialamı und den Krankenkassen über die Finanzierung der Arbeitsleistung von pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in therapeutischer Funktion an Sonderschulen. Während das Landessozial- amt den Standpunkt vertritt, es handele sich um Leistungen nach dem Sozialgesetz- buch, vertreten die Krankenkassen die Auffassung, daß hier Eingliederungshilfe nach den 88 39 und 40 des Bundessozialhilfegesetzes gewährt werden müsse. Entsprechende Gespräche zwischen den Beteiligten laufen auf Landesebene seit mindestens zwei Jah- ren. Auch das Sozalministerium soll vermittelnd eingeschaltet worden sein. Eine Lö- sung steht nach wie vor aus. Ich frage die Landesregierung: I. Wie viele pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in therapeutischer Funktion an Sonderschulen tätig? 2. Welche Aufgabenbereiche werden von den pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter üblicherweise übernommen? 3. Auf welche Weise werden die Leistungen dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter z.Z. abgegolten? 4. Welche Leistung wäre nach Auffassung der Landesregierung korrekt? 5. Welchen Sachstand haben die Verhandlungen zwischen den unmittelbar Beteiligten z.Z. erreicht? 6. In welcher Form und mit welchem Erfolg hat sich das Sozialministerium bisher um eine Einigung bemüht? Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Sozialministerium Hannover, den 8. 9. 1993 — Z/1.1 — 01 425/01 — Schon seit mehreren Jahren gibt es Verhandlungen zwischen der Arbeitsgemeinschaft der gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen und dem Landessozialamt Nieder-
Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/5333 sachsen über Fragen der Kostenabgrenzung für medizinische und medizinisch-thera- peutische Leistungen in Einrichtungen, die in der Kostenträgerschaft des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe in Niedersachsen stehen. Diese wegen der komplizierten und sich zudem laufend ändernden Rechtslage schwierigen Verhandlungen können jedoch aus Sicht des Niedersächsischen Sozialministeriums nicht als „Streit‘‘ bezeichnet wer- den. Sie verlaufen vielmehr in kooperativer'und sachlicher Atmosphäre. So ist es für eine Reihe von Einrichtungen bzw. Gruppen von Einrichtungen bereits zu einvernehm- lichen Regelungen gekommen. Es trifft aber zu, daß die Verhandlungen zu diesem Problemkteis für drei in der Kosten- trägerschaft des Landes stehenden Sonderschulen in Niedersachsen noch keinen Ab- schluß gefunden haben. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu l und 2: Es geht bei den Verhandlungen nicht um Leistungen pädagogischer Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter in den Einrichtungen, sondern um therapeutisch geschultes Personal, 2.B. Krankengymnastinnen und -gymnasten, Beschäftigungstherapeutinnen und -the- rapeuten, das entsprechend seiner therapeutischen Ausbildung eingesetzt wird. Das Stellenvolumen beträgt in den drei Einrichtungen insgesamt rd. 23 Vollkräfte. Zu 3: Die Personalkosten werden zur Zeit über den Pflegesatz abgerechnet. Zu 4: Sachgerecht ist eine direkte Abrechnung dieses Personals entweder zwischen den Thera- peutinnen und Therapeuten und den gesetzlichen Krankenkassen oder zwischen den Einrichtungsträgern und den gesetzlichen Krankenkassen, keinesfalls jedoch über die Pflegesätze. Zu 5: Siehe Vorbemerkung. Zu 6: Die Verhandlungen werden nach Einschätzung des MS vom Landessozialamt zügig durchgeführt. Eine Beteiligung des MS erfolgte lediglich im Falle einer Einrichtung. Diese Verhandlungen sind mittlerweile erfolgreich abgeschlossen worden. Hiller 2 (Ausgegeben am 23. 9. 1993)