Aufkommen und Verwendung des "Wassergroschens" im Landkreis Grafschaft Bentheim

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Niedersächsischer Landtag - 13. Wahlperiode Drucksache 13/3087

 

Kleine Anfrage mit Antwort

Wortlaut der Kleinen Anfrage
des Abg. Kethorn (CDU), eingegangen am 30. 5. 1997

Betr: Aufkommen und Verwendung des „Wassergroschens“ im Landkreis Graf-
schaft Bentheim

Im FHaushaltsplan 1997 sind im Kapitel „Wasserentnahmegebühr“ als Einnahmen insgesamt
135 Mio. DM veranschlagt, eine Steigerung um 20 Mio. DM gegenüber den Ansätzen und
Einnahmen der Jahre 1996 und 1995. Auch die öffentlichen und privaten Grundwasserent-
nehmer im Landkreis Grafschaft Bentheim tragen zum Aufkommen der Grundwasserent-
nahmegebühr bei, die nicht nur — wie ursprünglich vorgesehen — zum Trinkwasserschutz
verwendet wird, sondern auch zum Stopfen von Haushaltslöchern. Daher fließt ein Teil des
„Grafschafter Aufkommens“ nicht in den Landkreis zurück.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie hoch sind zur Zeit die Genehmigungen für Wasserentnahmen der Nordhorner Ver-
sorgungsbetriebe, des Wasserbeschaffungsverbandes Niedergrafschaft und des Wasser-
verbandes Obergrafschaft?

2. Welche Wassermengen wurden in 1996 von diesen öffentlichen Wasserversorgern im
Landkreis Grafschaft Bentheim tatsächlich entnommen?

3. Wie hoch war insgesamt in 1996 das Wasserentnahmeentgelt der drei öffentlichen Was-
serversorgungsunternehmen?

4. a) Wie vielen anderen Wasserentnehmern im Landkreis Grafschaft Bentheim wurden
Genehmigungen erteilt?

b) Wieviel Wasser wurde tatsächlich in 1996 entnommen?

c) Wie hoch war insgesamt für 1996 das Wasserentnahmeentgelt für diese Wasserver-
braucher?

5. Wie hoch waren insgesamt (öffentliche und sonstige Entnehmer) in 1996 die Einnahmen
aus dem Wasserentnahmeentgelt im Einzugsbereich des Landkreises Grafschaft Bent-
heim?

6. Wie hoch waren die Entschädigungen, die Landwirten und anderen Grundstückseigen-
tümem im Landkreis Grafschaft Bentheim, deren Flächen in Wasserschutz- und Wasser-
gewinnungsgebieten liegen, im Jahre 1996 gezahlt wurden?

7. a) Wie hoch waren die Ausgaben, die aus Wasserentnahmemitteln für andere Projekte
im Jahre 1996 im Landkreis Grafschaft Bentheim aufgewendet wurden?

b) Für welche Projekte wurden diese Mittel 1996 im Landkreis Grafschaft Bentheim
bereitgestellt?

8. Wie hoch wird voraussichtlich die Gesamtwasserentnahmegebühr 1997 im Landkreis
Grafschaft Bentheim sein, wenn als Basis die Entnahmemenge 1996 zugrundegelegt
wird?

(An die Staatskanzlei übersandt am 5. 6. 1997 — 11/721 - 870)
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Antwort der Landesregierung

Niedersächsisches Umweltministerium Hannover, den 30. 6. 1997
— 109 - 01425/7/2 - 47 -

Das Aufkommen aus der Wasserentnahmegebühr wird vollständig für die in $ 47 h des Nie-
dersächsischen Wassergesetzes (NWG) vorgesehenen Zwecke verwendet.

Dies vorausgeschickt beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zul:

Die den Nordhorner Versorgungsbetrieben, dem Wasserbeschaffungsverband (WBV) Nie-
dergrafschaft und dem Wasserbeschaffungsverband Obergrafschaft zur Zeit genehmigten
Wasserentnahmemengen betragen insgesamt 13,348 Mio. m?/a.

Davon entfallen auf

a) Nordhorner Versorgungsbetriebe,
Anlage Hesepe/Klausheide 5,000 Mio. m?/a
Anlage Turmstraße/Wehrmaate 0,800 Mio. m?/a
(industrielle Nutzung)

b) WBV Niedergrafschaft,

Anlage Getelo/Itterbeck 4,380 Mio. m?/a

Anlage Osterwald 1,168 Mio. m?/a

Anlage Füchtenfeld Wasserrecht ist ausgelaufen
c) WBV Obergrafschaft,

Anlage Hagelshook 0,700 Mio. ım?’/a

Anlage Ahlde (Lkr. Emsland) 1,300 Mio. m?/a.

Darüber hinaus hat der Landkreis Grafschaft Bentheim dem Wasserbeschaffungsverband
Getelo Wasserrechte in Höhe von 0,009 Mio. m?/a erteilt.

Zu 2:

Von den Nordhorner Versorgungsbetrieben, dem WBV Niedergrafschaft und dem WBV
Obergrafschaft als öffentliche Wasserversorger (ohne Anlage Turmstraße/Wehrmaate) wur-
den im Landkreis Grafschaft Bentheim nach den Angaben der unteren Wasserbehörde und
der Versorgungsunternehmen folgende Wassermengen in 1996 tatsächlich entnommen:

Nordhorner Versorgungsbetriebe 3 626 786 m?
WBV Niedergrafschaft 3 446 483 m?
WBYV Obergrafschaft 669 997 m?

Insgesamt 7743 266 m?

Zu 3:

Die von den drei vorgenannten öffentlichen Wasserversorgungsunternehmen im Jahr 1996
vereinnahmte Wasserentnahmegebühr betrug, bezogen auf den Landkreis Grafschaft Bent-
heim, insgesamt 750 206,80 DM (Vorauszahlungen für 1996 zu-/abzüglich Nachzahlun-
gen/Eirstattungen für 1995).

Der Wasserbeschaffungsverband Getelo zahlte in 1996 2904,90 DM.
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Darüber hinaus hat der Wasserbeschaffungsverband Obergrafschaft im Jahr 1996 für die
Wasserentnahmen der im Landkreis Emsland gelegenen Anlage Ahlde Zahlungen in Höhe
von 125 235,80 DM geleistet.

Zu 4:

a) Im Landkreis Grafschaft Bentheim sind zur Zeit insgesamt 73 anderen Wasserentnch-
mern Wasserentnahmerechte erteilt.

b) Zu anderen Zwecken als der öffentlichen Wasserversorgung wurden in 1996 im Land-
kreis Grafschaft Bentheim die nachstehenden Wassermengen tatsächlich entnommen:
Zuständige Wasserbehörde:

Landkreis Grafschaft Bentheim ca. 3,9 Mio. m?
Bezirksregierung Weser-Ems 2145.398 m’.
c) Die im Jahr 1996 von diesen Wasserentnchmern gezahlte Wasserentnahmegehühr (Vor-

auszahlung für 1996 zu-/abzüglich Nachzahlung/Erstattung für 1995) betrug insgesamt
76 763,96 DM.

Zu 5:

Die Einnahmen aus der Wasserentnahmegebühr betrugen im Einzugsbereich des Landkrei-
ses Grafschaft Bentheim im Jahr 1996 insgesamt 829 875,66 DM.

Zu 6:

An Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen sowie für den Güllelagerstättenbau nach $47 h
Abs. 3 Nm. 1 und 4b NWG wurden Landwirten, deren Flächen in Wasserschutzgebieten
liegen, insgesamt 357 496,84 DM gewährt.

Zu T:

a) Im Landkreis Grafschaft Bentheim wurden im Jahr 1996 für andere Projekte 281 367,84
DM aufgewendet.

b) Diese Mittel wurden 1996 für folgende Projekte im Landkreis Grafschaft Bentheim be-
reitgestellt:
Zusatzberatung für Landwirte nach $ 47 h Abs. 3 Nr. 4a NWG:
NBV Nordhorn 77 110,88 DM
WBV Niedergrafschaft 64 943,50 DM
WBV Obergrafschaft 65 859,46 DM

207 913,84 DM
Flächenkauf nach $ 47 h Abs. 3 Nr. 1NWG:

WBV Niedergrafschaft 54 560,00 DM
WBYV Obergrafschaft 4 884,00 DM
59 444,00 DM

Naturschutzmaßnahmen nach $ 47 h Abs. 3 Nr. 8NWG:

Gutachtenerstellung zur Wiedervernässung des
Naturschutzgebiet Syhen Venn 14 000,00 DM

Zu 8:

Auf der Grundlage der Entnahmemenge 1996 würde die Wasserentnahmegebühr im Land-
kreis Grafschaft Bentheim für den Veranlagungszeitraum 1997 866 214,63 DM betragen.
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Hierbei ist zu berücksichtigen, daß die Erhöhung der Wasserentnahmegebühr für das Ent-
nehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern zum Zwecke der Kühlung
durch Art. 7 Nr. 2 des Haushaltsbegleitgesetzes 1997 von 0,01 DM/m? auf 0,015 DM/m? in
dem oben genannten Betrag nicht berücksichtigt wurde, da die Berechnung der Vorauszah-
lungen für den Veranlagungszeitraum 1997 nach $ 47 c Abs. 2 NWG ausschließlich auf der
Grundlage der für das Vorjahr festgesetzten Gebühr erfolgen kann. Bei der endgültigen
Festsetzung der Gebühr für den Veranlagungszeitraum 1997 ist somit mit einer ent-
sprechenden Nachzahlung zu rechnen, so daß die oben genannte Gebührensatzerhöhung
erst im Haushaltsjahr 1998 erstmalig kassenwirksam werden kann.

Griefahn

4 (Ausgegeben am 16. 7. 1997)
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