Erwerb eines schwerbelasteten Grundstücks für das Finanzamt Göttingen

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Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode

Antwort auf eine Kleine Anfrage
— Drucksache 11/2716 —

Beır.: Erwerb eines schwerbelasteten Grundstückes für das Finanzamt Göttingen

Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abg. Frau Schreiner, Trittin (Grüne) vom
23. 6. 1988

Das Land hat von der Stadt Göttingen das Gelände des ehemaligen Gaswerkes von den
Stadtwerken Göttingen erworben. Es wollte hierauf einen Anbau für das benachbarte
Finanzamt in Leasingbauweise errichten lassen. Ungeachtet erheblicher Bedenken
wegen der Vorbelastung des Grundstückes — hier wurde von 1904 bis 1961 Stadtgas
produziert — begann der Generalunternehmer Raulf Bau GmbH im Frühjahr 1988 mit
dem Bau.

Dabei wurde offenbar, daß der Boden erhebliche Schadstoffbelastungen aufweist, die
teilweise das Grundwasser erreichen. Mittlerweile wurde der Bau stillgelegt, um weitere
Untersuchungen durchzuführen. Für das geplante Parkdeck verweigert die Stadt aus
den gleichen Gründen die Baugenehmigung.

Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung hinsichtlich einer Belastung des Bo-
dens sowie des Grundwasser durch
a) Schwermetalle,
b) Cyanide,
c) aromatische Kohlenwasserstoffe,
d) Benzopyren,
e) weitere Schadstoffe vor?

2. Welche Untersuchungen gedenkt sie durchzuführen, um die tatsächliche Schad-
stoffbelastung des Grundstückes festzustellen?

3, Wie hoch werden die dafür anfallenden Kosten sein, und wer kommt für sie auf?

4. Trifft es zu, daß eventuelle vom Generalunternehmer durchgeführte Untersuchun-
gen über den Leasingpreis vom Land zu tragen sind?

5. Welche Maßnahmen sind zur Sanierung des Grundstückes nach dem heutigen
Kenntnisstand zu treffen? ,

6. Wie hoch werden hiernach die Sanierungskosten ausfallen, und wer kommt für sie
auf?

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7. Welche Maßnahmen wurden zum Schutz der Beschäftigten ergriffen?

8. Warum hat das Land diesen Teil des Geländes erworben, obwohl die Finanzverwal-
tung zuvor auf die von diesem Grundstück ausgehenden Gefährdungen hingewiesen
wurde?

9. Wie hoch ist demnach der voraussichtliche Schaden, der dem Land durch den An-
kauf des Grundstückes entstanden ist?

Antwort der Landesregierung

Der Niedersächsische Minister der Finanzen Hannover, den 21. 11. 1988
— 24 22 30 — Göttingen (92/2) —

Im Einvernehmen mit dem Niedersächsischen Umweltminister beantworte ich namens
der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt:

Durch Grundstückstausch hat das Land 1982 von der Stadt Göttingen u.a. Flächen der
Stadtwerke Göttingen (Bürokomplex sowie Teile des ehemaligen Betriebsgeländes) in
Größe von 9493 m? erworben für den zweiten Bauabschnitt (2. BA) des Finanzamts
Göttingen (Bürogebäude, Parkpalette) sowie für den Bau von Einstellplätzen im Rah-
men der geplanten Erweiterung der Justizbehörden in Göttingen. Vorausgegangen war
bereits 1977 der Erwerb des angrenzenden ehemaligen Schlachthofs Göttingen für den
ersten Bauabschitt (1. BA) des Finanzamıs.

Der Neubau des Finanzamts wird als Mietbaulösung durchgeführt. Dem Generalunter-
nehmer Raulf wurden die Baugrundstücke im Erbbaurechtsweg überlassen. Die errich-
teten Gebäude und Anlagen werden langfristig vom Land angemietet.

Die Parkplätze für die Justizverwaltung werden zu einem späteren Zeitpunkt angelegt.

Der 1. BA des Finanzamts auf dem ehemaligen Schlachthofgelände wurde ohne Proble-
me durchgeführt. Für den Bereich Bürogebäude 2. BA wurde auf Veranlassung der Fir-
ma Raulf im Februar 1988 ein Kontaminationstest (Boden und Grundwasser) durchge-
führt, der nach den Feststellungen des eingeschalteten Erdbaulabors keine nennenswer-
te Boderskontamination ergab, jedoch eine Grundwasserverunreinigung durch leicht-
flüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe (CKW) nachwies, die nicht gaswerksspezifisch
sind. Im Gutachten wurden hierzu Sanierungsvotschläge unterbreitet. Für den Bereich
Parkpalette gab die Firma Raulf im Einvernehmen mit der Stadt Göttingen im März
1988 einen weiteren Kontaminationstest in Auftrag. Nach Angaben der Stadt, die aller-
dings von der Firma bestritten werden, begann diese mit dem Bau, bevor der Stadt die
Ergebnisse des Gutachtens vorlagen und eine Genehmigung für die Erdarbeiten erteilt
wurde. Die Baustelle wurde deshalb von der Stadt Göttingen stillgelegt. Bei den Erdar-
beiten wurde schadstoffbelasteter Boden angetroffen, auch das Grundwasser ist verun-
reinigt. Die Sfadt forderte in Zusammenarbeit mit dem Wasserwirtschaftsarnt Göttin-
gen umfangreiche Sanierungsuntersuchungen. Inzwischen ist — auch zur Sanierung des
Grundstücks — die Durchführung von Erdarbeiten genehmigt.

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Zu I:

zu a:

zu b:

Blei
in Bodenproben
von< 6 mg/kg bis 7906 mg/kg

in Wasserproben

< 0,001 mg/l

Analysen weiterer Schwermetalle liegen nicht vor.
Cyanide (gesamt-Cyanid)

in Bodenproben

von < 0,1 mg/kg bis 363 mg/kg

in Wasserproben
von < 0,1 mg/l bis 1,7 mg/l

zu c: Es liegen Analysen Polyzyklischer Aromatischer Kohlenwasserstoffe (PAK) vor
und einfacher Aromaten
in Bodenproben PAK’s nach Trinkwasserverordnung von < 0,6 mg/kg bis
1024,32 mg/kg Originalsubstanz
in Wasserproben
aromatische Kohlenwasserstoffe
Benzol < 0,005 mg/l bis 0,34 mg/l
Toluol < 0,005 mg/l bis 0,032 mg/l
Ethylbenzol < 0,005 mg/l bis 0,052 mg/l
p-Xylol < 0,005 mg/l bis 0,014 mg/l
m-Xylol < 0,005 mg/l bis 0,024 mg/l
o-Xylol < 0,005 mg/l bis 0,020 mg/l
Chlorbenzol < 0,005 mg/l
PAK’s
Naphtalin < 0,21 ag/l bis 1,45 ug/l
Phenantren < 0,2 ag/l bis 2,07 ug/l
Anthracen < 0,2 ug/l bis 0,74 ug/l
Pyren < 0,2 yg/l bis 0,30 ug/l

zu d: Benzo (a) Pyren
in Bodenproben
von < 0,1 mg/kg bis 39 mg/kg
in Wasserproben
< 0,02 pgl|

zu e: Auffällig: CKW’s in den Wasserproben, hier besonders
Trichlorethen bis 20,5 ag/l für den Komplex Finanz-
Tetrachlorerhen bis 97,5 g/l amtserweiterung
Trichlorethen bis 18,7 „g/l für den Komplex Park-
Tetrachlorethen bis 131 ag/l palette Finanzamt

Zu 2 und 5:

Die Stadt Göttingen als zuständige untere Abfall- und Wasserbehörde hat in Abstim-
mung mit dem Wasserwirtschaftsamt Göttingen folgendes veranlaßt:

Aufgrund der bisherigen Ergebnisse sowie neuer Untersuchungen, die vor Ort in An-
passung an den Baufortschritt nach und nach durchgeführt werden, erfolgt durch einen
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ständig anwesenden Chemiker die Zuweisung der einzelnen belasteten Böden zu jeweils
zugelassenen Deponien.

Zu 3, 6 und 9:

Die Höhe der Kosten kann erst nach Abschluß sämtlicher Untersuchungen und Sanie-
 rungsmaßnahmen beziffert werden. Ebenfalls erst danach und nach Abklärung aller
Rechtsfragen sind Aussagen zu einem evtl. Schaden möglich.

Zu &:

Das Land Niedersachsen hat mit dem Bauträger einen Mietvertrag abgeschlossen, der
keinen Raum für die Überwälzung von Kosten für evtl. Gutachten läßt.

Zu 7:

Die Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten werden mit der zuständigen Berufsge-
nossenschaft abgestimmt und durchgeführt.

Zu 8:

Die Belastung eines Teils des Baugrundstücks war dem Land beim Erwerb nicht be-
kannt. Weder in den konkreten Kaufgesprächen mit der Stadt Göttingen noch in den
begleitenden landesinternen Abstimmungen und Planungsvorbereitungen gab es Hin-
weise oder Anhaltspunkte, die den Verdacht auf Schadstoffbelastungen hätten begrün-
den können.

In Vertretung

Dr. van Scherpenberg

4 (Ausgegeben am 7. 12. 1988)
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