Sicherheitsüberprüfungen vor der Fußball-Europameisterschaft

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Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode

Antwort auf eine Kleine Anfrage
— Drucksache 11/2703 —

Betr.: Sicherheitsüberprüfungen vor der Fußball-Europameisterschaft

Wortlaut der Kleinen Anfrage des Abg. Trittin (Grüne) vom 16. 6. 1988

Nach einem Bericht der „Frankfurter Rundschau“ vom 4. 6. 1988 wurde auf Forderung
des DFB u.a. das Personal der Hotels, in denen auswärtige Nationalmannschaften ab-
steigen, einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen.

Ich frage die Landesregierung:

1.

13.

14.

Wie viele Mitarbeiter/innen welcher niedersächsischen Hotels wurden aus diesem
Anlaß überprüft?

. Wie viele sonstige an der Durchführung der Europameisterschaft beteiligte Mitar-

beiter/innen aus welchen Firmen, Institutionen, Vereinen o.ä. sind aus diesem
Anlaß einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen worden?

. Nach welchen Kriterien wurden die zu überprüfenden Personen ausgewählt?

. In welchen Fällen waren die Betriebs- oder Personalräte oder die Mitarbeiter/innen

selbst jeweils vorher informiert?

. In welchen Fällen haben die Betriebs- oder Personalräte ihre Zustimmung zu die-

sem Verfahren erklärt?

. In wie vielen Fällen haben sich die Betroffenen, Firmen, Verbände usw. und/oder

Betriebs- bzw. Personalräte den geforderten Maßnahmen verweigert? Wie wurde
dann verfahren?

. Wie viele arbeitsgerichtliche Streitigkeiten mit welchem Ausgang aus welchen

Städten sind der Landestegierung anläßlich der Sicherheitsüberprüfungen bekannt
geworden?

. Wo ist nach Kenntnis der Landesregierung wann eine Benachrichtigung der Betrof-

fenen erfolgt und wo aus welchen Erwägungen nicht?

. Wurde der Niedersächsische Datenschurzbeauftragte vorher informiert?

. Welche Stellen aus Polizei und Verfassungsschutz haben die Überprüfungen

durchgeführt?

. Haben die Einwohnermeldeämter, Arbeitgeber, Verbände usw. die betreffenden

Personaldaten auf Listen, Karteien, Magnetbändern oder in welcher anderen Form
an die mit der Sicherheitsüberprüfung betrauten Stellen übermittelt?

. Wurde der Datenabgleich zwecks Sicherheitsüberprüfung bei den Meldeämtern,

Arbeitgebern, Verbänden usw. selbst vorgenommen, oder wurden die Datenträger
in die mit der Sicherheitsüberprüfung betrauten Stellen mitgenommen?

Mit welchen Dateien (APIS? NADIS? ...) wurden die erhaltenen Personaldaten
abgeglichen, und was geschah im Falle eines „Treffers‘'?

Was ist nach Kenntnis der Landesregierung mit den verwendeten Datenträgern,
die Angaben über die Betroffenen erhielten, geschehen? Wann sind sie ggf. ge-
löscht bzw. vernichtet worden?

Drucksache 11/2835
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Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/2835

 

Antwort der Landesregierung

Der Niedersächsische Minister des Innern Hannover, den 5. 8. 1988
— 24.2H/25.2 — 01425/02 —

Vorbemerkung:

Vor dem Hintergrund unumgänglicher Sicherheitsvorkehrungen und einer einheit-
lichen Koordinierung der anläßlich der Fußball-Europameisterschaft erforderlichen
Sicherheitsüberprüfungen wurden in Sitzungen des Sicherheitsbeauftragten des Orga-
nisationskomitees mit den Sicherheitsbeauftragten der EM- Außenstellen sowie Vertre-
tern der Länderpolizeien und des DFB Regelungen zur Gefahrenabwehr getroffen, um
einen möglichst störungsfreien Ablauf der Fußball-Europameisterschaft zu gewährlei-
sten. Hierzu zählten auch Sicherheitsüberprüfungen derjenigen Personen, die zum
Betreten der als „Sicherheitsbereiche‘‘ eingestuften Fußballstadien befugt waren. Die
Sicherheitsüberprüfungen erfolgten nur nach ausdrücklicher Einverständniserklärung
der Betroffenen.

Diese Personen wurden ausschließlich von den jeweiligen Außenstellen des Organisa-
tionskomitees in sog. Akkreditierungslisten erfaßt. Diese Listen sind anschließend der
zuständigen Polizeibehörde zugeleitet worden, die eine Sicherheitsüberprüfung in
Form einer Abfrage im polizeilichen Datensystem durchgeführt hat.

Zu li:

Niemand.

Zu 2 und 3:

Ca. 1475 Personen verschiedener Firmen, Einrichtungen und Organisationen, die auf-
grund ihrer Funktion/ Tätigkeit den Sicherheitsbereich des Fußballstadions betreten
und sich dort aufhalten mußten.

Zu 4:
Siehe Vorbemerkung.

Inwieweit Betriebs- oder Personalräte vorher informiert waren, ist der Landesregierung
nicht bekannt.

Zu 5 und 6:

Hierüber liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor.

Zu 7:

Keine.

Zu 8:

Siehe Vorbemerkung.

Zu 9:

Nein.
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Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/2835

 

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Zu 10:

Die Sicherheitsüberprüfungen sind vom Landeskriminalamt Niedersachsen auf Antrag
der Polizeidirektion Hannover durchgeführt worden. Der Verfassungsschutz hat im Zu-
sammenhang mit der Fußball-Europameisterschaft keine Sicherheitsüberprüfungen
durchgeführt oder an ihnen mitgewirkt.

Zu 11:

Siehe Vorbemerkung.

Zu 12:
Weder — noch; siehe Vorbemerkung.

Die Sicherheitsüberprüfungen erfolgten im Landeskriminalamt Niedersachsen.

Zu 13:

Es wurde ausschließlich die polizeiliche Datei APIS‘ abgefragt. Sicherheitsbedenken
(Empfehlung einer Nichtakkreditierung) sind den Außenstellen des Organisationskom-
mitees mitgeteilt worden. Die Erkenntnisse, auf denen diese Bedenken im Einzelfall
basierten, wurden nicht übermittelt.

Zu 14:

Die der Polizei zugeleiteten Akkreditierungslisten sind zwischenzeitlich vernichtet
worden.

Hasselmannı

(Ausgegeben am 18. 8. 1988) - 3
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