Naßauskiesung neben einer Altdeponie

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Niedersächsischer Landtag —- 13. Wahlperiode Drucksache 13 / 3552

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Kleine Anfrage mit Antwort

Wortlaut der Kleinen Anfrage
des Abg. von Hofe (GRÜNE), eingegangen am 14. 11. 1997

Betr.: NaßBauskiesung neben einer Altdeponie

In der Weseraue auf dem Gebiet der Gemeinde Thedinghausen/Ueserhütte Ost plant eine
Firma auf einer Fläche von 80 ha einen Bodenabbaubetrieb zu errichten und zunächst auf
55 ha Sand und Kies abzubauen. Der Landkreis Verden führt derzeit ein entsprechendes
Raumordnungsverfahren durch. Der neue Abbau soll 25 bis 30 Jahre lang im Umfang von
400.000 Tonnen jährlich betrieben werden und bis in eine Tiefe von 14,5 Metern unter Ge-
ländeoberkante erfolgen. Der gesamte Bereich liegt im gesetzlich festgelegten Überschwem-
mungsgebiet der Weser.

Neben diesem geplanten Abbau existiert dort bereits seit 35 Jahren ein Kiesabbau auf we-
sentlich kleinerer Fläche.

In unmittelbarer Nähe zum geplanten Naßabbau liegt die Altdeponie „Werder“. Die Altlast
umfaßt ca. 5 ha und grenzt im Süden unmittelbar an den geplanten Abbau an, ragt sogar zum
Teil etwa 200 Meter weit in die beantragte Abbaufläche hinein. Ein durch Auskiesung dort
bereits entstandener See grenzt schon heute an die Altdeponie. Würde der vorgesehene
Bodenabbau tatsächlich im von der Firma gewünschten Umfang erfolgen, so wäre die Altde-
ponie fast vollständig (zu ca. vier Fünftel) von Baggerseen umschlossen.

Die Altdeponie „Werder“ wurde in den Jahten 1968 bis 1976 betrieben. Die ehemalige Kies-
grube wurde — wie in dieser Zeit üblich - ohne irgendeine Dichtung mit Haus-, Gewerbe-
und Industrieabfällen verfüllt. Der Deponiekörper soll ca. 7 Meter mächtig sein. Das
Grundwasser steht hier im Mittel ca. 3 Meter unter Geländeoberkante an. Die Altlast liegt
somit im Grundwasser.

Nach dem niedersächsischen Altlastenerstbewertungsprogramm ist die Altdeponie „Werder“
als prioritäre Altlast eingestuft worden.

Nicht nur an diesem Standort, sondern praktisch überall, wo Naßauskiesungen an der Weser
geplant oder beantragt sind, kommt es zu Nutzungskonflikten, wird in der Bevölkerung und
in den örtlichen Gremien heftig um solche Projekte gerungen. Die Belastung von Natur und
Landschaft, die Beeinträchtigung von sozialem Umfeld und von Lebensqualität durch den
Kiesabbau hat offensichtlich ein Maß erreicht, das heftigen Widerstand in der Bevölkerung
hervorruft. Hier müssen für die einzelnen Standorte verträgliche Lösungen gefunden wer-
den. Die Landesregierung ist gefordert, die Grundlagen der Landesplanung so zu verändern,
daß der unbedingt notwendige Abbau zur Deckung des Bedarfs an Kiesen und Sanden zwar
gesichert ist, diese nicht erneuerbaren Rohstoffe jedoch sparsam eingesetzt werden und der
Bodenabbau landesweit über Abbauleitpläne gesteuert wird. Im Falle des geplanten Abbaus
in Thedinghausen/Ueserhütte Ost steht das Land in der Verantwortung, den Landkreis
Verden bei der Bewertung der möglichen Wechselwirkungen zwischen einem möglichen
künftigen Naßabbau und der unmittelbar daneben liegenden Altdeponie zu unterstützen.
Diese besondere Situation der Kollision von Naßauskiesung und Altlast ist meines Wissens
in Niedersachsen einmalig, stellt einen Präzedenzfall dar, der Landeshandeln erfordert.

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Ich frage die Landesregierung:

1. Wie bewerten die zuständigen Landesbehörden eine Naßauskiesung in unmittelbarer
Nähe einer Altdeponie in Hinsicht auf eine mögliche Gefährdung des Grund- und Ober-
flächenwassers durch austretende Deponieschadstoffe?

2. Welche Auswirkungen für diese oben geschilderte Situation in der Gemeinde Theding-
hausen sind im Hochwasserfall zu erwarten?

Ist auszuschließen, daß Deponieschadstoffe bei Hochwasser auf umliegende landwirt-
schaftlich genutzte Flächen gelangen können, sich dort anreichern und die weitere land-
wirtschaftliche Nutzung möglicherweise eingeschränkt oder eingestellt werden muß?

3. Welche Richtlinien und Empfehlungen zur Genehmigung von Naßauskiesungen behan-
deln und regeln die hier vorliegende Situation? Welchen Inhalt haben sie?

4. Welche Folgenutzung nach Abschluß der Auskiesung hält, so der Bodenabbau hier ge-
nehmigungsfähig wäre, die Landestegierung für vertretbar? Wäre bei einer Nachnutzung
als Freizeit-, Bade- oder Angelsee eine Gesundheitsgefäbtdung durch austretende Depo-
nieschadstoffe auszuschlieBen? Schließen sich die Altdeponie im Kiessee und eine Folge-
nutzung Naturschutz aus?

5. Welcher besondere Aufwand an Kontroll- und Beobachtungsmaßnahmen bei einer Alt-
deponie, die fast vollständig von einem Kiessee umschlossen wäre, würde nach Meinung
der Landestegierung erforderlich sein? Welche zusätzlichen Kosten gegenüber sonst üb-
lichen Nachsorgemaßnahmen bei Altdeponien würden überschlägig entstehen?

(An die Staatskanzlei übersandt am 21. 11. 1997 — 11/721 — 1050)
Antwort der Landesregierung

Niedersächsisches Umweltministenum Hannover, den 27. 12. 1997
- 109 - 01425/7/4 - 29 —

Zul:

Eine Naßauskiesung in unmittelbarer Nähe einer Altablagerung wird seitens der Landesbe-
hörden grundsätzlich als problematisch angesehen und ist daher in jedem Einzelfall beson-
ders kritisch zu prüfen. Im Grundwasserabstrom der Altablagerung „Werder“ wurden im
Jahre 1987 drei Grundwassermeßstellen eingerichtet und geither jährlich beprobt. Die Meß-
werte lassen eine Beeinflussung des Grundwassers durch die Deponie erkennen, eine kriti-
sche Belastung liegt jedoch z. 2. nicht vor. Die Untersuchungen werden fortgesetzt, um die
Qualität des Grundwassers auch weiterhin kontrollieren zu können.

Die Auswirkungen des geplanten Bodenabbaus auf den Schadstoffaustrag aus der Altablage-
rung sind vom Antragsteller gutachterlich untersucht worden. Der Gutachter schätzt die
Gefahr einer verstärkten Schadstoffmobilisierung durch den geplanten Kiesabbau als eher
gering ein. Das Gutachten ist Bestandteil der Unterlagen des noch nicht abgeschlossenen
Raumordnungsverfahrens. Zur Zeit läuft die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.
Das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens bleibt abzuwarten.

Zu 2:

Unabhängig von dem beabsichtigten Kiesabbau und der vorhandenen Altablagerung führt
die Weser im Hochwasserfall zahlreiche Schadstoffe aus dem gesamten Einzugsgebiet mit
sich, die sich zum Teil auf den überschwemmten Flächen absetzen. Es kann nicht ausge-
schlossen werden, daß sich im Weserwasser auch deponiebürtige Stoffe befinden. Ihr Ein-
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fluß auf eine mögliche Schadstoffanreicherung wird bei der jetzt bekannten Sachlage als
vergleichsweise gering eingeschätzt.

Zu 3:

Es gibt keine Empfehlungen oder Richtlinien, die sich speziell mit dem Kiesabbau in der
Nähe von Altablagerungen befassen. Da sich die Randbedingungen von Bodenabbau zu
Bodenabbau und von Altablagerung zu Altablagerung unterscheiden, bleibt hier nur die
Bewertung des Einzelfalls durch die zuständigen Behörden.

Die Untersuchung und Bewertung von Altablagerungen orientiert sich an den Vorgaben des
von der Landeszegierung herausgegebenen Altlastenhandbuches. Für die Bewertung der
Auswirkungen von Altablagerungen auf das Grundwasser hat die Landesregierung die
„Empfehlungen für die Erkundung, Bewertung und Behandlung von Grundwasserschäden“
der Landesarbeitsgemeinschaft Wasser zur Anwendung empfohlen.

Zu 4:

Über die Folgenutzung, die auch Gegenstand des Raumordnungsverfahrens ist, wird im
Rahmen des Bodenabbaugenehmigungsverfahrens entschieden. Dabei sind durch die zu-
ständige Behörde alle relevanten Sachverhalte zu berücksichtigen. Eine Einschätzung mögl-
cher Folgenutzungen ist der Landesregierung bei dem jetzigen Verfahrensstand nicht mög-
lich.

Zu 5:

Über den bisherigen Überwachungsrahmen hinaus sind seitens der zuständigen Behörden
zur Zeit keine zusätzlichen Maßnahmen geplant. Es wird jedoch davon ausgegangen, daß mit
einer eventuellen Bodenabbaugenehmigung zusätzliche Maßnahmen zur Beweissicherung
verbunden werden. Die hierdurch entstehenden Kosten wären vom Antragsteller zu tragen.

Griefahn

(Ausgegeben am 22. 1. 1998) 3
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