Gerichtstage in der Niedersächsischen Arbeitsgerichtsbarkeit

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Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/5666

 

Antwort auf eine Kleine Anfrage
— Drucksache 12/5508 —

Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abg. Frau Pawelski (CDU) — Drs 12/5508

Betr.: Gerichtstage in der Niedersächsischen Arbeitsgerichtsbarkeit

Die Landesregierung hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage zur schriftlichen
Beantwortung der Abgeordneten Irmgard Vogelsang (CDU) betr. „Arbeitsgerichtsbar-
keit vor dem Kollaps?‘ auch geäußert: „Als weitere Entlastungsmaßnahme kann die
Abschaffung bzw. Reduzierung der Zahl der Gerichtstage in Betracht kommen.“

Der Präsident des Landesarbeitsgerichtes Niedersachsen plädiert dazu grundsätzlich für
eine Abschaffung der Arbeitsgerichtstage und hält allerhöchstens 3 bis 6 der bisher vor-
handenen über 30 Arbeitsgerichtstage für durchführbar.

Bereits in der erwähnten Antwort der Landesregierung ist zum Ausdruck gekommen,
daß die Belastung der Arbeitsgerichtsbarkeit seit 1990 dramatisch angestiegen ist, ohne
daß ihre Stellenausstattung hiermit auch nur annähernd Schritt gehalten hätte.

Ich frage die Landesregierung:

1. a) Welche Prüfungen zur Abschaffung bzw. Reduzierung der Zahl der Gerichtstage
in der Arbeitgerichtsbarkeit hat sie eingeleiter?

b) Wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen?

2. Ist die Landesregierung nicht auch der Auffassung, daß prinzipiell die Abhaltung
der Arbeitsgerichtstage im Flächenland Niedersachsen einen Beitrag zur Stärkung
von Bürgernähe im ländlichen Raum bedeutet?

3. Welche Arbeitsgerichtstage (Orte) sieht sıe
a) als absolut entbehrlich,

b) als unbedingt beibehaltenswert
an, und was sind ihre Gründe hierfür?

4. a) Ist es richtig, daß die Landesregierung — mit Ausnahme des Wartens auf
den Rückgang der personellen Verwaltungshilfe für das Land Sachsen-Anhalt —
weder Schritte zur personellen Verbesserung der Situation bei den Arbeitsgerich-
ten eingeleitet hat noch solche plant?

b) Welche konkreten Auswirkungen wird der Rückgang der Verwaltungshilfe für
Sachsen-Anhalt wann für die Arbeitsgerichtsbarkeit haben?
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Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/5666

Antwort der Landesregierung

Niedersächsisches Sozialministerium Hannover, den 15. 11. 1993
— Z/1.1 — 01 425/01 —

Die aktuelle Belastung der Gerichte für Arbeitssachen in Niedersachsen ist in der Beant-
wortung der Kleinen Anfrage (Drs 12/5204) der Abgeordneten Frau Vogelsang (CDU)
Drs 12/5403 ausführlich dargestellt worden. Die Lage ist unverändert, so daß alle Mög-
lichkeiten zur Entschärfung dieser Situation immer wieder neu in Erwägung gezogen
werden müssen.

Als eine solche Möglichkeit, die insbesondere auch vom Präsidenten des Landesarbeirts-
gerichts Niedersachsen vorgesehen wird, kommt in der Tat die Abschaffung bzw. Redu-
zierung der Zahl der Gerichtstage in Betracht. Das Für und Wider einer solchen Maß-
nahme ist zuletzt in den Jahren 1987 bis 1989 von der damaligen CDU/FDP-Koali-
tionsregierung mit allen Beteiligten und auch im Landtag erörtert worden.

Insoweit kann auf die Protokolle der damaligen Landtags- und Ausschußsitzungen in-
haltlich Bezug genommen werden. Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung
gegenwärtig keine konkreten Schritte zu einer erneuten Prüfung dieser Frage vorgenom-
men. Sie verfolgt allerdings die Diskussion in Fachkreisen aufmerksam.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Zu I:

Auf die Vorbemerkung wird verwiesen.

Zu 2:

Die Frage ist nicht „prinzipiell‘‘ zu beantworten: Das Flächenland Niedersachsen un-
terhält innerhalb der Bundesrepublik die weitaus größte Zahl von Gerichtstagen der Ar-
beitsgerichtsbarkeit (41 in der I. und 2 ın der II. Instanz). In den Ländern Saarland und
Schleswig-Holstein werden Gerichtstage z.B. gar nicht mehr durchgeführt.

Zum Zeitpunkt der Einführung der Gerichtstage vor rund 40 Jahren lagen völlig andere
Verhältnisse hinsichtlich der Verkehrsverbindungen und der allgemeinen Mobilität der
Bürger vor. Die Einbuße an Bürgernähe durch eine Abschaffung der Gerichtstage wäre
gering, weil statistisch gesehen nur jeder zweite Arbeitnehmer einmal in seinem Er-
werbsleben ein arbeitsgerichtliches Verfahren anhängig macht. Darüber hinaus isı zu
berücksichtigen, daß auf den Gerichtstagen lediglich mündliche Verhandlungen (Güte-
verhandlung, streitige Verhandlung) und Zeugenvernehmungen durchgeführt werden.
Es können dort weder Klagen eingereicht noch Ein- oder Auszahlungen vorgenommen,
Kosten berechnet oder Reisekosten beantragt werden, weil weder eine Rechtsantragstel-
le noch ein Kostenbeamter vorhanden sind. Diese Aufgaben sind am Sitz des Arbeitsge-
richts wahrzunehmen.

Dennoch hat die frühere Landesregierung von einer Abschaffung der Gerichtstage der
Arbeitsgerichtsbarkeit abgesehen, weil sich viele Beteiligte, insbesondere aus dem kom-
munalen Bereich und aus der Anwaltschaft, gegen das Vorhaben ausgesprochen hatten.
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Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/5666

Zu 3:

Die Landesregierung hat sich der o.a. augenblicklichen Fachdiskussion entsprechend
bisher keine abschließende Meinung gebildet. Aus der als Anlage beigefügten Aufstel-
lung kann jedoch entnommen werden, welche Gerichtstage in den vergangenen Jahren
besonders gering in Anspruch genommen worden sind.

Zu 4a:

Die Landesregierung ist mit dem Haushaltsgesetzgeber der Meinung, daß zunächst alle
anderen Wege beschritten werden müssen, bevor der kostenintensive Weg der Stellen-
vermehrung gegangen werden soll. Insofern hat sie im Rahmen der Aufstellung des .
Landeshaushalts 1994 lediglich drei zusätzliche Stellen für Schreibkräfte eingeplant. Bei
den Haushaltsberatungen des Landtages ist allerdings angeregt worden, die Zahl der zur
Verfügung stehenden Richterplanstellen dadurch zu erhöhen, daß bei vier der sechs kw-
Vermerke im Stellenplan zu Kapitel 05 15 eingefügt wird „Fortfall nicht vor dem 31.
12. 1998“. Das Ergebnis bleibt abzuwarten.

Zu 4b:

Gegenwärtig sind noch sechs Richterinnen und Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit in die
neuen Bundesländer abgeordnet {eine Abordnung ist bis 30. 11. 1993, vier sind bis
31.12.1993, eine ist bis 31. 1. 1994 befristet). Für diese sind hier zusätzliche Richter
auf Planstellen mit kw-Vermerken eingestellt worden. Welche konkreten Auswirkun-
gen zu welchem Zeitpunkt der Rückgang der Verwaltungshilfe haben wird, kann zum
jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgesehen werden, da die o.a. Abordnungen möglicher-
weise verlängert werden bzw. weitere Abordnungen im Zuge möglicher weiterer Perso-
nalhilfeersuchen hinzukommen. Wenn die oben genannten Richterinnen und Richter
nach Niedersachsen zurückkehren, wird dadurch die Zahl der hier tätigen Richter bis
zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der kw-Vermerke erhöht.

Hiller
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Anlage

Verteilung der Berufungs- und Klageingange auf Gerichte und Gerichtstage der Arbeitsgerichtsbarkeit ın Niegersachsen

Ger.Sitz Kalenderjahre Ger.Sitz Kalenderjahre
/Ger.Tag 1984 1985 1986° 1987 1988 1989 1990 1991 1992 /Ger.Tag 1984 1985 1986 1987 1988 1989 1990 1991 1992
LArbGer 1237 1385 1343 1331 1275 1198 1235 1024 1242
öswg “33 357 338 40 316 394 312 243 266 Hildesh. 720 757 88 659 619 688 8332 949 830
Oldend 364 431 426 301 368 335 489 389 391 Alfeld 181 140 236 178 139 175 141 186 166
Araenaa Hanne ann Haan Holzmind.202 237 180 242 197 229 181 253 24
Braunsch. 1851 1936 1861 1871 1919 1754 1770 1847 2305
ClaustZ2 107 101 100 ga 97 8 108 104 147° Lingen 283 36 37 345 319 494 353 365 395
Gifhorn 243 182 188 145 169 123 114 139 198 Meppen 257 186 236 230 245 268 237 258 374
Goslar 475 349 374 373 363 3548 336 343 428 Nordhorn 377° 353 376 611 2360 34 478 d63 803
Helmst. 140 259 176 1936 1393 209 217 194 256 Papenb. 130 241 223 182 200 252 209 249 440
Peine 276 361 258 213 2665 235 255 2693 269
Salzg. S2l 536 307 a6 355 521 252 276 395 Lüneburg 805 943 744 701 717 699 a2 848 904
Seesen 80 63 94 99 97 gi 82 109 100 Buchholz 352 367 240 274 295 342 338 303 343
Witting. 43 47 45 54 38 47 36 53 43 Velzen 369 479 333 398 dd 520 363 428 489
Wolfsb. 280 24l 219 280 31 285 290 291 335
Nienburg 424 332 445 365 33 a2 228 327 542
Celle 819 sı 89 738 77a TI 6565 619 700 Diepnolz 145 255 105 104 201 99 188 125 185
Soltau 174 179 180 171 180 200 255 308 260 Syke 374 391 4 436 34 500 336 402 5i5
Walsrode 161 214 146 138 179 166 187 160 237
Oldenb. 1579 1695 1539 1335 1262 1341 1572 1445 1586
Emden 445 358 282 293 428 299 388 309 290 _ Brake 280 21% 191 201 190 1793 184 208 237
Aurich 143 235 229 181 200 192 194 158 222 Cloppenb 508 403 624 456 B622 397 363 397 429
Leer 230 393 a2 372 580 356 362 444 445 Delmenh. 441 487 557 a9 826 396 480 483 547
Norden 150 211 160 118 163 151 196 182 162 Vechta 312 406 228 A468 352 332 386 332 588

 

Göttingen 909 1203 84al 782 1009 890 671 738 784 Osnabr, 1570 1850 1930 1911 1719 1719 1793 2110 2497
Duderst. 98 6 68 74 69 72 82 939 133 Bersenbr.234 230 226 215 177 175 265 278 254
H.Münden 100 232 186 189 140 192 Ill2 158 153
North. 1055 532 391 435 433 391 386 485 498 Stade e22 818 695 789 545 538 656 661 704
Osterode 307° 332 354 267 150 350 277 329 459 Cuxhaven 564 372 422 468 445 386 473 532 663

 

Hameln bl2 67 568 558 609 513 584 622 796 Verden 523 658 612 8l8 585 642 633 723 680
Bückeb. 307° 360 354 299 259 279 297 323 369 Bremerv. 318 167 253 162 185 189 202 234 205
Stadth. 194 668 191 172 194 234 159 188 214 Üsterh. 301 298 255 257 284 207 247 293 354

Hannover 6520 5064 5272 5148 5033 5980 5128 S604 6089 Wilhelmh.961 854 707 627 915 684 979 871 969

Burgd. 738 521 375 311 383 106 112 126 121 Jever 218 218 202 ı84 257 195 167 208 258
Neustadt 793 586 256 233 284 142 200 197 203 Varel 207 ı8 ı78 15 137 18 125 133 170

Ergebnis:
GerSitz 18643 17922 19520 16920 16886 17439 17194 18144 20071 =v.H. 59,9 59.4 62,4 61.7 61.2 63,2 63.5 62,9 60.9
Ger.Tag 12505 12262 10572 10497 10718 10159 9872 10700 12868 =v.H. 40,1 40.6 37,6 38,3 38.8 36,8 36,5 37,1 39,1

Gesamt 31148 30184 28092 27417 27604 27598 27066 28844 32939 = v.H. 100.0 100,0 100,0 100,0 100.0 100,0 100,0 100,0 100,

Ä (Ausgegeben am 29. 11. 1993)
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