Sicheres und erfülltes Alter in Niedersachsen

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Niedersächsischer Landtag — Elifte Wahlperiode Drucksache 11/5098

 

Antwort auf eine Große Anfrage
— Drucksache 11/4962 —

Betr.: Sicheres und erfülltes Alter in Niedersachsen

Wortlaut der Großen Anfrage der Fraktionen der CDU und der FDP vom 30. 1. 1990

In Niedersachsen leben zur Zeit über 1,5 Millionen Menschen, die das 60. Lebensjahr
erreicht und überschritten haben. Die stark gestiegene Lebenserwartung zeigt sich bei-
spielsweise daran, daß sich die Zahl der 75jährigen und älteren Niedersachsen in den
letzten 25 Jahren auf heute 560000 mehr als verdoppelt hat. Aus demographischen Un-
tersuchungen ist bekannt, daß sich zukünftig der Anteil der älteren Menschen an der
Bevölkerung deutlich erhöhen wird.

Es gilt, auf diese Entwicklung zu reagieren und rechtzeitig die Weichen zu stellen,
damit auch zukünftig ein sicheres und erfülltes Alter gewährleistet ist. Dazu gehört ei-
nerseits, daß die ambulante und stationäre Versorgung sowie die Wohnungsverhältnisse
älterer Menschen so gestaltet werden, daß ein möglichst langes Verbleiben in der ge-
wohnten Umgebung möglich ist. Andererseits ist zu berücksichtigen, daß immer mehr
Menschen in guter Gesundheit ein hohes Lebensalter erreichen und sich ihren Erfahrun-
gen, Interessen und Fähigkeiten gemäß betätigen und engagieren wollen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie haben sich die Zahlen der über 60jährigen, der über 75jährigen und der über
85jährigen Niedersachsen absolut und als Bevölkerungsanteil entwickelt, und wel-
che Prognose kann für die künftige Entwicklung des Altersaufbaues der Bevölke-
rung zur Zeit gegeben werden?

2. Wie hat sich die Zahl der Plätze in stationären Einrichtungen der Altenhilfe und
-pflege entwickelt?

3. Welche neuen Formen der teilstationären und vorübergehend stationären Pflege
und Betreuung sollen in Niedersachsen erprobt und eingesetzt werden?

4. Wie soll das erfolgreiche Konzept der ambulanten Hilfen durch die Sozialstationen
und durch ergänzende häusliche Dienste, die in erster Linie älteren Mitbürgern zu-
gute kommen, gestärkt werden, und wie kann dieses Konzept durch private Dien-
ste ergänzt werden?

5. a) Welche Maßnahmen hat die Landesregierung zur Verbesserung der personellen
Situation in der Alten- und Krankenpflege ergriffen, und welche Maßnahmen
hält sie insgesamt auch im Hinblick auf die aktivierende Pflege für erforderlich?

.b) Welche Vorstellungen hat sie bezüglich einer zukunftsorientierten adäquaten
Ausbildung in der Alten- und Krankenpflege?
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6. Wohnen

a) Wie ist die Wohnsituation alter Menschen in Niedersachsen, und auf welche
Weise wird in Niedersachsen das Wohnen alter Menschen besonders gefördert?

b) Ist die Landesregierung bereit, auch neue Wohnformen alter Menschen zu un-
terstützen? Wenn ja, in welcher Weise?

7. Gesundheit

a) Wie ist die Gesundheitsversorgung alter Menschen in Niedersachsen gewähr-
leistet?

b) Welche Aktivitäten hat die Landesregierung bisher zugunsten der Gesundheits-
förderung speziell alter Menschen ergriffen?

8. Wie beurteilt die Landesregierung die Entwicklung zu mehr Selbständigkeit und
Aktivität im Alter, und in welcher Weise wird diese Entwicklung von ihr gefördert?

9. Aktivität im Alter

a) Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die Aktivität im Alter zu
fördern?

b) Ist sie bereit, bei der Aktivitätsförderung im Alter besonders der häufig durch
Doppelbelastung von Beruf und Familie geprägten Rolle älterer Frauen Rech-
nung zu tragen? Wenn ja, in welcher Weise?

c) Welche Schritte hat sie unternommen, um das Verständnis für aktives Alter in
der Öffentlichkeit zu fördern?

10. Welche Bedeutung haben Familie und Ehrenamt nach Auffassung der Landesre-
gierung für ein sicheres und erfülltes Alter?

11. Auf welche Weise unterstützt sie das Begehren der Seniorenvertretungen nach
mehr Mitwirkung im gesellschaftlichen und politischen Bereich?

Antwort der Landesregierung

Niedersächsisches Sozialministerium Hannoyer, den 28. 2. 1990
— 101.2 — 43 140 A —

Die Landesregierung betont ihre Dankbarkeit gegenüber der Lebensleistung alter Men-
schen in Beruf, Familie und Gesellschaft. Diese Leistung ist ihr Verpflichtung und Auf-
trag zu einer Politik der tätigen Solidarität gegenüber unseren älteren Mitbürgern.
Alten Menschen in Niedersachsen sollen alle Chancen für eine sichere und erfüllte Zu-
kunft geboten werden.

Die heutige ältere Generation hat die Grundlagen geschaffen, auf denen die Jüngeren
leben. Sie hat deshalb Anspruch auf einen gesicherten Lebensabend, in dem ihre Inter-
essen, Bedürfnisse und individuellen Ansprüche Berücksichtigung finden.

Respekt vor erbrachter Lebensleistung und Ehrung des Altes sind Dankbarkeit gegen-
über der älteren, aber auch Verpflichtung für die nächste Generation. Nur wer selbst
Solidarität praktiziert, wird sie später auch erfahren können. Dies wird zukünftig noch
stärker als bisher gelten. Weil Alter auf jeden zukommt, sollte auch jeder auf die älteren
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Menschen zukommen. Wir brauchen und wollen die aktive Solidärität der Generatio-
nen. Wer heute isoliert, kann schon morgen selbst isoliert sein. Deswegen müssen alle
Wege und Chancen genutzt werden, die dazu beitragen, jung und alt zueinander zu
bringen.

Die erworbene Erfahrung, das gelernte und erprobte Wissen und vor allem auch die
während vieler Lebensjahre gesammelten mitmenschlichen Kontakte und Erlebnisse ge-
hören zum wertvollsten Kapital, über das eine Gesellschaft verfügt. Aufgrund der star-
ken Veränderung der Alterspyramide werden alle Einrichtungen der Gesellschaft zu-
künftig noch wesentlich stärker als bisher auf den Erfahrungsschatz und das Aktivitäts-
potential der älteren Generationen angewiesen sein. Es gilt daher, alle Aktivitäten, die
diese Kräfte fruchtbar machen können, zu unterstützen und Schranken, die noch im-
mer ältere Menschen von der übrigen Gesellschaft trennen, abzubauen.

Zur Zeit leben in Niedersachsen über 1,5 Millionen Menschen, die das 60. Lebensjahr
erreicht oder überschritten haben. Dies ist etwa jeder Fünfte. Welche Konsequenzen
die Öffnung der Grenzen der DDR für die Bevölkerungsstruktur haben werden, kann
z.Z. noch nicht abgesehen werden. Ohne diesen Faktor einzubeziehen, wird sich bis
zum Jahr 2000 die Zahl der über 60jährigen um knapp 200 000 auf 1,7 Millionen und
bis zum Jahr 2030 auf über 2 Millionen Mitbürger erhöhen. Dies würde bedeuten, daß
jeder dritte Einwohner unseres Landes dann älter als 60 Jahre ist.

Aus der Struktur der niedersächsischen Bevölkerung ergibt sich, daß gleichzeitig der
Anteil der Erwerbstätigen, d.h. der 18- bis 60jährigen, stark zurückgehen wird. Kom-
men derzeit auf jeden über 60jährigen noch 2,8 Personen im Alter zwischen 18 und
60, so wird sich dieses Verhältnis auf 2,4 bis zum Jahr 2000 und danach dramatisch auf
ca. 1,3 im Jahre 2030 verringern. Anders ausgedrückt bedeutet dies, daß sich in den
nächsten 40 Jahren der Anteil derjenigen, die als ältere Mitbürger angesehen werden,
von ca. 20 auf nahezu 40 % verdoppeln wird. Diese generelle Entwicklungsrichtung
wird sich voraussichtlich auch durch die jüngste deutschlandpolitische Entwicklung an-
gesichts des Altersaufbaus der Bevölkerung in der DDR nicht grundsätzlich verändern.

Die somit absehbaren einschneidenden demographischen Veränderungen erfordern von
Staat und Gesellschaft eine über traditionelle Maßnahmen der Politik zugunsten älterer
Mitbürger hinausreichende neue Einstellung zur Rolle und zur Bedeutung älterer Men-
schen. In Zukunft gilt es, vor allem zu berücksichtigen, daß die älteren und alten Men-
schen wesentlich stärker als bisher die Gesellschaft aktiv mitgestalten wollen und kön-
nen. Insbesondere darf das Älterwerden und Altsein nicht mit einem undifferenzierten
„Ruhestand“ gleichgesetzt werden. Altwerden und Altsein erfordert und ermöglicht
vielmehr neue und veränderte Aktivitäten für den Einzelnen und die Gemeinschaft.

Der steigende Anteil älterer Menschen macht es notwendig, Entscheidungen auf allen
Ebenen stärker nach den Bedürfnissen dieser Bevölkerungsgruppe auszurichten. Zudem
ist zu berücksichtigen, daß auch der ältere Mensch selbst für die Erfüllung aller Aufga-
ben in unserer Gesellschaft zunehmend wichtiger wird.

Altwerden und Altsein ändern sich auch dadurch, daß infolge der erweiterten medizini-
schen Möglichkeiten, dem gestiegenen Gesundheitsbewußtsein der Bevölkerung insge-
samt und dem verbesserten Angebot unterstützender Dienste länger als früher Gesund-
heit und Mobilität erhalten werden können. Zukünftig werden daher Möglichkeiten zu
Kontaktpflege, zum Ausbau gemeinsamer Aktivitäten und zur Hilfe in Notlagen ver-
stärkte Bedeutung erlangen.

Dabei muß Politik für ältere Menschen heute von der Erkenntnis ausgehen, daß das
Alter eine vollwertige dritte Lebensphase neben Jugend und Erwerbsleben geworden ist.
Die alten Menschen sind heute zum überwiegenden Teil weder arm noch krank noch
pflegebedürftig.
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Zuallermeist sind sie in der Lage, ihre Angelegenheiten selbständig und eigenveranc-
wortlich zu erledigen. 98 % der 60- bis 70jährigen bedürfen weder der Pflege noch le-
ben sie in Einrichtungen. Auch für 89 % der bis zu 80jährigen und sogar noch für 60 %
der über 90jährigen älteren Mitbürger trifft das zu.

Dies vorausgeschickt, werden die einzelnen Fragen wie folgt beantwortet:

Zu 1:

Zum Stichtag 1. 1. 1989 lebten in Niedersachsen 1541 773 Einwohner ım Alter von
über 60 Jahren. Dies entspricht einen Bevölkerungsanteil von 21,5 %. Über 75 Jahre
alt waren 554 103 Einwohner oder 7,7 % der niedersächsischen Bevölkerung, die Zahl
der über 85jährigen betrug 107 737 oder 1,5 %.

Bis zum Jahre 2000 wird sich nach vorliegenden Prognosen die Zahl der über 60jährigen
in Niedersachsen um knapp 200000 auf dann 1,7 Millionen, bis zum Jahre 2030 auf
über 2 Millionen erhöhen. Damit wären knapp 40 % der niedersächsischen Bevölkerung
über 60 Jahre alt.

Zu 2.:

Seit 1976 hat die Landesregierung erhebliche Anstrengungen zum Ausbau eines be-
darfsgerechten Angebotes stationärer Hilfen für ältere Mitbürger unternommen. Allein
die Zahl der Altenpflegeplätze wurde von ursprünglich etwa 14 000 im Jahre 1977 kon-
tinuierlich gesteigert. Bereits im Jahre 1983 waren rund 22 000 Pflegeplätze vorhanden
und im Jahre 1989 war die ursprüngliche Zahl auf rd. 33 400 mehr als verdoppelt wor-
den. Die Zahl der Altenheimplätze konnte gleichzeitig durch den erheblichen Ausbau
des Angebotes an ambulanten Hilfen und durch die Umstrukturierung in Altenpflege-
plätze von etwa 23 000 im Jahre 1977 auf nunmehr 16000 verringert werden. Eine er-
hebliche Zahl unnötiger Heimaufenthalte alter Menschen konnte auf diese Weise zu-
gunsten des Verbleibs in der gewohnten Umgebung vermieden werden.

Die Verschiebung des Bedarfs an stationären Einrichtungen hat andererseits auch das
Eintrittsalter in diese und somit auch den erforderlichen Pflegebedarf fortlaufend ge-
steigert. Um dem gerecht zu werden, ist nicht nur die Anzahl der Pflegeplätze mit
einem Kostenaufwand von mehr als 200 Millionen DM erheblich gesteigert worden,
sondern es ist vor allem auch der Standard in vielen älteren Einrichtungen den fortge-
schrittenen Erkenntnissen der Altenpflege und den neuen Anforderungen des Heimge-
setzes angepaßt worden.

Für die weiterhin notwendige Modernisierung und Sanierung von Altenpflegeplätzen
hat die Landesregierung im Haushalt 1990 zusätzlich 20 Mio. DM neu zur Verfügung
gestellt.

Die Zuständigkeit für die Altenpflege ist im übrigen seit 1986 den Kommunen übertra-
gen worden, um auf diese Weise eine orts- und bürgernähere Planung und Gestaltung
der Einrichtungen zu schaffen sowie die bessere Verzahnung von ambulanten und sta-
tionären Hilfen zu gewährleisten. Seitdem stellt die Landesregierung den Kommunen
allein für die Aufgaben der Altenpflege jährlich nahezu eine halbe Milliarde DM zur
Verfügung.

Zu 3:

Im Bereich zwischen ambulanten und stationären Diensten wird ın Zukunft den abge-

stuften Zwischenformen teilstationärer oder vorübergehend stationärer Maßnahmen

eine zunehmende Bedeutung zukommen. Daher unterstützt die Landesregierung ins-

besondere die Einrichtung von Kurzzeitpflegeplätzen. Die Kurzzeitpflege dient vor

allem der Entlastung pflegender Familienangehöriger, denen die Möglichkeit zu Kur

oder Urlaub gegeben wird, wodurch die Motivation und die Möglichkeiten, häusliche
4 Pflege überhaupt zu übernehmen, fühlbar erhöht werden kann.
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Neben diesem Aspekt als familienentlastender Maßnahme wird die Möglichkeit der Re-
habilitation durch Kurzzeitpflege durchgeführt und erprobt. Gerade ältere Menschen,
die keine Angehörigen mehr oder einen ebenfalls älteren oder pflegebedürftigen Ehe-
partner haben, kann durch die Rehabilitation nach Krankenhausaufenthalt die Rück-
kehr in die eigene Wohnung erheblich erleichtert und deren Erhalt sogar gesichert wer-
den. Durch die Kurzzeitpflege besteht die Möglichkeit, sich auf die Rückkehr in den
häuslichen Bereich vorzubereiten und notwendige Schritte zur Wiedererlangung selb-
ständiger Handlungen und Aktivitäten zu erlernen.

Aufgrund dieser Bedeutung der Kurzzeitpflege wird für Niedersachsen der Aufbau
eines flächendeckenden Netzes von Kurzzeitpflegeplätzen in den nächsten Jahren ange-
strebt. Die Landesregierung stellt dafür bereits seit 1989 jährlich 5 Millionen DM zur
Verfügung. Mit diesen Landesmitteln konnten allein im Jahre 1989 103 neue Kurzzeit-
pflegeplätze geschaffen werden. Um die Information über die Kurzzeitpflege zu ver-
stärken und interessierten Nachfragern einen Überblick über das Angebot an Kurzzeit-
pflegeplätzen zu geben, hat die Landesregierung einen Wegweiser „Kurzzeitpflege in
Niedersachsen“ erarbeitet, der in Kürze bereits in der 3. Auflage veröffentlicht wird.

Neben der Kurzzeitpflege ist zukünftig auch mit einem vermehrten Bedarf an Pflege
für ältere Mitbürger, die wegen Altersgebrechen, Behinderung oder Krankheit nur tags-
über der Pflege und Betreuung bedürfen, zu rechnen. Angestrebt wird daher eine ent-
sprechende, auf den Tag beschränkte Betfeuungsmöglichkeit, wie sie in Einrichtungen
der Tagesbetreuung bzw. Tagespflege als Glied zwischen ambulanter und stationärer
Pflege ermöglicht wird. Ziel der Tagesbetreuung ist es, insbesondere alleinstehende
ältere Menschen vor Isolation zu bewahren und durch Ansprache und Aktivierung Pfle-
gebedürftigkeit und somit Heimaufenthalt zu vermeiden. Daneben werden auch be-
treuende Angehörige durch derartige teilstationäre Betreuungsangebote entlastet und
damit motiviert, weiterhin ältere Menschen abends und an Wochenenden zu versorgen.

Die Landesregierung fordert in Absprache mit freigemeinnützigen Trägern eine Ver-
stärkung des Angebots an Tagespflege und Tagesbetreuung. Die Tagesbetreuung wird
zur Zeit modellhaft unter wissenschaftlicher Begleitung für die Dauer von 2 Jahren er-
probt und finanziell gefördert. Ein erstes Projekt wird seit 1989 in Salzgitter durchge-
führt und vom Land mit 120000 DM gefördert.

Ergänzend zur Kurzzeit- und Tagespflege sollen in Niedersachsen auch Möglichkeiten
zum Einsatz von Tageskliniken erprobt werden. Ziel dieser Erprobung ist es, Erkennt-
nisse zu gewinnen, inwieweit mit Hilfe der Tageskliniken Patienten, die an altersbe-
dingten Krankheiten leiden, ansonsten jedoch in der Lage sind, sich nachts und an
Wochenenden selbst zu versorgen, ein durchgängiger stationärer Aufenthalt erspart
werden kann. In geriatrischen Tageskliniken sollen v.a. Rehabilitation und Mobilisa-
tion im Vordergrund stehen.

Zwei Tagesklinik-Modellprojekte werden z. Z. mit Unterstützung der Landesregierung
in Lingen und Braunschweig erprobt, ihre Finanzierung als Rehabilitationseinrichtung
wird vom Bund und den zuständigen Kostenträgern übernommen.

Zu 4:

In Niedersachsen bilden die Sozialstationen das Rückgrat der ambulanten Dienste.
Neben der zentralen Aufgabe der Unterstützung der häuslichen Kranken- und Alten-
pflege sind ihnen eine Vielzahl weiterer sozialer Dienste angeschlossen. Auch ehren-
amtliche Mitarbeiter finden schon heute im Umfeld der Sozialstationen ein breites Be-
tätigungsfeld. Besondere Bedeutung kommt den Sozialstationen in ihrer familienergän-
zenden oder — wenn notwendig — familienersetzenden Funktion zu. Sie unterstützen
in hohern Maße pflegende Angehörige bei ihrer Pflegearbeit. Insgesamt werden mehr
als 80 % der Leistungen der Sozialstationen für ältere Menschen erbracht. Seit 1976
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wurde ein bis heute flächendeckendes Netz von 277 Sozialstationen aufgebaut, das seit-
dem mit insgesamt rd. 200 Mio. DM gefördert worden ist. Im Bundesvergleich steht
Niedersachsen bei der Förderung. der Sozialstationen mit an vorderster Stelle. Um die
Funktionen der Sozialstationen auch zukünftig weiter zu stärken und auszubauen, stellt
das Land seit 1989 jährlich weitere 5 Mio. DM zur Verfügung, um den Personalschlüssel
von 1:3000 auf 1:2 500 verbessern zu können und den Sozialstationen so die Möglich-
keit zu eröffnen, sich den wichtiger werdenden Aufgaben wie Koordination und Bera-
tung verstärkt widmen zu können.

Eine erhebliche Intensivierung der Pflegeleistungen der Sozialstationen wird darüber

hinaus auch durch die neuen Leistungen nach dem Gesundheitsreformgesetz ermög-
licht:

Bereits seit dem 1. 1. 1989 wird für 4 Wochen im Jahr die häusliche Pflege übernom-
men, wenn die Pflegeperson wegen Krankheit, Urlaub oder aus einem sonstigen Grund
ausfällt. Mit dieser Regelung wird den Sozialstationen die Möglichkeit eröffnet, von
ihnen erbrachte Pflegeleistungen mit den Krankenkassen abzurechnen. Die Kranken-
kasse erstattet im Einzelfall bis zu 1800 DM. Ab 1991 zahlt die Krankenkasse darüber
hinaus für die häusliche Pflege Schwerpflegebedürftiger bis zu 25 Pflegeeinsätze je Ka-
lendermonat. An einem Tag können auch mehrere Pflegeeinsätze durch die Sozialsta-
tion in Anspruch genommen werden. Die Krankenkasse erstattet im Einzelfall hierfür
bis zu 750 DM je Kalendermonat. Den Sozialstationen wird mit dieser Neuregelung so-
mit ab 1991 eine zusätzliche Einnahmequelle erschlossen, die ihre Fininzierung
— auch zur Wahrnehmung künftiger Aufgaben im Pflegebereich — zusätzlich absi-
cherrt.

Die geschilderte Leistungsausweitung kommt insbesondere dem Wunsch der meisten
Pflegebedürftigen entgegen, auch in schwierigen Pflegesituationen möglichst zu Hause
bleiben zu können. 80 % der Pflegebedürftigen werden von ihren Angehörigen be-
treut.

Die Landesregierung geht darüber hinaus davon aus, daß in der Zukunft insbesondere
der Koordinierung und Vermittlung der Dienste für ältere Menschen durch Sozialstatio-
nen erhebliche Bedeutung zukommen wird. Eine Abstimmung und damit einherge-
hende Vernetzung der verschiedenen Dienste untereinander kann über geeignete Mitar-
beiter/Mitarbeiterinnen als Ansprechpartner und Koordinator erzielt werden.

Der Aufgabenbereich des Ansprechpartners/Koordinators soll insbesondere Tätigkeiten
wie die Abstimmung von Diensten außerhalb der Sozialstationen mit ihren eigenen,
die Vermittlung der erforderlichen Dienste für ältere Menschen, die Koordinierung und
Schulung ehrenamtlicher Kräfte sowie die Bildung von Arbeitsgruppen auf freiwilliger
Basis zwischen allen kommunalen, freigemeinnützigen, kirchlichen, und privaten
Diensten für ältere Menschen umfassen.

Über die Verzahnung von Sozialstationen mit anderen Anbietern sozialer Dienste soll
auch erreicht werden, die zunehmend auf den Markt drängenden privaten Anbieter ın
übergreifende Überlegungen mit einzubeziehen und die einzelnen Leistungsangebote
zu harmonisieren. Vor allem soll der Koordinator die Funktion als Ansprechpartner für
alle Belange der älteren Menschen im Versorgungsbereich der Sozialstationen als eine
Art „Anwalt für Alte‘‘ übernehmen.

Mit der Gewährung von Zuwendungen in Höhe von 50 % der Personalkosten eines der-
artigen Koordinators sollen dessen Aufgabenfelder modellhaft für die Dauer von 2 Jah-
ren erprobt werden. Bisher haben schon 11 Sozialstationen einen solchen Koordinator
eingestellt (Am Dobrock/Sietland — Landkreis Cuxhaven —, Bentheim-Schüttorf,
Melle, Altkreis Wittlage, Wallenhorst, Hagen-Hasbergen, Helmstedt, Schöningen,
Bovenden, Garbsen, Barsinghausen), 10 weitere Sozialstationen haben z. Z. Anträge
auf Einbeziehung gestellt.
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Zu 5:

Die Landesregierung setzt sich nachhaltig für eine dauerhafte Aufwertung der Berufe
in der Alten- und Krankenpflege ein. Pflege ist unmittelbarer Dienst am kranken und
behinderten Mitbürger. Der überaus hohe gesellschaftliche Nutzen dieser Tätigkeit
muß sich auch in einer verstärkten sozialen Anerkennung, materiell attraktiven Berufs-
bedingungen und konkurrenzfähigen Aus- und Weiterbildungsangeboten ausdrücken.

Für die Möglichkeiten der Landesregierung ist jedoch zu beachten, daß sich für sie zur
Umsetzung dieser Ziele ein nur eingeschränkter Handlungsrahmen, der sich vor allem
auf die Rahmenbedingungen der Pflege beschränkt, ergibt. Gerade auf diesem Feld
aber konnten in den letzten Jahren einschneidende Verbesserungen für die Alten- und
Krankenpflege in Niedersachsen erreicht werden:

— Verdopplung der Zahl der stationären Altenpflegeplätze (s. Antw. zu 2),

— 5 Mrd. DM Investitionen seit 1976 zugunsten der baulichen Sanierung der nieder-
sächsischen Krankenhäuser,

— zusätzlich noch einmal rd. 500 Mio. DM für die Generalsanierung der psychiatri-
schen Landeskrankenhäuser,

— Gründung und flächendeckende Einrichtung der Sozialstationen,
— Einführung der Kurzzeitpflege und
— praktische Schulgeldfreiheit in der Altenpflege.

Die entscheidende Verantwortung für weitere Verbesserungen in materieller, sozialer
und arbeitsökonomischer Hinsicht obliegt jedoch den Trägern der Pflegeeinrichtungen
und Krankenhäuser, den Kostenträgern und den Tatifparteien.

Die Konferenz der Gesundheitsminister der Länder hat hierzu auf Initiative und unter
Vorsitz Niedersachsens bereits 1988 eine Entschließung zur Verbesserung der Personal-
und Pflegesituation verabschiedet. Wesentliche Forderungen sind dabei eine neue Ver-
gütungsordnung für Mitarbeiter im Pflegedienst, Verbesserungen bei der Organisation
und der Arbeitszeit, die Förderung der Wiedereingliederung ehemaliger Pflegekräfte
sowie die Ausweitung der Fort- und Weiterbildung der Pflegekräfte. Darüber hinaus
wurde gefordert, die Personalanhaltszahlen in den Krankenhäusern umgehend dem ge-
wandelten Leistungsgeschehen anzupassen.

Ergänzend hat die Gesundheitsministerkonferenz 1989 gefordert, das Bewußtsein für
den Wert und die eigenständige Bedeutung der Pflege zu wecken. Die Entschließung
hebt hervor, daß neben dem ärztlichen Können und dem technischen Apparat eine
qualifizierte Krankenpflege ausschlaggebend für den Behandlungserfolg ist. Erstmalig
wird herausgearbeitet, daß die Arbeit der Schwestern und Pfleger nicht nur als Zuarbeit
für Ärzte eingeordnet werden darf, sondern als selbständige qualifizierte Tätigkeit an-
gesehen werden muß.

Ein Teil der genannten Forderungen konnte inzwischen bereits umgesetzt werden. So
hat der Tarifabschluß vom 3. Juni 1989 mit Kosten von insgesamt 1,4 Milliarden DM
den Durchbruch für ein besseres Tarifgefüge und eine höhere Vergütung des Krarniken-
und Altenpflegepersonals gebracht. Erstmals konnte erreicht werden, auch die Alten-
pflegekräfte in den Tarifbereich einzubeziehen. Allein auf die Verbesserung der mate-
riellen Situation der Pflegekräfte in Niedersachsen entfallen ca. 120 Mio. DM jährlich.
Vom neuen Tarifabschluß mit Wirkung ab Januar dieses Jahres über höhere tarifliche
Zulagen profitieren die Krankenpflegekräfte mit weiteren rund 500 Millionen DM bun-
desweit.

Z.Z. noch nicht erfüllt ist die Forderung, den Personalschlüssel im Krankenhaus zu ver-
bessern. Als ersten Schritt hat die Bundesregierung den Anrechnungsschlüssel von Aus-
zubildenden in der Krankenpflege auf 1: 7 verbessert. Dadurch werden rd. 5 000 Neu-
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einstellungen bundesweit möglich. Eine weitere Rechtsverordnung zur Verbesserung
des Personalschlüssels in psychiatrischen Krankenhäusern ist mangels einer gemeinsa-
men Empfehlung der Spitzenverbände zur Zeit in Vorbereitung. Auch im allgemeinen
Pflegedienst haben sich die Spitzenverbände der Krankenkassen und Krankenhäuser
bisher noch auf keine Empfehlung für bessere Anhaltszahlen geeinigt. Seit März bzw.
Juli vergangenen Jahres liegen die Konzepte der Spitzenverbände auf dem Tisch. Bei
weiterer Verzögerung hält die Landesregierung auch hier den baldigen Erlaß einer
Rechtsverordnung durch die Bundesregierung für unvermeidlich.

Ebenfalls aufgrund einer Empfehlung der Gesundheitsministerkonferenz wird z. Z. ge-
prüft, ob Kindertagesstätten an Krankenhäusern über das duale Krankenhausfinanzie-
tungssystem gefördert werden können, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu
erhöhen.

Der Weiterbildung des im Beruf befindlichen Personals fällt für die Motivation zur Be-
tufsausübung eine Schlüsselrolle zu. Das Sozialministerium fördert deshalb entspre-
chende Fortbildungsmaßnahmen für das Pflegepersonal. Allein in diesem Jahr werden
4 Veranstaltungen an verschiedenen Orten des Landes auf Basis eines vom Landesverein
für Gesundheitspflege entwickelten Fortbildungskonzeptes durchgeführt.

Die inhaltlichen Schwerpunkte wechseln jährlich; in diesem Jahr steht die Pflege alter
und desorientierter Menschen im Vordergrund.

Zur Förderung der Weiterbildung als Voraussetzung für den beruflichen Aufstieg hat
Niedersachsen bereits seit Jahren die Weiterbildung zur Fachkrankenschwester und zum
Fachkrankenpfleger in der Gemeindekrankenpflege, Psychiatrie, Intensivpflege und im
OP-Bereich geregelt. Zahlreiche staatlich anerkannte Weiterbildungsstätten sind inzwi-
schen auf diesem Gebiet tätig. Für die klassischen Aufstiegsbereiche in der Kranken-
pflege wie die Pflegedienstleitung und die unterrichtende Tätigkeit bzw. Schulleitung
sind in Niedersachsen bundesweit einmalig weiterbildende Studiengänge an der Uni-
versität und an der Fachhochschule Osnabrück eingerichtet.

Um die Fortbildung der Pflegeberufe auch institutionell weiter zu verbessern, hat die
Landesregierung darüber hinaus 1989 die Nds. Akademie für Fachberufe im Gesund-
heitswesen in Osnabrück gegründet. Die Akademie soll die Fortbildungsangebote har-
monisieren, Inhalte aktualisieren und Aktivitäten bündeln. Neue medizinische Er-
kenntnisse sollen flexibel in bedarfsorientierte Pflege umgesetzt werden. Mitglieder der
Akademie sind neben dem Sozialministerium, der Stadt Osnabrück und der dortigen
Fachhochschule die wesentlichen Verbände und Organisationen der Pflegeberufe in
Niedersachsen. Der Aufbau der Akademie ist vom Land mit 200 000 DM gefördert wor-
den.

Um die Rückkehr, insbesondere von zugunsten einer Familienphase aus dem Berufsle-
ben ausgeschiedenen Frauen, in die Pflegeberufe zu fördern, hat die Landesbeauftragte
für Frauenfragen ein Konzept zur beruflichen Wiedereingliederung von Krankenschwe-
stern, Kinderkrankenschwestern und Hebammen entwickelt. Der Kurs dient der Neu-
orientierung und ggf. der Vorbereitung auf eine umfassendere Anpassungs- oder auch
Aufstiegsfortbildung durch die Arbeitsverwaltung. Darüber hinaus sind im Rahmen
eines Modellprojektes der Landesbeauftragten ‚Frauen zwischen Beruf und Familie“
insbesondere auch für Frauen aus pflegenden Berufen Möglichkeiten zum Erhalt beruf-
licher Qualifikation während einer Familienphase erprobt worden. Den anerkannten
Trägern der Erwachsenenbildung stehen inzwischen Mittel zur Durchführung solcher
Kurse zur Verfügung.

Für Absprachen über die Personalausstattung in den Alten- und Pflegeheimen sind
seit dem 1. 1. 1986 die örtlichen Träger der Sozialhilfe — Landkreise und kreisfreie
Städte — zuständig (siehe auch Antwort zu 2). Die Absprachen über die Personalaus-
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stattung erfolgen im Rahmen der Vereinbarung über die Pflegesätze. Es ist Aufgabe der
Landkreise und kreisfreien Städte, unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben die In-
teressen der älteren Menschen und der Mitarbeiter in den Alten- und Pflegeheimen
wahrzunehmen. Dabei müssen nach & 93 Abs. 2 des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG)
die Pflegesatzvereinbarungen den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit
und Leistungsfähigkeit Rechnung tragen. Bei den konkreten Verhandlungen zwischen
Heimträger und örtlichem Träger der Sozialhilfe sollen auch die Besonderheiten des je-
weiligen Alten- und Pflegeheimes berücksichtigt werden. Seit Herbst 1989 laufen in-
tensive Gespräche zwischen Vertretern der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohl-
fahrtspflege und der Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände über die
Frage struktureller Verbesserungen bei der Personalausstattung in den stationären
Alteneinrichtungen.

Zur Verbesserung der personellen Situation in der Altenpflege hat die Landesregierung
sich insbesondere darum bemüht, qualifizierten Nachwuchs zu sichern. Sie hat deshalb
die Schulgeldzuschüsse auf monatlich bis zu 460 DM erhöht und hierfür im Gegenzug
die Verpflichtung der Schulträger erreicht, auf Schulgeld ganz zu verzichten. Hierzu
werden zur Zeit bis zu 7,5 Mio. DM pro Jahr aufgewandt.

Um bei allen am Pflegebereich Beteiligten ein effektives und abgestimmtes Vorgehen
zugunsten weiterer Verbesserungen für das pflegende Personal zu erreichen, hat die
Landesregierung im Februar 1990 erstmals eine Niedersächsische Landespflegekonfe-
renz in Hannover veranstaltet. An der Landespflegekonferenz nahmen Vertreter der Be-
rufsverbände, der Krankenhäuser, der Kostenträger und der Kommunen teil. Minister-
präsident Dr. Albrecht und Sozialminister Schnipkoweit haben auch bei dieser Gele-
genheit die Bereitschaft des Landes bekräftigt, seinen begrenzten Spielraum zur weite-
ren Verbesserung der Pflegesituation voll auszuschöpfen und durch flankierende Hilfen
die Rahmenbedingungen für eine gute Pflege zu gewährleisten. Die Vertreter der Lan-
desregierung haben aber zugleich auch deutlich gemacht, daß die entscheidenden
Schritte zur Entspannung der Pflegesituation von den zuständigen Spitzenverbänden
der Krankenkassen und Krankenhäuser sowie den zuständigen Trägern der Altenpflege
getan werden müssen.

Zu den wichtigsten Voraussetzungen für eine menschliche, an den Bedürfnissen der zu
Pflegenden ausgerichtete, aktivierende Pflege gehören die Ausbildungsinhalte für die
Altenpflegerinnen und Altenpfleger. Die Ausbildung muß dabei den Lernenden nicht
nur die fachlichen Kenntnisse zur Altenpflege in ihrer ganzen Breite, sondern darüber
hinaus auch ein Bewußtsein darüber vermitteln, wie der auf Hilfe angewiesene Mensch
anzusprechen ist und seine Würde auch in Abhängigkeit von den Pflegenden beachtet
werden kann. Die Ausbildungsinhalte müssen neuen Erkenntnissen beständig angepaßt
werden um die Auszubildenden auf die physischen und psychischen Belastungen des
Altenpflegeberufes vorzubereiten. Diesen Faktoren kommt auch entscheidende Bedeu-
tung für den Verbleib in diesem Beruf zu.

In Niedersachsen können die genannten Ansprüche insbesondere durch die 1986 erfolg-
te Überarbeitung der Ausbildungsziele und -inhalte in der Altenpflegeausbildung als
erfüllt angesehen werden (siehe auch Antwort zu 5a).

Zu 5a:

Die Krankenpflegeausbildung ist bundesweit erst im Jahre 1985 gesetzlich und durch
eine entsprechende Ausbildungs- und Prüfungsverordnung neu geregelt worden. In die
praktische Ausbildung sind die Pflege alter Menschen sowie die Gemeindekrankenpfle-
ge (Hauskrankenpflege) besonders einbezogen worden. Auch in der theoretischen Aus-
bildung ist die Pflege alter Menschen und die Pflege in den Sozial- oder Gemeindesta-
tionen verpflichtender Bestandteil.
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Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache

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Ziel der Neuordnung war es, umfassende und geplante Pflege zu erlernen und die Befä-
higung zu erwerben, zum gesundheitsfördernden Verhalten anzuleiten und anzuregen.
Die bisherigen, vergleichsweise kurzen Erfahrungen rechtfertigen eine erneute Überar-
beitung der Krankenhauspflegeausbildung z.Z. nicht.

Bereits 1972 hat Niedersachsen als eines der ersten Bundesländer eine Ausbildungsord-
nung für den Altenpflegeberuf geschaffen. Die landesrechtlich geregelte Altenpflege-
ausbildung ist zuletzt 1986 überarbeitet und z. T. neu gestaltet worden. Dabei ist zum
einen durch den Einbezug von Krankenschwestern, Heimleitern, Medizinern, Psycholo-
gen, Sozialpädagogen und Gymnastiklehrerinnen, insbesondere Wert auf eine interdis-
ziplinäre Ausbildung gelegt worden, zum anderen ist vor allem das Ziel einer aktivie-
renden und rehabilitativen Pflege (siehe auch Antwort zu 5) berücksichtigt worden.
U.a. sind darüber hinaus Alterspsychiatrie, Arzneimittellehre, Seniorengymnastik so-
wie Gesundheits- und Ernährungslehre feste Bestandteile der Ausbildung.

Das Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit hat zu Beginn
dieses Jahres den Referentenentwurf eines Altenpflegegesetzes vorgelegt. Die Diskus-
sion hierüber auf Bund-Länder-Ebene hat gerade erst begonnen. Insbesondere die Frage
der Zahlung einer Vergütung während der Ausbildung und ihrer Finanzierung wird da-
bei zu erörtern sein. Die Landesregierung wird sich bei der Beratung des Gesetzentwur-
fes von ihrem auch sonst vertretenen Ziel leiten lassen, die Neigung, den Altenpflege-
beruf zu ergreifen, nachhaltig zu erhöhen und die Motivation zum Verbleib in diesem
Beruf zu stärken.

Zu 6a:

Die Wohnverhältnisse sind von entscheidender Wichtigkeit für die Lebensqualität der
älteren Menschen. Die Landesregierung verfolgt dabei das Ziel, dem Wunsch der aller-
meisten älteren Menschen, solange als möglich selbständig in ihrer vertrauten Umge-
bung wohnen zu können, zu entsprechen. Aus Umfragen ist dazu bekannt, daß die
meisten der älteren Bürger in Niedersachsen mit ihren Wohnungen zufrieden sind.
Dennoch muß berücksichtigt werden, daß die Wohnverhältnisse auch den wandelnden
Bedürfnissen eines älterwerdenden Menschen angepaßt werden müssen. In Niedersach-
sen wurde deshalb besonderer Wert auf bedarfsgerechte Altenwohnungen gelegt, deren
Neubau im Rahmen des sozialen Wohnungsbaues besonders gefördert wird.

Aufgrund dieser Prioritätensetzung konnten in der Zeit von 1976 bis 1989 in Nieder-
sachsen insgesamt 7 720 Altenwohnungen mit einem Fördervolumen von über 427 Mio.
DM geschaffen werden. Im Wohnungsbauprogramm 1990 wird mit wesentlicher Unter-
stützung des Landes der Bau weiterer Altenwohnungen gefördert. Für 800 neue Alten-
wohnungen sind Fördermittel in Höhe von über 36 Mio. DM bereits im September
1989 bereitgestellt worden, damit angesichts der angespannten Lage auf dem Woh-
nungsmarkt besonders frühzeitig mit dem Bau begonnen werden kann. Zu weiteren
Verbesserungen des Angebotes an altersgerechtem Wohnraum soll vorrangig die Schaf-
fung zusätzlicher Altenwohnungen durch Umwandlung von Räumen gefördert werden,
die nach ihrer baulichen Anlage und Ausstattung bisher nicht Wohnzwecken dienten.
Entsprechendes gilt auch für den Umbau von Wohnräumen, die infolge Änderung der
Wohngewohnheiten nicht mehr für die Wohnzwecke geeignet sind. Hierzu sind die
Ausführungsbestimmungen des Landes in den jährlichen Wohnungsbauprogrammen
nach dem 2. Wohnungsbaugesetz entsprechend erweitert worden.

Die Landesregierung hat darüber hinaus das Ziel, das Wohnen von mehreren Genera-
tionen unter einem Dach neu zu beleben. Vorbildlich ist z. B. der Bau einer Wohnanla-
ge für ältere Menschen, in der größere Wohnungen mit kleineren Einheiten gemischt
geplant werden. Das Sozialministerium führt deshalb in diesem Jahr für derartige Mo-
delle generationsübergreifenden Wohnens und für besonders seniorenfreundliche

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