Sicheres und erfülltes Alter in Niedersachsen

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Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode

Wohnumfeldgestaltung einen Landeswettbewerb unter dem Titel „Die senioren-
freundliche Gemeinde‘ durch. Ziel dieses Wettbewerbs ist es, die Bedürfnisse der älte-
ren Menschen in vorbildlicher Weise bei der Gestaltung öffentlicher Anlagen und Insti-
tutionen zu berücksichtigen.

Weil nicht immer die Schaffung und Bereitstellung spezieller altengerechter Wohnun-
gen erforderlich ist und häufig nur Kleinigkeiten an der bisherigen Familienwohnung
verändert werden müssen, um eine Wohnung altersgerecht umzugestalten, hat die Lan-
desregierung die Zuschüsse für den bisherigen Beratungsdienst für behindertengerech-
tes Bauen bei der Architektenkammer Niedersachsen praktisch verdoppelt, um diesen
Dienst im Hinblick auf altersgerechtes Bauen zu erweitern und entsprechende Weiter-
bildungsangebote für Architekten und Bauherren anzubieten.

Zu 6b:

Außer den genannten Möglichkeiten zur selbständigen Haushaltsführung in einer al-
tersgerecht ausgestatteten Altenwohnung sind bei älteren Menschen insbesondere
Wünsche nach erhöhter Sicherheit und danach, im Bedarfsfall entlastende Dienste in
Anspruch nehmen zu können, vorhanden. Als Modellvorhaben fördert das Land des-
halb insbesondere die Errichtung von Service-Häusern, bei denen ältere Menschen
neben der Wohnung auch ein differenziertes Dienstleistungsangebot sogenannter „‚Ser-
vice-Leistungen“ erhalten können (z.B. Verpflegung, Reinigungsdienste, Pflegelei-
stungen etc.). Diese Kombination von eigener Wohnung und ergänzendem Service-
Angebot bietet dem älteren Menschen ein Höchstmaß individueller Lebensführung ver-
bunden mit dem Gefühl, im Bedarfs- oder Notfall die entsprechende Hilfe umgehend
erhalten zu können.

Service-Häuser bzw. ähnliche Anlagen mit sog. betreutem Wohnen werden in Nieder-
sachsen mit Landesmitteln seit 1989 modellhaft gefördert. Eine erste Anlage in Laatzen-
Engerode mit 43 Altenwohnungen der Niedersächsischen Wohnungsbaugesellschaft
mbH wurde aus Mitteln der Wohnungsbauförderung mit rd. 2,7 Mio. DM sowie zusätz-
lichen 180000 DM für die Erstellung des Service-Teiles gefördert.

Um die Bildung von Wohngemeinschaften alter Menschen zu erleichtern, muß nach
Auffassung der Landesregierung zwischen den jederzeit möglichen Wohngemeinschaf-
ten als freiwilligem Zusammenschluß selbständiger Mitglieder und den sogenannten
betreuten Wohngemeinschaften als sonstigen Einrichtungen im Sinne des Heimgeset-
zes unterschieden werden. Z. Z. bestehen jedoch erhebliche Abgrenzungsschwierigkei-
ten bei der Anwendung des Heimgesetzes auf andere als in ihm ausdrücklich genannte
Formen. Dies erschwert das Engagement zur Gründung neuer Wohnformen für ältere
Menschen. Andererseits besteht die Gefahr, daß der vom Heimgesetz gewollte Schutz
unterlaufen wird.

Die Landesregierung hat deshalb bei der z. Z. im Gesetzgebungsverfahren befindlichen
Novellierung des Heimgesetzes eine Klarstellung beantragt, die die Bildung neuer
Wohnformen für ältere Menschen — wie zum Beispiel der Wohngemeinschaften —
nicht erschwert und anderseits die bisherige Schutzfunktion des Heimgesetzes für die
Bewohner von Altenheimen sichert.

Desweiteren hat die Landesregierung zur Förderung neuer Wohnformen für ältere Men-
schen den Freien Trägern im Rahmen der Förderung des Baues von Altenwohnungen
angeboten, auch solche Wohnungen zu fördern, die z.B. für eine Wohngemeinschaft
geeignet und attraktiv sind.

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Zu 7a:

Die selbständige Lebensführung älterer Mitbürger wird ganz entscheidend durch eine
gute ambulante und stationäre medizinische Versorgung bestimmt. Auf Grund des hö-
heren Anteils an chronischen Krankheiten und Verschleißerscheinungen brauchen älte-
re Menschen häufiger einen Arzt, benötigen erheblich mehr Medikamente und müssen
häufiger und länger im Krankenhaus behandelt werden als jüngere Menschen.

In Niedersachsen wird eine altersgerechte medizinische Versorgung und Betreuung
neben dem ausgebauten Netz der niedergelassenen Ärzte und Zahnärzte insbesondere
auch durch die Sozialstationen und ihre unterstützenden Dienste (siehe Antwort zu 4)
sowie vor allem durch das von der Landesregierung konsequent verfolgte Konzept der
kleinen, bürgernahen Krankenhäuser vor Ort gewährleistet.

Heute sind im Landesdurchschnitt bereits rund 30 % der Krankenhauspatienten über
70 Jahre alt. Vor allem diese Bevölkerungsgruppe hat am gewaltigen medizinisch-tech-
nischen Fottschritt der letzten Jahre teil.

Insbesondere die wachsende Zahl psychischer Alterserkrankungen erfordert zukünftig
besondere Aufmerksamkeit. Die stationären Alteneinrichtungen und ambulanten
Dienste sowie die Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter müssen gemäß den Anforde-
rungen der Alterspsychiatrie fortentwickelt werden. Die psychiatrischen Landeskranken-
häuser wurden seit 1976 generalsaniert und insbesondere die Zahl der von Ärzten zu
betreuenden Patienten halbiert sowie der Betreuungsschlüssel im Pflegedienst unı 30 %
verbessert. Diese Anstrengungen in Behandlung und Therapie durch die Landeskran-
kenhäuser haben dazu geführt, daß heute 90 % der älteren Patienten wieder nach Hau-
se oder in ein allgemeines Alten- oder Pflegeheim entlassen werden können.

Zu 7b:

Wesentliche Voraussetzung für ein gesundes Altern ist eine wirksame und von den Be-
troffenen akzeptierte Vorsorge. Mindestens 50 % der Herz-Kreislauferkrankungen kön-
nen durch Beeinflussung der Risikofaktoren, ein erheblicher Teil der Atemwegserkran-
kungen durch Nichtrauchen und die Mehrzahl der Lebererkrankungen durch vernünfti-
gen Umgang mit Alkohol verhindert werden. Richtige Ernährung und gesunde Lebens-
weise sind entscheidende Weichenstellung für ein gesundes und aktiv erlebtes Alter.
Um die Gesundheitsförderung und ein selbstverantwortliches Gesundheitsverhalten
speziell älterer und alter Menschen zu fördern, hat die Landesregierung seit Jahren eine
Vielzahl von verschiedenen, zielgruppenorientierten Aktivitäten ergriffen.

Hierzu gehört insbesondere die verstärkte Information von Ärzten über Primärpräven-
tion, die gemeinsam mit der Akademie für ärztliche Fortbildung und der Akademie für
Sozialmedizin in regelmäßigen und landesweiten Veranstaltungen durchgeführt wer-
den. Die niedergelassenen Ärzte werden hierbei speziell auf die wesentlichen Belange
der Gesundheitsvorsorge im Alter mit Schwerpunkt in Ernährung und Diätetik hinge-
wiesen. Darüber hinaus werden Veranstaltungen im Bereich ‚Arzneimittelcherapie ım
Alter‘‘ vom Sozialministerrium gemeinsam mit der Akademie für ärztliche Fortbildung
abgehalten.

Von besonderer Bedeutung ist es, die Notwendigkeit einer gezielten Prävention alters-
typischer Krankheiten verstärkt ins öffentliche Bewußtsein zu rücken. Hierzu bietet die
Landesregierung verschiedene Informationen an, wie z.B. eine Sondernummer der
Zeitschrift ‚Inform‘‘ zum Thema „Gesundheit im Alter‘ und ein besonderer, auf die
Gesundheitsprobleme älterer Menschen zugeschnittener Telefonansagedienst beim
Landesverein für Gesundheitspflege.

Zur Förderung des Bewußtseins — insbesondere geeigneter Multiplikatoren — über
eine gesunde, dem Alter angepaßte Ernährung hat die Landesregierung im Oktober ver-

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gangenen Jahres die Niedersächsische Ernährungswoche in Bad Salzdetfurth in Gemein-
schaft mit den Ortskrankenkassen, Volkshochschulen und anderen Institutionen mit
dem Schwerpunkt „Essen für ältere Menschen‘ abgehalten. Hierbei wurden Möglich-
keiten altersgerechter Ernährung, gerade auch in Gemeinschaftsverpflegungseinrich-
tungen für ältere Menschen, in Expertengesprächen und Lehrküchen mit über 150 Kö-
chinnen und Köchen aufgezeigt. Die Wirksamkeit der Veranstaltung wurde durch täg-
liche Fernsehinterviews, Faltblätter (Ernährungspläne, Rezepte etc.) und weiteres Mate-
rial zur gesunden Ernährung älterer Menschen unterstützt.

Schon bisher sind Maßnahmen der Gesundheitsförderung für ältere Menschen auch ım
Angebot der Krankenkassen, der Volkshochschulen und der Sportvereine enthalten.
Zur Koordination solcher Maßnahmen hat die Landesregierung ein entsprechendes Se-
minar des Landesverbandes der Volkshochschulen über Gesundheitsförderung unter-
stützt und finanziell gefördert.

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Weitere Bestandteile der Gesundheitsförderung älterer Menschen durch die Landes-

regierung sind die Unterstützung des Landesverbandes des Kneipp-Bundes Niedersach-
sen e.V., die Förderung von Selbsthilfegruppen, die sich der Gesundheitsprobleme
älterer Menschen annehmen, wie z.B. der Sportgruppen nach Herzinfarkt (Coronar-
sportgruppen), bei denen 1989 bereits die zweitausendste Herzgruppe gegründet wer-
den konnte, und der Selbsthilfegruppen nach Krebs.

Um die Hygiene- und Gesundheitsberatung in den stationären Einrichtungen der
Alten- und Pflegeheime zu verstärken, wird seit April 1989 durch das Medizinalunter-
suchungsamt Hannover den Trägern der Einrichtungen Hilfe bei der hygienischen
Überwachung der Heime angeboten. Dieses Angebot ist für die Träger freiwillig und
kostenlos. Neben den Untersuchungen, die in den Heimen vor Ort vorgenommen wer-
.den, wird zudem eine kostenlose Beratung angeboten.

Zu 8:

Die Situation der älteren Menschen insgesamt hat sich durch erhöhtes Lebensalter, hö-
heren Mobilitätsgrad, gestiegene Aktivität, höheren Anteil an der Gesamtbevölkerung
und veränderte Familienstrukturen einschneidend gewandelt. Nicht nur die individuel-
le Lebenserwartung steigt zunehmend, die sogenannten ‚neuen Alten‘ sind auch ge-
sünder, mobiler und selbständiger als in früheren Zeiten. Sie verfügen zudem über
mehr Kaufkraft als früher. Aus diesen Veränderungen resultieren veränderte Ansprüche
der älteren Generation an Angebote, die ihnen gelten, aber auch neue Ansprüche an
die Gesellschaft insgesamt. Die zunehmende Selbständigkeit und das neue Selbstbe-
wußtsein älterer Menschen wird von der Landesregierung begrüßt. Es ist ihr Ziel, einer-
seits den Bedürfnissen und Belastungen alter Menschen verstärkte Aufmerksamkeit zu
widmen, andererseits aber auch das vielfältige Potential der älteren Menschen zum
Wohle der Älteren selbst, der Familien und der Gesellschaft zu nutzen.

Leben im Alter kann nicht länger als Phase des Rückzugs, der Einschränkungen und
des Verlustes gesehen werden, sondern vielmehr als eigenständiger, sinnerfüllter
Lebensabschnitt mit vielen neuen Möglichkeiten und Chancen. Eine veränderte Einstel-
lung gegenüber dem Alter und die verbesserte gesundheitliche Situation der älteren
Generation lassen zukünftig auch Möglichkeiten einer ins Alter verlängerten Berufstätig-
keit stärker in den Vordergrund treten. Solchen Wünschen älterer Menschen soll des-
halb verstärkt Rechnung getragen werden; bestehende Hindernisse müssen überprüft
werden.

Aktivität und Erfahrung der Senioren sind wertvoll und werden gebraucht. Um diesen
Vorrat zu nützen, bedarf es insbesondere einer verstärkten Information über Möglich-
keiten und Angebote für eine aktive dritte Lebensphase. Zudem bestehen bei vielen Se-
nioren erhebliche Informationslücken über die Vielzahl rechtlicher, finanzieller und so-
zialer Hilfen für ältere Menschen, die den Betroffenen in die Lage versetzen, auch ım
Alter Aktivitäten zu entwickeln.

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Die Landesregierung hat daher einen umfassenden „Seniorenführer“ herausgegeben,
der die verschiedenen Angebote zum aktiven Alter mit einem informatorischen Über-
blick sowie einem Anschriftenverzeichnis der verschiedenen Hilfs- und Beratungsmög-
lichkeiten für Senioren anbietet.

Da noch zu keiner Zeit zuvor so viele Menschen so alt geworden sind und entsprechende
historische Erfahrungen fehlen, gewinnt mit der Veränderung der Altersstruktur auch
die wissenschaftliche Erforschung des Alters eine steigende Bedeutung. Einerseits geht
es darum, zukünftig die Altersforschung innerhalb des medizinischen Lehr- und For-
schungsbetriebes zu verankern, andererseits ist es aber auch wünschenswert, im Bereich
der Sozialwissenschaften sich verstärkt mit den Problemen der Lebensbedingungen alter
Menschen zu beschäftigen. Die Landesregierung hat hierzu einen Weiterbildungsstu-
diengang mit altersspezifischen Themen an der Universität Osnabrück — Standort
Vechta — eingerichtet. Noch in diesem Jahr wird diese Abteilung zu einem Institut für
Alterswissenschaft, dem ersten dieser Art in ganz Norddeutschland, ausgebaut.

Um das gewandelte Verständnis vom Alter durch die konkreten Vorstellungen der älte-
ten Menschen selbst zu untermauern, wird die Landesregierung einen Forschungsbe-
richt zum Thema „Alte Menschen heute“ in Niedersachsen unter wissenschaftlicher Be-
gleitung erstellen lassen. Dabei sollen Lebenssituation, Wünsche und Ansprüche älterer
Bürger in Niedersachsen, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Aktivitätsförde-
rung, erforscht werden.

Um dem gewandelten Bild älterer Menschen auch in der Öffentlichkeit Rechnung zu
tragen und ihre Situation möglichst aktuell und lebensnah darzustellen, wurde bereits
1988 vom Niedersächsischen Sozialminister der Journalistenwettbewerb ‚Eine Lanze für
die Alten brechen“ initiiert, der weiter fortgeführt wird (siehe im übrigen Antwort zu
Ic).

Zu 9a:

Jeder ältere Mensch ist zunächst selbst aufgerufen, eigenverantwortlich und zusammen
mit anderen seine dritte Lebensphase zu gestalten. Das Alter bietet völlig neue Wege
und Chancen. Die Zeit, die zumeist frei ist von Zwängen des Arbeitslebens, bietet un-
terschiedlichste Möglichkeiten, das Leben unabhängig zu gestalten und ihm einen
neuen Inhalt zu geben. Das Alter bieter viele neue Chancen, die von immer mehr Men-
schen anerkannt und genutzt werden.

Die z. Z. absehbare Bevölkerungsentwicklung mit dem stark absinkenden Anteil Jünge-
ter läßt erkennen, daß Staat und Gesellschaft für die nahe Zukunft vermehrt auch auf
die berufliche Erfahrung und die schöpferischen Fähigkeiten älterer Menschen angewie-
sen sein werden. Das heute noch bestehende Überangebot an Arbeitskräften wird trotz
der Möglichkeit demographischer Schwankungen wahrscheinlich langfristig eher durch
ein Unterangebot abgelöst werden. An die Stelle des abrupten Ausscheidens aus dem
Erwerbsleben müssen daher zukünftig verstärkt Modelle eines gleitenden Überganges
in die Nacherwerbsphase treten. Die bereits entwickelten Konzepte der Bundesregie-
rung, zuletzt etwa zur Teil-Rente, zeigen in die richtige Richtung. Die Landesregierung
vertritt jedoch die Auffassung, daß weitere und ausgebaute Modelle zum gleitenden
Übergang in den Ruhestand mindestens mittelfristig vonnöten sein werden.

Den Hochschulen wird zukünftig wesentlich stärker als bisher die Aufgabe zufallen, äl-
tere Menschen weiterzubilden. Schon in den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, daß
bei Senioren der Wunsch weit verbreitet ist, nach Ausscheiden aus dem Berufsleben Bil-
dungsmöglichkeiten der Hochschulen wahrzunehmen. Bei den niedersächsischen
Hochschulen sollen daher überall spezielle Weiterbildungsangebote für Senioren einge-
fichtet werden. Auch die Herausgabe entsprechender Vorlesungsverzeichnisse mit den
für Senioren besonders geeigneten Veranstaltungen ist angestrebt.
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Auch außeruniversitär bestehen in Niedersachsen bereits eine Vielzahl verschiedener
Weiterbildungsangebote für Senioren zahlreicher Veranstalter, wie z.B. der Volkshoch-
schulen. Dieses Angebot soll im Rahmen des genannten Forschungsberichtes zusam-
mengestellt und auf Ausbaumöglichkeiten untersucht werden, um zum einen den älte-
ren Menschen einen besseren Überblick über vorhandene Möglichkeiten geben zu kön-
nen, andererseits noch vorhandene Defizite und Lücken gezielt schließen zu können.

Auch die musische und handwerkliche Betätigung alter Menschen ist weit verbreitet.
Großes Interesse finden schon heute die verschiedenen Bereiche des Seniorensports, wie
beispielsweise Seniorenwandern, Seniorentanz oder Altengymnastik. Häufig bestehen
jedoch Schwierigkeiten, gleichinteressierte Partner zu finden oder sich in Gruppen zu-
sammenzuschließen. Eine geeignete Kontaktstelle wie z.B. der in der Antwort zu
4. genannten Koordinator bei den Sozialstationen kann zukünftig dazu beitragen, Ver-
bindungen zu knüpfen, Angebote abzustimmen und Aktivitäten generell zu fördern.

Die Landesregierung mißt desweiteren der Vorbereitung auf die nachberufliche Phase,
z.B. durch Schulungen in den Betrieben und außerbetriebliche Kurse, hohen Wert bei.
Ältere Menschen engagieren sich z. B. in einer Reihe von Senior-Expertendiensten, wie
z.B. Existenzgründungsberatung, handwerklichem Seniorendienst oder ‚„Oma/Opa-
Hilfsdienst‘. Die Praxis hat bewiesen, daß die Weitergabe von Erfahrungswissen nicht
nur eine gute Idee ist, sondern daß sie sich auch erfolgreich umsetzen läßt. Als Beispiel
sei hier die Aktion Rentner helfen jungen Unternehmen e.V., Hannover, zu nennen.

Die Landesregierung begrüßt die Aktivitäten solcher Seniorenexperten, die als Angehö-
rige häufig qualifizierter Berufsgruppen ihr fachliches Können und Wissen im Rahmen
von Entwicklungsvorhaben, Reparaturen und Beratungsdiensten zur Förderung und
Unterstützung des beruflichen und unternehmerischen Nachwuchses anwenden. An-
fängliche Bedenken über eine Konkurrenz zu bestehenden Unternehmen bzw. zu kom-
merziellen Beratern haben sich zerstreut, da diese Initiativen in Marktlücken gestoßen
sind, die sonst nicht besetzt worden wären.

Zu 9b:

Die Landestegierung teilt die Auffassung, daß insbesondere die Gruppe der älteren
Frauen eine Aktivitätsförderung im Alter erfahren soll. Dieser Bevölkerungsteil verdient
wegen seiner häufigen Doppelbelastung durch Familie und Beruf in früheren Jahren
besondere Aufmerksamkeit. Frauen gewinnen im Alter Freiräume, die eine besondere
Chance bieten, eigenen Wünschen den Vorrang vor den Erwartungen ihrer Umwelt zu
geben, neue soziale Kontakte zu knüpfen und somit insgesamt einer Vereinsamung
und vorzeitigen Altern entgegenzuwirken.

Die Landesbeauftragte für Frauenfragen hat vor diesem Hintergrund 1989 ein Modell-
projekt „Frauen um 60° durchgeführt, das Kurse zur Orientierung und Motivation äl-
terer Frauen umfaßt. Entwicklung, Durchführung und wissenschaftliche Begleitung
des Projektes wurde von Frau Professor Dr. Barbara Füllgraff, Universität Oldenburg,
wahrgenommen. Die Erprobung des Konzeptes erfolgte modellhaft an drei Standorten
in enger Zusammenarbeit mit dem Landesfrauenrat und den örtlichen Frauenverbän-
den.

Eine besondere Bedeutung haben in diesem Kurskonzept praktische Ansätze, die dazu
dienen, Frauen

— Orientierung in der kommenden Lebensphase zu bieten

— zur Planung und aktiven Gestaltung des zukünftigen Lebens zu ermutigen und die
dazu nötigen Fähigkeiten entdecken zu helfen

— zu einer realistischen Einschätzung der eigenen Möglichkeiten und Grenzen beizu-
tragen und

— Erprobungsmöglichkeiten für Neues zu bieten.

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Das Kurskonzept umfaßt u.a. folgende Themen: Die Situation von Frauen in Familie
und Gesellschaft; Lebensstrategien und Entscheidungsprozesse; Persönliche Kompetenz
und Handlungsfähigkeit; Musisch-kreative Fähigkeiten: Selbstsicherheitsübungen;
Umgang mit Zeit; Neue Partnerschaft in der Ehe; Allein leben; Altersgerechte Ernäh-
tung und Wohnung; Hohes Alter; Trauer; Tod; Teilhabe am öffentlichen Leben; Ge-
sprächsführung; Kommunikationsfähigkeit; Dialog zwischen den Generationen;
Ehrenamtliches Engagement; Weitergabe von Lebens- und Berufserfahrungen.

Darüber hinaus nehmen Erkundungen, z.B. in kulturellen, sozialen, pädagogischen
und politischen Bereichen einen wichtigen Stellenwert ein. Sie dienen dazu, eigene
Vorstellungen zu überprüfen und neue Aufgaben- und Tätigkeitsfelder kennenzuler-
nen. In der Erprobungsphase fanden sie beispielsweise in folgenden Bereichen statt:

— Altenbesuchsdienst

— Kindererholungsheim

— Gasthörerin an der Universität

— Mitarbeit im Museum

— Kunstkreis

— Heilkräuteranwendung

— Psychiatrischer Freundeskreis

— Mitarbeit in einer Arbeitslosen-Selbsthilfegruppe
— Gesprächskreis „Ehe im Alter“.

Die Kurse ‚Frauen um 60° wurden zwischenzeitlich landesweit verbreitet. Sie werden
von den anerkannten Trägern der Erwachsenenbildung und von Frauenverbänden ange-
boten und durchgeführt. Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.

Zu 9c:

Als grundsätzliche Leitlinie zukünftiger Politik für ältere Menschen sieht die Landesre-
gierung wie bisher die Integration der älteren Mitbürger in die Gesellschaft und eine
Förderung des generationsübergreifenden Verständnisses an. Die Gesellschaft braucht
nicht nur den aktiven jungen Menschen, sondern auch den älteren, der seine Erfahrung
einbringt.

Entsprechend hat die Landesregierung bereits im Landesaltenplan von 1985 Grundsätze
für ein gewandeltes Verständnis von Alter formuliert und dabei besonders die Wichtig-
keit ambulanter Hilfen, die Förderung von Altersaktivitäten und die Möglichkeiten
einer gesundheitsbewußten Lebensweise im Alter hervorgehoben. Darauf aufbauend
hat die Landesregierung immer wieder den Gedanken eines aktiven Alters betont und
gefördert. Als Beispiele der jüngeren Zeit seien genannt:

— die Herausgabe des umfassenden „Ratgeber Senioren“

— der Landeswettbewerb ‚Seniorenfreundliche Gemeinde“

— der Journalistenwettbewerb „Eine Lanze für das Alter brechen‘

— die Fachtagung ‚‚Aktion Jung hilft Alt — Alt hilft Jung‘ im Mütterzentrum Salzgit-
ter

— eine Anzeigenaktion zum „Aktiven Alter‘ in niedersächsischen Zeitungen

— ein Schülerwertbewerb zum Thema „Zeugen lebendiger Geschichte — Schüler und
Schülerinnen befragen ältere Menschen‘ im Sommer dieses Jahres.

Von der Landesbeauftragten für Frauenfragen wurde das ausführliche Kurskonzept
„Frauen um 60“ veröffentlicht. Es dient als Handreichung für die Planung und Durch-
führung entsprechender Kurse. Die bundesweite Nachfrage — insbesondere von poten-
tiellen Trägern und Fachleuten — bestätigt, daß Niedersachsen in diesem Bereich eine
Vorreiterfunktion wahrgenommen hat. Im Laufe eines Jahres wurden allein ca. 2800

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Exemplare versandt. Darüber hinaus wurde ein Faltblatt zu Informations- und Wer-
bungszwecken von der LBF herausgegeben, das ebenfalls bundesweit angefordert und
verschickt wurde.

Darüber hinaus hat die Landesregierung zu Beginn diesen Jahres ein ausführliches
Konzept zum Thema ‚Alte Menschen mitten unter uns“ mit einem Schwerpunkt
auf dem Gebiet der Aktivitätsförderung beschlossen. Dieses Konzept ist der Öffentlich-
keit im November 1989 im Rahmen einer Pressekonferenz durch Ministerpräsident
Dr. Albrecht und Sozialminister Schnipkoweit vorgestellt worden.

Bestandteil des Konzeptes sind eine ganze Reihe von Vorschlägen aus den Bereichen
Bildung, Sport, Kultur, Politik und anderen zur Aktivitätsförderung, die sich insbeson-
dere an die Träger der Altenarbeit, an Verbände, Vereine und Kommunen richten
(vergl. im übrigen Anworten zu 4, 8, 9a und Ib sowie 11).

Das von der Landesregierung erarbeitete Konzept „Alte Menschen mitten unter uns“

setzt insgesamt folgende Schwerpunkte für die Aktivitätsförderung älterer Menschen:

— Fortsetzung der Kurse zur Motivation und Orientierung älterer Frauen mit dem Ziel
der flächendeckenden Einführung

— Ausbau der universitären Weiterbildungsangebote für Senioren

— Zusammenstellung und Information über das vorhandene außeruniversitäre Ange-
bot zur altersspezifischen Weiterbildung

—- Einsatz der Koordinatoren, u. a. für altersspezifisches Engagement, an den Sozialsta-
tionen

— Ausbau der seniorenpolitischen Mitwirkung durch Verstetigung der Förderung der
Seniorenräte und Gründung der ‚„Landesarbeitsgemeinschaft Senioren‘

—— Förderung von generationsübergreifenden Aktivitäten, wie z.B. „Jung hilft Alt —
Alt hilft Jung‘ oder der Vermittlung von Kontakten älterer Menschen als ‚Zeugen
lebendiger Geschichte‘ für junge Menschen

— Appell an die Kommunen, solche und andere Begegnungsmöglichkeiten der Gene-
rationen, z.B. als Patenschaften von Schulen und Altersheimen oder Alteneinrich-
tungen und Jugendtreffs, zu fördern.

Zu 10:

Angesichts der Probleme, die sich aus dem veränderten Altersaufbau in den nächsten
Jahren ergeben werden, ist es erforderlich, vorhandene Potentiale für ehrenamtliche
Tätigkeit zu nutzen und zusätzliches Engagement zu wecken. Viele ältere Mitbürger
suchen häufig nach Möglichkeiten, sich ehrenamtlich zu betätigen, ohne jedoch immer
einen sinnvollen Ansatz hierfür zu finden.

Der Einsatz der Koordinatoren bei den Sozialstationen (siehe Antwort zu 4) soll hierzu
Hilfestellung geben, indem er interessierte Hilfswillige berät und sinnvolle und ge-
eignete Einsatzmöglichkeiten organisiert.

Gerade für ältere Menschen kann ehrenamtliche Tätigkeit eine wertvolle Bereicherung
darstellen, weil durch die Veränderung der Familienstruktur und zunehmende Verein-
zelung die Notwendigkeit steigt, auf außerfamiliäre Kontakte angewiesen zu sein. Hier
können positive Zwecke für Hilfegebende und Hilfsbedürftige verbunden werden. Ins-
gesamt können sich neue soziale, famtilienähnliche Netze auch im Rahmen von Nach-
batschaftshilfe bilden. Zudem stellt das ehrenamtliche Engagement der kleinen Hilfen
die beste Möglichkeit für persönliche Zuwendung und hohe mitmenschliche Qualität
dar.

Zur Stützung ehrenamtlicher Tätigkeit beabsichtigt die Landesregierung in Zusammen-
arbeit mit den Kommunen, den Trägern von Kranken- und Pflegeeinrichtungen und

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dem Bund die Förderung von Kontakttreffen, Einübungsmöglichkeiten für das Helfen,
Schulungen, Vermittlungsaktionen, Anlaufstellen in Krankenhäusern, Heimen und
Sozialstationen sowie die Zuteilung ortsnaher Studien-, Zivil- und Wehrdienstplätze zu
unterstützen.

Um dem Kostenfaktor bei ehrenamtlicher Tätigkeit zu begegnen, fördert die Landeste-
gierung zum einen über den Koordinator bei den Sozialstationen modellhaft eine ent-
sprechende Erstattung organisatorischer Aufwendungen. Zum anderen strebt sie an, die
steuerrechtliche Begünstigung und soziale Absicherung der ehrenamtlichen Arbeit wei-
ter zu verbessern. Hierzu sollten auf längere Sicht auch rentenbegründende und renten-
steigernde Pflegejahre in der gesetzlichen Rentenversicherung gehörten.

Zu 11:

Das Bedürfnis nach Mitwirkung und Mitgestaltung des gesellschaftlichen Lebens wird
weiter wachsen. Bereits heute bestehen zahlreiche und vielfältige Möglichkeiten für äl-
tere Menschen, am öffentlichen Leben teilzunehmen und es mitzugestalten. Hierbei
haben sich auf Landes- und kommunaler Ebene insbesondere die Seniorenräte bewährt.
Mit ihnen wird dem älteren Mitbürger ein spezielles Feld gesellschaftlicher Aktivitäten
geboten, zum anderen ist auf diese Weise sichergestellt, daß ihre Interessen und Be-
dürfnisse in den Prozeß der Willensbildung mit einfließen. Hiermit wird erreicht, daß
der Anteil der Älteren in der Gesellschaft entsprechend repräsentiert wird. Aus diesen
Gründen haben bereits in der Vergangenheit der Landesseniorenrat und die Lebens-
abendbewegung aus Landesmitteln erhebliche Zuwendungen erhalten.

Um der wachsenden Bedeutung von Altersfragen und den Problemen und Anliegen äl-
terer Menschen verstärkte Beachtung zu verschaffen, ist beim Nieders. Sozialministeri-
um 1989 die „Landesarbeitsgemeinschaft Senioren‘ eingerichtet worden. Diese Ar-
beitsgemeinschaft, der alle Interessenvertretungen älterer Menschen sowie sonstige Ver-
bände und Organisationen, die sich im Bereich der Altenhilfe und Altenarbeit engagie-
ren, angehören, wird die Landesregierung zukünftig kontinuierlich beraten und bei der
Entscheidungsfindung unterstützen. Die konstituierende Sitzung der Arbeitsgemein-
schaft Senioren hat bereits stattgefunden, in diesem Jahr sollen in diesem Gremium ein
Arbeitsplan aufgestellt und einzelne Schwerpunkte besprochen werden. Dabei wird ins-
besondere das oben genannte Konzept der Landesregierung „Alte Menschen mitten
unter uns“ und seine praxisnahe Umsetzung für die älteren Menschen eine wichtige
Rolle spielen.

In Vertretung

Dt. von Richthofen

18 (Ausgegeben am 20. 3. 1990)
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