Überfüllung von Aufnahmestationen in Landeskrankenhäusern

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Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/4858

 

Antwort auf eine Kleine Anfrage
— Drucksache 11/4560 —

Betr.: Überfüllung von Aufnahmestationen in Landeskrankenhäusern

Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abg. Dr. Riege, Groth, Graeber (SPD) vom
1. 11. 1989

Die Unterbringungen und freiwilligen Einweisungen in Landeskrankenhäuser haben zu
einer Überbelegung der Aufnahmestationen geführt. In einzelnen Fällen können Pa-
tienten nicht mehr ordnungsgemäß betreut werden. Da auch die Personallage auf den
übrigen Stationen angespannt ist, ist ein interstationärer Personalausgleich kaum
möglich.

Wir fragen die Landesregierung:

Wie will sie in Zukunft eine patientengerechte Krankenversorgung — insbesondere an
Wochenenden — sicherstellen?

Antwort der Landesregierung

Niedersächsisches Soztalministerrum Hannover, den 15. 1. 1990
— Z/i — 01 425/01 —

Die Struktur der Patientenversorgung in den allgemeinen psychiatrischen Landeskran-
kenhäusern hat sich in den letzten Jahren spürbar verändert. Die Zahl der Aufnahmen
nahm von 1987 auf 1988 um 4,5% und von 1988 auf 1989 nochmals um 8,7% zu.
Gleichzeitig stieg die Zahl der Entlassungen 1988 um 5 % und 1989 um weitere 4,3 %
an. Schließlich hat sich die durchschnittliche Verweildauer weiter vermindert. Lag sie
1987 noch bei durchschnittlich 94,6 Tagen, so wird für 1989 von durchschnittlich 81,2
Tagen ausgegangen.

Diese intensive Nutzung stationärer Behandlungen für akute psychische Erkrankungen
mit eher niedrigen Verweildauern ist ein Ergebnis der Regionalisierung der psychiatri-
schen Landeskrankenhäuser und der Bemühungen der Landesregierung um eine ge-
meindenahe, wo immer möglich auf ambulanter Versorgung aufgebaute, Psychiatrie.
Sie entspricht den Folgerungen, wie sie sich z.B. aus der Umsetzung des Expertenbe-
richtes der Bundesregierung zur Reform der psychiatrischen Versorgung ergeben.

Die Landeskrankenhäuser haben den heutigen Anforderungen durch ein verdichtetes
Angebot an Behandlungsplätzen für akute psychische Erkrankungen Rechnung getra-
gen. Hierfür haben die Krankenkassen den personellen Mehrbedarf in den Budgets an-
erkannt und schrittweise weiteren erheblichen Personalaufstockungen zugestimmt. So
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Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/4858

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wurden bereits 1989 73 neue budgetwirksame Stellen für Mitarbeiter der psychiatri-
schen Landeskrankenhäuser eingerichtet. In den Budgets für 1990 sind weitere Stellen-
vermehrungen vereinbart worden.

Bet erhöhten Aufnahmezahlen und kürzeren Verweildauern können vorübergehende
Belegungsengpässe auf einzelnen Stationen nicht prinzipiell ausgeschlossen werden.
Auch in dieser Beziehung sind die psychiatrischen Landeskrankenhäuser inzwischen an-
deren Krankenhäusern gleichgestellt. Dies führt aber nicht zur Vernachlässigung der
Krankenbehandlung.

Im übrigen berücksichtigen die im Budget vereinbarten Personalzahlen und die zu Per-
sonalbedarfsberechnungen herangezogenen Anhaltszahlen die besonderen Verhältnisse
in den Stationen für die Behandlung akuter psychischer Erkrankungen. Bei diesen Be-
rechnungen werden auch Schichtdienste und Wochenenddienste berücksichtigt.

Möglichkeiten des Personalaustausches zwischen Stationen oder Stationsbereichen kön-
nen nicht allgemein, sondern nur anhand der konkreten Situation in den einzelnen
Krankenhäusern beurteilt werden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Frage wie folgt:

Die Landesregierung wird in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Mitarbeitergruppen
und gemeinsam mit den Krankenkassen auch zukünftig die ordnungsgemäße und für
den einzelnen Patienten erforderliche Behandlung sicherstellen. Hierfür wird sie die
Aufnahmesituation auch weiter aufmerksam verfolgen und — falls erforderlich — mit
den Mitarbeitern und den Kostenträgern geeignete Maßnahmen — insbesondere im
Personalbereich — vornehmen.

Schnipkoweit

2 (Ausgegeben am 29. 1. 1990)
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