Niedersächsischer Landtag — Zehnte Wahlperiode Drucksache 10/2476
er rer nn
Antwort auf eine Kleine Anfrage
— Drucksache 10/2194 —
Betr.: Ausbreitung der Schweinepest
Wortlaut derKleinen Anfrageder Abg. Bothe, Meyer(Twistringen)(CDU)vom 25.1.1984
Nachdem seit Sommer 1983 die Schweinepest in Nordrhein-Westfalen erhebliche Aus-
maße angenommen hat, ist diese Seuche nunmehr seit November/ Dezember 1983 in
den Landkreisen Grafschaft Bentheim, Emsland, Cloppenburg und Vechta aufgetreten.
Bis zum heutigen Tage mußten bereits 40 Bestände abgeschlachtet werden.
Die Schweinepest ist leicht übertragbar. Dabei kann die Gülleausbringung eine erhebli-
che Rolle spielen. Es besteht daher die ernste Sorge, daß angesichts der großen Schwei-
nemastbestände und der teilweise weiträumigen Gülleausbringung (bis zu 100 km) die
Ansteckungsgefahr vermehrt und die Seuche erheblich verbreitet wird. Sollte es weiter-
hin zur Gründung von Güllebanken kommen, ist zu befürchten, daß der Seuchengang
noch verstärkt wird.
Wir fragen daher die Landesregierung:
1. Trifft es zu, daß auch durch Gülle eine Verbreitung der Schweinepest vorangetrie-
ben werden kann?
2. Wenn ja, wie lange bleibt die Ansteckungsgefahr nach Ausbringung der Gülle aus
Schweinepestbetrieben erhalten?
3. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung einleiten, um der Ausbreitung der
Seuche entgegenzuwirken?
4. Teilt die Landesregierung die Auffassung, daß der Gülletransport über weite
Strecken zur Ausbreitung der Seuche beiträgt?
5. Können durch Gülle auch andere Seuchen (Aujetzky) Verbreitung finden?
Antwort der Landesregierung
Der Niedersächsische Minister Hannover, den 14. 3. 1984
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
— 101.1 — 9425/14 — 105 —
Zu 1. und 2.
Die Gülle hat für die Verbreitung der Schweinepest nur eine sehr geringe Bedeutung.
Zwar wird das Schweinepestvirus hauptsächlich mit dem Kot und dem Harn ausgeschie-
Niedersächsischer Landtag — Zehnte Wahlperiode Drucksache 10/2476
den; da dieses Virus aber gegenüber Fäulnis sehr empfindlich ist, wird es im Harn nach
zwei Tagen, im Kot noch früher durch die hier schnell einsetzenden Fäulnisprozesse in-
aktiviert. In Mischungen von Kot und Harn geht das Virus innerhalb von 24 Stunden
zugrunde. Von daher sind Kot und Urin nur für die unmittelbare Verbreitung der
Schweinepest innerhalb eines Betriebes von Bedeutung.
Um auch die geringste Gefahr auszuschließen, ist die Desinfektion der tierischen Ab-
gänge mit Kalkstickstoff oder Kalkmilch sowie einer Lagerfrist von drei Wochen gesetz-
lich vorgeschrieben.
Zu 3.
Die Schweinepest wird durch eine Totalausmerzung verseuchter Bestände, die Impfung
gefährdeter Mastbetriebe und Verkehrsbeschränkungen für Schweine und Schweine-
fleisch bekämpft. Vom 1. 1. bis zum 27. 2. 1984 mußten 37 283 Schweine aus 86 Be-
ständen getötet werden oder waren verendet. Gleichzeitig wurden über 1000000
Schweine in den betroffenen Landkreisen geimpft.
Zu 4.
Entfällt, s. Antwort auf Frage 1.
Zu 5.
Für die Verbreitung anderer Seuchen kommt der Gülle z. T. erhebliche Bedeutung zu.
Das gilt vor allem für die Maul- und Klauenseuche, weil sich das sehr leicht übertragba-
re Virus bis zu 45 Tagen in Gülle halten kann.
Über die Haltbarkeit des Aujeszky-Virus in Gülle liegen bisher keine endgültig gesi-
cherten wissenschaftlichen Aussagen vor. Im akuten Seuchengeschehen hat die Gülle-
ausbringung bisher jedoch nicht zur Seuchenverbreitung beigetragen. Es ist wohl davon
auszugehen, daß sich das Aujeszky-Virus in Gülle eine längere Zeit halten kann. Mit
der Gülle wird es aber so verdünnt, daß die Virusmenge, mit der ein Tier über die Gülle
in Berührung kommt, nicht mehr ausreicht, das Tier zu infizieren,
Um eine Seuchenausbreitung durch Gülle soweit wie möglich auszuschalten, sind für
alle Seuchen spezielle Bestimmungen über die Desinfektion und über die Lagerdauer
von Gülle erlassen worden. Wenn diese eingehalten werden, kann die Frage, ob durch
Gülle auch andere Seuchen Verbreitung finden, mit „Nein“ beantwortet werden.
Glup
2 (Ausgegeben am 28. 3. 1984)