Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode
Antwort auf eine Kleine Anfrage
— Drucksache 11/3684 —
Betr.: „Psychologische Verteidigung‘ in Niedersachsen
Wortlaut der Kleinen Anfrage des Abg. Kempmann (Grüne) vom 15. 3. 1989
Nach Informationen aus Ostfriesland werden Mitglieder der dortigen Friedensbewe-
gung, die sich in der „Gesellschaft bürgerlichen Rechts Osterfeld‘“ zusammengeschlos-
sen haben, um ein Stück Ackerland zu kaufen, das zur Erweiterung des Flugplatzes
Wittmundhafen benötigt wird, von der politischen Polizei überwacht. Ebenso wird auf-
grund von Indizien der Verdacht geäußert, der Bereich ‚Psychologische Verteidigung‘
(PSV) der Bundeswehr sei ebenfalls in die Beobachtung einiger Mitglieder der ostfriesi-
schen Friedensbewegung eingeschaltet.
Ich frage die Landesregierung:
1.
Wann und auf welcher Rechtsgrundlage wurde nach ihrer Kenntnis die Überwa-
chung der „Gesellschaft bürgerlichen Rechts Osterfeld‘ durch die politische Polizei
aufgenommen?
. Wie kann die Landesregierung den Verdacht der Betroffenen entkräften, als „‚Grup-
pen, deren Aktivitäten sich gegen die Bundeswehr und ihren Auftrag sowie gegen
die verbündeten Streitkräfte wenden‘, durch den Aufgabenbereich PSV beobach-
tet worden zu sein?
. Wie kann sie den Verdacht entkräften, daß die PSV in diesem Zusammenhang ge-
meinsam mit dem MAD die Gruppe ausgeforscht hat?
. Wie viele und ggf. welche Personen aus der „GbR Osterfeld‘, die ‚im Zusammen-
hang mit Bestrebungen und Aktionen als Redner, Autoren oder durch ihre veröf-
fentlichte Unterschrift unter entsprechende Aufrufe in Erscheinung getreten
sind‘‘?), werden in den Halbjahresberichten der PSV über „Bestrebungen“ gegen
die militärische Sicherung des Friedens‘ genannt werden bzw. wurden genannt?
. Die PSV arbeitet mit der „Studiengesellschaft für Zeitprobleme e.V.‘ zusammen;
in welchem Maße unterhält diese Gesellschaft Beziehungen zum Niedersächsischen
Kultusministerium und/oder die Niedersächsische Landeszentrale für politische Bil-
dung und erhält auf diesem Wege Zugang zu den Schulen in Niedersachsen?
1} aus einem Schreiben des parl. Staatssektretärs beim BMVg an den Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses des Deut-
schen Bundestages
2) ebd.
Drucksache 11/3913
Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/3913
Antwort der Landesregierung
Der Niedersächsische Minister des Innern Hannover, den 3. 5. 1989
— 24.2H — 01425/02 —
Vorbemerkung:
Mitglieder der Friedensbewegung, die sich in der „Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Osterfeld‘ zusammengeschlossen haben, wurden und werden durch den polizeilichen
Staatsschutz nicht „überwacht“.
Im Zusammenhang mit der Flugplatzerweiterung des Fliegerhorstes Wittmund-Hafen
wurde lediglich im Februar 1989 von einem Landwirt eine Strafanzeige gegen zwei Per-
sonen wegen Verdachts der Nötigung /Bedrohung erstattet. Dieses Verfahren ist von der
Kriminalpolizeiinspektion Aurich bearbeitet und im März 1989 an die zuständige
Staatsanwaltschaft abgegeben worden.
Soweit sich die Kleine Anfrage auf Tätigkeiten von Behörden bezieht, für die eine allei-
nige Zuständigkeit des Bundes besteht, sieht sich die Landesregierung außerstande,
hierzu Stellung zu nehmen.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 4:
S. Vorbemerkung.
Zu 5:
Weder das Niedersächsische Kultusministerium noch die Landeszentrale für politische
Bildung unterhalten Beziehungen zur „Studiengesellschaft für Zeitprobleme e.V.““.
Stock
2 (Ausgegeben am 26. 5. 1989)