Konzentration des Verwaltungsgerichts Hannover am Standort Hannover

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Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode Drucksache 13/3289

Kleine Anfrage mit Antwort

Wortlaut der Kleinen Anfrage
der Abg, Frau Litfin, Schröder (GRÜNE), eingegangen am 30. 1. 1997

Betr.: Konzentration des Verwaltungsgerichts Hannover am Standort Hannover

Im Land Niedersachsen existieren neben dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg 7 Verwal-
tungsgerichte, und zwar in Hannover, Braunschweig, Göttingen, Stade, Lüneburg, Olden-
burg und Osnabrück. Das Verwaltungsgeticht Hannover arbeitet an drei Standorten, wovon
sich zwei in Hannover befinden. Drei Kammern des Verwaltungsgerichtes sind in Hildes-
heim angesiedelt. Begründet durch die Amtsermittlungspflicht der Verwaltungsgerichtsbar-
keit verzichten viele ratsuchende Bürger und Bürgerinnen auf eine anwaltliche Vertretung
und wenden sich direkt und persönlich, gerade in Sozialhilfestreitfällen, an die Verwaltungs-
gerichte.

Das Justizministerium plant, das Verwaltungsgericht Hannover in Hannover an einem
Standort zu konzentrieren, also auch die auswärtigen Kammern aus Hildesheim abzuziehen.
In den freiwerdenden Räumlichkeiten in Hildesheim sollen Teile des Niedersächsischen
Landesamtes für Zentrale Soziale Aufgaben untergebracht werden.

Inzwischen hat die Stadt Fildesheim Vorschläge unterbreitet, durch die ein Verbleib der drei
Kammern in Hildesheim räumlich ermöglicht würde.
Wir fragen die Landesregierung:

1. Worin sieht sie den Vorteil der Konzentration des Verwaltungsgerichtes Hannover an
einem Standort?

2. Wie wirkt sich die Zusammenlegung finanziell aus, insbesondere vor dem Hintergrund
der in Hildesheim niedrigeren Bau- und Mietkosten?

3. Welche Beträge wurden in den letzten fünf Jahten für Investitionen in die hannoverschen
Standorte aufgewendet?

4. Hält die Landesregierung angesichts der großen Fläche und Einwohnerzahl des Ge-
sichtsbezirks des Verwaltungsgerichtes Hannover die Bürgernähe nach erfolgter Kon-
zentration noch für gewährleistet?

(An die Staatskanzlei übersandt am 5. 2. 1997 — 11/721 — 743)
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Antwort der Landesregierung

Niedersächsisches Ministerrum Hannover, den 17. 9. 1997
der Justiz und für Europaangelegenheiten
— 1220 — 103. 50 -

Zul:

Durch die Zusammenfassung der Behördenteile ist eine erhebliche Steigerung der Effizienz
zu erwarten. Diese Effizienzsteigerung hat zum einen unmittelbare wirtschaftliche Auswir-
kungen, wodurch die in der Antwort zu Frage 2 aufgeführten Stellen eingespart werden. Es
ergeben sich zum anderen mittelbare Auswirkungen durch die Verringerung von Reibungs-
verlusten, schnellere Steuerungsmöglichkeiten bei urlaubs- und krankheitsbedingten Vertre-
tungsfällen sowie sonstigen Belastungsänderungen. Abläufe im Bereich der Entscheidungs-
findung können verbessert und beschleunigt werden, weil die Richterinnen und Richter
jederzeit auf die vollständige im Verwaltungsgericht verfügbare Fachliteratur zurückgreifen
können und die behördeninterne Kommunikation erleichtert wird.

Zu 2:

Durch die Veräußerung des landeseigenen Gebäudes in der Kolbergstraße und die Beendi-
gung der Mietverhältnisse in der Leisewitzstraße und der Ellemstraße sowie den Abbau von
3 Stellen des Richterdienstes und 1 Stelle des Schreibdienstes werden unter Berücksichti-
gung des Mietaufwandes für die in Hannover anzumietenden Räume jährlich mindestens
158 137 DM eingespart. Diese Einsparsumme wird sich längerfristig noch dadurch erhöhen,
daß spätestens im Jahre 2000 eine Stelle des einfachen Dienstes und im Jahre 2003 eine Stelle
im Bibliotheksdienst eingespart werden. Diese weiteren Einsparungen können mit minde-
stens 107000 DM pro Jahr veranschlagt werden.

Dem stehen einmalige Kosten i.H.v. maximal 281 500 DM gegenüber. Diese setzen sich aus
Umzugskosten sowie Verlusten durch die Überschneidung von Mietverträgen zusammen.

Im übrigen steht nicht fest, daß die Bau- und Mietkosten in Hildesheim niedriger sind als in
Hannover. Vielmehr ermöglicht gerade der große Überhang an Bürofläche in Hannover die
kostensparende Unterbringung des Gerichts in einem Gebäude.

Zu 3:

Im Rahmen der Bauunterhaltung wurden in der Kolbergstraße die Fenster mit einem Ko-
stenaufwand in Höhe von ca. 310000 DM erneuert. Darüber hinaus wurde — ebenfalls im
Rahmen der Bauunterhaltung — ein Sitzungssaal in ein Dienstzimmer und einen Sozialraum
umgebaut. Diese Kosten haben ca. 60 000 DM betragen.

Zu 4:

Voraussetzung für die Zusammenführung ist eine Änderung des $ 1 Abs. 2 Nr. 3 Nds.
Verwaltungsgerichtsgesetz. Im Rahmen der Gesetzesberatungen wird auch die Bürgernähe
zu diskutieren sein. Zu berücksichtigen ist dabei, daß sich durch die beabsichtigte Zusam-
menführung für einen großen Teil der Bürgerinnen und Bürger des Gerichtsbezirks die
Erreichbarkeit des Gerichts verbessem wird. Lediglich für den südlichen Teil des Landkrei-
ses Hildesheim und den Landkreis Holzminden tritt tatsächlich eine Verschlechterung ein.
Da die Verkehrsanbindng Hildesheims an Hannover sehr gut ist und die Einwohnerzahl des
Landkreises Holzminden lediglich 15% der Gesamteiawohnerzahl der drei Landkreise be-
trägt, kann diese partielle Verschlechterung hingenommen werden. Sie ist den betroffenen
Bewohnerinnen und Bewohnem der Landkreise Holzminden und Hildesheim insbesondere
vor dem Hintergrund der derzeitigen Haushaltslage des Landes auch zuzumuten und ent-
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spricht im übrigen der Situation, die für die Bewohner der nördlichen Landkreise gilt und für
die das VG Hannover ebenfalls zuständig ist. Darüber hinaus bestehen für die auswärtigen
Kammern in Hildesheim einige Sonderzuständigkeiten, die sich auf den gesamten Bezirk des
Verwaltungsgerichts Hannover (= Regierungsbezirk Hannoves) erstrecken. Es liegt auf der
Hand, daß für die Mehrzahl der Beteiligten an diesen Verfahren (Ausnahme: Beteiligte aus
dem Landkreis Holzminden und dem südlichen Teil des Landkreises Hildesheim) der Stand-
ort Hannover einfacher zu erreichen ist als der Standort Hildesheim.

Alm-Merk

(Ausgegeben am 10. 10. 1997)
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