PKA Gorleben

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Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/4456

 

Antwort auf eine Kleine Anfrage
— Drucksache 11/4223 —

Betr.: PKA Gorleben
Wortlaut der Kleinen Anfrage des Abg. Kempmann (Grüne) vom 3. 8. 1989

Noch in diesem Jahr soll die 1. TEG für die sog. Pilot-Konditionierungsanlage in Gorle-
ben erteilt werden. Erstmals soll damit in Gorleben mit radioaktiven Stoffen in einer
heißen Zelle hantiert werden. Radioaktive Stoffe sollen routinemäßig über einen Kamin
in die Umgebung abgegeben werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist im Hinblick auf die PKA Gorleben, die sich ın unmittelbarer Nähe zu zwei ato-
maren. Zwischenlagern und dem Endlager Gorleben befinden wird, daran gedacht,
einen Katastrophenschutzplan aufzustellen?

2. Wenn nein, warum nicht?

3. Wenn ja, kann sie im einzelnen darstellen, von welchem Gefahrenpotential sie aus-
geht und welche Maßnahmen im einzelnen bei einem Unfall zum Schutz der Bevöl-
kerung vorgesehen sind?

4. Wie stellt sie sich den Schutz der Anlage und den Schutz der Bevölkerung vor den
Gefahren der Anlage im sog. V-Fall vor?

5. Mit welchen technischen Hilfsmitteln ist die Freiwillige Feuerwehr im Landkreis
Lüchow-Dannenberg bereits heute im Hinblick auf mögliche Unfälle mit Freisetzung
radioaktiver Stoffe ausgerüstet?

6. Wie bewertet sie die Forderung zahlreicher Mitglieder der Feuerwehr nach einem
eigenen Fahrzeug speziell für diese Zwecke?

Antwort der Landesregierung

Niedersächsisches Innenministerium Hannover, den 5. 10. 1989
— 53.4 -—- 14602/300 N1I —

Zu 1:
Nein.

Zu 2:

Bezüglich des Notfallschutzes in der Umgebung der Pilotkonditionierungsanlage Gor-
leben hat die Niedersächsische Landesregierung auf der Basis der vorliegenden Unterla-
gen sowie der von den Sachverständigen mitgeteilten Informationen die grundsätzli-
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Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/4456

 

chen Fragen geprüft und dabei Empfehlung und Stellungnahmen der Reaktor-Sicher-
heitskommission (RSK) und der Strahlenschutzkommission (SSK) berücksichtigt.

Aufgrund der Aussagen des Gutachters und eigener Einschätzung sieht die Landesregie-
rung keine Notwendigkeit für eine spezielle Katastrophenschutzplanung für die Pilot-
konditionierungsanlage Gorleben.

Zu 3:
Entfällt.

Zu 4:

Eine besondere Gefährdung der Bevölkerung in der Umgebung der Pilotkonditionie-
rungsanlage kann auch im Verteidigungsfall ausgeschlossen werden, so daß es auch in-
soweit einer besonderen Norfallschutzplanung nicht bedarf. Der Öffentlichkeit zugäng-
liche nähere Erläuterungen verbieten sich aus Gründen der Geheimhaltung.

Zu 5:

Für die Brandbekämpfung und Hilfeleistung bei Unglücksfällen in Gegenwart radioak-
tiver Stoffe werden im Landkreis Lüchow-Dannenberg vier Strahlenmefßgeräte und 12
Kontaminationsschutzanzüge vorgehalten.

Die Strahlenschutzausrüstung wird von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren in Lü-
chow und Dannenberg im Einsatzfall eingesetzt.

Die für diesen Aufgabenbereich vorgesehenen Einsatzkräfte — Stärke z.Z. 20 Mann —
haben die an der Niedersächsischen Feuerwehtschule Celle angebotenen Strahlen-
schutzlehrgänge absolviert.

Zu 6:

Für die Unterbringung der genannten Strahlenschutzausrüstung hat der Landkreis Lü-
chow-Dannenberg ein Trägerfahrzeug (Gerätewagen-Strahlenschutz) bestellt. Das
Fahrzeug wird Anfang Oktober 1989 ausgeliefert.

Stock

2 (Ausgegeben am 25. 10. 1989)
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