Bekämpfung der Korruption in Niedersachsen

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Niedetsächsischer Landtag — 13. Wahlperiode Drucksache 13/3219

mm mm senior ee ne

getan ist, in naher Zukunft nicht zu erwarten ist. Mit dem Wan-
del der Verwaltungsstrukturen ist die Frage nach präventiven
Maßnahmen immer wieder neu zu stellen.

B. Stand des Gesetzgebungsverfahrens:-

Nachdem der Bundesrat am 03.11.1995 den im "IMK-Konzept” be-
schriebenen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafge-
setzbuches, des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, der
Strafprozeßordnung und anderer Gesetze - Korruptionsbekämp-
fungsgesetz - (BR-Drs. 298/95) beschlossen und dem Bundestag
zugeleitet hat, hat die Bundesregierung ihrerseits einen eige-
nen Gesetzentwurf zur Korruptionsbekämpfung (BR-Drs. 553/96)
vorgelegt. Dieser enthält neben Änderungen des Strafrechts in
einem dienstrechtlichen Teil Vorschläge für gesetzliche Maßnah-
men im Nebentätigkeitsrecht, beim Verbot der Annahme von Beloh-
‚nungen und Geschenken sowie im Disziplinarrecht. Der Bundesrat
hat mit Beschluß vom 18.10.1996 zum Entwurf der Bundesregierung
Stellung genommen und die Bundesregierung gebeten, im weiteren
Verfahren Änderungen des Entwurfs zu prüfen bzw. vorzusehen.
Dem Bundestag wurde mittlerweile der Entwurf der Bundesregie-
rung mit der Stellungnahme zu den Änderungsvorschlägen des Bun-
desrates zugeleitet (BT-Drs. 13/6424).

Auf eine detaillierte Darstellung der Einzelheiten der Gesetz-
entwürfe und Stellungnahmen wird an dieser Stelle im Hinblick
auf die laufenden Gesetzgebungsverfahren verzichtet.'

C. Leitsätze

Die im IMK-Konzept niedergelegten "Leitsätze" haben sich in der
Umsetzungsphase als zutreffend erwiesen. Sie haben fortdauernde
Bedeutung und Geltung.

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D. Prävention

.

Zu 1. Verstärkte Sensibilisierung und Fortbildung

Die Mehrzahl der Länder sieht die Sensibilisierung und Fortbil-
dung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als einen Schwerpunkt
bei der Korruptionsprävention, denn im Mittelpunkt aller Bemü-
hungen um das Verhindern von Korruption stehen die Menschen mit
ihren Überzeugungen und Wertvorstellungen, von denen ihr Han-
deln in der Verwaltung bestimmt wird. Die Maßnahmen zur Sensi-
bilisierung und Fortbildung haben vorrangig das Ziel,. Kenntnis-
se über Korruptionsgefährdungen zu erweitern und entsprechende
Gegenstrategien zu vermitteln! Fehlgeleitete Einstellungen

können so frühzeitig verhindert oder korrigiert werden.

Nahezu flächendeckend wird das Thema “Korruption” in der Ver-
waltungsausbildung behandelt.

In der Fortbildung ist Korruptionsprävention und -bekämpfung in
fast allen Ländern integrierter Bestandteil von Veranstaltungen
für Führungskräfte. Darüber hinaus werden entsprechende Schu-
lungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Bereichen
Polizei (Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-
Westfalen, Schleswig-Holstein), Bau (Baden-Württemberg, Bayern,
Nordrhein-Nestfalen, Sachsen), Innenrevision (Berlin) und Ver-
gabewesen/Finanzen (Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern,

Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen) durchgeführt.

Eine Fortbildungsveranstaltung zu dem Thema "Korruption", die
allen interessierten Bediensteten offen steht, wird in Sachsen-
Anhalt angeboten. In Thüringen wurden Fachtagungen zu diesem
Thema veranstaltet. Das zentrale Fortbildungsprogramm der
Hassıschen Landesregierung für. 1997 enthält ein Seminar
"Korruption und Vorteilsnahme".
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mm LT

Auf verwaltungsinternen Wissenstransfer stützen sich Modelle
aus Baden-Württemberg, Berlin und Schleswig-Holstein:

In Baden-Württemberg wurde eine "Koordinierungsgruppe Korrup-
tionsbekämpfung" beim Landeskriminalamt eingerichtet, die ziel-
gruppenorientierte Informationen über Korruption und mögliche
Gegenmaßnahmen geben sowie die Fortbildung unterstützen und
behördenübergreifende Fortbildungsveranstaltungen konzipieren
und organisieren soll.

In Schleswig-Holstein wurde beim Generalstaatsanwalt eine "Zen-
trale Stelle Korruption" eingerichtet, der u.a, Fortbildung und
Schulung unter Berücksichtigung der Erkennung korruptiver
Strukturen und Verhaltensweisen obliegt.

In Berlin sind innerbehördliche Informations- und Aufklärungs-
"veranstaltungen durch die Innenrevisionen vorgesehen.

In den meisten Ländern werden Mitarbeitergespräche und Dienst-
besprechungen zur Sensibilisierung für das Thema "Korruptions-
prävention" genutzt.

Eine ausführliche Belehrung bei der Vereidigung oder Verpflich-
tung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über den Unrechts-
gehalt der Korruption sehen die Verwaltungsvorschriften der
Landesregierung von Rheinland-Pfalz vor.

Entsprechend wird im Bereich der Polizei in Hessen verfahren.

In fast allen Ländern werden regelmäßige Hinweise an die Be-
diensteten auf die Regeln über die Annahme von Belohnungen und
Geschenken gegeben.

Neben den gezielt zur Sensibilisierung eingesetzten Instrumen-
ten haben darüber hinaus alle Aktivitäten, die in den Ländern
erkennbar zur Korruptionsprävention ergriffen wurden, das Be-
wußtsein der Beschäftigten für dieses Thema geschärft.

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Niedersächsischer Landtag - 13. Wahlperiode

 

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Zu 2. Optimierung der Ablauforganisation

Bei ihren Bemühungen um eine optimierte Ablauforganisation ha-
ben sich die meisten Länder zunächst auf den Vergabebereich
konzentriert. Dabei wurde der Vergabe von Bauaufträgen beson-
dere Beachtung geschenkt.

Eine Trennung von Planung (Bedarfsermittlung und Bedarfsbe-
schreibung), Vergabe und Abrechnung öffentlicher Aufträge ist
in den meisten Ländern vorgesehen. In einzelnen Fällen wird die
Umsetzung durch knappe Ressourcen insbesondere durch fehlendes
Fachpersonal erschwert.

Ebenso wird weitgehend das "Vieraugenprinzip" bei der Entschei-
dung über die Auftragsvergabe im Rahmen der personellen Mög-
lichkeiten umgesetzt.

In Brandenburg werden die Geschäftsverteilungspläne verschiede-
ner Ressorts mit dem Ziel klarer Abgrenzung von Zuständigkeiten

überarbeitet.

Zentrale Beschaffungsstellen, die eine strikte Trennung von Be-
darfsanmeldung und Vergabe gewährleisten, wurden in Hamburg und
Hessen eingerichtet. Nordrhein-Westfalen setzt ebenfalls auf
die Einrichtung zentraler Beschaffungsstellen in Behörden (z.B.
Bezirksregierungen, Oberfinanzdirektionen, Landesamt für Daten-
verarbeitung und Statistik, Zentrale Polizeitechn. Dienste}.

Soweit aus den Ländern berichtet wurde, daß in der Ablauforga-
nisation Interventionskompetenzen vorgesehen sind, wird auf
Punkt 4 verwiesen. Dort ist dargestellt, durch welche Organisa-
tionseinheiten diese Kompetenz wahrgenommen wird.

Zum Teil wird bzw. wurde die Optimierung der Ablauforganisation
unterstützt und vorbereitet durch die Erstellung einer Schwach-
stellenanalyse (Berlin, Sachsen-Anhalt, Thüringen) oder durch
Organisationsuntersuchungen (Sachsen, Geschäftsbereich Innen-

ministerium).

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Zu. 3 Nutzan der Dienst- und Fachaufsicht

Bei diesen Maßnahmen geht es in erster Linie um das tatsäch-
liche Handeln derjenigen, die die Dienst- und Fachaufsicht aus-
üben. Durch die zu den übrigen Punkten des "IMK-Konzepts" er-
griffenen Maßnahmen wird die Dienst- und Fachaufsicht gestärkt
und unterstützt.

Als Maßnahmen der Dienst- und Fachaufsicht selbst werden die
bereits angesprochenen Dienstbesprechungen’ genutzt, um Fragen
aufzugreifen, die möglicher Korruption entgegenwirken.

Unmittelbar auf die Ausübung der Dienst- und Fachaufsicht be-
zieht sich eine Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung.
Danach sollen sich Behördenleiter und Aufsichtsbehörden ver-
stärkt in einzelne Vergaben und je nach den Umständen auch in
die Abrechnung einschalten.

Die Verwaltungsvorschrift des Landes Rheinland-Pfalz schreibt
erhöhte Kontrollen der Aktenführung und eine Ausweitung von
Vorlagepflichten für korruptionsgefährdete Bereiche vor.

Mittelbar wird die Dienst- und Fachaufsicht insbesondere durch
Fortbildungsmaßnahmen gestärkt. Des weiteren werden Raster zum
Erkennen von Korruption {Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt) und
die Erstellung eines Gefährdungsatlas (Berlin, Sachsen-Anhalt
Thüringen) eingesetzt, um die Dienst- und Fachaufsicht zu un-
terstützen.

In Nordrhein-Westfalen wird die Korruptionsbekämpfung als eine
wesentliche Aufgabe der Dienst- und Fachaufsicht gesehen. Die
bei der Dienst- und Fachaufsicht anfallenden Aufgaben soll das
Themenfeld verstärkt mit berücksichtigen.

 

’zu 1. Sensihilisjerung und Fortbildung

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Zu A. Einbeziehung alter und Schaffung neuer Organisa-

tionsstrukturen

In einigen Ländern sind neue Organisationseinheiten installiert.
worden, denen die Aufgabe Korruptionsbekämpfung zugewiesen ist.
Sie sind im einzelnen in der nachfolgenden Übersicht darge-
stellt. Soweit Länder nicht aufgeführt sind, sind die Überie-
gungen, ob die bestehenden Organisationsstrukturen ergänzt wer-

den sollen, dort noch nicht abgeschlossen.

Bayern hat im präventiven Bereich darauf verzichtet, eine neue
Einrichtung zu installieren. Dort wird vielmehr auf die Opti-

mierung der bestehenden Strukturen gesetzt.

In der folgenden Aufstellung sind nur solche Organisationsein-
heiten enthalten, die auf Dauer angelegt sind. Die in der Vor-
bemerkung erwähnten Arbeits- und Projektgruppen wurden nicht

aufgenommen.

Übersicht über neue Organisationseinheiten

Aufgabe Stand der
Umsetzung

Beschluß
vom 8.10.96

    
 
  
  
 
 
 

Bezeichnung

   

Baden-Württemberg

Koordinierungsgruppe

  
   
     
    
   
 

   
 
 

  
  

Gewährleistung der Zusam-
menarbeit aller mit der
Verhütung und Bekämpfung
von Korruption befaßten

Korruptionsbekämpfung
beim LKA

  

Behörden und Stellen in
Baden-Württemberg
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Stand der
Umsetzung

Erfassung und Sammlung von Jin Planung

Berlin

    

  
  
 

   
  
 

Zentrale Erfassungs-
und Koordinierungs-
stelle

Korruptionssachverhalten;

Entscheidung über das wei-

   

tere Vorgehen bei anonymen

 
 

Anzeigen oder Hinweisen

 
 

auf mögliche’ Korruptions-
fälle

   
   
 
 

Brandenburg

   
   

Controlling-Einheiten Innenrevision

 
  
 
  
 

mit dem Teilbereich

  

Innenrevision
Hamburg

Innenrevision in allen
Fachbehörden und im
Senatsant für

      
  

  
   
  
 
  

Innenrevision, Prüfung der |nahezu ab-
Funktionsfähigkeit und

Wirksamkeit interner Kon-

   
   

  
  
 
  

geschlossen

 
    
 

Bezirksangelegenheiten Itrollsysteme

 
   
    
  

für die Bezirksverwal-

  
    
  
 

tung
Dezernat “Interne Er-

     

   
   

Arbeitsschwerpunkt; Kor- eingerich-

mittlungen” bei der tet

ruptionsbekämpfung

  
    

Behörde für Inneres Strafverfolgung von Kor-

   

ruptionsdelikten, soweit
Polizei ermittelt

 
      
 

Hassen

    
  

    
  
  
    
   
        
 

   
  
  
   
  
   
   
  

Revisionsreferate in

    
   
   

Prüfung der Ordnungsmäßig- !in der Um-

   

den Ressorts bei der
Behördenleitung oder

keit des Verwaltungsvoll- setzungs-

   

zugs phase
in vergabeunabhängigem

Bereich
Mobile Prüfgruppen für

eine fliegende
Aufsicht bei den

    

  

regelmäßige Stichproben- bei OFD um-

gesetzt; im

    
   

    
    

prüfungen bei den zu be-
aufsichtigenden Behörden übrigen
Aufsichtsbehörden Empfehlung

Mecklenburg-Vorpommearn
Innenrevision Innenrevision " umgesetzt

 

    

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Stand der .
Umsetzung

—
u
umgewandelt

Umsetzung
läuft

Niedersachsen

  
  
   
  
   
  
 
  

    

  
  
 
  

     
 

Ansprechpartner für Koordinierung der Maßnah-

   
   
    
    
    
 
 
 
   
    
     

Korruptionsbekämpfung men zur Korruptionspräven-

     
   

tion in den Ressorts
Beratungs- und Ansprech-

stelle auch im Vorfeld
strafrechtlicher Ermittl.

in den Ressorts
Zentrale Stelle für

  

organisierte
Kriminalität

bei GStA Celie
Nordrhein-Westfalen

  

 
  
  
  
  
  

IR im Geschäftsbereich IM,
Erstellung von Prüfkatalo-

Innenrevision (IR) bei

   
 
  
  
 
 
 
    
  

der Bezirksregierung
95)

   
 

gen
IR im Geschäftsbereich IM

bei Behörden und Einrich-

Münster {seit Jan.
(seit März 97}

Stabsstelle Korruption

    
 
     
    

  
  

tungen ohne eigene IR,
Fachaufsicht über nachge-
ordnete IR;
Koordinierungsfunktion

im Innenministerium;
Anbindung an Staatsse-
kretär

 

 
   
  
   
  
  
 
  
 

      
 
  
   
 

   

Innenrevision bei IR in der eigenen und In

   
   
  
   
  

allen den nachgeordneten Behör-

Bezirksregierungen; den und Einrichtungen für
Anbindung an Organisa- jalle bei den Bez.reg. ver-

tretenen Geschäftsbereiche

IR eingerich-
\ tet
Sondergeschäftsprüfungen

tionsdezernat
Innenrevision in den

meisten Landesoberbe-

    
     
 

hörden
Sonderprüfgruppe Bau

  
     
 
 

“Korruption und Submissi-
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Bezeichnung Aufgabe Stand der
‘ Umsetzung

Sachsen

     

Organisationseinheit entspricht der Bezeichnung |Im EM umge-

   
  

 

  

zur “Ermittlung in Son- setzt

    
 

derfällen zur Bekämp- in weiteren

    
 

fung von Korruption
und anderen Straftaten

im Amt”
Prüfgruppe der Polizei

Ressorts

     
      
  

geplant

    
     
   
 

   

Übarprüfungen in poli- in Planung

zeispezifisch sensiblen

  

Bereichen

     
  

Sachsen-Anhalt
Ansprechpartner

     
 
   
   
   

umgesetzt
“AntiKorruption” in den

  

Ministerien
Schleswig-Holstein

    
  

  

Prüf- und Beratungs- umgesetzt

gruppe der Landesbau-

  
     
      
    

verwaltung
Generalstaatsanwältin/ Beratung, Auskunft, Fort-

bildung, Schulung, zen-

   

Generalstaatsanwalt
- Zentrale Stelle für

   

trale Erfassung der Ver-

   

 

Korruption - fahren, Berichterstattung

Innenrevision bei der Innenrevision umgesetzt
Polizei

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zu. 5 Rotation

Die Rotation ist bisher weitgeliend als Personalentwicklungsmaß-
nahme eingesetzt worden. Einige Länder haben diesese Instrument
teilweise auch zur Korruptionspräventlion genutzt.

Darüber hinaus haben Berlin und Rheinland-Pfalz in ihren Richt-
linien bzw. Verwaltungsvorschriften die Vorgabe gemacht, daß in
besonders gefährdeten Bereichen Personal unter Festlegung maxi-
mal zulässiger Verwendungszeiten eingesetzt wird. In Rheinland-
Pfalz sind die Gründe aktenkundig zu machen, wenn es sachlich
geboten ist, im Einzelfall die festgelegte Verwendungszeit zu
überschreiten.

Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein prüfen, ob und in wel-
chem Umfang ähnliche Regelungen getroffen werden sollen.

Eine Rotation in korruptionsgefährdeten Bereichen der Polizei

ist in Sachsen vorgesehen.

Vielfach stößt allerdings der konsequente Einsatz von Rotation
zur Korruptionsprävention auf erhebliche praktische Schwierig-
keiten. Gründe, die einer Rotation oft entgegenstehen, sind
Fachkenntnisse, die nicht ohne weiteres austauschbar sind, Per-
sonalmangel und personalwirtschaftliche Gründe, wenn z.B. mit
der Rotation ein Ortswechsel verbunden wäre. Als Alternative
zur “echten Rotation” wird bei größeren Arbeitseinheiten dann
der Wechsel in der örtlichen Zuständigkeit praktiziert.

Steht einer behördeninternen Rotation entgegen, daß die Mitar-
beiterin oder der Mitarbeiter über hohe fachliche Qualifikatio-
nen oder Spezialkenntnisse verfügt, die nicht ohne weiteres
austauschbar sind, werden zum Teil behördenübergreifende Lösun-
gen angestrebt. \

Dort wo eine Rotation praktisch nicht durchführbar ist, greifen
andere Maßnahmen des Konzepts, wie z.B. eine intensiv genutzte

Dienst- und Fachaufsicht.

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