Bekämpfung der Korruption in Niedersachsen
Niedetsächsischer Landtag — 13. Wahlperiode Drucksache 13/3219 mm mm senior ee ne getan ist, in naher Zukunft nicht zu erwarten ist. Mit dem Wan- del der Verwaltungsstrukturen ist die Frage nach präventiven Maßnahmen immer wieder neu zu stellen. B. Stand des Gesetzgebungsverfahrens:- Nachdem der Bundesrat am 03.11.1995 den im "IMK-Konzept” be- schriebenen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafge- setzbuches, des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, der Strafprozeßordnung und anderer Gesetze - Korruptionsbekämp- fungsgesetz - (BR-Drs. 298/95) beschlossen und dem Bundestag zugeleitet hat, hat die Bundesregierung ihrerseits einen eige- nen Gesetzentwurf zur Korruptionsbekämpfung (BR-Drs. 553/96) vorgelegt. Dieser enthält neben Änderungen des Strafrechts in einem dienstrechtlichen Teil Vorschläge für gesetzliche Maßnah- men im Nebentätigkeitsrecht, beim Verbot der Annahme von Beloh- ‚nungen und Geschenken sowie im Disziplinarrecht. Der Bundesrat hat mit Beschluß vom 18.10.1996 zum Entwurf der Bundesregierung Stellung genommen und die Bundesregierung gebeten, im weiteren Verfahren Änderungen des Entwurfs zu prüfen bzw. vorzusehen. Dem Bundestag wurde mittlerweile der Entwurf der Bundesregie- rung mit der Stellungnahme zu den Änderungsvorschlägen des Bun- desrates zugeleitet (BT-Drs. 13/6424). Auf eine detaillierte Darstellung der Einzelheiten der Gesetz- entwürfe und Stellungnahmen wird an dieser Stelle im Hinblick auf die laufenden Gesetzgebungsverfahren verzichtet.' C. Leitsätze Die im IMK-Konzept niedergelegten "Leitsätze" haben sich in der Umsetzungsphase als zutreffend erwiesen. Sie haben fortdauernde Bedeutung und Geltung. 21
22 Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode Drucksache 13/3219 D. Prävention . Zu 1. Verstärkte Sensibilisierung und Fortbildung Die Mehrzahl der Länder sieht die Sensibilisierung und Fortbil- dung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als einen Schwerpunkt bei der Korruptionsprävention, denn im Mittelpunkt aller Bemü- hungen um das Verhindern von Korruption stehen die Menschen mit ihren Überzeugungen und Wertvorstellungen, von denen ihr Han- deln in der Verwaltung bestimmt wird. Die Maßnahmen zur Sensi- bilisierung und Fortbildung haben vorrangig das Ziel,. Kenntnis- se über Korruptionsgefährdungen zu erweitern und entsprechende Gegenstrategien zu vermitteln! Fehlgeleitete Einstellungen können so frühzeitig verhindert oder korrigiert werden. Nahezu flächendeckend wird das Thema “Korruption” in der Ver- waltungsausbildung behandelt. In der Fortbildung ist Korruptionsprävention und -bekämpfung in fast allen Ländern integrierter Bestandteil von Veranstaltungen für Führungskräfte. Darüber hinaus werden entsprechende Schu- lungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Bereichen Polizei (Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein- Westfalen, Schleswig-Holstein), Bau (Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Nestfalen, Sachsen), Innenrevision (Berlin) und Ver- gabewesen/Finanzen (Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen) durchgeführt. Eine Fortbildungsveranstaltung zu dem Thema "Korruption", die allen interessierten Bediensteten offen steht, wird in Sachsen- Anhalt angeboten. In Thüringen wurden Fachtagungen zu diesem Thema veranstaltet. Das zentrale Fortbildungsprogramm der Hassıschen Landesregierung für. 1997 enthält ein Seminar "Korruption und Vorteilsnahme".
Niedersächsischer Landtag - 13. Wahlperiode Drucksache 13/3219 mm LT Auf verwaltungsinternen Wissenstransfer stützen sich Modelle aus Baden-Württemberg, Berlin und Schleswig-Holstein: In Baden-Württemberg wurde eine "Koordinierungsgruppe Korrup- tionsbekämpfung" beim Landeskriminalamt eingerichtet, die ziel- gruppenorientierte Informationen über Korruption und mögliche Gegenmaßnahmen geben sowie die Fortbildung unterstützen und behördenübergreifende Fortbildungsveranstaltungen konzipieren und organisieren soll. In Schleswig-Holstein wurde beim Generalstaatsanwalt eine "Zen- trale Stelle Korruption" eingerichtet, der u.a, Fortbildung und Schulung unter Berücksichtigung der Erkennung korruptiver Strukturen und Verhaltensweisen obliegt. In Berlin sind innerbehördliche Informations- und Aufklärungs- "veranstaltungen durch die Innenrevisionen vorgesehen. In den meisten Ländern werden Mitarbeitergespräche und Dienst- besprechungen zur Sensibilisierung für das Thema "Korruptions- prävention" genutzt. Eine ausführliche Belehrung bei der Vereidigung oder Verpflich- tung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über den Unrechts- gehalt der Korruption sehen die Verwaltungsvorschriften der Landesregierung von Rheinland-Pfalz vor. Entsprechend wird im Bereich der Polizei in Hessen verfahren. In fast allen Ländern werden regelmäßige Hinweise an die Be- diensteten auf die Regeln über die Annahme von Belohnungen und Geschenken gegeben. Neben den gezielt zur Sensibilisierung eingesetzten Instrumen- ten haben darüber hinaus alle Aktivitäten, die in den Ländern erkennbar zur Korruptionsprävention ergriffen wurden, das Be- wußtsein der Beschäftigten für dieses Thema geschärft. 23
Niedersächsischer Landtag - 13. Wahlperiode 24 Zu 2. Optimierung der Ablauforganisation Bei ihren Bemühungen um eine optimierte Ablauforganisation ha- ben sich die meisten Länder zunächst auf den Vergabebereich konzentriert. Dabei wurde der Vergabe von Bauaufträgen beson- dere Beachtung geschenkt. Eine Trennung von Planung (Bedarfsermittlung und Bedarfsbe- schreibung), Vergabe und Abrechnung öffentlicher Aufträge ist in den meisten Ländern vorgesehen. In einzelnen Fällen wird die Umsetzung durch knappe Ressourcen insbesondere durch fehlendes Fachpersonal erschwert. Ebenso wird weitgehend das "Vieraugenprinzip" bei der Entschei- dung über die Auftragsvergabe im Rahmen der personellen Mög- lichkeiten umgesetzt. In Brandenburg werden die Geschäftsverteilungspläne verschiede- ner Ressorts mit dem Ziel klarer Abgrenzung von Zuständigkeiten überarbeitet. Zentrale Beschaffungsstellen, die eine strikte Trennung von Be- darfsanmeldung und Vergabe gewährleisten, wurden in Hamburg und Hessen eingerichtet. Nordrhein-Westfalen setzt ebenfalls auf die Einrichtung zentraler Beschaffungsstellen in Behörden (z.B. Bezirksregierungen, Oberfinanzdirektionen, Landesamt für Daten- verarbeitung und Statistik, Zentrale Polizeitechn. Dienste}. Soweit aus den Ländern berichtet wurde, daß in der Ablauforga- nisation Interventionskompetenzen vorgesehen sind, wird auf Punkt 4 verwiesen. Dort ist dargestellt, durch welche Organisa- tionseinheiten diese Kompetenz wahrgenommen wird. Zum Teil wird bzw. wurde die Optimierung der Ablauforganisation unterstützt und vorbereitet durch die Erstellung einer Schwach- stellenanalyse (Berlin, Sachsen-Anhalt, Thüringen) oder durch Organisationsuntersuchungen (Sachsen, Geschäftsbereich Innen- ministerium). Drucksache 13/3219
Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode Drucksache 13/3219
Zu. 3 Nutzan der Dienst- und Fachaufsicht
Bei diesen Maßnahmen geht es in erster Linie um das tatsäch-
liche Handeln derjenigen, die die Dienst- und Fachaufsicht aus-
üben. Durch die zu den übrigen Punkten des "IMK-Konzepts" er-
griffenen Maßnahmen wird die Dienst- und Fachaufsicht gestärkt
und unterstützt.
Als Maßnahmen der Dienst- und Fachaufsicht selbst werden die
bereits angesprochenen Dienstbesprechungen’ genutzt, um Fragen
aufzugreifen, die möglicher Korruption entgegenwirken.
Unmittelbar auf die Ausübung der Dienst- und Fachaufsicht be-
zieht sich eine Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung.
Danach sollen sich Behördenleiter und Aufsichtsbehörden ver-
stärkt in einzelne Vergaben und je nach den Umständen auch in
die Abrechnung einschalten.
Die Verwaltungsvorschrift des Landes Rheinland-Pfalz schreibt
erhöhte Kontrollen der Aktenführung und eine Ausweitung von
Vorlagepflichten für korruptionsgefährdete Bereiche vor.
Mittelbar wird die Dienst- und Fachaufsicht insbesondere durch
Fortbildungsmaßnahmen gestärkt. Des weiteren werden Raster zum
Erkennen von Korruption {Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt) und
die Erstellung eines Gefährdungsatlas (Berlin, Sachsen-Anhalt
Thüringen) eingesetzt, um die Dienst- und Fachaufsicht zu un-
terstützen.
In Nordrhein-Westfalen wird die Korruptionsbekämpfung als eine
wesentliche Aufgabe der Dienst- und Fachaufsicht gesehen. Die
bei der Dienst- und Fachaufsicht anfallenden Aufgaben soll das
Themenfeld verstärkt mit berücksichtigen.
’zu 1. Sensihilisjerung und Fortbildung
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Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode Drucksache 13/3219
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Zu A. Einbeziehung alter und Schaffung neuer Organisa-
tionsstrukturen
In einigen Ländern sind neue Organisationseinheiten installiert.
worden, denen die Aufgabe Korruptionsbekämpfung zugewiesen ist.
Sie sind im einzelnen in der nachfolgenden Übersicht darge-
stellt. Soweit Länder nicht aufgeführt sind, sind die Überie-
gungen, ob die bestehenden Organisationsstrukturen ergänzt wer-
den sollen, dort noch nicht abgeschlossen.
Bayern hat im präventiven Bereich darauf verzichtet, eine neue
Einrichtung zu installieren. Dort wird vielmehr auf die Opti-
mierung der bestehenden Strukturen gesetzt.
In der folgenden Aufstellung sind nur solche Organisationsein-
heiten enthalten, die auf Dauer angelegt sind. Die in der Vor-
bemerkung erwähnten Arbeits- und Projektgruppen wurden nicht
aufgenommen.
Übersicht über neue Organisationseinheiten
Aufgabe Stand der
Umsetzung
Beschluß
vom 8.10.96
Bezeichnung
Baden-Württemberg
Koordinierungsgruppe
Gewährleistung der Zusam-
menarbeit aller mit der
Verhütung und Bekämpfung
von Korruption befaßten
Korruptionsbekämpfung
beim LKA
Behörden und Stellen in
Baden-Württemberg
Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode Drucksache 13/3219
Stand der
Umsetzung
Erfassung und Sammlung von Jin Planung
Berlin
Zentrale Erfassungs-
und Koordinierungs-
stelle
Korruptionssachverhalten;
Entscheidung über das wei-
tere Vorgehen bei anonymen
Anzeigen oder Hinweisen
auf mögliche’ Korruptions-
fälle
Brandenburg
Controlling-Einheiten Innenrevision
mit dem Teilbereich
Innenrevision
Hamburg
Innenrevision in allen
Fachbehörden und im
Senatsant für
Innenrevision, Prüfung der |nahezu ab-
Funktionsfähigkeit und
Wirksamkeit interner Kon-
geschlossen
Bezirksangelegenheiten Itrollsysteme
für die Bezirksverwal-
tung
Dezernat “Interne Er-
Arbeitsschwerpunkt; Kor- eingerich-
mittlungen” bei der tet
ruptionsbekämpfung
Behörde für Inneres Strafverfolgung von Kor-
ruptionsdelikten, soweit
Polizei ermittelt
Hassen
Revisionsreferate in
Prüfung der Ordnungsmäßig- !in der Um-
den Ressorts bei der
Behördenleitung oder
keit des Verwaltungsvoll- setzungs-
zugs phase
in vergabeunabhängigem
Bereich
Mobile Prüfgruppen für
eine fliegende
Aufsicht bei den
regelmäßige Stichproben- bei OFD um-
gesetzt; im
prüfungen bei den zu be-
aufsichtigenden Behörden übrigen
Aufsichtsbehörden Empfehlung
Mecklenburg-Vorpommearn
Innenrevision Innenrevision " umgesetzt
27
Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode Drucksache 13/3219
28
Stand der .
Umsetzung
—
u
umgewandelt
Umsetzung
läuft
Niedersachsen
Ansprechpartner für Koordinierung der Maßnah-
Korruptionsbekämpfung men zur Korruptionspräven-
tion in den Ressorts
Beratungs- und Ansprech-
stelle auch im Vorfeld
strafrechtlicher Ermittl.
in den Ressorts
Zentrale Stelle für
organisierte
Kriminalität
bei GStA Celie
Nordrhein-Westfalen
IR im Geschäftsbereich IM,
Erstellung von Prüfkatalo-
Innenrevision (IR) bei
der Bezirksregierung
95)
gen
IR im Geschäftsbereich IM
bei Behörden und Einrich-
Münster {seit Jan.
(seit März 97}
Stabsstelle Korruption
tungen ohne eigene IR,
Fachaufsicht über nachge-
ordnete IR;
Koordinierungsfunktion
im Innenministerium;
Anbindung an Staatsse-
kretär
Innenrevision bei IR in der eigenen und In
allen den nachgeordneten Behör-
Bezirksregierungen; den und Einrichtungen für
Anbindung an Organisa- jalle bei den Bez.reg. ver-
tretenen Geschäftsbereiche
IR eingerich-
\ tet
Sondergeschäftsprüfungen
tionsdezernat
Innenrevision in den
meisten Landesoberbe-
hörden
Sonderprüfgruppe Bau
“Korruption und Submissi-
Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode Drucksache 13/3219
Bezeichnung Aufgabe Stand der
‘ Umsetzung
Sachsen
Organisationseinheit entspricht der Bezeichnung |Im EM umge-
zur “Ermittlung in Son- setzt
derfällen zur Bekämp- in weiteren
fung von Korruption
und anderen Straftaten
im Amt”
Prüfgruppe der Polizei
Ressorts
geplant
Übarprüfungen in poli- in Planung
zeispezifisch sensiblen
Bereichen
Sachsen-Anhalt
Ansprechpartner
umgesetzt
“AntiKorruption” in den
Ministerien
Schleswig-Holstein
Prüf- und Beratungs- umgesetzt
gruppe der Landesbau-
verwaltung
Generalstaatsanwältin/ Beratung, Auskunft, Fort-
bildung, Schulung, zen-
Generalstaatsanwalt
- Zentrale Stelle für
trale Erfassung der Ver-
Korruption - fahren, Berichterstattung
Innenrevision bei der Innenrevision umgesetzt
Polizei
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30 Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode zu. 5 Rotation Die Rotation ist bisher weitgeliend als Personalentwicklungsmaß- nahme eingesetzt worden. Einige Länder haben diesese Instrument teilweise auch zur Korruptionspräventlion genutzt. Darüber hinaus haben Berlin und Rheinland-Pfalz in ihren Richt- linien bzw. Verwaltungsvorschriften die Vorgabe gemacht, daß in besonders gefährdeten Bereichen Personal unter Festlegung maxi- mal zulässiger Verwendungszeiten eingesetzt wird. In Rheinland- Pfalz sind die Gründe aktenkundig zu machen, wenn es sachlich geboten ist, im Einzelfall die festgelegte Verwendungszeit zu überschreiten. Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein prüfen, ob und in wel- chem Umfang ähnliche Regelungen getroffen werden sollen. Eine Rotation in korruptionsgefährdeten Bereichen der Polizei ist in Sachsen vorgesehen. Vielfach stößt allerdings der konsequente Einsatz von Rotation zur Korruptionsprävention auf erhebliche praktische Schwierig- keiten. Gründe, die einer Rotation oft entgegenstehen, sind Fachkenntnisse, die nicht ohne weiteres austauschbar sind, Per- sonalmangel und personalwirtschaftliche Gründe, wenn z.B. mit der Rotation ein Ortswechsel verbunden wäre. Als Alternative zur “echten Rotation” wird bei größeren Arbeitseinheiten dann der Wechsel in der örtlichen Zuständigkeit praktiziert. Steht einer behördeninternen Rotation entgegen, daß die Mitar- beiterin oder der Mitarbeiter über hohe fachliche Qualifikatio- nen oder Spezialkenntnisse verfügt, die nicht ohne weiteres austauschbar sind, werden zum Teil behördenübergreifende Lösun- gen angestrebt. \ Dort wo eine Rotation praktisch nicht durchführbar ist, greifen andere Maßnahmen des Konzepts, wie z.B. eine intensiv genutzte Dienst- und Fachaufsicht. Drucksache 13/3219